Daten
Kommune
Jülich
Größe
123 kB
Datum
28.04.2016
Erstellt
18.04.16, 17:02
Aktualisiert
18.04.16, 17:02
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Jülich
Der Bürgermeister
Amt: 23 Az.:
Jülich, 07.04.2016
öffentlicher Teil
Vorlagen-Nr.: 134/2016
Sitzungsvorlage
Beratungsfolge
Planungs-, Umwelt- und Bauausschuss
Termin
28.04.2016
TOP
Ergebnisse
Barmener Driesch
Bericht der Verwaltung
Anlg.:3
23
Mü
23
Sch
III
SD.Net
Sc
Beschlussentwurf:
entfällt
Begründung:
Die Drieschflächen Barmen liegen im Naturschutzgebiet „Schloss Kellenberg“ (insgesamt ca 20 ha)
und in Teilen des Naturschutzgebiets „Rurmäander zwischen Floßdorf und Broich“ (insgesamt ca
176 ha). Die Naturschutzflächen beginnen nördlich der Rurbrücke bei Koslar und erstrecken sich
auf Jülicher Stadtgebiet entlang der Rur bis zur nördlichen Gemeindegrenze.
Die textlichen Darstellungen und Festsetzungen sowie die Erläuterungsberichte zu beiden Gebieten
sind als Anlage beigefügt.
Für die Stadt Jülich bestand in den letzten Jahren die Möglichkeit, durch Verträge mit der Unteren
Landschaftsbehörde sog ÖkoKonten anzulegen. Mit diesen Verträgen wurde von der Unteren Landschaftsbehörde eine Fläche vorgegeben, die durch die Stadt Jülich aufgeforstete werden musste
(Kosten für die Aufforstung 1,60 €/qm). Anschließend wurden diese Ökopunkte im Rahmen von
Ausgleichsmaßnahmen, z.B. für Bebauungspläne, weiterveräußert (5,20 €/qm). Die Flächen bleiben
im Besitz der Stadt Jülich.
Grundsätzlich wurden alle bisher durchgeführten Maßnahmen vom Landesbetrieb Wald und Holz
mit der Unteren Landschaftsbehörde abgestimmt und durchgeführt. Hierbei wurden natürlich die
Entwicklungsziele für die Landschaft aus dem Landschaftsplan 2 Ruraue hergeleitet.
Die in Anspruch genommenen Flächen sind den beigefügten Plänen zu entnehmen.
Derzeit erfolgt noch einer Beweidung von ca 24 ha.
Eine Fläche im Bereich der Broicher Seite (südlich des Weges vom Parkplatz zur Rurbrücke) wurde
Pfingsten 2014 durch den Sturm Ela so stark geschädigt, dass derzeit eine Aufforstung der Fläche
mit Pappeln erfolgt, damit der Charakter einer Drieschfläche erhalten bleibt. Die Stadt Jülich ist als
Waldbesitzer verpflichtet, Kahlflächen und stark verlichtetet Waldbestände innerhalb von 2 Jahren
wieder aufzuforsten oder zu ergänzen (§44 Abs 1 Landesforstgesetz für das Land NordrheinWestfalen (Landesforstgesetz - LFoG), Pflicht zur Wiederaufforstung).
Nördlich des vorgenannten Weges erfolgt eine Beweidung einer ca 19 ha großen Fläche
Nord-östlich der Rurbrücke in Richtung Tetz erfolgt ebenfalls noch eine Beweidung einer ca 4 ha
großen Fläche. Diese Fläche kann nach Vorschlag der ULB noch zu einem Teil in Flächen mit
ÖkoKonten Punkte umgewandelt werden, entlang des Weges bleibt der Charakter des Drieschwaldes erhalten.
Eine weitere beweidete Fläche westlich der Tetzer Brücke (ca 1 ha) ist noch durch einen Weg erreichbar, der in absehbarer Zeit durch die Rur weggespült wird. Da es sich um eine Sackgasse handelt, ist nicht beabsichtigt, den Weg zu verlegen. Diese Fläche könnte ebenfalls noch als ÖkoKonto
genutzt werden.
Wirtschaftlichkeitsbetrachtung (für Ausgaben/Investitionen mit einer Wertgrenze ab 25.000 € brutto):
ja
1.Finanzielle Auswirkungen:
Gesamtkosten:
nein
jährl. Folgekosten:
Haushaltsmittel stehen bereit:
ja
jährl. Einnahmen:
nein (siehe Beschlussentwurf)
bei Produktsachkonto:
(unter Berücksichtigung der Vorbelastungen) noch verfügbar:
Erläuterungen zu Ziffer ______
ja
2.Der Personalrat ist zu beteiligen:
Mitbestimmung
Mitwirkung
nein
Anhörung
Der Personalrat hat zugestimmt:
ja
nein
Der Personalrat hat Bedenken erhoben:
ja
nein
3.Die Gleichstellungsbeauftragte ist zu beteiligen:
ja
nein
Sie hat dem Beschlussentwurf gemäß § 5 Abs. 5 GO
NW widersprochen:
ja
nein
Sitzungsvorlage 134/2016
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