Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlussvorlage (Antrag der SPD-Fraktion im Rat der Stadt Bedburg vom 17.04.2009 hier: Planungen an der Gartenstraße nur noch mit direkter Einbindung der Betroffenen)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
21 kB
Datum
28.04.2009
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
Beschlussvorlage (Antrag der SPD-Fraktion im Rat der Stadt Bedburg vom 17.04.2009 
hier: Planungen an der Gartenstraße nur noch mit direkter Einbindung der Betroffenen) Beschlussvorlage (Antrag der SPD-Fraktion im Rat der Stadt Bedburg vom 17.04.2009 
hier: Planungen an der Gartenstraße nur noch mit direkter Einbindung der Betroffenen) Beschlussvorlage (Antrag der SPD-Fraktion im Rat der Stadt Bedburg vom 17.04.2009 
hier: Planungen an der Gartenstraße nur noch mit direkter Einbindung der Betroffenen) Beschlussvorlage (Antrag der SPD-Fraktion im Rat der Stadt Bedburg vom 17.04.2009 
hier: Planungen an der Gartenstraße nur noch mit direkter Einbindung der Betroffenen)

öffnen download melden Dateigröße: 21 kB

Inhalt der Datei

STADT BEDBURG Zu TOP: Drucksache: WP777/2009 Fachbereich I Sitzungsteil Az.: 61 26 00 öffentlich Beratungsfolge: Sitzungstermin: Rat der Stadt Bedburg 28.04.2009 Betreff: Antrag der SPD-Fraktion im Rat der Stadt Bedburg vom 17.04.2009 hier: Planungen an der Gartenstraße nur noch mit direkter Einbindung der Betroffenen Beschlussvorschlag: Der Rat der Stadt Bedburg stellt fest, dass es einer durch die SPD-Fraktion im Rat der Stadt Bedburg beantragten Beschlussfassung nicht bedarf, da der Antrag inhaltlich lediglich das zur Zeit geltende Bauplanungsrecht wiedergibt. In einem jeden eingeleiteten Bauleitplanverfahren sind die Vorschriften der §§ 3 und 4 des Baugesetzbuches (Bürgerbeteiligung/Beteiligung der Öffentlichkeit) anzuwenden. Weiterhin wird ergänzend festgestellt, dass der zuständige Fachbereich zu keinem Zeitpunkt in die Besitz- und Eigentumsstruktur an der Gartenstraße eingegriffen hat und dies nur durch Einleitung weiterer Verfahren (Enteignungsverfahren, Umlegungsverfahren) erfolgen kann. Hierzu stellt der Rat der Stadt Bedburg fest, dass derartige Verfahren nicht vorgesehen sind. Beratungsergebnis: Gremium: Einstimmig: Bemerkungen: Sitzung am: Mit Stimmenmehrheit: Ja Nein Enthaltung Laut Beschlussvorschlag Abweichender Beschluss STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 2 Begründung: Mit beigefügtem Schreiben vom 17.04.2009 stellt die SPD-Fraktion im Rat der Stadt Bedburg folgenden Antrag zur Abstimmung: „Der Rat stellt fest, dass keine weiteren Überplanungen von Grundstücken im Bereich der Gartenstraße vorgenommen werden, soweit nicht die betroffenen Eigentümer, Anwohner und Gewerbetreibende in diese Planungsprozesse unmittelbar mit einbezogen werden.“ Seitens der Verwaltung wird hierzu zunächst wie folgt ausgeführt: Im Oktober 2006 hat der Rat der Stadt Bedburg beschlossen, für das Zentrum von Bedburg einen Rahmenplan mit vorgeschaltetem städtebaulichen Realisierungswettbewerb zu entwickeln. Ziel dieses Wettbewerbes ist ein städtebaulicher Rahmenplan, der eine qualitätsvolle und nachhaltige Entwicklung sowie die Stärkung des Zentrums von Bedburg gewährleistet. Er soll darüber hinaus Grundlage für das künftige Bauleitplanverfahren sein. Vor dem eigentlichen Wettbewerbsverfahren wurden 2. Bürgerworkshops durchgeführt, die im Ergebnis als Grundlage für die Auslobungsunterlage als Leitfaden für die am Wettbewerb teilnehmenden Büros dienen sollten. Im Ergebnis haben diese Einfluss auf die weiteren Planungen genommen. Eine Parkplatz-Planung im Bereich der hinteren Grundstücke an der Gartenstraße war bspw. nicht Aufgabenstellung zur Auslobungsunterlage. Das Wettbewerbsverfahren wurde mit der Sitzung des Preisgerichtes am 28.11.2008 abgeschlossen. Das Preisgericht setzte sich zusammen aus Fachpreisrichtern sowie den bestellten Mitgliedern aus den Fraktionen im Rat der Stadt Bedburg, dies mit Ausnahme der FWGFraktion. Die prämierten Arbeiten wurden durch einstimmigen Beschluss des Preisgerichtes ermittelt und am 08.01.2009 um 20.00 Uhr auf Schloß Bedburg, im Lampenzimmer/Großes Gesellschaftszimmer, der breiten Öffentlichkeit vorgestellt. Ferner sind Auszüge aus der Siegerarbeit des Rahmenplanes Bedburg auf der Homepage der Stadt Bedburg publiziert worden. Der Träger des 1. Preises, das Büro HJPplaner (Heinz Jahnen Pflüger / Aachen), vertreten durch Herrn Dr. Ing. Pflüger, hat den prämierten Rahmenplan in der Sitzung des Ausschusses für Struktur und Stadtentwicklung am 10.02.2009 vorgestellt. In der Anlage sind zur Übersicht die Grenzen des Wettbewerbsgebietes dargestellt. In der Folge hat der Ausschuss für Struktur und Stadtentwicklung in seiner Sitzung am 10.02.2009 den formellen Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan – das Gebiet des Rahmenplanes Bedburg betreffend - gefasst. Die Bauleitpläne sollen eine nachhaltige städtebauliche Entwicklung, die die sozialen, wirtschaftlichen und umweltschützenden Anforderungen auch in Verantwortung gegenüber künftigen Generationen miteinander in Einklang bringt, und eine dem Wohl der Allgemeinheit dienende sozialgerechte Bodennutzung gewährleisten. Sie sollen dazu beitragen, eine menschenwürdige Umwelt zu sichern und die natürlichen Lebensgrundlagen zu schützen und zu entwickeln, auch in Verantwortung für den allgemeinen Klimaschutz, sowie die städtebauliche Gestalt und das Orts- und Landschaftsbild baukulturell zu erhalten und zu entwickeln Klarstellend sei nochmals ausgeführt, dass der Planer innerhalb der Grenzen des Rahmenplangebiets seine planerischen Vorstellungen im Wettbewerb niedergelegt, begründet und im Rahmen des Entwicklungsgebotes zeichnerisch dargelegt hat. Die Aufstellung eines Bebauungsplanes (Bauleitplan) und damit auch die Umsetzung ist an enge formell- und materiellrechtliche Verfahrensvoraussetzungen und damit auch Bindungen geknüpft. Beschlussvorlage WP7-77/2009 Seite 2 STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 3 Darüber hinaus soll ein Bebauungsplan auch eine Anstoßfunktion im Rahmen eines städtebaulichen Erfordernisses darstellen. Dies erfolgt in der Regel -die Öffentlichkeit betreffend- (bspw. Eigentümer, Anwohner, Gewerbetreibende) in einem zweistufigen Verfahren. In einem ersten Schritt ist gem. § 3 Abs. 1 des Baugesetzbuches die Öffentlichkeit möglichst frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung oder Entwicklung eines Gebiets in Betracht kommen, und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung öffentlich zu unterrichten; ihr ist Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben. Parallel hierzu werden gem. § 4 Abs. 1 des Baugesetzbuches die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann ebenfalls über die Planung unterrichtet und um Stellungnahme gebeten. Die Frist für diesen ersten formellen Beteiligungsschritt beträgt hier 10 Werktage, wird jedoch in der Regel bei solch komplexen Verfahren verwaltungsseitig außerhalb der erforderlichen Fristen auf einen Monat ausgedehnt, um den Bürgern bereits in diesem frühen Stadium des Verfahrens ausreichend Zeit zur Stellungnahme zu geben; dies um kritische Bereiche intensiver betrachten zu können. Im Rahmen des dann vorzunehmenden Abwägungsprozesses sind bei der Aufstellung der Bauleitpläne die öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander gerecht abzuwägen. In einem zweiten Verfahrenschritt sind die Entwürfe der Bauleitpläne mit der Begründung und den nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen. Auch hier besteht wiederum innerhalb einer Monatsfrist die Möglichkeit, Anregungen und Stellungnahmen zur eingeleiteten Bauleitplanung vorzutragen und darüber hinaus auch die Möglichkeit zu erkennen, ob bereits vorgetragene Anregungen Berücksichtigung gefunden haben. Ein befürchtetes Enteignungs- bzw. ein Umlegungsverfahren im Gebiet an der Gartenstraße ist nicht beabsichtigt. Darauf wurde vom Fachbereichleiter I in der Presse mehrfach hingewiesen. Verwaltungsseitig wird daher festgestellt, dass durch Erfüllung der formellen Voraussetzungen zur Abwicklung eines jeden Bebauungsplanverfahrens dem Antrag der SPD – Fraktion im Rat der Stadt Bedburg daher vollinhaltlich Rechnung getragen wird und die bislang erfolgte Einbindung der Bürger im Rahmen des Wettbewerbsverfahrens zur Erstellung der Auslobungsunterlage das Ergebnis maßgeblich beeinflusst hat. Darüber hinaus ist verwaltungsseitig vorgesehen, je nach Stand der Bearbeitung, aufgrund der Komplexität des Gesamtgebietes, Bürgerinformationsveranstaltungen für Teilbereiche durchzuführen. Abschließend wird daraufhingewiesen, dass die Schaffung eines Baurechtes dem Eigentümer, Bauherrn oder Nutzungberechtigten eine Sicherheit einräumt und nicht negative Auswirkungen zur Folge hat, zumal er nicht verpflichtet ist, dieses Baurecht umzusetzen. Hier evtl. Abstimmungsergebnis aus vorherigen Fachausschüssen eintragen: Beschlussvorlage WP7-77/2009 Seite 3 STADT BEDBURG Seite: 4 Sitzungsvorlage Finanzielle Auswirkungen: Nein x Ja Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*: * evtl. gesondertes Beiblatt beifügen 50181 Bedburg, den 21.04.2009 ----------------------------------(Udo Schmitz) ----------------------------------(Jürgen Schmeier) ----------------------------------(Gunnar Koerdt) Sachbearbeiter Fachbereichsleiter Bürgermeister Beschlussvorlage WP7-77/2009 Seite 4