Daten
Kommune
Bedburg
Größe
21 kB
Datum
28.04.2009
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT BEDBURG
Zu TOP:
Drucksache: WP777/2009
Fachbereich I
Sitzungsteil
Az.: 61 26 00
öffentlich
Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Rat der Stadt Bedburg
28.04.2009
Betreff:
Antrag der SPD-Fraktion im Rat der Stadt Bedburg vom 17.04.2009
hier: Planungen an der Gartenstraße nur noch mit direkter Einbindung der Betroffenen
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Bedburg stellt fest, dass es einer durch die SPD-Fraktion im Rat der Stadt
Bedburg beantragten Beschlussfassung nicht bedarf, da der Antrag inhaltlich lediglich das zur Zeit
geltende Bauplanungsrecht wiedergibt. In einem jeden eingeleiteten Bauleitplanverfahren sind die
Vorschriften der §§ 3 und 4 des Baugesetzbuches (Bürgerbeteiligung/Beteiligung der
Öffentlichkeit) anzuwenden.
Weiterhin wird ergänzend festgestellt, dass der zuständige Fachbereich zu keinem Zeitpunkt in die
Besitz- und Eigentumsstruktur an der Gartenstraße eingegriffen hat und dies nur durch Einleitung
weiterer Verfahren (Enteignungsverfahren, Umlegungsverfahren) erfolgen kann. Hierzu stellt der
Rat der Stadt Bedburg fest, dass derartige Verfahren nicht vorgesehen sind.
Beratungsergebnis:
Gremium:
Einstimmig:
Bemerkungen:
Sitzung am:
Mit Stimmenmehrheit:
Ja
Nein
Enthaltung Laut Beschlussvorschlag
Abweichender
Beschluss
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Sitzungsvorlage
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Begründung:
Mit beigefügtem Schreiben vom 17.04.2009 stellt die SPD-Fraktion im Rat der Stadt Bedburg
folgenden Antrag zur Abstimmung:
„Der Rat stellt fest, dass keine weiteren Überplanungen von Grundstücken im Bereich der
Gartenstraße vorgenommen werden, soweit nicht die betroffenen Eigentümer, Anwohner und
Gewerbetreibende in diese Planungsprozesse unmittelbar mit einbezogen werden.“
Seitens der Verwaltung wird hierzu zunächst wie folgt ausgeführt:
Im Oktober 2006 hat der Rat der Stadt Bedburg beschlossen, für das Zentrum von Bedburg einen
Rahmenplan mit vorgeschaltetem städtebaulichen Realisierungswettbewerb zu entwickeln. Ziel
dieses Wettbewerbes ist ein städtebaulicher Rahmenplan, der eine qualitätsvolle und nachhaltige
Entwicklung sowie die Stärkung des Zentrums von Bedburg gewährleistet. Er soll darüber hinaus
Grundlage für das künftige Bauleitplanverfahren sein.
Vor dem eigentlichen Wettbewerbsverfahren wurden 2. Bürgerworkshops durchgeführt, die im
Ergebnis als Grundlage für die Auslobungsunterlage als Leitfaden für die am Wettbewerb
teilnehmenden Büros dienen sollten. Im Ergebnis haben diese Einfluss auf die weiteren Planungen
genommen. Eine Parkplatz-Planung im Bereich der hinteren Grundstücke an der Gartenstraße war
bspw. nicht Aufgabenstellung zur Auslobungsunterlage.
Das Wettbewerbsverfahren wurde mit der Sitzung des Preisgerichtes am 28.11.2008
abgeschlossen. Das Preisgericht setzte sich zusammen aus Fachpreisrichtern sowie den
bestellten Mitgliedern aus den Fraktionen im Rat der Stadt Bedburg, dies mit Ausnahme der FWGFraktion.
Die prämierten Arbeiten wurden durch einstimmigen Beschluss des Preisgerichtes ermittelt und
am 08.01.2009 um 20.00 Uhr auf Schloß Bedburg, im Lampenzimmer/Großes
Gesellschaftszimmer, der breiten Öffentlichkeit vorgestellt. Ferner sind Auszüge aus der
Siegerarbeit des Rahmenplanes Bedburg auf der Homepage der Stadt Bedburg publiziert worden.
Der Träger des 1. Preises, das Büro HJPplaner (Heinz Jahnen Pflüger / Aachen), vertreten durch
Herrn Dr. Ing. Pflüger, hat den prämierten Rahmenplan in der Sitzung des Ausschusses für
Struktur und Stadtentwicklung am 10.02.2009 vorgestellt.
In der Anlage sind zur Übersicht die Grenzen des Wettbewerbsgebietes dargestellt.
In der Folge hat der Ausschuss für Struktur und Stadtentwicklung in seiner Sitzung am 10.02.2009
den formellen Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan – das Gebiet des Rahmenplanes
Bedburg betreffend - gefasst.
Die Bauleitpläne sollen eine nachhaltige städtebauliche Entwicklung, die die sozialen,
wirtschaftlichen und umweltschützenden Anforderungen auch in Verantwortung gegenüber
künftigen Generationen miteinander in Einklang bringt, und eine dem Wohl der Allgemeinheit
dienende sozialgerechte Bodennutzung gewährleisten. Sie sollen dazu beitragen, eine
menschenwürdige Umwelt zu sichern und die natürlichen Lebensgrundlagen zu schützen und zu
entwickeln, auch in Verantwortung für den allgemeinen Klimaschutz, sowie die städtebauliche
Gestalt und das Orts- und Landschaftsbild baukulturell zu erhalten und zu entwickeln
Klarstellend sei nochmals ausgeführt, dass der Planer innerhalb der Grenzen des
Rahmenplangebiets seine planerischen Vorstellungen im Wettbewerb niedergelegt, begründet und
im Rahmen des Entwicklungsgebotes zeichnerisch dargelegt hat.
Die Aufstellung eines Bebauungsplanes (Bauleitplan) und damit auch die Umsetzung ist an enge
formell- und materiellrechtliche Verfahrensvoraussetzungen und damit auch Bindungen geknüpft.
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Darüber hinaus soll ein Bebauungsplan auch eine Anstoßfunktion im Rahmen eines
städtebaulichen Erfordernisses darstellen.
Dies erfolgt in der Regel -die Öffentlichkeit betreffend- (bspw. Eigentümer, Anwohner,
Gewerbetreibende) in einem zweistufigen Verfahren.
In einem ersten Schritt ist gem. § 3 Abs. 1 des Baugesetzbuches die Öffentlichkeit möglichst
frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende
Lösungen, die für die Neugestaltung oder Entwicklung eines Gebiets in Betracht kommen, und die
voraussichtlichen Auswirkungen der Planung öffentlich zu unterrichten; ihr ist Gelegenheit zur
Äußerung und Erörterung zu geben. Parallel hierzu werden gem. § 4 Abs. 1 des Baugesetzbuches
die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die
Planung berührt werden kann ebenfalls über die Planung unterrichtet und um Stellungnahme
gebeten. Die Frist für diesen ersten formellen Beteiligungsschritt beträgt hier 10 Werktage, wird
jedoch in der Regel bei solch komplexen Verfahren verwaltungsseitig außerhalb der erforderlichen
Fristen auf einen Monat ausgedehnt, um den Bürgern bereits in diesem frühen Stadium des
Verfahrens ausreichend Zeit zur Stellungnahme zu geben; dies um kritische Bereiche intensiver
betrachten zu können. Im Rahmen des dann vorzunehmenden Abwägungsprozesses sind bei der
Aufstellung der Bauleitpläne die öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und
untereinander gerecht abzuwägen.
In einem zweiten Verfahrenschritt sind die Entwürfe der Bauleitpläne mit der Begründung und den
nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen
Stellungnahmen für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen.
Auch hier besteht wiederum innerhalb einer Monatsfrist die Möglichkeit, Anregungen und
Stellungnahmen zur eingeleiteten Bauleitplanung vorzutragen und darüber hinaus auch die
Möglichkeit zu erkennen, ob bereits vorgetragene Anregungen Berücksichtigung gefunden haben.
Ein befürchtetes Enteignungs- bzw. ein Umlegungsverfahren im Gebiet an der Gartenstraße ist
nicht beabsichtigt. Darauf wurde vom Fachbereichleiter I in der Presse mehrfach hingewiesen.
Verwaltungsseitig wird daher festgestellt, dass durch Erfüllung der formellen Voraussetzungen zur
Abwicklung eines jeden Bebauungsplanverfahrens dem Antrag der SPD – Fraktion im Rat der
Stadt Bedburg daher vollinhaltlich Rechnung getragen wird und die bislang erfolgte Einbindung der
Bürger im Rahmen des Wettbewerbsverfahrens zur Erstellung der Auslobungsunterlage das
Ergebnis maßgeblich beeinflusst hat.
Darüber hinaus ist verwaltungsseitig vorgesehen, je nach Stand der Bearbeitung, aufgrund der
Komplexität des Gesamtgebietes, Bürgerinformationsveranstaltungen für Teilbereiche
durchzuführen.
Abschließend wird daraufhingewiesen, dass die Schaffung eines Baurechtes dem Eigentümer,
Bauherrn oder Nutzungberechtigten eine Sicherheit einräumt und nicht negative Auswirkungen zur
Folge hat, zumal er nicht verpflichtet ist, dieses Baurecht umzusetzen.
Hier evtl. Abstimmungsergebnis aus vorherigen Fachausschüssen eintragen:
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Finanzielle Auswirkungen:
Nein x
Ja
Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren
Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*:
* evtl. gesondertes Beiblatt beifügen
50181 Bedburg, den 21.04.2009
----------------------------------(Udo Schmitz)
----------------------------------(Jürgen Schmeier)
----------------------------------(Gunnar Koerdt)
Sachbearbeiter
Fachbereichsleiter
Bürgermeister
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