Daten
Kommune
Bedburg
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Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
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Inhalt der Datei
WP7-99/2004 1. Ergänzung
Anlage zur Vorlage WP7-99/2004 1. Ergänzung
Entwurf
Erste Änderungssatzung
zur Satzung der Stadt Bedburg
über die Reinigung der dem öffentlichen Verkehr
gewidmeten Straßen, Wege und Plätze
und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren
(Straßenreinigungs- und Gebührensatzung) vom
Aufgrund des § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NW) in der
Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NW. S. 666), zuletzt geändert durch
Artikel II des Gesetzes vom 3. Februar 2004 (GV. NRW. S. 96), der §§ 3 und 4 des Gesetzes
über die Reinigung öffentlicher Straßen (StrReinG NW) vom 18. Dezember 1975 (GV. NW.
S. 706), zuletzt geändert durch Gesetz vom 25. November 1997 (GV. NW. S. 430) und der
§§ 4 und 6 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG) vom
21.Oktober 1969 (GV. NW. S. 712), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 4.
Mai 2004 (GV. NRW. S. 228), hat der Rat der Stadt Bedburg in seiner Sitzung am
14.12.2004 folgende Erste Änderungssatzung zur Straßenreinigungs- und Gebührensatzung
der Stadt Bedburg vom 15.12.2003 beschlossen:
Artikel 1
§ 5 wird wie folgt geändert:
(1) Wird nur die Winterwartung von der Stadt ausgeführt, so beträgt die Benutzungsgebühr jährlich je veranlagtem Frontmeter:
bei Anliegerstraßen
bei Innerortsstraßen
bei Hauptgeschäftsstraßen
bei überörtlichen Straßen
0,34 €
0,32 €
0,31 €
0,28 €
(2) Wird neben der Winterwartung auch die Fahrbahnreinigung durch die Stadt
durchgeführt, erhöhen sich die Benutzungsgebühren um 1,24 € je veranlagtem
Frontmeter Reinigungsstrecke.
Bei mehrfacher Reinigung vervielfacht sich die Gebühr entsprechend.
Artikel 2
Das Straßenverzeichnis zur Straßenreinigungs- und Gebührensatzung, das gemäß § 2 Abs.
1 Bestandteil dieser Satzung ist, wird entsprechend der Anlage 1 geändert.
Artikel 3
Die Erste Änderungssatzung zur Satzung der Stadt Bedburg über die Reinigung der dem
öffentlichen Verkehr gewidmeten Straßen, Wege und Plätze und die Erhebung von
Straßenreinigungsgebühren (Straßenreinigungs- und Gebührensatzung) tritt zum 01. Januar
2005 in Kraft.