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Beschlussvorlage (Erlass einer Satzung für die Durchführung von Bürgerentscheiden)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
13 kB
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
Beschlussvorlage (Erlass einer Satzung für die Durchführung von Bürgerentscheiden) Beschlussvorlage (Erlass einer Satzung für die Durchführung von Bürgerentscheiden)

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Inhalt der Datei

STADT BEDBURG Zu TOP: Drucksache: WP7-85/2004 1. Ergänzung Sitzungsteil Ratsbüro Öffentlich Az.: Nicht öffentlich X Beratungsfolge: Sitzungstermin: Bemerkungen: Hauptausschuss 30.11.2004 Original Rat der Stadt Bedburg 14.12.2004 1. Ergänzung Betreff: Erlass einer Satzung für die Durchführung von Bürgerentscheiden Beschlussvorschlag: Der Rat der Stadt Bedburg beschließt die im Entwurf beigefügte Satzung für die Durchführung von Bürgerentscheiden. Beratungsergebnis: Gremium: Einstimmig: Bemerkungen: Sitzung am: Mit Stimmenmehrheit: Ja Nein Enthaltung Laut Beschlussvorschlag Abweichender Beschluss STADT BEDBURG Seite: 2 Sitzungsvorlage Begründung: Das Land Nordrhein-Westfalen hat am 10. Juli 2004 eine Verordnung über die Durchführung des Bürgerentscheids (BürgerentscheidDVO) erlassen, die mit Wirkung vom 01. Oktober 2004 in Kraft getreten ist. Die Verordnung ist als Anlage beigefügt. Hiernach sind die kommunalen Gebietskörperschaften – so auch die Stadt Bedburg – gehalten, zeitnah nach dem 01. Oktober 2004 durch Satzung die Vorbereitung, Durchführung und Auswertung eines Bürgerentscheids zu regeln. Dem Erfordernis der Zeitnähe wird laut Schnellbrief des Städte- und Gemeindebundes Nordrhein-Westfalen Rechnung getragen, wenn die Satzung bis spätestens zum Februar 2005 beschlossen ist. Ein Entwurf der Satzung für die Durchführung von Bürgerentscheiden der Stadt Bedburg ist der Sitzungsvorlage als Anlage beigefügt. Dieser Entwurf orientiert sich an einer vom Städte- und Gemeindebund Nordrhein-Westfalen herausgegebenen Mustersatzung, welche die aus der Verordnung des Landes resultierenden Vorgaben (u.a. Möglichkeit der Briefwahl, Versand von Abstimmungsbenachrichtigungen, Information der Stimmberechtigten) berücksichtigt. Der Hauptausschuss hat dem Rat der Stadt Bedburg in seiner Sitzung am 30.11.2004 einstimmig empfohlen, wie im Beschlussvorschlag aufgeführt, zu entscheiden. 50181 Bedburg, den 01. Dezember 2004 ----------------------------------Koehl ----------------------------------Brabender-Lipej ----------------------------------Koerdt Stv. Leiter Ratsbüro Leiterin Ratsbüro Bürgermeister