Daten
Kommune
Jülich
Größe
19 kB
Datum
28.04.2016
Erstellt
28.04.16, 16:31
Aktualisiert
28.04.16, 16:31
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Jülich
Antragsteller
Beschluss- und Antragskontrolle
Amt
Bezeichnung
Termin
30
Haupt- und Finanzausschuss
03.04.2014 123/2014
Herkunft
Betreff
Bereitstellung von Haushaltsmitteln zur Erfüllung der Verpflichtung der EGUmgebungslärmrichtlinie - Bereitstellung von 15.000 € zur Beauftragung
eines Planungsbüros zur Erarbeitung eines Lärmaktionsplanes
- Bericht über den Stand des Verfahrens -
Beschluss
Der Bericht wird wie folgt zur Kenntnis genommen:Bereits im Jahr 2012 hat die Verwaltung mit Vorlage Nr. 427/2012 die Bereitstellung von
15.000 € für die Beauftragung eines Planungsbüros zur Erarbeitung eines Lärmaktionsplanes zur Beschlussfassung vorgeschlagen. Der
Beschlussvorschlag wurde im Stadtrat in der Sitzung am 06.12.2012 mit 2 Ja-Stimmen, 33 Nein-Stimmen bei 4 Stimmenthaltungen
abgelehnt.Dieser Beschluss wurde gem. § 54 Abs. 2 GO NRW mit Schreiben vom 07.12.2012 beanstandet.Da der Rat in seiner Sitzung am
10.01.2013 den Beschlussvorschlag auf Grund der Beanstandung wiederum mit 2 Ja-Stimmen, 33 Nein-Stimmen und 3 Stimmenthaltungen
abgelehnt hat, wurde die Beschlusslage des Rates der Stadt Jülich gem. § 54 Abs. 2 Satz 4 GO NRW der Aufsichtsbehörde zur Entscheidung
vorgelegt. Eine Entscheidung der Aufsichtsbehörde erging nicht, da sich die Beanstandung auf eine außerplanmäßige Mittelbereitstellung für
das Jahr 2012 bezog. Die Mittel wurden im Haushalt 2013 veranschlagt. Im Rahmen des Haushaltsbeschlusses vom 14.03.2013 hat der Rat
die Freigabe der Mittel mit einem Sperrvermerk versehen.Für die Sitzung des Stadtrates am 17.10.2013 wurde vorgeschlagen, den im Haushalt
2013 zu Sachkonto 12 122 001 52291001 beschlossenen Sperrvermerk aufzuheben. Der Beschlussvorschlag wurde mit 1 Ja-Stimme, 33 NeinStimmen bei keiner Stimmenthaltung abgelehnt. Da der Beschluss gegen geltendes Recht verstößt, wurde dieser erneut gem. § 54 Abs. 2 GO
NRW beanstandet. Nachdem der Rat den Beschlussvorschlag in seiner Sitzung am 05.12.2013 wiederum mit 2 Ja-Stimmen bei 32 NeinStimmen abgelehnte, wurde die Beschlusslage noch einmal der Aufsichtsbehörde zur Entscheidung vorgelegt. Die Aufsichtsbehörde teilt mit
Scheiben vom 25.02.2014 (s. Anlage) mit, dass die Beanstandungen rechtmäßig waren und die Angelegenheit nunmehr dem Kreisumweltamt
als Fachaufsichtsbehörde vorgelegt wird und von dieser eine Weisung zur Erstellung eines Lärmaktionsplanes erteilt werden wird.Sollte der
Weisung nicht gefolgt werden, besteht die Möglichkeit der Anordnung im Rahmen der allgemeinen Aufsicht und als letztes Mittel die
Beauftragung der Erstellung eines Lärmaktionsplanes im Rahmen der Ersatzvornahme auf Kosten der Stadt Jülich.Die Mittel für die
Beauftragung eines Planungsbüros waren im Doppelhaushalt 2013/2014 für das Haushaltsjahr 2013 veranschlagt. Für die Sitzung des Rates
am 10.04.2014 wird die Übertragung der gesperrten Haushaltsmittel vorgeschlagen. Der Sperrvermerk bliebe jedoch weiterhin aufzuheben.
Informationen
Das Verfahren läuft.
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Erledigung