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Mitteilung (Beschlüsse bis 24.6.)

Daten

Kommune
Jülich
Größe
19 kB
Datum
28.04.2016
Erstellt
28.04.16, 16:31
Aktualisiert
28.04.16, 16:31
Mitteilung (Beschlüsse bis 24.6.)

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Stadt Jülich Antragsteller Beschluss- und Antragskontrolle Amt Bezeichnung Termin 30 Haupt- und Finanzausschuss 03.04.2014 123/2014 Herkunft Betreff Bereitstellung von Haushaltsmitteln zur Erfüllung der Verpflichtung der EGUmgebungslärmrichtlinie - Bereitstellung von 15.000 € zur Beauftragung eines Planungsbüros zur Erarbeitung eines Lärmaktionsplanes - Bericht über den Stand des Verfahrens - Beschluss Der Bericht wird wie folgt zur Kenntnis genommen:Bereits im Jahr 2012 hat die Verwaltung mit Vorlage Nr. 427/2012 die Bereitstellung von 15.000 € für die Beauftragung eines Planungsbüros zur Erarbeitung eines Lärmaktionsplanes zur Beschlussfassung vorgeschlagen. Der Beschlussvorschlag wurde im Stadtrat in der Sitzung am 06.12.2012 mit 2 Ja-Stimmen, 33 Nein-Stimmen bei 4 Stimmenthaltungen abgelehnt.Dieser Beschluss wurde gem. § 54 Abs. 2 GO NRW mit Schreiben vom 07.12.2012 beanstandet.Da der Rat in seiner Sitzung am 10.01.2013 den Beschlussvorschlag auf Grund der Beanstandung wiederum mit 2 Ja-Stimmen, 33 Nein-Stimmen und 3 Stimmenthaltungen abgelehnt hat, wurde die Beschlusslage des Rates der Stadt Jülich gem. § 54 Abs. 2 Satz 4 GO NRW der Aufsichtsbehörde zur Entscheidung vorgelegt. Eine Entscheidung der Aufsichtsbehörde erging nicht, da sich die Beanstandung auf eine außerplanmäßige Mittelbereitstellung für das Jahr 2012 bezog. Die Mittel wurden im Haushalt 2013 veranschlagt. Im Rahmen des Haushaltsbeschlusses vom 14.03.2013 hat der Rat die Freigabe der Mittel mit einem Sperrvermerk versehen.Für die Sitzung des Stadtrates am 17.10.2013 wurde vorgeschlagen, den im Haushalt 2013 zu Sachkonto 12 122 001 52291001 beschlossenen Sperrvermerk aufzuheben. Der Beschlussvorschlag wurde mit 1 Ja-Stimme, 33 NeinStimmen bei keiner Stimmenthaltung abgelehnt. Da der Beschluss gegen geltendes Recht verstößt, wurde dieser erneut gem. § 54 Abs. 2 GO NRW beanstandet. Nachdem der Rat den Beschlussvorschlag in seiner Sitzung am 05.12.2013 wiederum mit 2 Ja-Stimmen bei 32 NeinStimmen abgelehnte, wurde die Beschlusslage noch einmal der Aufsichtsbehörde zur Entscheidung vorgelegt. Die Aufsichtsbehörde teilt mit Scheiben vom 25.02.2014 (s. Anlage) mit, dass die Beanstandungen rechtmäßig waren und die Angelegenheit nunmehr dem Kreisumweltamt als Fachaufsichtsbehörde vorgelegt wird und von dieser eine Weisung zur Erstellung eines Lärmaktionsplanes erteilt werden wird.Sollte der Weisung nicht gefolgt werden, besteht die Möglichkeit der Anordnung im Rahmen der allgemeinen Aufsicht und als letztes Mittel die Beauftragung der Erstellung eines Lärmaktionsplanes im Rahmen der Ersatzvornahme auf Kosten der Stadt Jülich.Die Mittel für die Beauftragung eines Planungsbüros waren im Doppelhaushalt 2013/2014 für das Haushaltsjahr 2013 veranschlagt. Für die Sitzung des Rates am 10.04.2014 wird die Übertragung der gesperrten Haushaltsmittel vorgeschlagen. Der Sperrvermerk bliebe jedoch weiterhin aufzuheben. Informationen Das Verfahren läuft. Seite 1 von 1 Erledigung