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Beschlussvorlage (Ermächtigungsübertragungen aus dem Jahr 2008)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
17 kB
Datum
28.04.2009
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
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STADT BEDBURG Zu TOP: Drucksache: WP769/2009 Fachbereich IV Sitzungsteil Az.: öffentlich Beratungsfolge: Sitzungstermin: Rat der Stadt Bedburg 28.04.2009 Betreff: Ermächtigungsübertragungen aus dem Jahr 2008 Beschlussvorschlag: Der Rat der Stadt Bedburg nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und stimmt den in der Begründung bzw. in der Anlage aufgeführten Ermächtigungsübertragungen zu. Beratungsergebnis: Gremium: Einstimmig: Bemerkungen: Sitzung am: Mit Stimmenmehrheit: Ja Nein Enthaltung Laut Beschlussvorschlag Abweichender Beschluss STADT BEDBURG Seite: 2 Sitzungsvorlage Begründung: Gemäß § 22 Gemeindehaushaltsverordnung sind Ermächtigungen für Aufwendungen und Auszahlungen grundsätzlich übertragbar, bleiben bis zum Ende des folgenden Haushaltsjahres verfügbar und erhöhen die entsprechenden Haushaltsansätze des folgenden Jahres. Ermächtigungen für Auszahlungen für Investitonen bleiben bis zur Fälligkeit der letzten Zahlung für ihren Zweck verfügbar; bei Baumaßnahmen und Beschaffungen längstens jedoch zwei Jahre nach Schluss des Haushaltsjahres, in dem der Vermögensgegenstand in seinen wesentlichen Teilen in Benutzung genommen werden kann. Werden Ermächtigungen übertragen, ist dem Rat eine Übersicht der Übetragungen mit Angabe der Auswirkungen auf den Ergebnisplan und den Finanzplan des Folgejahres vorzulegen. Nachstehend sind die Übertragungen der Aufwandsermächtigungen sowie die „konsumtiven“ Auszahlungsermächtigungen aufgeführt. Produkt/Fachbereich Aufwandskonto 11.538.109 Abwasserbeseitigung Fachbereich I 5429000 Inanspruchnahme von Rechten und Diensten 5318000 Lfd. Zuschüsse an übrige Bereiche Auszahlungskonto 7429000 Inanspruchnahme von Rechten und Diensten 7318000 Lfd. Zuschüsse an übrige Bereiche 5238000 Erstattungen an übrige Bereiche 06.365.223 Kindertageseinrichtunge n freier Träger Fachbereich II 06.365.223 Kindertageseinrichtunge n freier Träger Fachbereich II 02.126.303 Feuerwehrgerätehäuser Fachbereich III 01.111.301 Allgemeine Verwaltungsangelegenheiten Fachbereich III Betrag 61.000 € Einführung der Niederschlagswassergebühr 14.500 € Zuschüsse an Kindergärten 7238000 Erstattungen an übrige Bereiche 36.000 € Kindergartenzuschuss an Eltern 5211000 Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen 5211000 Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen 15.800 € 5429000 Inanspruchnahme von Rechten und Diensten 7429000 Inanspruchnahme von Rechten und Diensten 13.000 € Erneuerung des Heizkessels der Wohnungen am Feuerwehrgerätehaus Kaster Sportstättenentwicklungsplan 2711303/7211200 Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen 14.500 € Unterlassene Instandhaltung 2711303/7211200 Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen 31.500 € Verpflichtung zur Renovierung aufgrund des Altmietvertrages R12633031 Rückstellung für das Feuerwehrgerätehaus Kaster Fachbereich III R5733318 Rückstellungen für die Renovierungen des Schlosses (Wohnungen) Fachbereich III Summe Aufwandsübertragungen Summe „konsumtive“ Auszahlungen 140.300 € 186.300 € Aufgrund der übertragenen Aufwandsermächtigungen würde im Falle der kompletten Ausschöpfung der im Haushaltsplan 2009 enthaltenen Ansätzen ein Fehlbetrag entstehen. Um Beschlussvorlage WP7-69/2009 Seite 2 STADT BEDBURG Seite: 3 Sitzungsvorlage dies bereits vorab zu dokumentieren ist in Höhe der übertragenen Aufwandsermächtigungen eine „Deckungsrücklage“ unterhalb der allgemeinen Rücklage auszuweisen, die die negative Auswirkung von Aufwandsübertragungen auf das Rechnungsergebnis 2009 darstellen soll. Es wurden investive Ermächtigungsübertragungen von den einzelnen Fachbereichen in Höhe von 1.330.210 € beantragt. Die in der Haushaltssatzung 2008 ausgewiesene Kreditermächtigung in Höhe von rd. 1,6 Mio. € wurde im Haushaltsjahr 2008 nicht in Anspruch genommen und könnte somit zur Deckung der übertragenen Ermächtigungen herangezogen werden. Investitionsmaßnahmen verursachen u.U. Folgekosten im Bezug auf Unterhaltungsmaßnahmen und Abschreibungen, die allerdings aufgrund der Veranschlagungen in den Haushalttsplänen 2008 bzw. 2009 bereits berücksichtigt sein sollten. Finanzielle Auswirkungen: Nein Ja X Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*: * evtl. gesondertes Beiblatt beifügen 50181 Bedburg, den 15.04.2009 ----------------------------------Eßer ----------------------------------Baum ----------------------------------Koerdt Sachbearbeiter Stadtkämmerer Bürgermeister Beschlussvorlage WP7-69/2009 Seite 3