Daten
Kommune
Bedburg
Größe
17 kB
Datum
28.04.2009
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT BEDBURG
Zu TOP:
Drucksache: WP769/2009
Fachbereich IV
Sitzungsteil
Az.:
öffentlich
Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Rat der Stadt Bedburg
28.04.2009
Betreff:
Ermächtigungsübertragungen aus dem Jahr 2008
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Bedburg nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und stimmt den
in der Begründung bzw. in der Anlage aufgeführten Ermächtigungsübertragungen zu.
Beratungsergebnis:
Gremium:
Einstimmig:
Bemerkungen:
Sitzung am:
Mit Stimmenmehrheit:
Ja
Nein
Enthaltung Laut Beschlussvorschlag
Abweichender
Beschluss
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Sitzungsvorlage
Begründung:
Gemäß § 22 Gemeindehaushaltsverordnung sind Ermächtigungen für Aufwendungen und
Auszahlungen grundsätzlich übertragbar, bleiben bis zum Ende des folgenden Haushaltsjahres
verfügbar und erhöhen die entsprechenden Haushaltsansätze des folgenden Jahres.
Ermächtigungen für Auszahlungen für Investitonen bleiben bis zur Fälligkeit der letzten Zahlung für
ihren Zweck verfügbar; bei Baumaßnahmen und Beschaffungen längstens jedoch zwei Jahre
nach Schluss des Haushaltsjahres, in dem der Vermögensgegenstand in seinen wesentlichen
Teilen in Benutzung genommen werden kann.
Werden Ermächtigungen übertragen, ist dem Rat eine Übersicht der Übetragungen mit Angabe
der Auswirkungen auf den Ergebnisplan und den Finanzplan des Folgejahres vorzulegen.
Nachstehend sind die Übertragungen der Aufwandsermächtigungen sowie die „konsumtiven“
Auszahlungsermächtigungen aufgeführt.
Produkt/Fachbereich
Aufwandskonto
11.538.109
Abwasserbeseitigung
Fachbereich I
5429000
Inanspruchnahme
von Rechten und
Diensten
5318000
Lfd. Zuschüsse an
übrige Bereiche
Auszahlungskonto
7429000
Inanspruchnahme
von Rechten und
Diensten
7318000
Lfd. Zuschüsse an
übrige Bereiche
5238000
Erstattungen an
übrige Bereiche
06.365.223
Kindertageseinrichtunge
n freier Träger
Fachbereich II
06.365.223
Kindertageseinrichtunge
n freier Träger
Fachbereich II
02.126.303
Feuerwehrgerätehäuser
Fachbereich III
01.111.301
Allgemeine
Verwaltungsangelegenheiten
Fachbereich III
Betrag
61.000 €
Einführung der
Niederschlagswassergebühr
14.500 €
Zuschüsse an
Kindergärten
7238000
Erstattungen an
übrige Bereiche
36.000 €
Kindergartenzuschuss
an Eltern
5211000
Unterhaltung der
Grundstücke und
baulichen Anlagen
5211000
Unterhaltung der
Grundstücke und
baulichen Anlagen
15.800 €
5429000
Inanspruchnahme
von Rechten und
Diensten
7429000
Inanspruchnahme
von Rechten und
Diensten
13.000 €
Erneuerung des
Heizkessels der
Wohnungen am
Feuerwehrgerätehaus
Kaster
Sportstättenentwicklungsplan
2711303/7211200
Unterhaltung der
Grundstücke und
baulichen Anlagen
14.500 €
Unterlassene
Instandhaltung
2711303/7211200
Unterhaltung der
Grundstücke und
baulichen Anlagen
31.500 €
Verpflichtung zur
Renovierung aufgrund
des Altmietvertrages
R12633031
Rückstellung für das
Feuerwehrgerätehaus
Kaster
Fachbereich III
R5733318
Rückstellungen für die
Renovierungen des
Schlosses (Wohnungen)
Fachbereich III
Summe Aufwandsübertragungen
Summe „konsumtive“ Auszahlungen
140.300 €
186.300 €
Aufgrund der übertragenen Aufwandsermächtigungen würde im Falle der kompletten
Ausschöpfung der im Haushaltsplan 2009 enthaltenen Ansätzen ein Fehlbetrag entstehen. Um
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Sitzungsvorlage
dies bereits vorab zu dokumentieren ist in Höhe der übertragenen Aufwandsermächtigungen eine
„Deckungsrücklage“ unterhalb der allgemeinen Rücklage auszuweisen, die die negative
Auswirkung von Aufwandsübertragungen auf das Rechnungsergebnis 2009 darstellen soll.
Es wurden investive Ermächtigungsübertragungen von den einzelnen Fachbereichen in Höhe von
1.330.210 € beantragt. Die in der Haushaltssatzung 2008 ausgewiesene Kreditermächtigung in
Höhe von rd. 1,6 Mio. € wurde im Haushaltsjahr 2008 nicht in Anspruch genommen und könnte
somit zur Deckung der übertragenen Ermächtigungen herangezogen werden.
Investitionsmaßnahmen verursachen u.U. Folgekosten im Bezug auf Unterhaltungsmaßnahmen
und Abschreibungen, die allerdings aufgrund der Veranschlagungen in den Haushalttsplänen 2008
bzw. 2009 bereits berücksichtigt sein sollten.
Finanzielle Auswirkungen:
Nein
Ja
X
Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren
Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*:
* evtl. gesondertes Beiblatt beifügen
50181 Bedburg, den 15.04.2009
----------------------------------Eßer
----------------------------------Baum
----------------------------------Koerdt
Sachbearbeiter
Stadtkämmerer
Bürgermeister
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