Daten
Kommune
Jülich
Größe
205 kB
Datum
12.05.2016
Erstellt
02.05.16, 17:02
Aktualisiert
02.05.16, 17:02
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Jülich
Der Bürgermeister
Amt: 30 Az.: 30/1024-09 Fi.
Jülich, 10.03.2016
öffentlicher Teil
Vorlagen-Nr.: 100/2016
Sitzungsvorlage
Beratungsfolge
Stadtrat
Termin
12.05.2016
TOP
Ergebnisse
Antrag 04/2016 (B90/ Die Grünen) - Änderungen in den Ausschüssen und im Umweltbeirat
Anlg.: -130
SD.Net
Beschlussentwurf:
1) Der Rat der Stadt Jülich hat sich im Vorfeld einheitlich auf den vorliegenden Wahlvorschlag geeinigt und wählt aufgrund dessen das nachfolgend aufgeführte Mitglied in den entsprechenden Ausschuss:
Ausschuss für Planung, Umwelt und Bau
Herr Sebastian Steiniger als stv. Sachkundiger Bürger
Ausschuss für Kultur, Wirtschaftsförderung und Stadtmarketing
Herr Sebastian Steiniger als stv. Sachkundiger Bürger
2) Der Rat der Stadt Jülich beruft Herrn StV Dr. Lutz Baumgarten als originäres Mitglied im
Umweltbeirat ab.
3) Nach entsprechender Beschlussfassung zu 2) bestellt der Rat der Stadt Jülich Herrn Sebastian Steininger als originäres Mitglied in den Umweltbeirat.
Begründung:
Zu 1)
Gemäß § 50 Abs. 3 Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfallen (GO NRW) sind die
Ratsmitglieder zunächst gehalten, sich auf einen einheitlichen Wahlvorschlag zu einigen.
Einheitlichkeit bedeutet, dass nur ein einziger Vorschlag zur Beschussfassung unterbreitet werden
darf. Das zweite Tatbestandsmerkmal besteht in der „Einigung“. Es kann offen bleiben, ob der Vorschlag von allen Ratsmitgliedern eingereicht werden muss oder ob es ausreicht, wenn zumindest die
Mehrheit der Ratsmitglieder den Vorschlag vorlegt. Für die Anwendung des § 50 GO NRW würde
es nach aktueller Rechtssprechung auch nicht ausreichen, wenn eine nicht mit entsprechender
Mehrheit ausgestattete Fraktion einen Wahlvorschlag unterbreitet, auch wenn dieser einstimmig
angenommen wird.
Die Verwaltung schlägt daher vor, dass den Wahlvorschlägen gefolgt wird und sich die Ratsmitglieder -zumindest die Mehrheit der Ratsmitglieder - zu Beginn des Tagesordnungspunktes auf diese Wahlvorschläge einigen und entsprechend vorschlagen.
Der vorliegende Wahlvorschlag muss sodann durch einen einstimmigen Beschluss bestätigt werden.
Entsprechend § 50 Abs. 5 GO NRW werden Enthaltungen und ungültige Stimmen dabei nicht berücksichtigt. Der Bürgermeister besitzt nach § 40 Abs. 2 GO NRW i.V.m. § 50 Abs. 3 GO NRW
kein Stimmrecht
Zu 2)
Gem. § 16 Abs. 4 der Zuständigkeitsordnung des Rates der Stadt Jülich entsenden die im Rat vertretenen Fraktionen je ein Mitglied mit beratender Stimme in den Umweltbeirat. In seiner Sitzung am
11.02.2016 hat der Stadtrat für die Fraktion B90/Die Grünen Herrn StV Dr. Lutz Baumgarten als
originäres Mitglied und Herrn StV Jürgen Lauf als Stellvertreter in den Umweltbeirat entsandt. Mit
Schreiben vom 26.02.2016 teilte die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen mit, dass man sich zu einer
Umbesetzung im Umweltbeirat entschieden habe. Da eine Abberufung grundsätzlich nur aus sachlichen, im Zusammenhang mit dem Amt bestehenden Gründen zulässig ist, wurde von Herrn StV Dr.
Baumgarten bestätigt, dass er aus freien Beweggründen auf die Mitgliedschaft im Umweltbeirat
verzichtet. Die Stellvertretung bleibt davon unberührt.
Zu 3)
Die Nachfolge sollte analog zur Nachbesetzung im Ausschuss gem. § 50 Abs. 3 S.7 GO NRW vorgenommen werden. Dieser bestimmt für den Fall, dass ein Ausschussmitglied vorzeitig aus seinem
Ausschuss ausscheidet, folgendes:
„Scheidet jemand aus einem Ausschuss aus, wählen die Ratsmitglieder auf Vorschlag der Fraktion
oder Gruppe, welcher das ausgeschiedene Mitglied bei seiner Wahl angehörte, einen Nachfolger“.
Die Abstimmung richtet sich sodann nach § 50 Abs. 2 GO NRW. Demnach kann durch Mehrheitsbeschluss ein ausgeschiedenes Ausschussmitglied ersetzt werden. Nach dem Wortlaut des § 50 Abs.
3 GO NRW verfügt der Bürgermeister über kein Stimmrecht.
Wirtschaftlichkeitsbetrachtung (für Ausgaben/Investitionen mit einer Wertgrenze ab 25.000 € brutto):
entfällt
Sitzungsvorlage 100/2016
Seite 2
ja
1.Finanzielle Auswirkungen:
Gesamtkosten:
X
nein
jährl. Folgekosten:
Haushaltsmittel stehen bereit:
jährl. Einnahmen:
ja
nein (siehe Beschlussentwurf)
bei Produktsachkonto:
(unter Berücksichtigung der Vorbelastungen) noch verfügbar:
Erläuterungen zu Ziffer ______
ja
2.Der Personalrat ist zu beteiligen:
Mitbestimmung
Mitwirkung
X
nein
Anhörung
Der Personalrat hat zugestimmt:
ja
nein
Der Personalrat hat Bedenken erhoben:
ja
nein
3.Die Gleichstellungsbeauftragte ist zu beteiligen:
ja
Sie hat dem Beschlussentwurf gemäß § 5 Abs. 5 GO
NW widersprochen:
ja
Sitzungsvorlage 100/2016
X
nein
nein
Seite 3