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Sitzungsvorlage (Antrag 04/2016 (B90/ Die Grünen) - Änderungen in den Ausschüssen und im Umweltbeirat)

Daten

Kommune
Jülich
Größe
205 kB
Datum
12.05.2016
Erstellt
02.05.16, 17:02
Aktualisiert
02.05.16, 17:02
Sitzungsvorlage (Antrag 04/2016 (B90/ Die Grünen) - Änderungen in den Ausschüssen und im Umweltbeirat) Sitzungsvorlage (Antrag 04/2016 (B90/ Die Grünen) - Änderungen in den Ausschüssen und im Umweltbeirat) Sitzungsvorlage (Antrag 04/2016 (B90/ Die Grünen) - Änderungen in den Ausschüssen und im Umweltbeirat)

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Inhalt der Datei

Stadt Jülich Der Bürgermeister Amt: 30 Az.: 30/1024-09 Fi. Jülich, 10.03.2016 öffentlicher Teil Vorlagen-Nr.: 100/2016 Sitzungsvorlage Beratungsfolge Stadtrat Termin 12.05.2016 TOP Ergebnisse Antrag 04/2016 (B90/ Die Grünen) - Änderungen in den Ausschüssen und im Umweltbeirat Anlg.: -130 SD.Net Beschlussentwurf: 1) Der Rat der Stadt Jülich hat sich im Vorfeld einheitlich auf den vorliegenden Wahlvorschlag geeinigt und wählt aufgrund dessen das nachfolgend aufgeführte Mitglied in den entsprechenden Ausschuss: Ausschuss für Planung, Umwelt und Bau Herr Sebastian Steiniger als stv. Sachkundiger Bürger Ausschuss für Kultur, Wirtschaftsförderung und Stadtmarketing Herr Sebastian Steiniger als stv. Sachkundiger Bürger 2) Der Rat der Stadt Jülich beruft Herrn StV Dr. Lutz Baumgarten als originäres Mitglied im Umweltbeirat ab. 3) Nach entsprechender Beschlussfassung zu 2) bestellt der Rat der Stadt Jülich Herrn Sebastian Steininger als originäres Mitglied in den Umweltbeirat. Begründung: Zu 1) Gemäß § 50 Abs. 3 Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfallen (GO NRW) sind die Ratsmitglieder zunächst gehalten, sich auf einen einheitlichen Wahlvorschlag zu einigen. Einheitlichkeit bedeutet, dass nur ein einziger Vorschlag zur Beschussfassung unterbreitet werden darf. Das zweite Tatbestandsmerkmal besteht in der „Einigung“. Es kann offen bleiben, ob der Vorschlag von allen Ratsmitgliedern eingereicht werden muss oder ob es ausreicht, wenn zumindest die Mehrheit der Ratsmitglieder den Vorschlag vorlegt. Für die Anwendung des § 50 GO NRW würde es nach aktueller Rechtssprechung auch nicht ausreichen, wenn eine nicht mit entsprechender Mehrheit ausgestattete Fraktion einen Wahlvorschlag unterbreitet, auch wenn dieser einstimmig angenommen wird. Die Verwaltung schlägt daher vor, dass den Wahlvorschlägen gefolgt wird und sich die Ratsmitglieder -zumindest die Mehrheit der Ratsmitglieder - zu Beginn des Tagesordnungspunktes auf diese Wahlvorschläge einigen und entsprechend vorschlagen. Der vorliegende Wahlvorschlag muss sodann durch einen einstimmigen Beschluss bestätigt werden. Entsprechend § 50 Abs. 5 GO NRW werden Enthaltungen und ungültige Stimmen dabei nicht berücksichtigt. Der Bürgermeister besitzt nach § 40 Abs. 2 GO NRW i.V.m. § 50 Abs. 3 GO NRW kein Stimmrecht Zu 2) Gem. § 16 Abs. 4 der Zuständigkeitsordnung des Rates der Stadt Jülich entsenden die im Rat vertretenen Fraktionen je ein Mitglied mit beratender Stimme in den Umweltbeirat. In seiner Sitzung am 11.02.2016 hat der Stadtrat für die Fraktion B90/Die Grünen Herrn StV Dr. Lutz Baumgarten als originäres Mitglied und Herrn StV Jürgen Lauf als Stellvertreter in den Umweltbeirat entsandt. Mit Schreiben vom 26.02.2016 teilte die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen mit, dass man sich zu einer Umbesetzung im Umweltbeirat entschieden habe. Da eine Abberufung grundsätzlich nur aus sachlichen, im Zusammenhang mit dem Amt bestehenden Gründen zulässig ist, wurde von Herrn StV Dr. Baumgarten bestätigt, dass er aus freien Beweggründen auf die Mitgliedschaft im Umweltbeirat verzichtet. Die Stellvertretung bleibt davon unberührt. Zu 3) Die Nachfolge sollte analog zur Nachbesetzung im Ausschuss gem. § 50 Abs. 3 S.7 GO NRW vorgenommen werden. Dieser bestimmt für den Fall, dass ein Ausschussmitglied vorzeitig aus seinem Ausschuss ausscheidet, folgendes: „Scheidet jemand aus einem Ausschuss aus, wählen die Ratsmitglieder auf Vorschlag der Fraktion oder Gruppe, welcher das ausgeschiedene Mitglied bei seiner Wahl angehörte, einen Nachfolger“. Die Abstimmung richtet sich sodann nach § 50 Abs. 2 GO NRW. Demnach kann durch Mehrheitsbeschluss ein ausgeschiedenes Ausschussmitglied ersetzt werden. Nach dem Wortlaut des § 50 Abs. 3 GO NRW verfügt der Bürgermeister über kein Stimmrecht. Wirtschaftlichkeitsbetrachtung (für Ausgaben/Investitionen mit einer Wertgrenze ab 25.000 € brutto): entfällt Sitzungsvorlage 100/2016 Seite 2 ja 1.Finanzielle Auswirkungen: Gesamtkosten: X nein jährl. Folgekosten: Haushaltsmittel stehen bereit: jährl. Einnahmen: ja nein (siehe Beschlussentwurf) bei Produktsachkonto: (unter Berücksichtigung der Vorbelastungen) noch verfügbar: Erläuterungen zu Ziffer ______ ja 2.Der Personalrat ist zu beteiligen: Mitbestimmung Mitwirkung X nein Anhörung Der Personalrat hat zugestimmt: ja nein Der Personalrat hat Bedenken erhoben: ja nein 3.Die Gleichstellungsbeauftragte ist zu beteiligen: ja Sie hat dem Beschlussentwurf gemäß § 5 Abs. 5 GO NW widersprochen: ja Sitzungsvorlage 100/2016 X nein nein Seite 3