Daten
Kommune
Bedburg
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16 kB
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT BEDBURG
Zu TOP:
Drucksache: WP7-113/2004
Sitzungsteil
Fachbereich II
Öffentlich
Az.:
Nicht öffentlich
X
Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Hauptausschuss
Bemerkungen:
30.11.2004
Betreff:
Öffentlich-rechtliche Vereinbarung über den Betrieb einer Zentralwerkstatt für die
Freiwilligen
Feuerwehren
der
Städte
Bedburg,
Bergheim
und
Kerpen
- Entwurf der neu abzuschließenden öffentlich-rechtlichen Vereinbarung -
Beschlussvorschlag:
Der Hauptausschuss der Stadt Bedburg nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur
Kenntnis, stimmt diesen zu und beauftragt die Verwaltung, alle hieraus notwendigen
Maßnahmen einzuleiten.
Beratungsergebnis:
Gremium:
Einstimmig:
Bemerkungen:
Sitzung am:
Mit Stimmenmehrheit:
Ja
Nein
Enthaltung Laut Beschlussvorschlag
Abweichender
Beschluss
STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
Seite: 2
Begründung:
Die Thematik „Öffentlich-rechtliche Vereinbarung über den Betrieb einer Zentralwerkstatt“
wurde bereits in zahlreichen Sitzungen des seinerzeitigen Feuerschutzausschusses, so
zuletzt in der Sitzung am 25.11.2003, TOP 2, ö. T., ausführlich beraten. Ohne
wiederholend auf die genannten Ausschussvorlagen, insbesondere letztgenannte,
eingehen zu wollen, wird nachfolgend nochmals kurz der Sachstand skizziert:
Im Februar 1990 wurde zwischen den Städten Bedburg, Bergheim, Kerpen und der
Gemeinde Elsdorf eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung über den Betrieb einer
Zentralwerkstatt, mit Sitz in Kerpen, für die Freiwilligen Feuerwehren abgeschlossen;
Aufgabe der Zentralwerkstatt Kerpen war - ohne den gesamten Aufgabenkatalog dezidiert
aufzulisten - die Durchführung sämtlicher Prüfungs- und Wartungsarbeiten der auf den
Feuerwehrfahrzeugen verlasteten Gerätschaften, wie beispielsweise Atemschutzgeräte,
Chemikalienanzüge, Saug- und Druckschläuche, Leitern, hydraulische Rettungsgeräte,
Hebekissen, Krankentragen, Sicherheitsgurte und Fangleinen. Mitte Juli 2002 kündigte der
Bürgermeister der Stadt Kerpen fristgerecht zum 31.12.2004 die öffentlich-rechtliche
Vereinbarung mit der Begründung, dass eine Weiterführung zu den bestehenden
Konditionen aus wirtschaftlichen und organisatorischen Gründen nicht vertretbar sei. Nach
der seinerzeitigen - und derzeit noch gültigen - Kostenaufteilung hatte die Stadt Bedburg
23,5 % der Gesamtkosten zu tragen; im Vergleich hierzu die Stadt Bergheim 28,4 %, die
Stadt Kerpen 26,4 % und die Gemeinde Elsdorf 21,7 %. Die Gesamtkosten beliefen sich in
2003 auf rd. 300 T€ im Verwaltungshaushalt; dies entspricht einem Anteil der Stadt
Bedburg von absolut rd. 70 T€ jährlich.
Entsprechend der Beschlussfassung des Feuerschutzausschuss der Stadt Bedburg in der
eingangs genannten Sitzung - die Verwaltung wurde beauftragt, Verhandlungen mit der
Stadt Kerpen mit dem Ziel des Abschlusses einer neuen öffentlich-rechtlichen
Vereinbarung ab dem 01.01.2005 fortzuführen - wurde im Ergebnis zahlreicher
Besprechungstermine der in Anlage beigefügte Entwurf einer neuen öffentlich-rechtlichen
Vereinbarung erarbeitet (Anlage 1). Entsprechend dem ausdrücklichen Wunsch der Stadt
Bedburg wurden - insbesondere aus Gründen der Kostentransparenz - sämtliche zu
erbringenden Leistungen/ Tätigkeiten aufgelistet und mit tatsächlichen Zeiteinheiten
hinterlegt; im Ergebnis wird nunmehr - entgegen der bisherigen Verfahrensweise - jede
Leistung „spitz“ pro Stadt bzw. Löschzug abgerechnet (Anlage 2). Entsprechend § 6 der
öffentlich-rechtlichen Vereinbarung beträgt der Anteil der Stadt Bedburg nunmehr 28,12 %
der Gesamtkosten; trotz prozentualer Erhöhung - bedingt durch eine seitens der
Gemeinde Elsdorf ausgesprochenen Kündigung der Vereinbarung - bedeutet dies eine
Kostenreduzierung der Stadt Bedburg von rd. 4 T€ bei gleichbleibender Leistungsqualität.
Die öffentlich-rechtliche Vereinbarung wird zunächst bis zum 31.12.2007 abgeschlossen.
50181 Bedburg, den 28.11.2004
-------------------------------Kramer
Fachbereichsleiter
------------------------------Koerdt
Bürgermeister
STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
Seite: 3