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Beschlussvorlage (Öffentlich-rechtliche Vereinbarung über den Betrieb einer Zentralwerkstatt für die Freiwilligen Feuerwehren der Städte Bedburg, Bergheim und Kerpen - Entwurf der neu abzuschließenden öffentlich-rechtlichen Vereinbarung -)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
16 kB
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
Beschlussvorlage (Öffentlich-rechtliche Vereinbarung über den Betrieb einer Zentralwerkstatt für die Freiwilligen Feuerwehren der Städte Bedburg, Bergheim und Kerpen - Entwurf der neu abzuschließenden öffentlich-rechtlichen Vereinbarung -) Beschlussvorlage (Öffentlich-rechtliche Vereinbarung über den Betrieb einer Zentralwerkstatt für die Freiwilligen Feuerwehren der Städte Bedburg, Bergheim und Kerpen - Entwurf der neu abzuschließenden öffentlich-rechtlichen Vereinbarung -) Beschlussvorlage (Öffentlich-rechtliche Vereinbarung über den Betrieb einer Zentralwerkstatt für die Freiwilligen Feuerwehren der Städte Bedburg, Bergheim und Kerpen - Entwurf der neu abzuschließenden öffentlich-rechtlichen Vereinbarung -)

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Inhalt der Datei

STADT BEDBURG Zu TOP: Drucksache: WP7-113/2004 Sitzungsteil Fachbereich II Öffentlich Az.: Nicht öffentlich X Beratungsfolge: Sitzungstermin: Hauptausschuss Bemerkungen: 30.11.2004 Betreff: Öffentlich-rechtliche Vereinbarung über den Betrieb einer Zentralwerkstatt für die Freiwilligen Feuerwehren der Städte Bedburg, Bergheim und Kerpen - Entwurf der neu abzuschließenden öffentlich-rechtlichen Vereinbarung - Beschlussvorschlag: Der Hauptausschuss der Stadt Bedburg nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis, stimmt diesen zu und beauftragt die Verwaltung, alle hieraus notwendigen Maßnahmen einzuleiten. Beratungsergebnis: Gremium: Einstimmig: Bemerkungen: Sitzung am: Mit Stimmenmehrheit: Ja Nein Enthaltung Laut Beschlussvorschlag Abweichender Beschluss STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 2 Begründung: Die Thematik „Öffentlich-rechtliche Vereinbarung über den Betrieb einer Zentralwerkstatt“ wurde bereits in zahlreichen Sitzungen des seinerzeitigen Feuerschutzausschusses, so zuletzt in der Sitzung am 25.11.2003, TOP 2, ö. T., ausführlich beraten. Ohne wiederholend auf die genannten Ausschussvorlagen, insbesondere letztgenannte, eingehen zu wollen, wird nachfolgend nochmals kurz der Sachstand skizziert: Im Februar 1990 wurde zwischen den Städten Bedburg, Bergheim, Kerpen und der Gemeinde Elsdorf eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung über den Betrieb einer Zentralwerkstatt, mit Sitz in Kerpen, für die Freiwilligen Feuerwehren abgeschlossen; Aufgabe der Zentralwerkstatt Kerpen war - ohne den gesamten Aufgabenkatalog dezidiert aufzulisten - die Durchführung sämtlicher Prüfungs- und Wartungsarbeiten der auf den Feuerwehrfahrzeugen verlasteten Gerätschaften, wie beispielsweise Atemschutzgeräte, Chemikalienanzüge, Saug- und Druckschläuche, Leitern, hydraulische Rettungsgeräte, Hebekissen, Krankentragen, Sicherheitsgurte und Fangleinen. Mitte Juli 2002 kündigte der Bürgermeister der Stadt Kerpen fristgerecht zum 31.12.2004 die öffentlich-rechtliche Vereinbarung mit der Begründung, dass eine Weiterführung zu den bestehenden Konditionen aus wirtschaftlichen und organisatorischen Gründen nicht vertretbar sei. Nach der seinerzeitigen - und derzeit noch gültigen - Kostenaufteilung hatte die Stadt Bedburg 23,5 % der Gesamtkosten zu tragen; im Vergleich hierzu die Stadt Bergheim 28,4 %, die Stadt Kerpen 26,4 % und die Gemeinde Elsdorf 21,7 %. Die Gesamtkosten beliefen sich in 2003 auf rd. 300 T€ im Verwaltungshaushalt; dies entspricht einem Anteil der Stadt Bedburg von absolut rd. 70 T€ jährlich. Entsprechend der Beschlussfassung des Feuerschutzausschuss der Stadt Bedburg in der eingangs genannten Sitzung - die Verwaltung wurde beauftragt, Verhandlungen mit der Stadt Kerpen mit dem Ziel des Abschlusses einer neuen öffentlich-rechtlichen Vereinbarung ab dem 01.01.2005 fortzuführen - wurde im Ergebnis zahlreicher Besprechungstermine der in Anlage beigefügte Entwurf einer neuen öffentlich-rechtlichen Vereinbarung erarbeitet (Anlage 1). Entsprechend dem ausdrücklichen Wunsch der Stadt Bedburg wurden - insbesondere aus Gründen der Kostentransparenz - sämtliche zu erbringenden Leistungen/ Tätigkeiten aufgelistet und mit tatsächlichen Zeiteinheiten hinterlegt; im Ergebnis wird nunmehr - entgegen der bisherigen Verfahrensweise - jede Leistung „spitz“ pro Stadt bzw. Löschzug abgerechnet (Anlage 2). Entsprechend § 6 der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung beträgt der Anteil der Stadt Bedburg nunmehr 28,12 % der Gesamtkosten; trotz prozentualer Erhöhung - bedingt durch eine seitens der Gemeinde Elsdorf ausgesprochenen Kündigung der Vereinbarung - bedeutet dies eine Kostenreduzierung der Stadt Bedburg von rd. 4 T€ bei gleichbleibender Leistungsqualität. Die öffentlich-rechtliche Vereinbarung wird zunächst bis zum 31.12.2007 abgeschlossen. 50181 Bedburg, den 28.11.2004 -------------------------------Kramer Fachbereichsleiter ------------------------------Koerdt Bürgermeister STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 3