Daten
Kommune
Bedburg
Größe
15 kB
Datum
09.06.2009
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT BEDBURG
Zu TOP:
Drucksache: WP7578/2006 1.
Ergänzung
Fachbereich I
Sitzungsteil
Az.:
öffentlich
Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Ausschuss für Struktur und Stadtentwicklung
19.06.2006
Ausschuss für Struktur und Stadtentwicklung
09.06.2009
Betreff:
Ersatzbestellung eines Schriftführers / Stellv. Schriftführers für die Sitzungen des Ausschusses für
Struktur und Stadtentwicklung der Stadt Bedburg
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Struktur und Stadtentwicklung beschließt, Herrn Stadthauptsekretär Stefan
Lukas aus dem Fachbereich für Planen, Bauen und Wirtschaftsförderung zum Schriftführer für
seine Sitzungen zu bestellen. Ferner beschließt der Ausschuss für Struktur und Stadtentwicklung,
Herrn Udo Schmitz aus dem Fachbereich für Planen, Bauen und Wirtschaftsförderung zum stellv.
Schriftführer für seine Sitzungen zu bestellen.
Die Niederschriften sind vom Vorsitzenden des Ausschusses für Struktur und Stadtentwicklung
oder seinem Stellvertreter - falls dieser die Sitzung geleitet hat - und dem bestellten Schriftführer
bzw. seinem Vertreter zu unterzeichnen.
Beratungsergebnis:
Gremium:
Einstimmig:
Bemerkungen:
Sitzung am:
Mit Stimmenmehrheit:
Ja
Nein
Enthaltung Laut Beschlussvorschlag
Abweichender
Beschluss
STADT BEDBURG
Seite: 2
Sitzungsvorlage
Begründung:
Stellv. Fachbereichsleiter Wilfried Naujock ist zum 27.04.2009 aus dem Fachbereich I in den
Fachbereich III umgesetzt um zum Fachbereichsleiter III bestellt worden. Bis zu diesem Zeitpunkt
hat er die Aufgabe des stellv. Schriftführers für die Sitzungen des Ausschusses für Struktur und
Stadtentwicklung der Stadt Bedburg wahrgenommen und war entsprechend bestellt. Es bedarf
daher einer Neubesetzung.
Gemäß der §§ 58 Abs. 7 Satz 1, 58 Abs. 2 Satz 1 und § 52 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das
Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) sowie § 27 Abs. 7 des Geschäftsordnung des Rates der
Stadt Bedburg ist bestimmt, dass über die Beschlüsse der Ausschüsse eine Niederschrift
aufzunehmen ist, die von zwei Personen unterzeichnet werden muss; dem Schriftführer bzw.
seinem Stellverterter sowie dem Vorsitzenden oder dem bestellten Stellverterter.
Dies bedeutet für die Niederschriften des Ausschusses für Struktur und Stadtentwicklung,
• dass an erster Stelle der Vorsitzende oder sein Stellvertreter - falls dieser die Sitzung geleitet
hat - die Niederschrift zu unterzeichnen hat und
• dass der Schriftführer oder seine Stellvertretung die Niederschriften zu unterzeichnen hat.
Es wird vorgeschlagen, wie im Beschlussvorschlag aufgeführt zu entscheiden.
Hier evtl. Abstimmungsergebnis aus vorherigen Fachausschüssen eintragen:
Finanzielle Auswirkungen:
Nein x
Ja
Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren
Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*:
* evtl. gesondertes Beiblatt beifügen
50181 Bedburg, den 29.04.09
----------------------------------(Udo Schmitz
----------------------------------(Jürgen Schmeier)
Sachbearbeiter
Fachbereichsleiter
----------------------------------Zur Kenntnis:
(Gunnar Koerdt)
Bürgermeister
Beschlussvorlage WP7-578/2006 1. Ergänzung
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