Daten
Kommune
Jülich
Größe
120 kB
Datum
12.05.2016
Erstellt
02.05.16, 17:02
Aktualisiert
02.05.16, 17:02
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Jülich
Der Bürgermeister
Amt: 30 Az.: 30/1024-09 Fi.
Jülich, 18.04.2016
öffentlicher Teil
Vorlagen-Nr.: 148/2016
Sitzungsvorlage
Beratungsfolge
Stadtrat
Termin
12.05.2016
TOP
Ergebnisse
Umbesetzung im Ausschuss für Kultur, Wirtschaftsförderung und Stadtmarketing
Anlg.: ./.
30
30
SD.Net
Beschlussentwurf:
Der Rat der Stadt Jülich bestellt auf Empfehlung des Integrationsrates Frau Irina Shemet als sachkundige Einwohnerin in den Ausschuss für Kultur, Wirtschaftsförderung und Stadtmarketing.
Begründung:
Die Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) legt in § 58 Abs. 4 fest, dass
den Fachausschüssen des Rates volljährige sachkundige Einwohner angehören können, die vom Rat
in entsprechender Anwendung des § 50 Abs. 3 GO NRW zu wählen sind. Ausgenommen von dieser
Regelung sind die sogenannten Pflichtausschüsse.
Gem. § 7 Abs. 4 der Hauptsatzung der Stadt Jülich vom 10.12.2010 schlägt der Integrationsrat dem
Rat der Stadt Jülich für alle Ausschüsse je eine Person zur Wahl als sachkundige/r Einwohner/-in
aus der Mitte der nach § 27 GO NRW gewählten Mitglieder vor.
Der Integrationsrat hat in seiner Sitzung vom 03.07.2014 Frau Elena Wyrwich als sachkundige
Einwohnerin für den Ausschuss für Kultur, Wirtschaftsförderung und Stadtmarketing benannt. Am
30.10.2014 hat der Rat der Stadt Jülich Frau Wyrwich einstimmig in den KWS bestellt. Frau
Wyrwich hat nunmehr ihr Amt niedergelegt. Da eine Abberufung grundsätzlich nur aus sachlichen,
im Zusammenhang mit dem Amt bestehenden Gründen zulässig ist, wurde von Frau Wyrwich bestätigt, dass sie aus freien Beweggründen auf die Mitgliedschaft im KWS verzichtet.
In seiner Sitzung vom 17.02.2016 hat der Integrationsrat als Nachfolgerin für Frau Elena Wyrwich
nun Frau Irina Shemet als sachkundige Einwohnerin in den Ausschuss für Kultur, Wirtschaftsförderung und Stadtmarketing entsandt.
Die Nachfolge sollte analog zur Nachbesetzung im Ausschuss gem. § 50 Abs. 3 S. 7 GO NRW vorgenommen werden. Dieser bestimmt für den Fall, dass ein Ausschussmitglied vorzeitig aus seinem
Ausschuss ausscheidet, folgendes:
„Scheidet jemand aus einem Ausschuss aus, wählen die Ratsmitglieder auf Vorschlag der Fraktion
oder Gruppe, welcher das ausgeschiedene Mitglied bei seiner Wahl angehörte, einen Nachfolger.“
Die Abstimmung richtet sich sodann nach § 50 Abs. 2 GO NRW. Demnach kann durch Mehrheitsbeschluss ein ausgeschiedenes Ausschussmitglied ersetzt werden. Nach dem Wortlaut des § 50 Abs.
3 GO NRW verfügt der Bürgermeister über kein Stimmrecht.
Wirtschaftlichkeitsbetrachtung (für Ausgaben/Investitionen mit einer Wertgrenze ab 25.000 € brutto):
entfällt
ja
1.Finanzielle Auswirkungen:
Gesamtkosten:
x
nein
jährl. Folgekosten:
Haushaltsmittel stehen bereit:
jährl. Einnahmen:
ja
nein (siehe Beschlussentwurf)
bei Produktsachkonto:
(unter Berücksichtigung der Vorbelastungen) noch verfügbar:
Erläuterungen zu Ziffer ______
ja
2.Der Personalrat ist zu beteiligen:
Mitbestimmung
Mitwirkung
x
nein
Anhörung
Der Personalrat hat zugestimmt:
ja
nein
Der Personalrat hat Bedenken erhoben:
ja
nein
3.Die Gleichstellungsbeauftragte ist zu beteiligen:
ja
Sie hat dem Beschlussentwurf gemäß § 5 Abs. 5 GO
NW widersprochen:
ja
Sitzungsvorlage 148/2016
x
nein
nein
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