Daten
Kommune
Jülich
Größe
93 kB
Datum
12.05.2016
Erstellt
04.05.16, 09:47
Aktualisiert
04.05.16, 09:47
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Jülich
Der Bürgermeister
Amt: 10/11 Az.:
Jülich, 01.04.2016
öffentlicher Teil
Vorlagen-Nr.: 129/2016
Mitteilung
Beratungsfolge
Haupt- und Finanzausschuss
Termin
04.05.2016
Stadtrat
12.05.2016
TOP
Ergebnisse
Ausbildungsplätze 2017
Bezug: Vorlage Nr. 228/2015
Anlg.:
SD.Net
Mitteilungstext:
Wie bereits in den letzten Jahren zu den Ausbildungsplätzen (Verwaltungsfachangestellte/r und Studium Bachelor of Law an der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung NRW) mitgeteilt, ist es wegen
der anstehenden Personalabgänge, immer wieder vorkommender Personalfluktuation und dem zu erwartenden demographischen Wandel erforderlich weiterhin kontinuierlich auszubilden, um den zukünftigen Personalbedarf zu decken.
Für 2017 reichen voraussichtlich bedarfsorientiert wieder 2 Ausbildungsplätze (jeweils einer im Bereich
mittlerer und gehobener Dienst) aus und wahrscheinlich ist dann auch eine dauerhafte Übernahme möglich. Ein Übernahmeversprechen würde, wie in der Vergangenheit, nicht gegeben.
Ein zweiter Studienplatz ist aus v.g. Gründen verzichtbar zumal im Rahmen der Personalentwicklung
auch der Angestelltenlehrgang II (vergleichbar gehobener Dienst) angeboten und belegt wird.
Für die v.g. Ausbildungen entstehen jeweils Personalkosten i.H.v. ca. 16.000 €.
Die Mittel sind bei den Personalkosten in den Haushalten für 2017 und die Folgejahre zu veranschlagen und bereits im Haushaltssicherungskonzept berücksichtigt.
Bei bestandener Prüfung besteht bei entsprechendem Bedarf der Anspruch auf eine einjährige Übernahme, es sei denn, dass personenbedingte, verhaltensbedingte, betriebsbedingte oder gesetzliche Gründe dagegen sprechen.
Bei einer einjährigen Übernahme entstehen zusätzliche Personalkosten i.H.v. ca. 37.500 €.
Die zwei Ausbildungsplätze (1 Studienplatz und 1 Verwaltungsfachangestellte / -r) werden kurzfristig
ausgeschrieben, um am Auswahlverfahren des Studieninstitutes Aachen teilnehmen zu können.
Mitteilung 129/2016
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