Daten
Kommune
Bedburg
Größe
21 kB
Datum
28.04.2009
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT BEDBURG
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Drucksache: WP746/2009 1. Ergänzung
Fachbereich IV
Sitzungsteil
Az.:
öffentlich
Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Rechnungsprüfungsausschuss
24.03.2009
Rat der Stadt Bedburg
28.04.2009
Betreff:
Feststellung des Jahresabschlusses für das Haushaltsjahr 2006 und Entlastung des
Bürgermeisters
Beschlussvorschlag:
Der
Rat
der
Stadt
Bedburg
Rechnungsprüfungsausschusses
beschließt
auf
einstimmige
Empfehlung
des
¾ den Jahresabschluss 2006 festzustellen und
¾ den Jahresüberschuss in Höhe von 6.055.946,61 € der Ausgleichsrücklage zuzuführen und
¾ den Restbetrag des Jahresüberschusses in Höhe von 48.751,95 € der allgemeinen
Rücklage zuzuführen.
Die Ratsmitglieder beschließen ebenfalls auf einstimmige Empfehlung des
Rechnungsprüfungsausschusses, dem Bürgermeister die Entlastung zu erteilen.
Beratungsergebnis:
Gremium:
Einstimmig:
Bemerkungen:
Sitzung am:
Mit Stimmenmehrheit:
Ja
Nein
Enthaltung Laut Beschlussvorschlag
Abweichender
Beschluss
STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
Seite: 2
Begründung:
Gemäß § 95 Abs. 1 GO hat die Stadt Bedburg zum Schluss eines jeden Haushaltsjahres einen
Jahresabschluss aufzustellen, in dem das Ergebnis der Haushaltswirtschaft des Haushaltsjahres
nachzuweisen ist. Er muss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung ein
den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und
Finanzlage der Stadt Bedburg vermitteln und ist zu erläutern.
Der Jahresabschluss besteht aus der Ergebnisrechnung, der Finanzrechnung, den
Teilrechnungen, der Bilanz und dem Anhang. Ein Lagebericht ist beizufügen. Der Entwurf des
Jahresabschlusses wurde formell vom Kämmerer am 05. September 2008 aufgestellt und vom
Bürgermeister am gleichen Tag bestätigt.
Aufgrund der verspäteten Erstellung des Abschlusses wurde auf eine formelle Zuleitung an den
Rat der Stadt Bedburg verzichtet.
Die BDO prüfte den Jahresabschluss 2006 in den Monaten Oktober 2007 bis Juli 2008 (mit
Unterbrechungen) in den Räumen der Stadtverwaltung. Die Schlussbearbeitung erfolgte in den
Geschäftsräumen der BDO.
Zuständig für die Feststellung des geprüften Jahresabschlusses ist der Rat. Zugleich beschließt er
über die Behandlung des Jahresüberschusses.
Der gesamte Überschuss der Ergebnisrechnung beträgt 6.104.698,56 €. Der Großteil dieses
Überschusses stockt die in 2005 reduzierte Ausgleichsrücklage bis zur maximalen Höhe wieder
auf. Der Restbetrag in Höhe von 48.751,95 € ist der allgemeinen Rücklage zuzuführen.
Gemäß § 96 Abs. 1 i.V.m. § 101 Abs. 1 GO ist der Rechnungsprüfungsausschuss zuständig für
die Prüfung des Jahresabschlusses. Umfang und Inhalt der Prüfung erstrecken sich grundsätzlich
auf die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften. Die Prüfung des Jahresabschlusses hat zudem
Kontroll-, Informations- und Beglaubigungsfunktion. Der Rechnungsprüfungsausschuss hat die
Inventur, das Inventar und die Übersicht über örtlich festgelegte Restnutzungsdauern der
Vermögensgegenstände in seine Prüfung einzubeziehen und über Art und Umfang der Prüfung
sowie über das Ergebnis der Prüfung einen Prüfungsbericht zu erstellen.
Der Rechnungsprüfungsausschuss hat das Ergebnis der Prüfung in einem Bestätigungsvermerk
zusammenzufassen. Der Bestätigungsvermerk hat Gegenstand, Art und Umfang der Prüfung zu
beschreiben und dabei die angewandten Rechnungslegungsgrundsätze und Prüfungsgrundsätze
anzugeben. Er hat ferner eine Beurteilung des Prüfungsergebnisses zu enthalten, die zweifelsfrei
ergeben muss, ob
¾
¾
¾
¾
ein uneingeschränkter Bestätigungsvermerk erteilt wird,
ein eingeschränkter Bestätigungsvermerk erteilt wird,
der Bestätigungsvermerk auf Grund von Beanstandung versagt wird oder
der Bestätigungsvermerk deshalb versagt wird, weil der Prüfer nicht in der Lage ist, eine
Beurteilung vorzunehmen.
Die Beurteilung des Prüfungsergebnisses soll allgemeinverständlich und problemorientiert unter
Berücksichtigung des Umstandes erfolgen, dass Rat und Verwaltungsvorstand den Abschluss zu
verantworten haben. Auf Risiken, die die stetige Aufgabenerfüllung und die Haushaltswirtschaft
der Gemeinde gefährden, ist gesondert einzugehen.
Der Rechnungsprüfungsausschuss hat am 19.06.2007 die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft BDO
Deutsche Warentreuhand Aktiengesellschaft mit der Prüfung des Jahresabschlusses 2006
beauftragt (§ 101 Abs. 8 GO).
Beschlussvorlage WP7-46/2009 1. Ergänzung
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STADT BEDBURG
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Sitzungsvorlage
Auch wenn der Prüfungsbericht der BDO bereits einen Bestätigungsvermerk enthält, muss der
Rechnungsprüfungsausschuss einen eigenen Vermerk fassen, der gemäß § 101 Abs. 7 GO durch
Angaben von Ort und Tag vom Vorsitzenden des Rechnungsprüfungsausschusses zu
unterzeichnen ist. Ein Entwurf des Bestätigungsvermerks ist als Anlage dieser Sitzungsvorlage
beigefügt.
Der vom Rat festgestellte Jahresabschluss ist der Aufsichtsbehörde anzuzeigen und unterliegt der
überörtlichen Prüfung durch die Gemeindeprüfungsanstalt.
Der Rechnungsprüfungsausschuss beschloss am 24.03.2009 einstimmig, dem Rat der Stadt
Bedburg zu empfehlen
¾
¾
¾
¾
den Jahresabschluss festzustellen und
dem Bürgermeister die Entlastung zu erteilen und
den Jahresüberschuss in Höhe von 6.055.946,61 € der Ausgleichsrücklage zuzuführen
den Restbetrag des Jahresüberschusses in Höhe von 48.751,95 € der allgemeinen
Rücklage zuzuführen.
Bei der Beschlussfassung über die Entlastung des Bürgermeisters sind lediglich die Ratsmitglieder
stimmberechtigt.
Eine Ausfertigung des Jahresabschlusses 2006 und des Bestätigungsvermerkes des
Rechnungsprüfungsausschusses sind als Anlagen beigefügt.
Finanzielle Auswirkungen:
Nein
Ja
Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren
Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*:
* evtl. gesondertes Beiblatt beifügen
50181 Bedburg, den 16.04.2009
----------------------------------Eßer
Sachbearbeiter
----------------------------------Baum
Stadtkämmerer
Beschlussvorlage WP7-46/2009 1. Ergänzung
----------------------------------Koerdt
Bürgermeister
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