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Beschlussvorlage (Feststellung des Jahresabschlusses für das Haushaltsjahr 2006 und Entlastung des Bürgermeisters)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
21 kB
Datum
28.04.2009
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
Beschlussvorlage (Feststellung des Jahresabschlusses für das Haushaltsjahr 2006 und Entlastung des Bürgermeisters) Beschlussvorlage (Feststellung des Jahresabschlusses für das Haushaltsjahr 2006 und Entlastung des Bürgermeisters) Beschlussvorlage (Feststellung des Jahresabschlusses für das Haushaltsjahr 2006 und Entlastung des Bürgermeisters)

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Inhalt der Datei

STADT BEDBURG Zu TOP: Drucksache: WP746/2009 1. Ergänzung Fachbereich IV Sitzungsteil Az.: öffentlich Beratungsfolge: Sitzungstermin: Rechnungsprüfungsausschuss 24.03.2009 Rat der Stadt Bedburg 28.04.2009 Betreff: Feststellung des Jahresabschlusses für das Haushaltsjahr 2006 und Entlastung des Bürgermeisters Beschlussvorschlag: Der Rat der Stadt Bedburg Rechnungsprüfungsausschusses beschließt auf einstimmige Empfehlung des ¾ den Jahresabschluss 2006 festzustellen und ¾ den Jahresüberschuss in Höhe von 6.055.946,61 € der Ausgleichsrücklage zuzuführen und ¾ den Restbetrag des Jahresüberschusses in Höhe von 48.751,95 € der allgemeinen Rücklage zuzuführen. Die Ratsmitglieder beschließen ebenfalls auf einstimmige Empfehlung des Rechnungsprüfungsausschusses, dem Bürgermeister die Entlastung zu erteilen. Beratungsergebnis: Gremium: Einstimmig: Bemerkungen: Sitzung am: Mit Stimmenmehrheit: Ja Nein Enthaltung Laut Beschlussvorschlag Abweichender Beschluss STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 2 Begründung: Gemäß § 95 Abs. 1 GO hat die Stadt Bedburg zum Schluss eines jeden Haushaltsjahres einen Jahresabschluss aufzustellen, in dem das Ergebnis der Haushaltswirtschaft des Haushaltsjahres nachzuweisen ist. Er muss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Stadt Bedburg vermitteln und ist zu erläutern. Der Jahresabschluss besteht aus der Ergebnisrechnung, der Finanzrechnung, den Teilrechnungen, der Bilanz und dem Anhang. Ein Lagebericht ist beizufügen. Der Entwurf des Jahresabschlusses wurde formell vom Kämmerer am 05. September 2008 aufgestellt und vom Bürgermeister am gleichen Tag bestätigt. Aufgrund der verspäteten Erstellung des Abschlusses wurde auf eine formelle Zuleitung an den Rat der Stadt Bedburg verzichtet. Die BDO prüfte den Jahresabschluss 2006 in den Monaten Oktober 2007 bis Juli 2008 (mit Unterbrechungen) in den Räumen der Stadtverwaltung. Die Schlussbearbeitung erfolgte in den Geschäftsräumen der BDO. Zuständig für die Feststellung des geprüften Jahresabschlusses ist der Rat. Zugleich beschließt er über die Behandlung des Jahresüberschusses. Der gesamte Überschuss der Ergebnisrechnung beträgt 6.104.698,56 €. Der Großteil dieses Überschusses stockt die in 2005 reduzierte Ausgleichsrücklage bis zur maximalen Höhe wieder auf. Der Restbetrag in Höhe von 48.751,95 € ist der allgemeinen Rücklage zuzuführen. Gemäß § 96 Abs. 1 i.V.m. § 101 Abs. 1 GO ist der Rechnungsprüfungsausschuss zuständig für die Prüfung des Jahresabschlusses. Umfang und Inhalt der Prüfung erstrecken sich grundsätzlich auf die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften. Die Prüfung des Jahresabschlusses hat zudem Kontroll-, Informations- und Beglaubigungsfunktion. Der Rechnungsprüfungsausschuss hat die Inventur, das Inventar und die Übersicht über örtlich festgelegte Restnutzungsdauern der Vermögensgegenstände in seine Prüfung einzubeziehen und über Art und Umfang der Prüfung sowie über das Ergebnis der Prüfung einen Prüfungsbericht zu erstellen. Der Rechnungsprüfungsausschuss hat das Ergebnis der Prüfung in einem Bestätigungsvermerk zusammenzufassen. Der Bestätigungsvermerk hat Gegenstand, Art und Umfang der Prüfung zu beschreiben und dabei die angewandten Rechnungslegungsgrundsätze und Prüfungsgrundsätze anzugeben. Er hat ferner eine Beurteilung des Prüfungsergebnisses zu enthalten, die zweifelsfrei ergeben muss, ob ¾ ¾ ¾ ¾ ein uneingeschränkter Bestätigungsvermerk erteilt wird, ein eingeschränkter Bestätigungsvermerk erteilt wird, der Bestätigungsvermerk auf Grund von Beanstandung versagt wird oder der Bestätigungsvermerk deshalb versagt wird, weil der Prüfer nicht in der Lage ist, eine Beurteilung vorzunehmen. Die Beurteilung des Prüfungsergebnisses soll allgemeinverständlich und problemorientiert unter Berücksichtigung des Umstandes erfolgen, dass Rat und Verwaltungsvorstand den Abschluss zu verantworten haben. Auf Risiken, die die stetige Aufgabenerfüllung und die Haushaltswirtschaft der Gemeinde gefährden, ist gesondert einzugehen. Der Rechnungsprüfungsausschuss hat am 19.06.2007 die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft BDO Deutsche Warentreuhand Aktiengesellschaft mit der Prüfung des Jahresabschlusses 2006 beauftragt (§ 101 Abs. 8 GO). Beschlussvorlage WP7-46/2009 1. Ergänzung Seite 2 STADT BEDBURG Seite: 3 Sitzungsvorlage Auch wenn der Prüfungsbericht der BDO bereits einen Bestätigungsvermerk enthält, muss der Rechnungsprüfungsausschuss einen eigenen Vermerk fassen, der gemäß § 101 Abs. 7 GO durch Angaben von Ort und Tag vom Vorsitzenden des Rechnungsprüfungsausschusses zu unterzeichnen ist. Ein Entwurf des Bestätigungsvermerks ist als Anlage dieser Sitzungsvorlage beigefügt. Der vom Rat festgestellte Jahresabschluss ist der Aufsichtsbehörde anzuzeigen und unterliegt der überörtlichen Prüfung durch die Gemeindeprüfungsanstalt. Der Rechnungsprüfungsausschuss beschloss am 24.03.2009 einstimmig, dem Rat der Stadt Bedburg zu empfehlen ¾ ¾ ¾ ¾ den Jahresabschluss festzustellen und dem Bürgermeister die Entlastung zu erteilen und den Jahresüberschuss in Höhe von 6.055.946,61 € der Ausgleichsrücklage zuzuführen den Restbetrag des Jahresüberschusses in Höhe von 48.751,95 € der allgemeinen Rücklage zuzuführen. Bei der Beschlussfassung über die Entlastung des Bürgermeisters sind lediglich die Ratsmitglieder stimmberechtigt. Eine Ausfertigung des Jahresabschlusses 2006 und des Bestätigungsvermerkes des Rechnungsprüfungsausschusses sind als Anlagen beigefügt. Finanzielle Auswirkungen: Nein Ja Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*: * evtl. gesondertes Beiblatt beifügen 50181 Bedburg, den 16.04.2009 ----------------------------------Eßer Sachbearbeiter ----------------------------------Baum Stadtkämmerer Beschlussvorlage WP7-46/2009 1. Ergänzung ----------------------------------Koerdt Bürgermeister Seite 3