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Sitzungsvorlage (Antrag des Korean Martial Arts Taekyon e.V. Koslar auf Nutzung des Lehrschwimmbeckens als Trainingshalle und Vereinsheim)

Daten

Kommune
Jülich
Größe
122 kB
Datum
27.04.2016
Erstellt
11.04.16, 17:01
Aktualisiert
14.04.16, 10:23
Sitzungsvorlage (Antrag des Korean Martial Arts Taekyon e.V. Koslar auf Nutzung des Lehrschwimmbeckens als Trainingshalle und Vereinsheim) Sitzungsvorlage (Antrag des Korean Martial Arts Taekyon e.V. Koslar auf Nutzung des Lehrschwimmbeckens als Trainingshalle und Vereinsheim)

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Stadt Jülich Der Bürgermeister Amt: 40 Az.: Jülich, 17.03.2016 öffentlicher Teil Vorlagen-Nr.: 118/2016 Sitzungsvorlage Beratungsfolge Ausschuss für Jugend, Familie, Integration, Soziales, Schule und Sport Termin 27.04.2016 TOP Ergebnisse Antrag des Korean Martial Arts Taekyon e.V. Koslar auf Nutzung des Lehrschwimmbeckens als Trainingshalle und Vereinsheim Anlg.: 2 V 40 SD.Net Beschlussentwurf: 1. Dem Antrag des Korean Martial Arts Taekyon e.V. Koslar auf Nutzung des Lehrschwimmbeckens in Koslar als Trainingshalle und Vereinsheim wird grundsätzlich zugestimmt. 2. Die Verwaltung wird beauftragt, gemeinsam mit dem Verein das Vorhaben weiter zu verfolgen. Begründung: Mit dem als Anlage 1 beigefügtem Schreiben vom 14.01.2016 beantragt der Taekyon Verein Koslar, das Lehrschwimmbecken in Koslar als Trainingshalle und Vereinsheim nutzen zu dürfen. Die Lehrschwimmbecken in Welldorf und Koslar sind im September 2014 durch Ratsbeschluss geschlossen worden. Aus Sicht der Verwaltung ist nicht erkennbar, dass sie jemals wieder zum Schwimmen genutzt werden. Der Taekyon Verein Koslar sucht seit Jahren für seine 110 Mitglieder, davon 68 unter 18 Jahren, neben der Sporthalle in Koslar weitere Trainingsmöglichkeiten in Koslar, die trotz der Bemühungen aller Beteiligten nicht gefunden werden konnten. Der Verein ist Ende vorigen Jahres mit der Idee an den Bürgermeister herangetreten, das Lehrschwimmbecken zu einer Trainingshalle und einem Vereinsheim umzubauen. Mitte Januar hat der Bürgermeister den Verein und Vertreter der Politik zu einem Ortstermin eingeladen. Dabei hat der Verein dargelegt, dass er mit relativ einfachen Mitteln das eigentliche Schwimmbecken durch ein Ständerwerk anheben will. Als Fußbodenbelag sollen dann die Matten des Vereins dienen. Mit dem Verein wurde auch besprochen, dass mit dem Beschluss der Schließung des Lehrschwimmbeckens auch eine Einsparung bei Energie- und Wasser- sowie Reinigungskosten verbunden ist. Daher müsse der Verein diese Kosten selber tragen. Grundsätzlich wurde begrüßt, das Lehrschwimmbecken auch zum Erhalt des Baukörpers einer anderen Nutzung zuzuführen. Es wurde vereinbart, dass vor einer weiteren Verfolgung des Vorhabens der Verein einen entsprechenden Antrag stellt und der Fachausschuss zunächst einmal grundsätzlich hierüber berät. Mit dem als Anlage 2 beigefügtem Schreiben vom 12.01.2016 erhebt die GGS West Anspruch auf Nutzung des Beckens als Lagermöglichkeit für 250 Stühle und Bühnenelemente. Da die Schule keine Aula hat, nutzt sie die Sporthalle für eine Karnevalsveranstaltung. Die Schule plant weitere drei Veranstaltungen in der Sporthalle durchzuführen, dies muss aber baurechtlich noch geklärt werden.Da die Schule keine Stühle und Bühnenelemente hat, werden sie von anderen Schulen nach Koslar transportiert. Selbst wenn Stühle und Bühnenelemente mit nicht unerheblichen Kosten einmal angeschafft werden, nimmt die Lagerung nicht den Bedarf der Fläche des Lehrschwimmbeckens ein. Zu diesem Zweck könnte in einer der Umkleiden ein Raum abgetrennt werden. Im Falle einer positiven Beschlussfassung wird die Verwaltung gemeinsam mit dem Verein weitere Fragen wie z.B. baurechtliche Genehmigung der Nutzungsänderung, Absprache der Baumaßnahme usw. klären. Danach wird der Ausschuss weiter unterrichtet. Wirtschaftlichkeitsbetrachtung (für Ausgaben/Investitionen mit einer Wertgrenze ab 25.000 € brutto): ja 1.Finanzielle Auswirkungen: Gesamtkosten: x nein jährl. Folgekosten: Haushaltsmittel stehen bereit: jährl. Einnahmen: ja nein (siehe Beschlussentwurf) bei Produktsachkonto: (unter Berücksichtigung der Vorbelastungen) noch verfügbar: Erläuterungen zu Ziffer ______ ja 2.Der Personalrat ist zu beteiligen: Mitbestimmung Mitwirkung x nein Anhörung Der Personalrat hat zugestimmt: ja nein Der Personalrat hat Bedenken erhoben: ja nein 3.Die Gleichstellungsbeauftragte ist zu beteiligen: ja Sie hat dem Beschlussentwurf gemäß § 5 Abs. 5 GO NW widersprochen: ja Sitzungsvorlage 118/2016 x nein nein Seite 2