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Sitzungsvorlage (Bebauungsplan Bourheim Nr. 3 "Adenauerstr. 1", 2. vereinfachte Änderung a) Aufstellungsbeschluss gem. §§ 1, 2 und 13 des Baugesetzbuches (BauGB) b) Satzungsbeschluss gem. § 10 BauGB)

Daten

Kommune
Jülich
Größe
122 kB
Datum
12.05.2016
Erstellt
18.04.16, 17:02
Aktualisiert
06.05.16, 09:21
Sitzungsvorlage (Bebauungsplan Bourheim Nr. 3 "Adenauerstr. 1", 2. vereinfachte Änderung
a) Aufstellungsbeschluss gem. §§ 1, 2 und 13 des Baugesetzbuches (BauGB)
b) Satzungsbeschluss gem. § 10 BauGB) Sitzungsvorlage (Bebauungsplan Bourheim Nr. 3 "Adenauerstr. 1", 2. vereinfachte Änderung
a) Aufstellungsbeschluss gem. §§ 1, 2 und 13 des Baugesetzbuches (BauGB)
b) Satzungsbeschluss gem. § 10 BauGB)

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Stadt Jülich Der Bürgermeister Amt: 61 Az.: AS/Gc Jülich, 24.03.2016 öffentlicher Teil Vorlagen-Nr.: 126/2016 Sitzungsvorlage Beratungsfolge Planungs-, Umwelt- und Bauausschuss Termin 28.04.2016 Haupt- und Finanzausschuss 04.05.2016 Stadtrat 12.05.2016 TOP Ergebnisse Einstimmig Einstimmig Bebauungsplan Bourheim Nr. 3 "Adenauerstr. 1", 2. vereinfachte Änderung a) Aufstellungsbeschluss gem. §§ 1, 2 und 13 des Baugesetzbuches (BauGB) b) Satzungsbeschluss gem. § 10 BauGB Anlg.: 1 61 As 61 Re 60 Er 63 Sc III Sc SD.Net Lem Beschlussentwurf: Zu a) Aufgrund der §§ 1, 2 und 13 BauGB wird die 2. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Bourheim Nr. 3 „Adenauerstr. 1“ aufgestellt. Die Änderung beinhaltet eine zeitliche Verlängerung um weitere 10 Jahres des auf 10 Jahres befristeten Bebauungsplanes Bourheim Nr. 3 „Adenauerstr. 1“. Die textlichen Festsetzungen werden dementsprechend angepasst. Der Änderungsbereich ist im Bereichsgrenzenplan vom 14.01.2016 dargestellt. Zu b) Die 2. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Bourheim Nr. 3 „Adenauerstr. 1“ wird gem. § 10 BauGB als Satzung beschlossen. Begründung: Mit Schreiben vom 14.01.2016 wurde ein Antrag auf Verlängerung des zeitlich befristeten Bebauungsplanes Bourheim Nr. 3 „Adenauerstr. 1“ gestellt. Ziel dieser Änderung ist es, die im Oktober 2016 auslaufende Befristung des Bebauungsplanes Bourheim Nr. 3 um weitere 10 Jahre zu verlängern. Die betroffene Öffentlichkeit wurde in der Zeit vom 15.02.2016 bis 11.03.2016 einschließlich am Planverfahren beteiligt. Ebenso wurden die Träger öffentlicher Belange beteiligt. Es gingen kei- ne Anregungen ein, so dass der Bebauungsplan Bourheim Nr. 3 „Adenauerstr. 1“, 2. vereinfachte Änderung als Satzung beschlossen werden kann. Als Anlage ist der Bebauungsplan mit den geänderten Festsetzungen in verkleinerter Fassung beigefügt. Wirtschaftlichkeitsbetrachtung (für Ausgaben/Investitionen mit einer Wertgrenze ab 25.000 € brutto): ja 1.Finanzielle Auswirkungen: Gesamtkosten: nein jährl. Folgekosten: Haushaltsmittel stehen bereit: ja jährl. Einnahmen: nein (siehe Beschlussentwurf) bei Produktsachkonto: (unter Berücksichtigung der Vorbelastungen) noch verfügbar: Erläuterungen zu Ziffer ______ ja 2.Der Personalrat ist zu beteiligen: Mitbestimmung Mitwirkung nein Anhörung Der Personalrat hat zugestimmt: ja nein Der Personalrat hat Bedenken erhoben: ja nein 3.Die Gleichstellungsbeauftragte ist zu beteiligen: ja nein Sie hat dem Beschlussentwurf gemäß § 5 Abs. 5 GO NW widersprochen: ja nein Sitzungsvorlage 126/2016 Seite 2