Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Sitzungsvorlage (Bestellung des Bürgermeisters zum Standesbeamten)

Daten

Kommune
Jülich
Größe
119 kB
Datum
12.05.2016
Erstellt
22.04.16, 14:31
Aktualisiert
06.05.16, 09:21
Sitzungsvorlage (Bestellung des Bürgermeisters zum Standesbeamten) Sitzungsvorlage (Bestellung des Bürgermeisters zum Standesbeamten)

öffnen download melden Dateigröße: 119 kB

Inhalt der Datei

Stadt Jülich Der Bürgermeister Amt: 34 Az.: 30/1024-09 Fi. Jülich, 18.04.2016 öffentlicher Teil Vorlagen-Nr.: 149/2016 Sitzungsvorlage Beratungsfolge Haupt- und Finanzausschuss Termin 04.05.2016 Stadtrat 12.05.2016 TOP Ergebnisse Einstimmig Bestellung des Bürgermeisters zum Standesbeamten Anlg.: 30 34 SD.Net Beschlussentwurf: Herr Bürgermeister Axel Fuchs wird, vorbehaltlich der Teilnahme am Seminar „Durchführung Eheschließung, Begründung von Lebenspartnerschaften“, zum Standesbeamten für den Standesamtsbezirk Jülich bestellt. Die Bestellung wird auf die Durchführung und Beurkundung von Eheschließungen, auf die Begründung und Beurkundung von Lebenspartnerschaften und die wegen einer Eheschließung oder der Begründung einer Lebenspartnerschaft abgegebene Namenserklärung beschränkt und auf jederzeitigen Widerruf vorgenommen. Begründung: Die Bestellung zu Standesbeamten setzt gem. § 2 Personenstandsgesetz eine fachliche Eignung voraus, die gem. § 1 der Verordnung zur Durchführung des Personenstandsgesetzes - Personenstandsverordnung NRW - durch eine qualifizierte Schulung nachzuweisen ist. Herr Bürgermeister Axel Fuchs wird in der Zeit vom 23.05.2016 bis 25.05.2016 an der Akademie für Personenstandswesen GmbH in Bad Salzschlirf an einem Seminar zum deutschen Personenstandsrecht teilnehmen und somit die erforderliche Qualifikation für das Amt des Standesbeamten erlangen. Gem. § 1 der Personenstandsverordnung NRW bestellt die Gemeinde die Standesbeamten im Sinne des § 2 Personenstandsgesetzes. Für die Bestellung des hauptamtlichen Bürgermeisters zum Standesbeamten ist der Rat zuständig. Der Rat beschließt, Herrn Bürgermeister Fuchs mit Wirkung ab 26.05.2016 zum Standesbeamten zu bestellen unter der Voraussetzung, dass Herr Bürgermeister Fuchs an der entsprechenden Schulung im Zeitraum 23. bis 25.05.2016 teilnimmt. Wirtschaftlichkeitsbetrachtung (für Ausgaben/Investitionen mit einer Wertgrenze ab 25.000 € brutto): entfällt ja 1.Finanzielle Auswirkungen: Gesamtkosten: x nein jährl. Folgekosten: Haushaltsmittel stehen bereit: jährl. Einnahmen: ja nein (siehe Beschlussentwurf) bei Produktsachkonto: (unter Berücksichtigung der Vorbelastungen) noch verfügbar: Erläuterungen zu Ziffer ______ ja 2.Der Personalrat ist zu beteiligen: Mitbestimmung Mitwirkung x nein Anhörung Der Personalrat hat zugestimmt: ja nein Der Personalrat hat Bedenken erhoben: ja nein 3.Die Gleichstellungsbeauftragte ist zu beteiligen: ja Sie hat dem Beschlussentwurf gemäß § 5 Abs. 5 GO NW widersprochen: ja Sitzungsvorlage 149/2016 x nein nein Seite 2