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Sitzungsvorlage (Breitbandinitiative des Kreises Düren)

Daten

Kommune
Jülich
Größe
121 kB
Datum
19.05.2016
Erstellt
19.05.16, 11:09
Aktualisiert
19.05.16, 11:09
Sitzungsvorlage (Breitbandinitiative des Kreises Düren) Sitzungsvorlage (Breitbandinitiative des Kreises Düren)

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Inhalt der Datei

Stadt Jülich Der Bürgermeister Amt 60 Er Jülich, 19.05.2016 öffentlicher Teil Vorlagen-Nr.: 178/2016 Sitzungsvorlage Beratungsfolge Haupt- und Finanzausschuss Termin 19.05.2016 TOP Ergebnisse Breitbandinitiative des Kreises Düren Anlg.: - 1 60 III SD.Net Beschlussentwurf: Die Stadt Jülich erklärt, dass der Förderantrag des Kreises Düren auf Bundesförderung „kreisweiter NGA-Ausbau im Kreis Düren“ vom 29.04.2016 ausdrücklich im Auftrag der Stadt Jülich gestellt wurde. Begründung: Der Kreis Düren hat Anfang des Jahres einen Förderantrag „Förderung von Infrastrukturprojekten“ zur Verbesserung der Breitbandversorgung im Kreis Düren mit einem Gesamtvolumen von rd. 30 Mio. Euro gestellt. Hierzu ist eine Zuschussfinanzierung des Bundes in Höhe von 50% und des Landes in Höhe von 40 % vorgesehen. Den 10%- igen Eigenanteil sollen sich der Kreis und die kreisangehörigen Kommunen teilen. Diese Initiative des Kreises hat die Stadt Jülich ausdrücklich begrüßt, jedoch mit der Einschränkung, dass aufgrund der angespannten Haushaltslage z.Zt. keine finanziellen Zusagen gemacht werden können. Nach dem Förderantrag des Kreises sind Maßnahmen in der Stadt Jülich in einer Größenordnung von rd. 3 Mio. Euro vorgesehen (Breitbandversorgung Gewerbegebiet Merscher Höhe). Nach der grundsätzlichen Kostenverteilung kämen somit Eigenmittel der Stadt Jülich in Höhe von max. 150.000,- € in Betracht. Hinsichtlich des kommunalen Eigenanteils sieht die Richtlinie des Landes NRW vor, dass für Kommunen im Haushaltssicherungsverfahren zusätzlich eine Finanzierung des kommunalen Eigenanteils in Aussicht gestellt werden kann. Insofern kann der Finanzierungsanteil des Landes für die einzelnen HSK-Kommune auf 50% erhöht werden und somit den Eigenanteil der HSK-Kommune mit abdecken (40% + 10%). Das Land NRW hat dem Kreis nunmehr mitgeteilt, dass hierfür allerdings Grundvoraussetzung ist, dass die Antragstellung durch den Kreis Düren im Auftrag aller kreisangehörigen Kommunen vorgenommen wurde. Da der Kreis Düren als solches nicht in den Genuss der Erhöhung des Finanzierungsanteiles des Landes, sondern nur die einzelne HSK-Kommune, kommen kann, bedarf es im Förderantrag dieser ausdrücklichen Beauftragung durch die kreisangehörigen Kommunen. Diese ausdrückliche Beauftragung ist nach Mitteilung des Kreises zeitnah erforderlich, um die Bewilligung nicht zu verzögern. Die bisherigen „Einverständniserklärungen“ der kreisangehörigen Kommunen sind nach Ansicht des Landes hierfür zu allgemein gehalten. Insofern bedarf es für die Erhöhung des Landesanteiles für HSK-Kommunen noch kurzfristig einer eindeutigeren und klaren Aussage aller kreisangehörigen Kommunen im Sinne einer „ausdrückliche Beauftragung“ des Kreises Düren als „bündelnder Antragsteller“ für diesen Förderantrag. Wirtschaftlichkeitsbetrachtung (für Ausgaben/Investitionen mit einer Wertgrenze ab 25.000 € brutto): entfällt ja 1.Finanzielle Auswirkungen: Gesamtkosten: nein jährl. Folgekosten: Haushaltsmittel stehen bereit: jährl. Einnahmen: ja nein (siehe Beschlussentwurf) bei Produktsachkonto: (unter Berücksichtigung der Vorbelastungen) noch verfügbar: Erläuterungen zu Ziffer ______ ja 2.Der Personalrat ist zu beteiligen: Mitbestimmung Mitwirkung x nein Anhörung Der Personalrat hat zugestimmt: ja nein Der Personalrat hat Bedenken erhoben: ja nein 3.Die Gleichstellungsbeauftragte ist zu beteiligen: ja Sie hat dem Beschlussentwurf gemäß § 5 Abs. 5 GO NW widersprochen: ja Sitzungsvorlage 178/2016 x nein nein Seite 2