Daten
Kommune
Jülich
Größe
121 kB
Datum
19.05.2016
Erstellt
19.05.16, 11:09
Aktualisiert
19.05.16, 11:09
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Jülich
Der Bürgermeister
Amt 60 Er
Jülich, 19.05.2016
öffentlicher Teil
Vorlagen-Nr.: 178/2016
Sitzungsvorlage
Beratungsfolge
Haupt- und Finanzausschuss
Termin
19.05.2016
TOP
Ergebnisse
Breitbandinitiative des Kreises Düren
Anlg.: - 1 60
III
SD.Net
Beschlussentwurf:
Die Stadt Jülich erklärt, dass der Förderantrag des Kreises Düren auf Bundesförderung „kreisweiter
NGA-Ausbau im Kreis Düren“ vom 29.04.2016 ausdrücklich im Auftrag der Stadt Jülich gestellt
wurde.
Begründung:
Der Kreis Düren hat Anfang des Jahres einen Förderantrag „Förderung von Infrastrukturprojekten“
zur Verbesserung der Breitbandversorgung im Kreis Düren mit einem Gesamtvolumen von rd. 30
Mio. Euro gestellt. Hierzu ist eine Zuschussfinanzierung des Bundes in Höhe von 50% und des
Landes in Höhe von 40 % vorgesehen. Den 10%- igen Eigenanteil sollen sich der Kreis und die
kreisangehörigen Kommunen teilen.
Diese Initiative des Kreises hat die Stadt Jülich ausdrücklich begrüßt, jedoch mit der Einschränkung, dass aufgrund der angespannten Haushaltslage z.Zt. keine finanziellen Zusagen gemacht werden können.
Nach dem Förderantrag des Kreises sind Maßnahmen in der Stadt Jülich in einer Größenordnung
von rd. 3 Mio. Euro vorgesehen (Breitbandversorgung Gewerbegebiet Merscher Höhe). Nach der
grundsätzlichen Kostenverteilung kämen somit Eigenmittel der Stadt Jülich in Höhe von max.
150.000,- € in Betracht.
Hinsichtlich des kommunalen Eigenanteils sieht die Richtlinie des Landes NRW vor, dass für
Kommunen im Haushaltssicherungsverfahren zusätzlich eine Finanzierung des kommunalen Eigenanteils in Aussicht gestellt werden kann. Insofern kann der Finanzierungsanteil des Landes für die
einzelnen HSK-Kommune auf 50% erhöht werden und somit den Eigenanteil der HSK-Kommune
mit abdecken (40% + 10%).
Das Land NRW hat dem Kreis nunmehr mitgeteilt, dass hierfür allerdings Grundvoraussetzung ist,
dass die Antragstellung durch den Kreis Düren im Auftrag aller kreisangehörigen Kommunen vorgenommen wurde. Da der Kreis Düren als solches nicht in den Genuss der Erhöhung des Finanzierungsanteiles des Landes, sondern nur die einzelne HSK-Kommune, kommen kann, bedarf es im
Förderantrag dieser ausdrücklichen Beauftragung durch die kreisangehörigen Kommunen. Diese
ausdrückliche Beauftragung ist nach Mitteilung des Kreises zeitnah erforderlich, um die Bewilligung nicht zu verzögern.
Die bisherigen „Einverständniserklärungen“ der kreisangehörigen Kommunen sind nach Ansicht
des Landes hierfür zu allgemein gehalten. Insofern bedarf es für die Erhöhung des Landesanteiles
für HSK-Kommunen noch kurzfristig einer eindeutigeren und klaren Aussage aller kreisangehörigen Kommunen im Sinne einer „ausdrückliche Beauftragung“ des Kreises Düren als „bündelnder
Antragsteller“ für diesen Förderantrag.
Wirtschaftlichkeitsbetrachtung (für Ausgaben/Investitionen mit einer Wertgrenze ab 25.000 € brutto):
entfällt
ja
1.Finanzielle Auswirkungen:
Gesamtkosten:
nein
jährl. Folgekosten:
Haushaltsmittel stehen bereit:
jährl. Einnahmen:
ja
nein (siehe Beschlussentwurf)
bei Produktsachkonto:
(unter Berücksichtigung der Vorbelastungen) noch verfügbar:
Erläuterungen zu Ziffer ______
ja
2.Der Personalrat ist zu beteiligen:
Mitbestimmung
Mitwirkung
x
nein
Anhörung
Der Personalrat hat zugestimmt:
ja
nein
Der Personalrat hat Bedenken erhoben:
ja
nein
3.Die Gleichstellungsbeauftragte ist zu beteiligen:
ja
Sie hat dem Beschlussentwurf gemäß § 5 Abs. 5 GO
NW widersprochen:
ja
Sitzungsvorlage 178/2016
x
nein
nein
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