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Sitzungsvorlage (Breitbandinitiative des Kreises Düren)

Daten

Kommune
Jülich
Größe
120 kB
Datum
06.06.2016
Erstellt
27.05.16, 12:14
Aktualisiert
27.05.16, 12:14
Sitzungsvorlage (Breitbandinitiative des Kreises Düren) Sitzungsvorlage (Breitbandinitiative des Kreises Düren)

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Inhalt der Datei

Stadt Jülich Der Bürgermeister Amt: 60 Az.: Er/Wo Jülich, 25.05.2016 öffentlicher Teil Vorlagen-Nr.: 181/2016 Sitzungsvorlage Beratungsfolge Haupt- und Finanzausschuss Termin 06.06.2016 TOP Ergebnisse Breitbandinitiative des Kreises Düren Anlg.: SD.Net Beschlussentwurf: Der Ausschuss nimmt den Bericht zur Kenntnis Begründung: Im Haupt- und Finanzausschuss am 19.05.2016 wurde der Beschluss gefasst, dass die Stadt ausdrücklich erklärt, dass der Förderantrag zum NGA-Ausbau im Kreis Düren im Auftrag der Stadt erfolgt ist (s. Vorlage-Nr. 178/2016). In diesem Zusammenhang wurde die Befürchtung geäußert, dass gemäß der Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“ vom 22.10.2015 in jedem Fall immer ein Eigenanateil für die Kommune anfallen wird. Hierzu sollte ein entsprechender Bericht im Ausschuss gegeben werden. Insofern wurde der Kreis Düren als Antragsteller des Förderantrags diesbezüglich nochmals um Stellungnahme gebeten. Nach den dem Kreis Düren vorliegenden Informationen ist eine 100%-Förderung für das Breitbandausbauprojekt bei Inanspruchnahme von Fördermitteln aus dem Bundesprogramm des BMVI und dem ergänzenden Programm des Landes NRW zur Kofinanzierung des Bundesprogramms möglich. Insbesondere die neue Richtlinie des Landes NRW vom 29.02.2016 zur Kofinanzierung des Bundesprogramms regelt hierzu (in 6.5) konkret, dass für den Fall, dass der Zuwendungsempfänger die Voraussetzungen der Nummer 6.5 Satz 2 der Richtlinie des Bundesförderprogramms Breitband erfüllt („Ersatzweise kann der Eigenmittelbeitrag auch von den Ländern geleistet werden, wenn die Gebietskörperschaft Anordnungen im Rahmen eines Haushaltssicherungsverfahrens unterliegt“), beträgt der Fördersatz des Landes 100% abzüglich des vom Bund zugrunde gelegten Bundesfördersatzes. In der Richtlinie des Landes wird für diesen Fall ausdrücklich in einem Berechnungsschema dargestellt, wie sich die Zuwendung des Landes errechnet. Berechnungsschema: Vom Bund anerkannte zuwendungsfähige Gesamtausgaben - abzüglich Zuwendung des Bundes Zuwendung des Landes Insofern geht das Land in seiner Richtlinie vom 29.02.2016 eindeutig von einer 100%-Förderung eines Breitbandprojektes für eine HSK-Kommune, d.h. ohne Aufbringung eines Eigenmittelanteiles durch eine HSK-Kommune, aus. Wirtschaftlichkeitsbetrachtung (für Ausgaben/Investitionen mit einer Wertgrenze ab 25.000 € brutto): ja 1.Finanzielle Auswirkungen: Gesamtkosten: nein jährl. Folgekosten: Haushaltsmittel stehen bereit: ja jährl. Einnahmen: nein (siehe Beschlussentwurf) bei Produktsachkonto: (unter Berücksichtigung der Vorbelastungen) noch verfügbar: Erläuterungen zu Ziffer ______ ja 2.Der Personalrat ist zu beteiligen: Mitbestimmung Mitwirkung nein Anhörung Der Personalrat hat zugestimmt: ja nein Der Personalrat hat Bedenken erhoben: ja nein 3.Die Gleichstellungsbeauftragte ist zu beteiligen: ja nein Sie hat dem Beschlussentwurf gemäß § 5 Abs. 5 GO NW widersprochen: ja nein Sitzungsvorlage 181/2016 Seite 2