Daten
Kommune
Jülich
Größe
120 kB
Datum
06.06.2016
Erstellt
27.05.16, 12:14
Aktualisiert
27.05.16, 12:14
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Jülich
Der Bürgermeister
Amt: 60 Az.: Er/Wo
Jülich, 25.05.2016
öffentlicher Teil
Vorlagen-Nr.: 181/2016
Sitzungsvorlage
Beratungsfolge
Haupt- und Finanzausschuss
Termin
06.06.2016
TOP
Ergebnisse
Breitbandinitiative des Kreises Düren
Anlg.:
SD.Net
Beschlussentwurf:
Der Ausschuss nimmt den Bericht zur Kenntnis
Begründung:
Im Haupt- und Finanzausschuss am 19.05.2016 wurde der Beschluss gefasst, dass die Stadt ausdrücklich erklärt, dass der Förderantrag zum NGA-Ausbau im Kreis Düren im Auftrag der Stadt
erfolgt ist (s. Vorlage-Nr. 178/2016).
In diesem Zusammenhang wurde die Befürchtung geäußert, dass gemäß der Richtlinie „Förderung
zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“ vom 22.10.2015 in
jedem Fall immer ein Eigenanateil für die Kommune anfallen wird. Hierzu sollte ein entsprechender
Bericht im Ausschuss gegeben werden.
Insofern wurde der Kreis Düren als Antragsteller des Förderantrags diesbezüglich nochmals um
Stellungnahme gebeten.
Nach den dem Kreis Düren vorliegenden Informationen ist eine 100%-Förderung für das Breitbandausbauprojekt bei Inanspruchnahme von Fördermitteln aus dem Bundesprogramm des BMVI und
dem ergänzenden Programm des Landes NRW zur Kofinanzierung des Bundesprogramms möglich.
Insbesondere die neue Richtlinie des Landes NRW vom 29.02.2016 zur Kofinanzierung des Bundesprogramms regelt hierzu (in 6.5) konkret, dass für den Fall, dass der Zuwendungsempfänger die
Voraussetzungen der Nummer 6.5 Satz 2 der Richtlinie des Bundesförderprogramms Breitband erfüllt („Ersatzweise kann der Eigenmittelbeitrag auch von den Ländern geleistet werden, wenn die
Gebietskörperschaft Anordnungen im Rahmen eines Haushaltssicherungsverfahrens unterliegt“),
beträgt der Fördersatz des Landes 100% abzüglich des vom Bund zugrunde gelegten Bundesfördersatzes.
In der Richtlinie des Landes wird für diesen Fall ausdrücklich in einem Berechnungsschema dargestellt, wie sich die Zuwendung des Landes errechnet.
Berechnungsschema:
Vom Bund anerkannte zuwendungsfähige Gesamtausgaben
-
abzüglich Zuwendung des Bundes
Zuwendung des Landes
Insofern geht das Land in seiner Richtlinie vom 29.02.2016 eindeutig von einer 100%-Förderung
eines Breitbandprojektes für eine HSK-Kommune, d.h. ohne Aufbringung eines Eigenmittelanteiles
durch eine HSK-Kommune, aus.
Wirtschaftlichkeitsbetrachtung (für Ausgaben/Investitionen mit einer Wertgrenze ab 25.000 € brutto):
ja
1.Finanzielle Auswirkungen:
Gesamtkosten:
nein
jährl. Folgekosten:
Haushaltsmittel stehen bereit:
ja
jährl. Einnahmen:
nein (siehe Beschlussentwurf)
bei Produktsachkonto:
(unter Berücksichtigung der Vorbelastungen) noch verfügbar:
Erläuterungen zu Ziffer ______
ja
2.Der Personalrat ist zu beteiligen:
Mitbestimmung
Mitwirkung
nein
Anhörung
Der Personalrat hat zugestimmt:
ja
nein
Der Personalrat hat Bedenken erhoben:
ja
nein
3.Die Gleichstellungsbeauftragte ist zu beteiligen:
ja
nein
Sie hat dem Beschlussentwurf gemäß § 5 Abs. 5 GO
NW widersprochen:
ja
nein
Sitzungsvorlage 181/2016
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