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Mitteilung (Aufforstung Waldfläche gemäß § 44 LFoG)

Daten

Kommune
Jülich
Größe
91 kB
Datum
16.06.2016
Erstellt
17.06.16, 12:01
Aktualisiert
17.06.16, 12:01
Mitteilung (Aufforstung Waldfläche gemäß § 44 LFoG)

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Inhalt der Datei

Stadt Jülich Der Bürgermeister Amt: 23 Az.: Jülich, 09.06.2016 öffentlicher Teil Vorlagen-Nr.: 204/2016 Mitteilung Beratungsfolge Planungs-, Umwelt- und Bauausschuss Termin 16.06.2016 TOP Ergebnisse Aufforstung Waldfläche gemäß § 44 LFoG Anlg.: SD.Net Mitteilungstext: Im Bereich des Barmener Driesch, nördlich der Fußgängerbrücke nach Tetz, befindet sich noch eine Waldfläche, die durch den Sturm ELA verwüstet wurde. Die Stadt Jülich ist gemäß § 44 LFoG verpflichtet, innerhalb von 2 Jahren nach Schadenseintritt Waldflächen wieder entsprechend aufzuforsten. Die Fläche ist insgesamt ca 33.000 qm groß Es bestehen die folgenden Möglichkeiten der Aufforstung: 1. Herrichtung als Drieschfläche 33.000 qm, Kosten ca 80.000 – 100.000 € 2. Herrichtung Drieschfläche 17.000 qm, Kosten 40.000 – 50.000 €, Anlage Ökokonto 16.000 qm, Einnahmen 83.000 € 3. Anlage als Ökokonten 33.000 qm, Einnahmen 171.000 € Aus Sicht der Verwaltung wurde die 2 Alternative gewählt um einerseits den Driesch-Charakter zu erhalten und andererseits eine Finanzierung der Aufforstungsmaßnahme sicher zu stellen. Die Maßnahme wird im Herbst 2016 umgesetzt. Der Ortsvorsteher und die IG Barmener Driesch werden über die Umsetzung informiert.