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Mitteilung (Nutzungsänderung von einem Lager in einen Verkaufsraum sowie Legalisierung eines Anbaues)

Daten

Kommune
Jülich
Größe
90 kB
Datum
16.06.2016
Erstellt
17.06.16, 12:01
Aktualisiert
17.06.16, 12:01
Mitteilung (Nutzungsänderung von einem Lager in einen Verkaufsraum sowie Legalisierung eines
Anbaues)

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Inhalt der Datei

Stadt Jülich Der Bürgermeister Amt: 63 Az.: Cr/Wo Jülich, 02.05.2016 öffentlicher Teil Vorlagen-Nr.: 171/2016 Mitteilung Beratungsfolge Planungs-, Umwelt- und Bauausschuss Termin 16.06.2016 TOP Ergebnisse Nutzungsänderung von einem Lager in einen Verkaufsraum sowie Legalisierung eines Anbaues Anlg.: SD.Net Mitteilungstext: Es liegt ein Bauantrag für die Nutzungsänderung von Lager in Verkaufsraum sowie die Legalisierung eines Anbaues (ehemals Ningelgen in der Eleonorenstraße 3) vor. Das Grundstück liegt im Bereich des noch in der Aufstellung befindlichen Bebauungsplans Nr. 28n. Dieser Bebauungsplan schließt zentren- und nahversorgungsrelevanten Einzelhandel aus. Im jetzigen Bebauungsplan Nr. 28 n „Eleonorenstraße“ ist ebenfalls Einzelhandel ausgeschlossen. Hier ist eine Veränderungssperre in Kraft. Nach Prüfung der Angelegenheit ist festgestellt worden, dass der Verkauf von Malerartikeln, zumal noch im Zusammenhang mit dem dort ansässigen Malerbetrieb, keine innerstadtschädigende Wirkung hat. Welche Sortimente als nahversorgungs-, zentren- und nicht zentrenrelevant einzustufen sind, ergibt sich aus der Jülicher Liste. Malerbedarf wie Tapeten, usw. sind danach den nicht-zentrenrelevanten Sortimenten zuzuordnen. Die Erschließung für das Grundstück ist gesichert, die Grundstücksfläche die überbaut ist, fügt sich in die Eigenart der näheren Umgebung ein. Fazit ist, dass die Umnutzung von Lager in Verkaufsraum (68 m²) der Einzelhandelskonzeption nicht entgegensteht.