Daten
Kommune
Jülich
Größe
135 kB
Datum
30.06.2016
Erstellt
22.04.16, 10:39
Aktualisiert
20.06.16, 14:35
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Jülich
Der Bürgermeister
Amt: 40 Az.:
Jülich, 19.04.2016
öffentlicher Teil
Vorlagen-Nr.: 116/2016 1. Ergänzung
Sitzungsvorlage
Beratungsfolge
Ausschuss für Jugend, Familie,
Integration, Soziales, Schule und
Sport
Termin
27.04.2016
Haupt- und Finanzausschuss
04.05.2016
Stadtrat
12.05.2016
Haupt- und Finanzausschuss
19.05.2016
Haupt- und Finanzausschuss
06.06.2016
Haupt- und Finanzausschuss
23.06.2016
Stadtrat
30.06.2016
TOP
Ergebnisse
Anmeldungen an den offenen Ganztagsgrundschulen für das Schuljahr 2016/17 und notwendige Erweiterung der Raumkapazitäten
Anlg.: 4
V
20/22
65
40
SD.Net
Beschlussentwurf:
1. Die Gemeinschaftsgrundschule West wird um zwei Räume in Klassenraumgröße erweitert.
2. Die erforderlichen Haushaltsmittel in Höhe von 400.000 € für diese Maßnahme werden im Haushalt 2016 bereitgestellt.
3. Die Gemeinschaftsgrundschule Nord wird um einen Raum in Klassenraumgröße erweitert.
4. Die erforderlichen Haushaltsmittel in Höhe von 200.000 € für diese Maßnahme werden im Haushalt 2016 bereitgestellt.
5. Die Verwaltung wird beauftragt, die Planung weiter zu verfolgen.
Begründung:
In der Ursprungsvorlage 116/2016 wurde dargestellt, dass die Grundschulen Nord und West im
Vergleich zu anderen Grundschulen schlecht mit Räumen für Betreuungsmaßnahmen, Förderräu-
men usw. ausgestattet sind und dass die Verwaltung mit den Schulleitungen in Gesprächen ist, wie
zusätzliche Räume geschaffen werden können.
Die Gespräche sind mit nachstehenden Ergebnissen fortgeführt worden:
GGS West
An dieser Schule war zunächst die Überlegung, neben dem Mensaraum einen Gruppenraum anzubauen. Eine entsprechende Planung ist als Anlage 1 beigefügt. Die Kosten würden nach einer ersten
groben Schätzung ca. 200.00 € betragen. An dieser Stelle ist nur der Anbau eines Raumes möglich,
jegliche weitere Erweiterung wäre dann später ausgeschlossen.
Aufgrund dessen hat die Verwaltung den Vorschlag unterbreitet, am Klassentrakt wie in der Anlage
2 aufgezeigt anzubauen. Hier könnten im Erdgeschoss und auf der 1. Etage zwei Klassenräume entstehen (Kosten grob geschätzt ca. 400.000 €). Die Schulleitung und die Verwaltung favorisieren
diese Lösung, da nur eine Erweiterung um zwei Räume die aufgezeigten Raumnöte der Schule deutlich verbessern würde. Zudem muss bedacht werden, dass nach wie vor zwei Klassen in den Kellerräumen unterrichtet werden.
Für die Betreuungsmaßnahmen würden dann in der Nähe der OGS-Räume liegende Räume wie z.B.
das Selbstlernzentrum genutzt, dass dann umziehen müsste.
Zurzeit wird noch geprüft, ob eine teilweise Aufstockung der OGS-Erweiterung eine aus wirtschaftlicher Sicht sinnvolle Alternative sein kann. Bis zu den Haushaltsberatungen ist diese Prüfung abgeschlossen.
Mit der Schulleitung und Amt 56 als Träger der Betreuungsmaßnahmen wurde vereinbart, dass mit
der Perspektive auf eine Erweiterung im nächsten Schuljahr alle 62 Anmeldungen für die OGS und
40 für die Übermittagsbetreuung zu berücksichtigen. Die Schule ist für ein Schuljahr bereit, durch
Umorganisationen freie Kapazitäten für die Betreuung zu schaffen. Ohne diese Bereitschaft müssten
12 Anmeldungen für die OGS abgelehnt werden.
GGS Nord
Die Prüfung, ob auf dem Nordtrakt neben den bisherigen OGS Räumen ein weiterer Raum durch
die Überbauung eines Klassenraumes entstehen kann, hatte zum Ergebnis, dass diese Lösung aus
konstruktiven und brandschutztechnischen Gründen unverhältnismäßig teuer würde und zudem eine
Baustelle auf dem Südtrakt des Schulgebäudes schwer zugänglich wäre.
Mit der Schulleitung wurde daher überlegt, im Nordtrakt der Schule einen zusätzlichen Klassenraum durch eine Aufstockung gemäß der Anlagen 3 und 4 zu schaffen.
Damit die Maßnahmen so rechtzeitig begonnen werden können, dass sie zum Schuljahresbeginn
2017/18 fertiggestellt sind, müssten die Mittel noch in diesem Haushaltsjahr bereitgestellt werden.
Dass Hochbauamt könnte dann frühzeitig in die Planung und Ausschreibung gehen.
Finanzierung und weitere Vorgehensweise
Eine Finanzierung kann durch die Schulpauschale (jährlich 800.000 €) sowie durch die Inklusionspauschalen für die Jahre 2016 und 17 (je rd. 44.000 €) und einem Rest der Pauschale in Höhe von
12.000 € aus 2015 erfolgen.
Sitzungsvorlage 116/2016 1. Ergänzung
Seite 2
Die Verwaltung wird eine Entwurfsplanung mit einer Kostenermittlung erstellen und im Fachausschuss vorstellen.
Wirtschaftlichkeitsbetrachtung (für Ausgaben/Investitionen mit einer Wertgrenze ab 25.000 € brutto):
1.Finanzielle Auswirkungen:
x
Gesamtkosten:
geschätzt 400.000 €
Haushaltsmittel stehen bereit:
ja
nein
jährl. Folgekosten:
ja
jährl. Einnahmen:
x
nein (siehe Beschlussentwurf)
bei Produktsachkonto:
(unter Berücksichtigung der Vorbelastungen) noch verfügbar:
Erläuterungen zu Ziffer ______
ja
2.Der Personalrat ist zu beteiligen:
Mitbestimmung
Mitwirkung
x
nein
Anhörung
Der Personalrat hat zugestimmt:
ja
nein
Der Personalrat hat Bedenken erhoben:
ja
nein
3.Die Gleichstellungsbeauftragte ist zu beteiligen:
ja
Sie hat dem Beschlussentwurf gemäß § 5 Abs. 5 GO
NW widersprochen:
ja
Sitzungsvorlage 116/2016 1. Ergänzung
x
nein
nein
Seite 3