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Sitzungsvorlage (Anlage 1)

Daten

Kommune
Jülich
Größe
6,6 MB
Datum
30.06.2016
Erstellt
06.06.16, 15:35
Aktualisiert
06.06.16, 15:35

Inhalt der Datei

Artenschutzprüfung zum Bebauungsplan Nr. 14 - Ortseingang – Stadt Jülich Im Auftrag der: Carl Eichhorn KG Wymarstraße 13 52428 Jülich Büro für Ökologie & Landschaftsplanung Hartmut Fehr, Diplom-Biologe Wilhelmbusch 11 52223 Stolberg Tel.: 02402-1274995 Fax: 02402-1274996 Internet: www.planungsbuero-fehr.de e-mail: info@planungsbuero-fehr.de Stand: 25.05.2016 Bebauungsplan Nr. 14 „Ortseingang“ der Stadt Jülich, Artenschutzprüfung Inhalt Inhaltsverzeichnis 1. Anlass der artenschutzrechtlichen Begutachtung ..................................................................1 2. Lage des Plangebietes und Planung ....................................................................................1 3. Untersuchungsumfang und Methodik ....................................................................................3 4. Ergebnisse der faunistischen Untersuchung im Jahr 2015 ....................................................5 4.1 Vögel..................................................................................................................................5 4.2 Säugetiere........................................................................................................................ 14 5. Projektbedingte Eingriffswirkungen ..................................................................................... 17 6. Artenschutzrechtliche Prüfung ............................................................................................ 19 6.1 Allgemein häufige und ungefährdete Vogelarten ............................................................... 20 6.2 Planungsrelevante Vogelarten .......................................................................................... 20 6.2.1 Tötungstatbestand (§ 44 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG) .......................................................... 20 6.2.2 Störungstatbestand (§ 44 Abs. 1 Nr. 2 BNatSchG) ......................................................... 21 6.2.3 Zerstörung von Fortpflanzungs- und Ruhestätten (§ 44 Abs. 1 Nr. 3 BNatSchG) ............ 22 6.3 Fledermäuse .................................................................................................................... 23 6.3.1 Tötungstatbestand (§ 44 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG) .......................................................... 23 6.3.2 Störungstatbestand (§ 44 Abs. 1 Nr. 2 BNatSchG) ......................................................... 23 6.3.3 Zerstörung von Fortpflanzungs- und Ruhestätten (§ 44 Abs. 1 Nr. 3 BNatSchG) ............ 24 6.4 Biber ................................................................................................................................ 24 7. Planungshinweise .............................................................................................................. 25 8. Zusammenfassung ............................................................................................................. 25 Büro für Ökologie & Landschaftsplanung Wilhelmbusch 11 52223 Stolberg Tel.: 02402/1274995 Internet: www.planungsbuero-fehr.de Hartmut Fehr Diplom-Biologe Fax: 02402/1274996 mobil: 0160/7573803 e-mail: info@planungsbuero-fehr.de Bebauungsplan Nr. 14 „Ortseingang“ der Stadt Jülich, Artenschutzprüfung 1 1. Anlass der artenschutzrechtlichen Begutachtung Die Stadt Jülich möchte mit Hilfe des Bebauungsplans Nr. 14 „Ortseingang“ die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Betriebserweiterung der Fa. Eichhorn im Nordwesten des Stadtteils Kirchberg, südlich und westlich der B56 schaffen. Im Rahmen der Bauleitplanung sind für die europäisch geschützten Arten die in § 44 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) festgesetzten Zugriffsverbote zu beachten. Zur Prüfung der artenschutzrechtlichen Belange ist ein zweistufiges Verfahren vorgesehen. In der Artenschutzprüfung Stufe 1 (ASP 1) erfolgt eine umfassende Datensammlung aus bestehenden Planwerken und Katastern (Fachinformationssystem geschützte Arten des LANUV NRW, Fundortkataster @LINFOS, Schutzgebietsverordnungen) sowie eine Ortsbegehung zwecks Erfassung und Einschätzung der Habitatstrukturen und des Lebensraumpotentials. Auf Basis dieser Datenerhebung erfolgt eine Ersteinschätzung, ob eine vertiefende Betrachtung in Form einer ASP 2 notwendig ist und welche Arten ggf. vertiefender in der ASP 2 zu untersuchen sind. Die ASP 1 wurde mit Datum vom 18.02.2015 vorgelegt und kam zu dem Schluss, dass eine abschließende artenschutzrechtliche Beurteilung, ggf. unter Formulierung von Schutz- und Vermeidungsmaßnahmen, im vorliegenden Fall erst nach konkreter Bestandserfassung der Vögel, Fledermäuse und des Bibers möglich ist. Dies geschah zwischen März und Dezember 2015. Auf Basis der aktuellen Bestandserfassung wird hiermit die vertiefende Artenschutzprüfung der Stufe 2 vorgelegt. Das Ergebnis der Datenauswertung soll hier nicht noch einmal wiederholt werden. Hier sei auf die Artenschutzprüfung Stufe 1 verwiesen (BÜRO FÜR ÖKOLOGIE & LANDSCHAFTSPLANUNG 2015). 2. Lage des Plangebietes und Planung Das Plangebiet liegt im Norden von Jülich-Kirchberg und hat eine Flächengröße von 4,4 ha. Es wird im Norden von einer stillgelegten Bahntrasse mit Fahrradweg und der dahinter liegenden Abgrabung der Firma Sieb Kieswerke GmbH begrenzt. Im Westen schließt sich die L 241 mit dem parallel verlaufenden Mühlenteich und das Betriebsgelände der Fa. Eichhorn an. Im Süden befindet sich der Firmensitz; dahinter liegen Pferdeweiden. Im Osten liegt das NSG „Pellini-Weiher“, welches Teil des FFHGebietes „Indemündung“ (DE-5104-301) ist, das sich im Osten mit der Ruraue fortsetzt. Die Bebauungsplanfläche selber war bis vor kurzem im Nordwesten mit der so genannten „Bitumenhalle“ und ihren Nebenflächen (Zufahrt, Lager) bebaut. Die Halle ist mittlerweile abgerissen. im Süden und Osten schließt sich eine Ackerfläche an. Nördlich der Planfläche verlaufen 2 Hochspannungstrassen in Ostwest-Richtung, die das Gelände in markanter Weise um ca. 30 Meter überragen. Es ist geplant, die Fläche mit mehreren Gebäuden (Hochregallager (ca. 35 Meter), Wellpappenerzeugung, Papierlager, Versand) sowie Lade- und Fahrbereichen großflächig zu bebauen (vgl. Abb. 7). Auf etwa ¼ der Bebauungsplanfläche soll eine großzügige Eingrünung stattfinden. Büro für Ökologie & Landschaftsplanung Wilhelmbusch 11 52223 Stolberg Tel.: 02402/1274995 Internet: www.planungsbuero-fehr.de Hartmut Fehr Diplom-Biologe Fax: 02402/1274996 mobil: 0160/7573803 e-mail: info@planungsbuero-fehr.de Bebauungsplan Nr. 14 „Ortseingang“ der Stadt Jülich, Artenschutzprüfung 2 Abb. 1: Lage und Abgrenzung des Bebauungsplangebietes. Abb. 2: Der Bebauungsplan mit seinen Festsetzungen. Büro für Ökologie & Landschaftsplanung Wilhelmbusch 11 52223 Stolberg Tel.: 02402/1274995 Internet: www.planungsbuero-fehr.de Hartmut Fehr Diplom-Biologe Fax: 02402/1274996 mobil: 0160/7573803 e-mail: info@planungsbuero-fehr.de Bebauungsplan Nr. 14 „Ortseingang“ der Stadt Jülich, Artenschutzprüfung 3 3. Untersuchungsumfang und Methodik Zur Schaffung einer aktuellen Bewertungsgrundlage wurden im Jahr 2015 folgende Untersuchungen durchgeführt:     Brutvogelerfassung (inkl. Eulen und Spechte) mit 9 Begehungen zwischen März und Juli 2015 und zwar am 15.03., 23.03., 09.04., 15.04., 06.05., 22.05., 09.06., 26.06. und 16.07.2015. Zug- und Wintervogelerfassung mit 8 Begehungen zwischen September und Dezember 2015 und zwar am 21.09., 01.10., 21.10., 29.10., 09.11., 26.11., 09.12. und 15.12. 2015. Fledermauskartierung mit 9 Begehungen zwischen April und Oktober 2015 und zwar am 16.04., 06.05., 04.06., 16.06., 25.06., 15.07., 13.08., 20.09. und 01.10.2015. Biber: auf Bibervorkommen oder Spuren des Bibers wurde während der gesamten Saison geachtet. Die Untersuchungen fanden in einem Umkreis von 500 Metern um das Bebauungsplangebiet statt. Abb. 3: Das Bebauungsplangebiet ist durchgezogen rot abgegrenzt. Das Untersuchungsgebiet (rot gestrichelte Linie) umfasst das Bebauungsplangebiet und das Umfeld in einem 500m-Radius. Die Brutvogelkartierung erfolgte als Revierkartierung durch regelmäßiges Abgehen des gesamten Untersuchungsgebietes (vgl. Abb. 3). Soweit an mehreren Tagen revieranzeigendes Verhalten (Gesang, Eintrag von Nistmaterial) oder gar ein Brutnachweis (Jungvögel, die gefüttert werden) registriert werden konnte, wurde ein RevierzentBüro für Ökologie & Landschaftsplanung Wilhelmbusch 11 52223 Stolberg Tel.: 02402/1274995 Internet: www.planungsbuero-fehr.de Hartmut Fehr Diplom-Biologe Fax: 02402/1274996 mobil: 0160/7573803 e-mail: info@planungsbuero-fehr.de Bebauungsplan Nr. 14 „Ortseingang“ der Stadt Jülich, Artenschutzprüfung 4 rum abgegrenzt. Zur Erfassung der Eulenvögel (Steinkauz, Waldkauz, Waldohreule, Schleiereule) erfolgte (mit Ausnahme der Schleiereule) der Einsatz einer Klangattrappe und zwar am 15.03., 23.03. und 09.04.2015. Auch die Spechtvögel wurden an diesen Terminen mittels Klangattrappe (Kleinspecht, Mittelspecht) untersucht. Zur Erfassung der Zug- und Wintervögel lag das Augenmerk neben dem Bebauungsplangebiet selber vor allem auf den umliegenden Seen (Abgrabung, PelliniWeiher) und der Ruraue. Hier sollte v.a. herausgearbeitet werden, ob es Wechselbezüge von rastenden und durchziehenden Wasservogelarten zwischen den Gewässern gibt, die über die Bebauungsplanfläche führen. Darüber hinaus wurde natürlich auch auf alle anderen Zugvogelarten geachtet. Die Erfassung der Fledermäuse erfolgte in Form einer Detektoruntersuchung. Verwendet wurden Zeitdehnungsdetektoren der Fa. Von Laar (TR 30) und Pettersson (D 240X). Zur Erfassung wurden die durch das Untersuchungsgebiet verlaufenden Wege und Randstrukturen abgelaufen. Die erfassten Fledermausrufe wurden im Detektor aufgezeichnet und in ein Aufnahmegerät überspielt. Im Büro erfolgte die Auswertung mit dem Programm Avisoft SAS Lab. Aufnahme in Rekorder Detektor & Mithörkontrolle Rechnergestützte Analyse Abb. 4: Arbeitsprinzip mit Zeitdehnungsdetektor, Kopfhörer (Echtzeit-Mithörkontrolle), Rekorder und Analyse-Software. Auf Spuren des Bibers, insbesondere in Form gefällter Bäume, Biberburgen und Fraßund Trittspuren, wurde während der gesamten Saison geachtet. In der Praxis zeigte sich, dass am Pellini-Weiher vor allem das Nutria (Biberratte) aktiv war. Als „exotische Bewohner kommen Gelb- und Rotwangen- sowie Hieroglyphenschildkröten vor. Abb. 5: Rot- und Gelbwangen- sowie Hieroglyphen-Schmuckschildkröten (Foto: Hartmut Fehr). Büro für Ökologie & Landschaftsplanung Wilhelmbusch 11 52223 Stolberg Tel.: 02402/1274995 Internet: www.planungsbuero-fehr.de Hartmut Fehr Diplom-Biologe Fax: 02402/1274996 mobil: 0160/7573803 e-mail: info@planungsbuero-fehr.de Bebauungsplan Nr. 14 „Ortseingang“ der Stadt Jülich, Artenschutzprüfung 5 4. Ergebnisse der faunistischen Untersuchung im Jahr 2015 4.1 Vögel Bei den zwischen März und Dezember 2015 vorgenommenen Kartierungen wurden im Bebauungsplangebiet und einem Umfeld von 500 Metern insgesamt 70 Vogelarten festgestellt. 18 der beobachteten Arten gelten in NRW als planungsrelevant (streng geschützt und/oder gefährdet sowie Koloniebrüter). Hierbei handelt es sich um die Arten Eisvogel, Feldlerche, Graureiher, Habicht, Kormoran, Kuckuck, Mäusebussard, Mehlschwalbe, Nachtigall, Pfeifente, Rauchschwalbe, Rotmilan, Schwarzmilan, Silbermöwe, Silberreiher, Sperber, Tafelente und Zwergtaucher. Der Eisvogel wurde im Untersuchungsgebiet regelmäßig an der Rur (Mindestentfernung ca. 350 m) angetroffen. Der Pellini-Weiher ist Teil des Aktionsraumes und wird zur Nahrungssuche aufgesucht. Gleiches gilt für das nördlich liegende Abgrabungsgewässer, welches auch beangelt wird. Bruten des Eisvogels sind schwer nachzuweisen. Da Eisvögel am Brutplatz sehr empfindlich sind, stand der Schutz der Art im Rang vor einem konkreten Brutnachweis. Das Verhalten des Eisvogels an der Rur – insbesondere die regelmäßige Beobachtung von futtertragenden Vögeln - lässt aber auf eine Brut schließen, wahrscheinlich im Nordosten im Umfeld der B56, ggf. und/oder im Bereich der Indemündung. Eine Brut am „Pellini-Weiher“ ist auszuschließen. Weder gibt es geeignete Strukturen (Steilwände), noch deuten die Beobachtungen darauf hin. Abb. 6: Eisvogel (Alcedo atthis) an der Rur. Foto: Jürgen Prell. Büro für Ökologie & Landschaftsplanung Wilhelmbusch 11 52223 Stolberg Tel.: 02402/1274995 Internet: www.planungsbuero-fehr.de Hartmut Fehr Diplom-Biologe Fax: 02402/1274996 mobil: 0160/7573803 e-mail: info@planungsbuero-fehr.de Bebauungsplan Nr. 14 „Ortseingang“ der Stadt Jülich, Artenschutzprüfung 6 Die Feldlerche brütet mit 3 Paaren im Untersuchungsgebiet und zwar in der westlich an das Firmengelände der Fa. Eichhorn angrenzenden Feldflur. Die Art kommt aber nicht auf der Ackerfläche des Bebauungsplangebietes vor. Abb. 7: Feldlerche (Alauda arvensis). Foto: Hartmut Fehr Der Kuckuck wurde mehrfach am östlichen Rurufer verhört, so dass hier von einem Revier auszugehen ist. Die Nachtigall wurde reviermarkierend in Entfernungen zwischen 400 und 450 Metern an zwei Stellen am Rurufer erfasst. Rauchschwalben brüten an den Pferdegehöften südlich des Plangebiets. Mehlschwalben kommen als Nahrungsgast im Gebiet vor, brüten aber sicher im Umfeld. Der Mäusebussard ist regelmäßiger Nahrungsgast im Untersuchungsgebiet und brütet ebenfalls im Umfeld (paarweise Beobachtungen, später Jungvögel). Rot- und Schwarzmilan sind gelegentliche Nahrungsgäste im Gebiet. Der Rotmilan wurde darüber hinaus auf dem Zug erfasst. Auch die Greifvogelarten Sperber und Habicht wurden gelegentlich nahrungssuchend im Umfeld des Bebauungsplangebietes gesichtet. Eine enge Bindung an das Gebiet haben aber auch sie nicht. Pfeif- und Tafelenten kommen ebenso wie Silberreiher und Silbermöwe als Wintergast im Gebiet vor. Zu dieser Zeit ist auch der Kormoran stark vertreten, wenngleich die Art das ganze Jahr über zu beobachten ist, dann aber in deutlich geringeren Zahlen. Im Winter wurden auf dem nördlich liegenden Abgrabungsgewässer bis zu 40 Kormorane gesichtet. Regelmäßiger Nahrungsgast ist der Graureiher, sowohl am Pellini-Weiher, als auch entlang der Rur und am Abgrabungsgewässer. Büro für Ökologie & Landschaftsplanung Wilhelmbusch 11 52223 Stolberg Tel.: 02402/1274995 Internet: www.planungsbuero-fehr.de Hartmut Fehr Diplom-Biologe Fax: 02402/1274996 mobil: 0160/7573803 e-mail: info@planungsbuero-fehr.de Bebauungsplan Nr. 14 „Ortseingang“ der Stadt Jülich, Artenschutzprüfung 7 Abb. 8: Kormorane Ende Oktober 2015 am Abgrabungsgewässer, zusammen mit Kanadagänsen. Foto: Hartmut Fehr Abb. 9: Kormoran (Phalacrocorax carbo) im April 2015 über dem Pellini-Weiher. Im Hintergrund ist die Hochspannungsleitung erkennbar. Foto: Hartmut Fehr Büro für Ökologie & Landschaftsplanung Wilhelmbusch 11 52223 Stolberg Tel.: 02402/1274995 Internet: www.planungsbuero-fehr.de Hartmut Fehr Diplom-Biologe Fax: 02402/1274996 mobil: 0160/7573803 e-mail: info@planungsbuero-fehr.de Bebauungsplan Nr. 14 „Ortseingang“ der Stadt Jülich, Artenschutzprüfung 8 Abb. 10: Der Graureiher (Ardea cinerea) ist regelmäßiger Nahrungsgast im Gebiet. Foto: Hartmut Fehr Eulenvögel wurden im Rahmen der Kartierung nicht nachgewiesen. Dies gilt auch für den Steinkauz, der für den Bereich „Gut Linzenich“ gemeldet ist. Es erfolgte an mehreren abendlichen Terminen weder eine Reaktion auf die Klangattrappe noch ergaben sich sonstige Hinweise auf ein Brutvorkommen der Art. Grundsätzlich sind Bruten dort aber nicht ausgeschlossen. Aus der Gruppe der Spechte wurden Bunt- und Grünspecht erfasst, während planungsrelevante Spechtarten wie Klein- und Mittelspecht nicht vorkommen. Abb. 11: Buntspechtweibchen im Anflug zwischen Rur und Pellini-Weiher. Foto: Hartmut Fehr Büro für Ökologie & Landschaftsplanung Wilhelmbusch 11 52223 Stolberg Tel.: 02402/1274995 Internet: www.planungsbuero-fehr.de Hartmut Fehr Diplom-Biologe Fax: 02402/1274996 mobil: 0160/7573803 e-mail: info@planungsbuero-fehr.de Bebauungsplan Nr. 14 „Ortseingang“ der Stadt Jülich, Artenschutzprüfung 9 Charakteristisch für den Pellini-Weiher ist vor allen Dingen sein Gänsebestand, wobei die Neozoen Kanadagans und Nilgans dominieren. Daneben kommt auch die Graugans vor. Alle Gänsearten wechseln zwischen dem Pellini-Weiher und dem nördlichen Abgrabungsgewässer. Dies gilt in geringem Maße auch für Blesshuhn und Stockente. Abb. 12 und 13: Graugänse (oben) und Kanadagänse (unten) gehören zu den häufigen Gänsearten am Pellini-Weiher. Häufig gibt es Streitereien im Gerangel um die besten Plätze. Fotos: Hartmut Fehr Büro für Ökologie & Landschaftsplanung Wilhelmbusch 11 52223 Stolberg Tel.: 02402/1274995 Internet: www.planungsbuero-fehr.de Hartmut Fehr Diplom-Biologe Fax: 02402/1274996 mobil: 0160/7573803 e-mail: info@planungsbuero-fehr.de Bebauungsplan Nr. 14 „Ortseingang“ der Stadt Jülich, Artenschutzprüfung 10 Tabelle 1: Artenliste der Vögel im Untersuchungsgebiet „Jülich Kirchberg“ (planungsrelevante Arten gelb markiert und fett) Kategorien der Roten Liste (RL): 0 = (als Brutvogel) ausgestorben 1 = vom Aussterben bedroht 2 = stark gefährdet 3 = gefährdet R = arealbedingt selten - = ungefährdet V = Vorwarnliste 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 Status: B = Brutvogel BV = Brutverdacht DZ = Durchzügler N = Nahrungsgast W = Wintergast Weitere Abkürzungen : VS-RL = Vogelschutzrichtlinie Artname lat. Artname Amsel Bachstelze Bergfink Blässhuhn Blaumeise Buchfink Buntspecht Dohle Dorngrasmücke Eichelhäher Eisvogel Elster Fasan Feldlerche Fitis Gartenbaumläufer Gartengrasmücke Gelbspötter Graugans Graureiher Grauschnäpper Turdus merula Motacilla alba Fringilla montifringilla Fulica atra Parus caeruleus Fringilla coelebs Dendrocopos major Corvus monedula Sylvia communis Garrulus glandarius Alcedo atthis Pica pica Phasianus colchicus Alauda arvensis Phylloscopus trochilus Certhia brachydactyla Sylvia borin Hippolais icterina Anser anser Ardea cinerea Muscicapa striata Büro für Ökologie & Landschaftsplanung Wilhelmbusch 11 52223 Stolberg Internet: www.planungsbuero-fehr.de RL D RL NRW 3 - V 3 V V - Streng geschützt x Vogelschutzrichtlinie Anhang I VS-RL Art.4 (2) VS-RL x Tel.: 02402/1274995 Status im Gebiet B, DZ B, DZ DZ B, W B B, DZ B N, W B B BV B B B, DZ B B B B Jahresvogel N B Hartmut Fehr Diplom-Biologe Fax: 02402/1274996 mobil: 0160/7573803 e-mail: info@planungsbuero-fehr.de Bebauungsplan Nr. 14 „Ortseingang“ der Stadt Jülich, Artenschutzprüfung 11 Fortsetzung Tabelle 1 Artname lat. Artname Goldammer Grünfink Grünspecht Habicht Haubentaucher Hausrotschwanz Haussperling Heckenbraunelle Höckerschwan Hohltaube Kanadagans Kernbeißer Kleiber Kohlmeise Kormoran Kuckuck Mandarinente Mauersegler Mäusebussard Mehlschwalbe Misteldrossel Mönchsgrasmücke Nachtigall Nilgans Pfeifente Rabenkrähe Rauchschwalbe Reiherente Ringeltaube Rotkehlchen Rotmilan Emberiza citrinella Carduelis chloris Picus viridis Accipiter gentilis Podiceps cristatus Phoenicurus ochruros Passer domesticus Prunella modularis Cygnus olor Columba oenas Branta canadensis Coccothraustes coccothraustes Sitta europaea Parus major Phalacrocorax carbo Cuculus canorus Aix galericulata Apus apus Buteo buteo Delichon urbica Turdus viscivorus Sylvia atricapilla Luscinia megarhynchos Alopochen aegyptiacus Anas penelope Corvus corone Hirundo rustica Aythya fuligula Columba palumbus Erithacus rubecula Milvus milvus RL D RL NRW V V V R V - V V V 3 3 3 3 3 Streng geschützt Vogelschutzrichtlinie Anhang I VS-RL 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45 46 47 48 49 50 51 52 Büro für Ökologie & Landschaftsplanung Wilhelmbusch 11 52223 Stolberg Internet: www.planungsbuero-fehr.de x x x x Art.4 (2) VS-RL x x x x Tel.: 02402/1274995 Status B, DZ B, DZ B N B, W B B B B B, DZ B, W B, DZ B B N, W BV W B N N B, DZ B B B, W W B, DZ B, N Jahresvogel B, DZ B N, DZ Hartmut Fehr Diplom-Biologe Fax: 02402/1274996 mobil: 0160/7573803 e-mail: info@planungsbuero-fehr.de Bebauungsplan Nr. 14 „Ortseingang“ der Stadt Jülich, Artenschutzprüfung 12 Fortsetzung Tabelle 1 Artname lat. Artname RL D RL NRW Schwanzmeise Schwarzmilan Silbermöwe Silberreiher Singdrossel Sommergoldhähnchen Sperber Star Stieglitz Stockente Sumpfrohrsänger Teichhuhn Tafelente Wacholderdrossel Weidenmeise Zaunkönig Zilpzalp Zwergtaucher Aegithalos caudatus Milvus migrans Larus argentatus Ardea alba Turdus philomelos Regulus ignicapilla Accipiter nisus Sturnus vulgaris Carduelis carduelis Anas platyrhynchos Acrocephalus palustris Gallinula chloropus Aythya ferina Turdus pilaris Parus montanus Troglodytes troglodytes Phylloscopus collybita Tachybaptus ruficollis k.A. - R R k.A. V 3 - Streng geschützt Vogelschutzrichtlinie Anhang I VS-RL 53 54 55 56 57 58 59 60 61 62 63 64 65 66 67 68 69 70 Büro für Ökologie & Landschaftsplanung Wilhelmbusch 11 52223 Stolberg Internet: www.planungsbuero-fehr.de Art.4 (2) VS-RL x x x x x x x Tel.: 02402/1274995 Status im Gebiet B, DZ N W W B, DZ B N B, DZ B, DZ B, W B BV W N, DZ, W B B B W Hartmut Fehr Diplom-Biologe Fax: 02402/1274996 mobil: 0160/7573803 e-mail: info@planungsbuero-fehr.de Bebauungsplan Nr. 14 „Ortseingang“ der Stadt Jülich, Artenschutzprüfung Gastvögel Mehlschwalbe Graureiher Habicht Kormoran Rotmilan Schwarzmilan 13 Sperber Tafelente Pfeifente Silbermöwe Silberreiher Zwergtaucher Abb. 14: Planungsrelevante Vogelarten Büro für Ökologie & Landschaftsplanung Wilhelmbusch 11 52223 Stolberg Internet: www.planungsbuero-fehr.de Tel.: 02402/1274995 Hartmut Fehr Diplom-Biologe Fax: 02402/1274996 mobil: 0160/7573803 e-mail: info@planungsbuero-fehr.de Bebauungsplan Nr. 14 „Ortseingang“ der Stadt Jülich, Artenschutzprüfung 14 4.2 Säugetiere Im Rahmen der Fledermauskartierung im Jahr 2015 wurden insgesamt sechs Fledermausarten nachgewiesen: Zwergfledermaus, Rauhautfledermaus, Großer Abendsegler, Breitflügelfledermaus, Wasserfledermaus und Braunes Langohr. Die Zwergfledermaus (Pipistrellus pipistrellus) konnte bis auf die offene Feldflur im Westen des Untersuchungsgebietes mit hoher Stetigkeit in allen Teilbereichen festgestellt werden. Häufig abgeflogen wurden Leitlinien, wie z.B. entlang der ehemaligen Bahnlinie, am Ruruferweg, aber auch über der Rur sowie im Siedlungsbereich. Die Art wurde bei allen Terminen erfasst und ist die häufigste Art. Die nahe verwandte Rauhautfledermaus (Pipistrellus nathusii) wurde an 2 der 8 Termine erfasst, insbesondere entlang der Rur, aber auch auf der alten Bahnlinie. Die Art kommt bei uns vorwiegend zur Zugzeit vor; die Nachweise stammen vom 16.04.2015 und vom 15.08.2015. Die Rauhautfledermaus hat einen stärkeren Bezug zu Gewässern, insbesondere in Verbindung mit Wald. Nachweise des Großen Abendseglers (Nyctalus noctula) gelangen an 4 Tagen: 04.06., 16.06., 15.08. und 20.09.2015. Die Aufnahmen stammen vom offenen Luftraum über dem westlichen Rand des Bebauungsplangebietes und vom Umfeld des Pellini-Weihers und der Rur. Dort und nahe dem Wymarshof wurde auch die Breitflügelfledermaus (Eptesicus serotinus) nachgewiesen (16.06.2015 und 15.08.2015). Das häufige Vorkommen der Wasserfledermaus (Myotis daubentonii) wundert nicht, sind doch mit der Rur und dem Mühlenteich sowie vor dem Pellini-Weiher und dem nördlich liegenden Abgrabungsgewässer sehr gut geeignete Jagdhabitate im Untersuchungsgebiet vorhanden. Die Art quartiert in der Sommersaison in Baumhöhlen, im Winter in Höhlen und Stollen. Vom Braunen Langohr (Plecotus auritus) gelang nur ein Nachweis in der Ruraue. Die Art ortet allerdings ausgesprochen leise, so dass sie in den Aufnahmen sicher unterrepräsentiert ist. Zwergfledermaus und Breitflügelfledermaus gehören zu den gebäudebewohnenden Arten. Im Rahmen des Abbruchverfahrens für die Bitumenhalle wurden keine Hinweise auf diese Arten gefunden. Außerhalb des Bebauungsplangebietes gab es ein Zwergfledermausvorkommen in den bereits abgerissenen Betriebsgebäuden der Fa. Eichhorn. Für den Verlust wurden umfassende Ersatzquartiere geschaffen. Aufgrund der Häufigkeit der Art bei den Detektoruntersuchungen ist davon auszugehen, dass es auf dem Betriebsgelände und im Siedlungsbereich nach wie vor genutzte Quartiere gibt. Abendsegler, Rauhautfledermäuse, Wasserfledermäuse und Braune Langohren bewohnen im Sommerhalbjahr vorwiegend Baumhöhlenquartiere. Solche kann es insbesondere entlang der Ruraue mit ihren Gehölzbeständen geben, wenngleich bei stichprobenartigen Ausflugbeobachtungen an Baumhöhlen in der Ruraue keine Ausflüge dokumentiert werden konnten. Im Bebauungsplangebiet selbst stehen weder für gebäudebewohnende Arten, noch für Bewohner von Baumhöhlen geeignete Quartierstrukturen zur Verfügung, so dass Quartierverluste hier ausgeschlossen werden können. Büro für Ökologie & Landschaftsplanung Wilhelmbusch 11 52223 Stolberg Tel.: 02402/1274995 Internet: www.planungsbuero-fehr.de Hartmut Fehr Diplom-Biologe Fax: 02402/1274996 mobil: 0160/7573803 e-mail: info@planungsbuero-fehr.de Bebauungsplan Nr. 14 „Ortseingang“ der Stadt Jülich, Artenschutzprüfung 15 Abb. 15: Detektornachweise der Fledermäuse im Untersuchungsgebiet. Als weitere planungsrelevante Säugetierart kommt der Biber (Castor fiber) im Untersuchungsgebiet vor. Am „Pellini-Weiher“ gibt es vor allem ältere Biberspuren, während im Jahr 2015 offenbar ausgesprochen wenig Aktivität in diesem Bereich stattfand. Die Spuren lassen auf eine zumindest ehemals starke Biberaktivität schließen, während im Untersuchungsjahr 2015 kaum frischen Biberspuren festgestellt werden. Es gelang auch kein Sichtnachweis der Art, was allerdings aufgrund der meist nächtlichen Aktivität der Art auch schwierig ist. Stattdessen wurden regelmäßig Nutrias (auch Biberratte Büro für Ökologie & Landschaftsplanung Wilhelmbusch 11 52223 Stolberg Tel.: 02402/1274995 Internet: www.planungsbuero-fehr.de Hartmut Fehr Diplom-Biologe Fax: 02402/1274996 mobil: 0160/7573803 e-mail: info@planungsbuero-fehr.de Bebauungsplan Nr. 14 „Ortseingang“ der Stadt Jülich, Artenschutzprüfung 16 oder Sumpfbiber genannt) im Pellini-Weiher beobachtet. Hier stellt sich die Frage, ob der Biber das Gewässer aufgrund der Konkurrenzsituation nahezu aufgegeben hat und jetzt weiter Rur aufwärts an der Indemündung ansässig ist. Entlang der Rur gestaltet der Biber auch heute noch die Landschaft. Wechselbezüge des Bibers zwischen Pellini-Weiher, Abgrabungsgewässer und Rur konnten nicht herausgearbeitet werden. Das Vorkommen konzentriert sich auf den Rurverlauf, insbesondere in Richtung Süden. Generell muss der „Pellini-Weiher“ aber weiterhin als potenzielles Biberhabitat mit möglichen Wechselbezügen in die Ruraue angesehen werden. Abb. 16: Neubürger unter sich: Nutria (Südamerika) trifft Kanadagans (Nordamerika). Foto: Hartmut Fehr. Abb. 17: Entlang der Rur prägt der Biber die Landschaft mit. Foto: Hartmut Fehr. Büro für Ökologie & Landschaftsplanung Wilhelmbusch 11 52223 Stolberg Tel.: 02402/1274995 Internet: www.planungsbuero-fehr.de Hartmut Fehr Diplom-Biologe Fax: 02402/1274996 mobil: 0160/7573803 e-mail: info@planungsbuero-fehr.de Bebauungsplan Nr. 14 „Ortseingang“ der Stadt Jülich, Artenschutzprüfung 17 5. Projektbedingte Eingriffswirkungen Mögliche Projektwirkungen des Bauvorhabens im Hinblick auf denkbare Beeinträchtigungen der Tierwelt lassen sich unterteilen in:    Gefahr der Tötung oder Verletzung von Tieren (§ 44 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG) Erhebliche Störungen mit Populationsrelevanz (§ 44 Abs. 1 Nr. 2 BNatSchG) Lebensraumverluste durch die Flächeninanspruchnahme (§ 44 Abs. 1 Nr. 3 BNatSchG) Tötung oder Verletzung von Tieren Tötungen oder Verletzungen von Tieren im Zuge der Baufeldfreimachung könnten entstehen, wenn: - Vögel im Baufeld brüten oder Jungvögel sich im Nest befinden, - Fledermäuse in Strukturen quartieren, die beseitigt werden - Sonstige Arten sich auf der Fläche aufhalten und nicht flüchten (können) In der Regel reagieren Tiere mit Flucht- oder Meidungsreaktionen auf Baubetrieb. Eine Gefahr besteht v.a. für wenig mobile und/oder junge Tiere. Baumaßnahmen sollten daher wann immer möglich außerhalb der Brut- und Aufzuchtzeiten stattfinden. Das Landschaftsgesetz NW definiert daher Schutzzeiten (01.03. bis 30.09. eines Jahres). Ausnahmen von diesen Zeiten sind mit der ULB abzustimmen, im vorliegende Fall aber gut denkbar, da auf den Flächen innerhalb des Bebauungsplangebietes keine brütenden Vögel oder andere planungsrelevante Arten festgestellt wurden. Fledermausquartiere sind auszuschließen. Tötungen oder Verletzungen infolge des Betriebes der Gebäude wären nur dann denkbar, wenn es sich um großflächig verglaste Hallen handeln würde. Massive Betriebsgebäude sind hingegen als Hindernis erkennbar, ebenso wie z.B. die bestehenden Hochspannungsleitungen oder die weiter westlich liegenden Betriebsgebäude sowie die bis vor kurzem vorhandene Bitumenhalle. Tötungen des Bibers wären nur dann denkbar, wenn durch den Betrieb des Werkes insbesondere während der Nachtstunden Verkehr innerhalb bisheriger Wechsel entstehen würde, die auch dann noch genutzt würden. Im Bebauungsplangebiet selbst konnten aber keinerlei Biberaktivitäten nachgewiesen werden. Mögliche Wechselbezüge sind somit insbesondere zwischen dem Pellini-Weiher und der Ruraue weiter östlich anzunehmen. Zudem wird es in den Nachtstunden nur sehr vereinzelte LKWBewegungen auf dem Werksgelände geben. Das Unfallrisiko ist demnach gegen Null gehend. Störungen Störungen können sich zum einen während der Bauphase ergeben und zum zweiten bei Inbetriebnahme des Werkes. Sie ergeben sich aus dem Baustellenbetrieb und den Lärmemissionen im Zuge des Baus bzw. aus dem Werksverkehr und ggf. vom Werk Büro für Ökologie & Landschaftsplanung Wilhelmbusch 11 52223 Stolberg Tel.: 02402/1274995 Internet: www.planungsbuero-fehr.de Hartmut Fehr Diplom-Biologe Fax: 02402/1274996 mobil: 0160/7573803 e-mail: info@planungsbuero-fehr.de Bebauungsplan Nr. 14 „Ortseingang“ der Stadt Jülich, Artenschutzprüfung 18 selbst erzeugten Emissionen. Zu berücksichtigen ist dabei auch, dass die neuen Gebäude eine teils abschirmende Wirkung hinsichtlich des Lärms vom bestehenden Betriebsgelände haben. Störungen könnten sich potenziell auch dann ergeben, wenn die neuen Gebäuden in essenziellen Flugrouten liegen, die nunmehr unterbrochen wären und ein Umfliegen einen substanziellen und erheblichen Mehraufwand an Energie bedeuten würde. Hierbei ist zu berücksichtigen, dass sich mit den Hochspannungsleitungen und dem Gehölzbestand an der alten Bahnlinie bereits hohe Vertikalstrukturen im Raum befinden. Diese werden durch das geplante Hochregallager zwar noch um einige Meter überragt, stellen aber trotzdem bereits jetzt eine markante Landmarke im Lebensraum von Vögeln und Fledermäusen dar. Störungen sind nur dann verfahrensrelevant, wenn sie Auswirkungen auf die lokale Population einer Art haben. Die Störung müsste demnach dazu führen, dass sich der Erhaltungszustand einer Lokalpopulation verschlechtert. Naturgemäß kann der Faktor daher insbesondere bei Brutvorkommen greifen. Im näheren Umfeld des Bebauungsplangebietes wurden aber keine planungsrelevanten Brutvogelarten festgestellt. Solche gibt es erst im Bereich der Ruraue, die mehrere hundert Meter entfernt liegt. Störwirkungen für Fledermäuse wären v.a. dann denkbar, wenn Quartiere ausgeleuchtet würden, die bislang im dunklen liegen. Auch eine Zerschneidung traditionell genutzter Flugrouten kann zu einer Störung führen. Solche Flugbeziehungen wurden etwa entlang der ehemaligen Bahnlinie, entlang des Mühlenteiches sowie mit Einschränkung entlang des südlich des Bebauungsplangebietes verlaufenden Weges festgestellt. Deutlich intensiver werden allerdings die Ruraue und die Gewässer genutzt. Der Biber ist eine insgesamt wenig störungsempfindliche Art. Vielmehr gestaltet er häufig einen Lebensraum nach seinen Bedürfnissen und macht dabei in Ortsnähe auch vor Gärten keinen Halt. Es müsste schon zur nachhaltigen Unterbrechung regelmäßig genutzter Wechsel kommen, für die es keine Alternative gibt. Da der Biber in einem ständig sich ändernden Lebensraum lebt, reagiert er in der Regel sehr flexibel. Die Messlatte für tatsächlich populationsrelevante Störungen ist demnach sehr hoch anzusetzen. Lebensraumverluste durch Flächeninanspruchnahme Durch die Flächeninanspruchnahme wird es zu Lebensraumverlusten für die Tierwelt kommen. Direkt beansprucht werden der Bereich des ehemaligen Bitumenwerkes (mittlerweile abgerissen) und eine Ackerfläche. Auf der durch bauliche Anlagen beanspruchten Fläche befinden sich keine Brutplätze planungsrelevanter Vogelarten und keine Fledermausquartiere. Der Biber hat keinen Bezug zur Bebauungsplanfläche. Indirekte Lebensraumverluste könnten sich durch erhebliche Störungen ergeben, wie sie im vorhergehenden Punkt besprochen wurden. Büro für Ökologie & Landschaftsplanung Wilhelmbusch 11 52223 Stolberg Tel.: 02402/1274995 Internet: www.planungsbuero-fehr.de Hartmut Fehr Diplom-Biologe Fax: 02402/1274996 mobil: 0160/7573803 e-mail: info@planungsbuero-fehr.de Bebauungsplan Nr. 14 „Ortseingang“ der Stadt Jülich, Artenschutzprüfung 19 6. Artenschutzrechtliche Prüfung Grundsätzliche Regelungen zum Artenschutz sind im § 44 BNatSchG getroffen. Gemäß § 44 (1) BNatSchG ist es verboten, 1. wild lebenden Tieren der besonders geschützten Arten nachzustellen, sie zu fangen, zu verletzen oder zu töten oder ihre Entwicklungsformen aus der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören, 2. wild lebende Tiere der streng geschützten Arten und der europäischen Vogelarten während der Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-, Überwinterungs- und Wanderungszeiten erheblich zu stören; eine erhebliche Störung liegt vor, wenn sich durch die Störung der Erhaltungszustand der lokalen Population einer Art verschlechtert, 3. Fortpflanzungs- oder Ruhestätten der wild lebenden Tiere der besonders geschützten Arten aus der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören, 4. wild lebende Pflanzen der besonders geschützten Arten oder ihre Entwicklungsformen aus der Natur zu entnehmen, sie oder ihre Standorte zu beschädigen oder zu zerstören. § 44 (5) sagt zudem: Für nach § 15 zulässige Eingriffe in Natur und Landschaft sowie für Vorhaben im Sinne des § 18 Absatz 2 Satz 1, die nach den Vorschriften des Baugesetzbuches zulässig sind, gelten die Zugriffs-, Besitz- und Vermarktungsverbote nach Maßgabe der Sätze 2 bis 5. Sind in Anhang IV Buchstabe a der Richtlinie 92/43/EWG aufgeführte Tierarten, europäische Vogelarten oder solche Arten betroffen, die in einer Rechtsverordnung nach § 54 Absatz 1 Nummer 2 aufgeführt sind, liegt ein Verstoß gegen das Verbot des Absatzes 1 Nummer 3 und im Hinblick auf damit verbundene unvermeidbare Beeinträchtigungen wild lebender Tiere auch gegen das Verbot des Absatzes 1 Nummer 1 nicht vor, soweit die ökologische Funktion der von dem Eingriff oder Vorhaben betroffenen Fortpflanzungs- oder Ruhestätten im räumlichen Zusammenhang weiterhin erfüllt wird. Soweit erforderlich, können auch vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen festgesetzt werden. Für Standorte wild lebender Pflanzen der in Anhang IV Buchstabe b der Richtlinie 92/43/EWG aufgeführten Arten gelten die Sätze 2 und 3 entsprechend. Sind andere besonders geschützte Arten betroffen, liegt bei Handlungen zur Durchführung eines Eingriffs oder Vorhabens kein Verstoß gegen die Zugriffs-, Besitz- und Vermarktungsverbote vor. Im Folgenden wird das durch die Bebauungsplanung möglich werdende Vorhaben artenschutzrechtlich bewertet. A priori auszuschließen ist das Vorkommen besonders geschützter Pflanzenarten. Eine Bewertung nach § 44 Abs. 1 Nr. 4 BNatSchG entfällt daher. Büro für Ökologie & Landschaftsplanung Wilhelmbusch 11 52223 Stolberg Tel.: 02402/1274995 Internet: www.planungsbuero-fehr.de Hartmut Fehr Diplom-Biologe Fax: 02402/1274996 mobil: 0160/7573803 e-mail: info@planungsbuero-fehr.de Bebauungsplan Nr. 14 „Ortseingang“ der Stadt Jülich, Artenschutzprüfung 20 In der artenschutzrechtlichen Beurteilung ist zu prüfen, ob es durch die Umsetzung der Planung zu Verbotstatbeständen gemäß § 44 BNatSchG kommen kann. Im Folgenden wird das Vorkommen der Arten mit besonderer Planungsrelevanz betrachtet. 6.1 Allgemein häufige und ungefährdete Vogelarten Neben den 18 planungsrelevanten Vogelarten wurden 52 weitere Vogelarten im Untersuchungsgebiet festgestellt. Hierbei handelt es sich durchweg um allgemein häufige, weit verbreitete und ungefährdete Vogelarten mit günstigem Erhaltungszustand. Darunter fallen z.B. eine Vielzahl von „Allerweltsarten“ wie verschiedene Drossel-, Meisen-, Finkenarten und häufige Rabenvögel. Dazu gehören ebenfalls die teils zahlreichen Gänse (Kanadagans, Nilgans, Graugans) Stockenten und Blässhühner, die den nördlichen Baggersee und den „Pellini-Weiher“ bevölkern. Bei diesen Arten kann davon ausgegangen werden, dass die Umsetzung des Vorhabens wegen ihrer Anpassungsfähigkeit und des günstigen Erhaltungszustandes nicht gegen die Verbote des § 44 Abs. 1 BNatSchG verstoßen wird. Tötungen oder Verletzungen von Vögeln inkl. Gelegeverlusten oder Tötungen von Jungvögeln könnten vor allem aus der Baufeldfreimachung (Abschieben von Oberboden) resultieren. Im Bebauungsplangebiet konnten zwar im Rahmen der Untersuchung keine brütenden Vögel erfasst werden, es ist dennoch nicht auszuschließen, dass sehr anpassungsfähige Feldvogelarten, wie z.B. der Fasan, die Fläche zur Brutzeit nutzen. Der damit unter Umständen verbundene Verbotstatbestand der Tötung kann durch eine Bauzeitenregelung vermieden werden. Soweit das Abschieben von Oberboden außerhalb der Vogelbrutzeit geschieht, also nicht zwischen dem 01.03. und 30.09. eines Jahres, ist nicht mit der Tötung oder Verletzung von brütenden oder Junge führenden Vögeln zu rechnen. Abweichungen von dieser Regel sind dann denkbar, wenn gutachterlich nachgewiesen wird, dass sich im Baufeld keine brütenden Vögel befinden. Dies ist vorab mit der ULB des Kreises Düren abzustimmen. Unter Berücksichtigung dieser Punkte sind Verstöße gegen die Tötungsverbote gemäß § 44 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG und Artikel 5 VogelSchRL ausgeschlossen. 6.2 Planungsrelevante Vogelarten Hierbei handelt es sich um die Arten Eisvogel, Feldlerche, Graureiher, Habicht, Kormoran, Kuckuck, Mäusebussard, Mehlschwalbe, Nachtigall, Pfeifente, Rauchschwalbe, Rotmilan, Schwarzmilan, Silbermöwe, Silberreiher, Sperber, Tafelente und Zwergtaucher. 6.2.1 Tötungstatbestand (§ 44 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG) Innerhalb der Grenzen des Bebauungsplangebietes brütet keine planungsrelevante Art. Von den Arten, die im weiteren Umfeld brüten (Eisvogel, Feldlerche, Mäusebussard, Rauchschwalbe, Kuckuck und Nachtigall) zählt nur die Feldlerche zu den Bodenbrütern, die somit potenziell auf der Ackerfläche im Bebauungsplangebiet brüten könnte. Die Wahrscheinlichkeit ist indes gering, da die Art Vertikalstrukturen und das Büro für Ökologie & Landschaftsplanung Wilhelmbusch 11 52223 Stolberg Tel.: 02402/1274995 Internet: www.planungsbuero-fehr.de Hartmut Fehr Diplom-Biologe Fax: 02402/1274996 mobil: 0160/7573803 e-mail: info@planungsbuero-fehr.de Bebauungsplan Nr. 14 „Ortseingang“ der Stadt Jülich, Artenschutzprüfung 21 Umfeld meidet (hier Hochspannungsleitung, Gehölzkulisse und Gebäude). Sollte dennoch der unwahrscheinliche Fall eintreten, dass Feldlerchen die Fläche besiedeln, so verhindert die im vorhergehenden Kapitel erläuterte Bauzeitenregelung (ggf. unter Anwendung der Ausnahme), dass es zu Tötungen oder Verletzungen von Bodenbrütern wie der Feldlerche kommt. Da nach derzeitigem Stand bis auf wenige junge Straßenbäume keine Gehölze beseitigt werden, ist mit einer Beeinträchtigung weiterer Arten nicht zu rechnen. Sollten ältere Gehölze entfernt werden, so gilt auch hier die Bauzeitenregelung. Ein signifikant erhöhtes Tötungsrisiko im Betrieb des Firmengeländes bzw. allein durch die Tatsache der Existenz von Gebäuden, ist im Sinne einer angemessenen Betrachtung nicht anzunehmen. Bei den Werkshallen und dem Hochregallager handelt es sich um nahezu fensterlose Gebäude, so dass Anflüge von Vögeln auszuschließen sind. Die Massivbauten werden von Vögeln erkannt, so dass ein Ausweichen möglich ist, ebenso wie vor jedem anderen natürlichen und künstlichen Hindernis. 6.2.2 Störungstatbestand (§ 44 Abs. 1 Nr. 2 BNatSchG) Erhebliche Störungen sind dann anzunehmen, wenn sich der Erhaltungszustand der lokalen Population einer Art durch den Eingriff verschlechtert. Dies wäre insbesondere dann denkbar, wenn die Brutplätze von Arten im ungünstigen oder schlechten Erhaltungszustand und von lokal seltenen Arten durch den Bau und den späteren Betrieb der Werksanlagen störungsbedingt verloren gehen könnten. Von den hier zu besprechenden Arten befinden sich die meisten in einem günstigen Erhaltungszustand: Eisvogel, Graureiher, Habicht, Kormoran, Mäusebussard, Nachtigall, Pfeifente, Schwarzmilan, Silberreiher, Sperber, Tafelente, Zwergtaucher. Von diesen Arten brüten Eisvogel, Mäusebussard und Nachtigall im weiteren Umfeld, durchweg mindestens 400 Meter oder mehr entfernt. Die Nachtigall und der Eisvogel brüten entlang der Rur, der Mäusebussard weiter nördlich in über 500 Metern Entfernung. Störungen des Brutgeschehens durch den Bau und späteren Betrieb sind entfernungsbedingt sicher auszuschließen. Flugbeziehungen des Eisvogels finden durchweg östlich des Bebauungsplangebietes statt und werden nicht unterbrochen. Von den hier genannten Arten gibt es darüber hinaus Wechselbezüge zwischen dem Pellini-Weiher, dem nördlich liegenden Abgrabungsgewässer und der Rur, insbesondere von den Arten Kormoran und Graureiher. Dabei wird gelegentlich auch die Bebauungsplanfläche überflogen. Künftig könnte das Hochregallager eine markante Struktur darstellen, der auszuweichen ist. Durch die Hochspannungsleitung und den Gehölzbestand entlang der ehemaligen Bahnlinie und der Rur ist aber bereits jetzt ein Überflug in einiger Höhe nötig. Eine substanzielle Änderung des Flugverhaltens ist demnach nicht gegeben, zumal die kürzeste Verbindung zwischen Pellini-Weiher, Abgrabungsgewässer und Rur sich nicht verändern wird. Die neuen baulichen Anlagen liegen ca. 100 Meter weiter westlich. In einem ungünstigen Erhaltungszustand befinden sich die Arten Feldlerche, Kuckuck, Mehlschwalbe, Rauchschwalbe und Silbermöwe. Die Feldlerche brütet in der offenen Büro für Ökologie & Landschaftsplanung Wilhelmbusch 11 52223 Stolberg Tel.: 02402/1274995 Internet: www.planungsbuero-fehr.de Hartmut Fehr Diplom-Biologe Fax: 02402/1274996 mobil: 0160/7573803 e-mail: info@planungsbuero-fehr.de Bebauungsplan Nr. 14 „Ortseingang“ der Stadt Jülich, Artenschutzprüfung 22 Feldflur westlich des Bebauungsplangebietes und des bestehenden Werksgeländes in mehreren hundert Meter Entfernung. Störungen des Brutgeschehens können vor diesem Hintergrund sicher ausgeschlossen werden. Der Kuckuck ist Brutvogel der Ruraue. Das Revier befindet sich in 400-500 Meter Entfernung. Auch für diese Art sind bau- und betriebsbedingte Störungen ausgeschlossen. Rauch- und darüber hinaus auch Mehlschwalben brüten in den umliegenden Höfen und Siedlungsbereichen. Als Kulturfolger, die sogar in und an Gebäuden brüten, sind Störungen dieser Arten nicht erkennbar. Die Silbermöwe ist nur Gastvogel im Gebiet. Brutkolonien gibt es nicht. Populationsrelevante Störungen können sicher ausgeschlossen werden. Als Art mit einem schlechten Erhaltungszustand in der atlantischen Region kommt der Rotmilan als gelegentlicher Nahrungsgast im Gebiet vor. Eine Bindung an das Plangebiet und sein Umfeld gibt es nicht. Somit sind auch für die Art bau- und betriebsbedingte Störungen sicher auszuschließen. 6.2.3 Zerstörung von Fortpflanzungs- und Ruhestätten (§ 44 Abs. 1 Nr. 3 BNatSchG) Das Plangebiet stellt keine Fortpflanzungs- bzw. Ruhestätte für planungsrelevante Vogelarten dar. Weder haben planungsrelevante (oder sonstige) Vogelarten auf der Bebauungsplanfläche gebrütet, noch stellt diese einen essenziellen Rastplatz dar. Nahrungshabitate stellen per Definition keine Fortpflanzungs- und Ruhestätten dar. Ihr Verlust ist nur dann tatbestandlich, wenn damit gleichzeitig der Verlust einer Fortpflanzungsstätte verbunden ist, weil z.B. die Brut nicht mehr ausreichend mit Nahrung versorgt werden kann. Die Darlegungsanforderung daran ist ausgesprochen hoch. Es muss sich um das einzig mögliche und somit essenzielle Nahrungshabitat handeln, für das es keinerlei Ausweichmöglichkeiten gibt. Dies ist im vorliegenden Fall sicher auszuschließen. Eine Zerstörung von Fortpflanzungs- und Ruhestätten für planungsrelevante Arten ist somit nicht gegeben. Wie beim Störungstatbestand thematisiert ist aufgrund der Entfernung zu den Brutplätzen planungsrelevanter Arten gewährleistet, dass es nicht zu einem indirekten Verlust von Fortpflanzungsstätten kommt. Von einer Beeinträchtigung des Pellini-Weihers, des Abgrabungsgewässers und der Rur als Rastplatz im Winterhalbjahr ist ebenso wenig auszugehen. Das Abgrabungsgewässer liegt eingebettet zwischen dem Kieswerk im Norden und den Hochspannungsleitungen im Süden. Dennoch wird es von Wasservögeln zur Überwinterung genutzt. Daran wird auch ein Hochbau im Bereich des Bebauungsplans nichts ändern. Dies gilt auch für den PelliniWeiher, auf dessen Höhe sich zwei Strommasten befinden. Der kürzeste Abstand zwischen dem Weiher und einem Mast beträgt 67 Meter. Der künftige Abstand des Weihers zu einem Gebäude innerhalb des Bebauungsplangebietes beträgt ca. 100 Meter. Derzeit befindet sich zwischen dem Pellini-Weiher und dem derzeitigen Acker ein Gehölzbestand von gut 50 Metern. Es wird empfohlen, diese Struktur aufzugreifen und in ihrer Pufferfunktion zu stärken. Diese Empfehlung wurde in den Bebauungsplan aufgenommen. Im Rahmen der Festsetzung der Baugrenzen wurden diese soweit wie Büro für Ökologie & Landschaftsplanung Wilhelmbusch 11 52223 Stolberg Tel.: 02402/1274995 Internet: www.planungsbuero-fehr.de Hartmut Fehr Diplom-Biologe Fax: 02402/1274996 mobil: 0160/7573803 e-mail: info@planungsbuero-fehr.de Bebauungsplan Nr. 14 „Ortseingang“ der Stadt Jülich, Artenschutzprüfung 23 möglich nach Westen verschoben. Zwischen dem Hochregallager und dem jetzigen Gehölzbestand kann so eine Pflanzfläche mit einer Breite zwischen 31 und 48 Meter entstehen. An der engsten Stelle im Süden (mit den niedrigeren Gebäuden) beträgt die Breite der Pflanzfläche immerhin noch 14 Meter. Vorgesehen ist die Pflanzung mit Arten der Weichholzaue, insbesondere Weiden, mit einer Unterpflanzung typischer Auengebüscharten wie Faulbaum. Diese Pflanzmaßnahme führt zu einer deutlichen Verstärkung des Puffers und trägt maßgeblich zur Eingrünung des Geländes bei. Weitere Eingrünungen werden im Süden und Norden festgesetzt. Diese Maßnahmen stellen zwar keine CEF-Maßnahmen im Sinne der Artenschutzgesetzgebung dar, da sie aus artenschutzrechtlicher Sicht nicht zwingend notwendig sind, sie dienen aber der Verminderung potenzieller Störwirkungen. Zudem stärken sie die Lebensraumfunktion der Gehölzbestände westlich des Pellini-Weihers und somit des gesamten Biotopkomplexes. 6.3 Fledermäuse Im Rahmen der Untersuchungen wurden im Bereich des Plangebietes und seinem Umfeld die Arten Zwerg- und Rauhautfledermaus, Großer Abendsegler, Breitflügelfledermaus, Wasserfledermaus und Braunes Langohr erfasst. Für das Messtischblatt werden darüber hinaus die Arten Fransenfledermaus, Graues Langohr, Große und Kleine Bartfledermaus und Großes Mausohr genannt. Die Fransenfledermaus wurde von uns im Rahmen der Abrissarbeiten für die ehemaligen Betriebsgebäude südwestlich des Bebauungsplangebietes erfasst, kommt demnach also sicher im Raum vor. Von den übrigen Arten ist habitatbedingt am ehesten noch mit der Kleinen Bartfledermaus zu rechnen. 6.3.1 Tötungstatbestand (§ 44 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG) Ein Verletzungs- oder Tötungstatbestand kann durch die Beseitigung von Quartieren geschehen, wenn die Tiere im Quartier sitzen. Da im vorliegenden Fall nach derzeitigen Stand weder Gehölze beseitigt werden, noch Gebäude(teile) entfernt werden müssen (der Abriss der Bitumenhalle wurde bereits vollzogen und artenschutzfachlich begleitet), können Quartierverluste und damit verbunden Tötungen oder Verletzungen von Fledermäusen sicher ausgeschlossen werden. Tötungen oder Verletzungen im Zuge der Baumaßnahme oder durch die Inbetriebnahme der Gebäude sind im Sinne einer angemessenen Betrachtung nicht zu sehen. 6.3.2 Störungstatbestand (§ 44 Abs. 1 Nr. 2 BNatSchG) Erhebliche Störungen von Fledermäusen wären dann denkbar, wenn Quartiereingänge in direkter Weise ausgeleuchtet würden. Beleuchtungen auf dem Betriebsgelände sind daher so auszurichten bzw. abzuschirmen, dass sie nicht über das Gelände selbst hinausreichen. Zudem wird die im Norden, Osten und Süden durchgeführte Eingrünung zu einer weiteren Abschirmung nach außen führen. Bei der Beleuchtung sollte überdies auf insektenfreundliche Leuchtmittel zurückgegriffen werden. Büro für Ökologie & Landschaftsplanung Wilhelmbusch 11 52223 Stolberg Tel.: 02402/1274995 Internet: www.planungsbuero-fehr.de Hartmut Fehr Diplom-Biologe Fax: 02402/1274996 mobil: 0160/7573803 e-mail: info@planungsbuero-fehr.de Bebauungsplan Nr. 14 „Ortseingang“ der Stadt Jülich, Artenschutzprüfung 24 Auch eine Zerschneidung traditionell genutzter Flugrouten kann zu einer Störung führen. Solche Flugbeziehungen wurden entlang der ehemaligen Bahnlinie, entlang des Mühlenteiches sowie mit Einschränkung entlang des südlich des Bebauungsplangebietes verlaufenden Weges festgestellt. Über die Bebauungsplanfläche selbst wurden hingegen keine regelmäßig genutzten Flugrouten von Fledermäusen ausgemacht. Die o.g. Pflanzmaßnahmen werden die Leitfunktion des Bestandes stützen und optimieren. Die Pflanzungen steigern die Vielfalt der Vegetation und damit auch der Insekten, die Fledermäusen als Nahrung zur Verfügung stehen. 6.3.3 Zerstörung von Fortpflanzungs- und Ruhestätten (§ 44 Abs. 1 Nr. 3 BNatSchG) Innerhalb des Bebauungsplangebietes befinden sich keine Fortpflanzungs- und Ruhestätten von Fledermäusen. Eine Zerstörung dieser Strukturen ist daher ausgeschlossen. 6.4 Biber Als planungsrelevante Säugetierart kommt der Biber im und am „Pellini-Weiher“ vor; allerdings finden sich aktuell kaum noch frische Spuren des Bibers am Weiher. Inwieweit das Nutria als Nahrungskonkurrent dazu beiträgt, kann schwer beantwortet werden. Derzeit findet man aber vor allem ältere Nutzungsspuren. In der Ruraue, insbesondere weiter südlich, ist der Biber derzeit aktiver. Regelrechte Wechselbezüge zwischen den Teilhabitaten wurden nicht gefunden. Dennoch sind solche nicht auszuschließen, vollziehen sich dann aber östlich des Bebauungsplangebietes. Tötungen des Bibers sind auszuschließen. Im Bebauungsplangebiet selbst konnten keinerlei Biberaktivitäten nachgewiesen werden. Solche vollziehen sich höchstens zwischen dem Pellini-Weiher und der Ruraue weiter östlich. Zudem wird es in den Nachtstunden nur sehr vereinzelte LKW-Bewegungen auf dem Werksgelände geben. Das Unfallrisiko ist demnach gegen Null gehend. Der Biber ist eine recht störungsunanfällig Art, wenn es sich nicht um eine direkte und intensive Freizeitnutzung wie Baden oder Wassersport in geeigneten Gewässern handelt. Durch den derzeit bereits ca. 50 Meter breiten Gehölzstreifen zwischen dem Pellini-Weiher und dem Acker ist schon jetzt ein guter Puffer gegeben. Dieser wird künftig um 14 (Süden) bis 48 Meter (Norden) mittels Gehölzanpflanzungen verbreitert. Die Anlage von Weichhölzern, wie hier geplant, kann die Art gezielt fördern. Eine Zerstörung von Fortpflanzungs- und Ruhestätten ist auszuschließen. Vielmehr wird durch die deutliche Verbreitung des Gehölzbestandes am Pellini-Weiher eine Optimierung des Lebensraumes vorgenommen. Büro für Ökologie & Landschaftsplanung Wilhelmbusch 11 52223 Stolberg Tel.: 02402/1274995 Internet: www.planungsbuero-fehr.de Hartmut Fehr Diplom-Biologe Fax: 02402/1274996 mobil: 0160/7573803 e-mail: info@planungsbuero-fehr.de Bebauungsplan Nr. 14 „Ortseingang“ der Stadt Jülich, Artenschutzprüfung 25 7. Planungshinweise Für die Bebauungsplanung ergehen folgende Planungshinweise: 1. 2. 3. 4. Zum Schutz brütender Vögel ist eine Bauzeitenregelung notwendig. Soweit das Abschieben von Oberboden außerhalb der Vogelbrutzeit geschieht, also nicht zwischen dem 01.03. und 30.09. eines Jahres, ist nicht mit der Tötung oder Verletzung von brütenden oder Junge führenden Vögeln zu rechnen. Abweichungen von dieser Regel sind dann denkbar, wenn gutachterlich nachgewiesen wird, dass sich im Baufeld keine brütenden Vögel befinden. Dies ist vorab mit der ULB des Kreises Düren abzustimmen. Das Bebauungsplangebiet ist nach Norden, Osten und Süden umfassend einzugrünen. Insbesondere in Richtung Osten ist die Eingrünung des Pellini-Weihers aufzugreifen und zu stärken, indem dort Arten der Weichholzaue (Weiden, Schwarzpappel, Faulbaum) eingebracht werden. Eventuelle nächtliche Ausleuchtungen des Geländes sollten mit insektenfreundlichen Leuchtmitteln geschehen. Sie müssen grundsätzlich so ausgerichtet oder abgeschirmt sein, dass ihre Wirkung nicht über das Betriebsgelände hinausreicht. Im Zuge des Abrisses der Bitumenhalle wurde im vorsorglichen Sinne empfohlen, für die (nicht-planungsrelevante) Vogelart Hausrotschwanz an die neue Bausubstand 3 Kästen anzubringen. 8. Zusammenfassung Das Büro für Ökologie und Landschaftsplanung führte zwischen März und Dezember 2015 umfassende faunistische Untersuchungen im Bereich des Bebauungsplans Nr. 14 der Stadt Jülich und einem Umfeld von 500 Metern durch. Aktuell wurden 70 Vogelarten und 6 Fledermausarten erfasst. Vorkommen des Bibers konnten durch Fraßspuren dokumentiert werden. Von den 70 Vogelarten gelten 18 als planungsrelevant in NRW. Keine der planungsrelevanten Arten brütet im Bebauungsplangebiet und seinem näheren Umfeld. Brutplätze von Feldlerche, Nachtigall, Kuckuck und darüber hinaus auch Eisvogel und Mäusebussard befinden sich in mehreren hundert Meter Entfernung. Funktionsraumbeziehungen gibt es vor allem zwischen dem Pellini-Weiher, dem nördlich liegenden Abgrabungsgewässer und der Ruraue. Diese Strukturen liegen östlich des Bebauungsplangebietes, so dass auch künftig Wechselbeziehungen Aufrecht erhalten werden können, sowohl während der Brutzeit, als auch im Winterhalbjahr. Dort werden die Gewässer von Wasservögeln als Rastplatz bzw. zur Überwinterung genutzt. Zum Schutz der Vögel insgesamt ist eine Bauzeitenregelung hinsichtlich der Baufeldfreimachung notwendig. Darüber hinaus wird die festgesetzte Eingrünung die Lebensraumfunktion stärken. Die Erfüllung artenschutzrechtlicher Verbotstatbestände gemäß § 44 Abs. 1 Nr. 1-3 BNatSchG kann ausgeschlossen werden. Aus der Gruppe der Fledermäuse wurden 6 Arten nachgewiesen. Die häufigste Art ist die Zwergfledermaus. Auch die Wasserfledermaus ist erwartungsgemäß gut vertreten. Büro für Ökologie & Landschaftsplanung Wilhelmbusch 11 52223 Stolberg Tel.: 02402/1274995 Internet: www.planungsbuero-fehr.de Hartmut Fehr Diplom-Biologe Fax: 02402/1274996 mobil: 0160/7573803 e-mail: info@planungsbuero-fehr.de Bebauungsplan Nr. 14 „Ortseingang“ der Stadt Jülich, Artenschutzprüfung 26 Darüber hinaus kommen die Arten Breitflügelfledermaus, Großer Abendsegler, Braunes Langohr und Rauhautfledermaus vor. Quartierverluste im Zuge der Baumaßnahmen und damit auch Tötungen von Fledermäusen im Quartier sind sicher auszuschließen. Erhebliche Störungen, etwa in Form von Unterbrechungen traditioneller Flugrouten, wird es nicht geben. Zur Vermeidung potenzieller Störungen ist eine evtl. nächtliche Ausleuchtung so auszurichten bzw. abzuschirmen, dass sie nicht über das Betriebsgelände hinausragt. Die festgesetzten Pflanzmaßnahmen tragen zusätzlich zur Abschirmung bei. Artenschutzrechtliche Verbotstatbestände können auch für die Artengruppe der Fledermäuse nicht ausgemacht werden. Der Biber bewohnt den Lebensraumkomplex Pellini-Weiher/Ruraue. Die Wechselbezüge gehen somit nicht über die Bebauungsplanfläche sondern in die Gegenrichtung. Lebensraumverluste wird es für die wenig störungsempfindliche Art nicht geben. Vielmehr wird auch hier die Eingrünung mit Arten der Weichholzaue (insbesondere Weiden) zu einer Stärkung des Lebensraumes führen. Tötungen des Bibers im Zuge des Baus oder späteren Betriebes sind im Sinne einer angemessenen Betrachtung auszuschließen. Insgesamt kommt es auch für diese Art nicht zu einer Erfüllung artenschutzrechtlicher Verbotstatbestände. Die hier gegebenen Hinweise für die Bebauungsplanung werden in diese umgesetzt, entweder als Festsetzung oder als Hinweis. Stolberg, 25.05.2016 (Hartmut Fehr) Büro für Ökologie & Landschaftsplanung Wilhelmbusch 11 52223 Stolberg Tel.: 02402/1274995 Internet: www.planungsbuero-fehr.de Hartmut Fehr Diplom-Biologe Fax: 02402/1274996 mobil: 0160/7573803 e-mail: info@planungsbuero-fehr.de