Daten
Kommune
Jülich
Größe
2,2 MB
Datum
30.06.2016
Erstellt
06.06.16, 15:35
Aktualisiert
06.06.16, 15:35
Stichworte
Inhalt der Datei
17
h
88
J ü lic
49
1. Art der baulichen Nutzung (§ 9(1) Nr.1 BauGB und § 1 (2) und § 8 BauNVO)
na c h
6
50
82
Gewerbegebiet
87
5
2. Maß der baulichen Nutzung (§ 9 (1) Nr.1 BauGB und § 16 und § 17 BauNVO)
32
7
8
34
33
35
9 53
92
91
nanlage
verlassene Bah
207
10
208
74
Grünstreifen
Weg Split
36
3. Bauweise, Baulinien, Baugrenzen (§ 9(1) Nr.2 BauGB und § 22 und § 23 BauNVO)
94
n - Jülich
a
M1
6. Verkehrsflächen (§ 9(1) Nr.11 BauGB)
17,80
Straßenbegrenzungslinie
M2
# 5,0
M1
Straßenverkehrsfläche
0
# 5,0
0
0
# 5,0
72
00
# 45,
ø 0,8
ø 0,8
39
ø 0,8
Grünstreifen
Naturnah gestaltete Versickerungsflächen überlagern Flächen zum Anpflanzen
von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen
GE 4
Schotter
Kopfsteinpflaster
Beton
Anbau
0,8
10,0
a
GH 118,50 m ü.NN
adweg
00
# 51,
112
0
# 5,0
10. Wasserflächen (§ 9 (1) Nr.16 BauGB)
52
hier: Altdorf-Kirchberg-Koslarer Mühlenteich
Geh- und
R
Rampe
Halle
14,00
13. Planungen, Nutzungsregeln, Maßnahmen und Flächen für Maßnahmen zum Schutz,
zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft (§ 9 (1) Nr.20, 25 BauGB)
#1
Grünstreifen
40
Umgrenzung von Flächen zum Anpflanzen von Bäumen, Sträuchern und sonstigen
Bepflanzungen
0
170,0
#
Asphalt
Anbau
,00
95
0,8
Treppe
84.50
,00
GE 1
00
# 56,
Grenze des räumlichen Geltungsbereichs des Bebauungsplanes
,00
GH 96,50 m ü.NN
Acker
D
Abgrenzung von Bereichen unterschiedlicher Gebäudehöhen und zulässiger
Schallleistungspegel GE1 - GE4
00
# 63,
a
M2
10,0
0,8
Asphalt
Grundstückszufahrt- und ausfahrt
50
00
Altd
# 61,
104
Umgrenzung der Flächen, bei deren Bebauung besondere bauliche Vorkehrungen
gegen äußere Einwirkungen oder bei denen besondere Sicherungsmaßnahmen
gegen Naturgewalten erforderlich sind; hier: Kennzeichnung humoser Böden
GE 3
# 114
Halle
105
15. Sonstige Planzeichen
96
Grünstreifen
106
Gemarkung Bourheim
Flur 10
# 124
Wiese
Erhaltung: Bäume
51
Wiese
# 113
Wymarstraße
L241,
7. Flächen für Versorgungsanlagen, für die Abfallentsorgung und Abwasserbeseitigung sowie
für Ablagerungen; Anlagen, Einrichtungen und sonstige Maßnahmen, die dem Klimawandel
entgegenwirken (§ 9 (1) Nr.12, 14 und Absatz 6 BauGB)
65,00
00
# 23,
238
Nachrichtliche Übernahme
ø 0,2
orf
Pflaster
Ge
nd
rch
h- u
-Ki
ø 0,2
M3
Ra
eg
g-K
dw
ber
ø 0,2
osl
ø 0,2
are
111
Pflaster Grün-
Pflaster
Radweg
streifen
108
107
Denkmal, hier: Altdorf-Kirchberg-Koslarer Mühlenteich
D
Denkmal, hier: Bodendenkmal (Siedlungsgrenze)
0
163,0
D
GH 101,50 m ü.NN
ø 0,2
152
# 5,0
Hinweise
0
ich
00
nte
# 12,
e
ühl
rM
Transportbrücke
Beet
streifen
Pflaster Grün-
D
GE 2
103
Grünstreifen
109
ø 0,2
cke
ø 0,2
n
Tra
102
12,00
nke
rü
rtb
spo
pla
Leit
110
ø 0,2
97
ø 0,2
r
Am
Pflaster
Parkplatz
(Asphalt)
ø 0,2
0,8
M3
18,00
GE 1
ø 0,2
101
Leitungen
Leitung
100
Leitung
Leitungen
130
#
Fahnenmast
L241 Abschnitt 8
1.6km
87
Asp
Grünstreifen
Fahnenmast
Telekomkabel
0
10,0
113
Grünstreifen
Beet
Leitung
ø 0,2
D
Park
46
90
138
1
Grasweg
129
79
10
B
122
5
444
g
539
Maßstab 1 : 500
7
Dipl. Ing. Peter- L. Noel
Öffentl.best.Verm.-Ing.
Fuchsweg 9
52428 Jülich
Telefon (02461) 55156
Telefon (02461) 342014
Telefax (02461) 1440
e-mail: info@vermessung-juelich.de
Gehweg
Beet
Schacht
Schacht
nicht
zu öffnen
Rechtsgrundlagen
Gemäß §§ 1 und 2 BauGB beschloss der Rat der Stadt Jülich am 19.02.2015
Nach Beschluss des Rates der Stadt Jülich vom ..........................................
Nach Beschluss des Rates der Stadt Jülich vom ..........................................
Diese Bauleitplanung wurde gemäß § 10 BauGB in Verbindung mit
Diese Bauleitplanung ist rechtsverbindlich mit der ortsüblichen Bekanntmachung
Baugesetzbuch (BauGB)
die Aufstellung dieser Bauleitplanung.
........................................ und ortsüblicher Bekanntmachung vom
........................................ und ortsüblicher Bekanntmachung gemäß § 3 (2)
§§ 7 und 28 GO NW vom Rat der Stadt Jülich als Satzung beschlossen
vom ........................................ .
Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NW)
Ortsüblich bekanntgemacht wurde dieser Beschluss am ....................................... .
........................................ hat die frühzeitige Bürgerbeteiligung gemäß
BauGB vom ........................................ hat die Bauleitplanung mit Begründung
am ........................................ .
§ 3(1) BauGB vom ........................................ bis ......................................
vom ........................................ bis ...................................... einschließlich
einschließlich stattgefunden.
öffentlich ausgelegen.
Jülich, den ........................................
Jülich, den ........................................
Jülich, den ........................................
Jülich, den ........................................
Jülich, den ........................................
Der Bürgermeister
Der Bürgermeister
Der Bürgermeister
Der Bürgermeister
Der Bürgermeister
........................................
........................................
........................................
........................................
........................................
Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke
(Baunutzungsverordnung NRW)
Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen
(Landesbauordnung NRW)
Bekanntmachungsverordnung (Bekannt VO)
Bodendenkmalschutz
Im Rahmen einer planungsvorbereitenden archäologischen Bodenuntersuchung wurde
archäologisch wertvolle Substanz einer umwehrten Siedlung der vorrömischen Eisenzeit
freigelegt. Im Plangebiet ist daher bei Bodeneingriffen eineFachfirma mit der weiterführenden
archäologischen Untersuchung und dervollständigen Dokumentation zu beauftragen.
Es wird ausdrücklich auf die Einhaltung der § 15 und 16 DSchG NW hingewiesen.
Die Vorgehensweise hinsichtlich der archäologischen Baubegleitung hat in enger Abstimmung
mit dem LVR-Amt für Bodendenkmalpflege im Rheinland zu erfolgen.
Baugrundverhältnisse
Wegen der Bodenverhältnisse (humoses Bodenmaterial) im Plangebiet sind bei
Bauwerksgründungen ggf. besondere Maßnahmen, insbesondere im Gründungsbereich
erforderlich. Auf die hierbei im Einzelnen zu beachtenden Bauvorschriften wird hingewiesen.
Artenschutz
Artenschutzrechtliche Verbotsbestände, die der Umsetzung des Vorhabens entgegenstehen
könnten, sind im Plangebiet derzeit nicht erkennbar. Zum Schutz brütender Vögel ist eine
Bauzeitenregelung notwendig. Oberbodenarbeiten sind daher nicht zwischen dem 01.03. und
30.09. eines Jahres durchzuführen. Abweichung sind mit der ULB des Kreises Düren abzustimmen.
Es wird empfohlen, für die (nicht-planungsrelevante) Vogelart Hausrotschwanz 3 Nistkästen an die
neue Bausubstanz anzubringen.
Grundwasser
Das Plangebiet liegt im Bereich vorhandener Auswirkungen von durch Sümpfungsmaßnahmen des
Braunkohlenbergbaus bedingten Grundwasserabsenkungen. Nach Beendigung der bergbaulichen
Sümpfungsmaßnahmen ist ein Grundwasserwiederanstieg zu erwarten.
Grundwassermessstelle
Die im Bebauungsplan dargestellte Grundwassermessstelle Nr. 86897 der RWE Power AG ist zu
erhalten und vor Beschädigungen zu schützen.
Bergrechtliche Erlaubnis
Der räumliche Geltungsbereich des Plangebietes befindet sich innerhalb des bergrechtlichen
Erlaubnisfeldes 'Rheinland' der Wintershall Holding GmbH. Hierbei handelt es sich um eine
öffentlich-rechtlich verliehene Berechtigung zur Aufsuchung und Gewinnung von
Kohlenwasserstoffen.
Kampfmittel
Das Plangebiet liegt in einem Bereich, in dem vermehrt Kampfhandlungen stattfanden. Im Vorfeld der
Entwurfsplanung wurden innerhalb der landwirtschaftlich genutzten Flächen bereits Sondierungen
durchgeführt. Da jedoch nicht auszuschließen ist, dass noch Kampfmittel im Boden vorhanden sind,
wird in den Bebauungsplan ein Hinweis aufgenommen, der auf das mögliche Vorhandensein von
Kampfmitteln im Boden hinweist. Insoweit sind Erdarbeiten mit entsprechender Vorsicht auszuführen.
Sollten Kampfmittel gefunden werden, sind die Arbeiten sofort einzustellen und umgehend die
Ordnungsbehörde, die nächstgelegene Polizeidienststelle oder der Kampfmittelbeseitigungsdienst zu benachrichtigen.
Es handelt sich um ein Gewerbegebiet i.S.d. § 8 BauNVO
Zulässig sind Vorhaben (Betriebe und Anlagen), deren Geräusche die in der folgenden Tabelle
angegebenen Emissionskontingente LEK nach DIN 45691 weder tags (6.00 bis 22.00 Uhr) noch
nachts (22.00 bis 6.00 Uhr)überschreiten:
LEK, tags in dB(A)
70
69
69
65
Teilfläche
GE 1
GE 2
GE 3
GE 4
LEK, nachts in dB(A)
49
50
48
45
Maßnahmenfläche M1, Gesamtfläche 3.143 qm im Norden
· Versickerungsrinne (ohne Bepflanzung): 444 qm
· Gebüschstreifen: 788 qm
· Weiden-Schwarzpappel-Faulbaum-Bestand: 1.911 qm
Die Prüfung erfolgt nach DIN 45691, Abschnitt 5. Ein Vorhaben ist auch zulässig, wenn der
Beurteilungspegel der Betriebsgeräusche der Anlage oder des Betriebes (beurteilt nach der
TA Lärm unter Berücksichtigung der Schallausbreitung zum Zeitpunkt des Genehmigungsverfahrens) einen Wert von 15 dB(A) unter dem maßgeblichen Immissionsrichtwert
(gem. Nr. 6.1 der TA Lärm) am maßgeblichen Immissionsort im Einwirkungsbereich
(gem. Nrn. 2.2 und 2.3 der TA Lärm) nicht überschreitet.
Pflanzliste M1
· 20 x Faulbaumgruppen mit je 6 Pflanzen im Pflanzabstand 1 x 1 m =
120 x Faulbaum (Rhamnus frangula), verpflanzte Sträucher 70-100 cm.
Für Immissionspunkte in den in der folgenden Tabelle aufgeführten Richtungssektoren A und B
ausgehend vom Bezugspunkt BZP (siehe Abb. 10) dürfen die Emmissionskontingente LEK um
die folgenden Zusatzkontingente LEK,zus erhöht werden.
· 448 x Weiden und Schwarzpappeln im Pflanzabstand 2x2 Meter und zwar:
- 112 x Bruchweide (Salix fragilis), verpflanzte Sträucher, 4 Triebe, 100-150 cm
- 112 x Ohrweide (Salix aurita), verpflanzte Sträucher, 4 Triebe, 100-150 cm
- 112 x Salweide (Salix caprea), verpflanzte Sträucher, 4 Triebe, 100-150 cm
- 112 x Schwarzpappel (Populus nigra), verpflanzte Heister, 150-200 cm
· Gebüschstreifen entlang der nördlichen Gebietsgrenze, gruppenweise
mit 3-5 Ex. je Art im Pflanzabstand 1 x 1 Meter, vierreihig.
- 197 x Weißdorn (Crataegus monogyna)
- 197 x Hasel (Corylus avellana)
- 197 x Schlehe (Prunus spinosa)
- 197 x Wildrose (Rosa canina)
Die Flächen sind freiwachsend zu entwickeln. Pflegeschnitte des Gebüschstreifens entlang der
alten Bahnlinie sind zulässig. Die Pflanzen sind in den ersten beiden Jahren zweimal jährlich
freizuschneiden. Das Schnittgut ist von der Fläche zu entfernen. Pflanzausfälle sind nachzupflanzen.
Für geeigneten Verbissschutz ist zu sorgen.
Maßnahmenfläche M2, Gesamtfläche 3.450 qm im Osten
· Versickerungsrinne (ohne Bepflanzung): 356 qm
· Weiden-Schwarzpappel-Faulbaum-Bestand: 3.094 qm
Pflanzliste M2
· 20 x Faulbaumgruppen mit je 6 Pflanzen im Pflanzabstand 1 x 1 m =
120 x Faulbaum (Rhamnus frangula), verpflanzte Sträucher 70-100 cm.
· 744 x Weiden und Schwarzpappeln und zwar:
- 186 x Bruchweide (Salix fragilis), verpflanzte Sträucher, 4 Triebe, 100-150 cm
- 186 x Ohrweide (Salix aurita), verpflanzte Sträucher, 4 Triebe, 100-150 cm
- 186 x Salweide (Salix caprea), verpflanzte Sträucher, 4 Triebe, 100-150 cm
- 186 x Schwarzpappel (Populus nigra), verpflanzte Heister, 150-200 cm
Richtungssektor
A
B
Winkel
91° / 122°
148° / 192°
LEK,zus,tags
0 dB(A)
4 dB(A)
LEK,zus,nachts
7 dB(A)
0 dB(A)
Maß der Baulichen Nutzung (§9 (1) BauGB)
Das zulässige Maß der baulichen Nutzung wird durch Festsetzung einer Grundflächenzahl und
einer Baumassenzahl bestimmt (§ 16 BauNVO). Die zulässige Grundfläche und die zulässige
Baumasse ergeben sich aus der Nutzungsschablone im zeichnerischen Teil des Bebauungsplanes.
Die festgesetzten Nutzungswerte des zulässigen Maßes der baulichen Nutzung sind jeweils Höchstwerte.
Bauweise (§9 (1) BauGB)
Für das Gewerbegebiet wird eine abweichende Bauweise im Sinne der offenen Bauweise festgesetzt.
Die in der offenen Bauweise festgesetzte Maximallänge von 50 m für Gebäude kann jedoch bei der
abweichenden Bauweise überschritten werden.
Höhe der baulichen Anlage (§9 (1) BauGB)
Die maximale Gebäudehöhe wird mit 96,50 m bzw. 118,50 m ü.NN festgesetzt.
Die maximale Höhe der Transportbrücke wird mit 101,50 m ü.NN festgesetzt.
Die Unterkante der Transportbrücke wird mit 96,50 m ü.NN festgesetzt.
Gestalterische Festsetzung gemäß § 86 Abs. 3 BauO NRW
Farbliche Gestaltung der Fassaden
Die Gebäudefassade ist mit naturnahen Farben aus einem Spektrum von Grün- und Blautönen sowie
durch eine Gliederung der Fassade durch Farbwechsel in geometrischer und symmetrischer Folge zu
gestalten.
Die Transportbrücke ist in dem Bereich über dem Straßenkörper transparent zu gestalten.
Die Gestaltung hat sich an der dem Bebauungsplan beigefügten Entwurfszeichnung zur farbkünstlerischen Gesamtgestaltung des Werkes Jülich-Kirchberg zu orientieren.
Die Zeichnung wird Bestandteil des Bebauungsplanes.
Die Flächen sind freiwachsend zu entwickeln. Für geeigneten Verbissschutz ist zu sorgen.
Pflanzausfälle sind nachzupflanzen.
Maßnahmenfläche M3, Gesamtfläche 3.550 qm im Süden
· Versickerungsrinne (ohne Bepflanzung): 400 qm
· Gebüschstreifen: 840 qm
· Extensivwiese mit Einzelbäumen: 2.310 qm
Pflanzliste M3
· 23 x Einzelbaum, Hochstamm 3 x verpflanzt, STU 14-16.
· 6 x Winterlinde (Tilia cordata)
· 6 x Hainbuche (Carpinus betulus)
· 6 x Stieleiche (Quercus robur)
· 5 x Sommerlinde (Tilia platyphyllos)
· Gebüschstreifen entlang der südlichen Gebietsgrenze, gruppenweise mit 3-5 Ex. je Art im
Pflanzabstand 1 x 1 Meter, vierreihig.
- 210 x Weißdorn (Crataegus monogyna)
- 210 x Hasel (Corylus avellana)
- 210 x Schlehe (Prunus spinosa)
- 210 x Wildrose (Rosa canina)
Der Gebüschstreifen ist freiwachsend zu entwickeln. Pflegeschnitte des Gebüschstreifens
entlang des Weges sind zulässig. Die Hochstämme sind mit 3 Pflanzpflöcken und Kokosstrick
zu sichern. Die Pflanzen sind in den ersten beiden Jahren zweimal jährlich freizuschneiden.
Das Schnittgut ist von der Fläche zu entfernen. Pflanzausfälle sind nachzupflanzen. Die extensive
Wiese ist mit einer geeigneten Grünlandmischung einzusäen und zweimal jährlich zu mähen.
Der erste Schnitt erfolgt nach dem 31.07. eines Jahres.
Naturschutzgebiet
Die Pflanzmaßnahmen sind spätestens in der ersten Pflanzperiode (frostfreie Zeit im Herbst bzw.
Frühjahr) nach Beendigung der Baumaßnahmen durchzuführen. Die Beendigung aller Pflanzmaßnahme ist der ULB zwecks Abnahme mitzuteilen.
Pelliniweiher
Bebauungsplan Kirchberg Nr. 14
"Ortseingang"
Externe Kompensationsmaßnahme in der Ruraue
Das verbleibende Kompensationsdefizit von 40.169 Punkten für den Naturhaushalt und 3.367 qm
für das Landschaftsbild ist über externe Ausgleichsmaßnahmen auszugleichen.
Der Ausgleich erfolgt zum Teil auf Liegenschaften der Carl Eichhorn KG innerhalb von Kirchberg.
Vorgesehen ist auf 3 Flächen die Anlage einer Obstwiese sowie auf einer Wiesenbracke die
Pflanzung von Schlehen-Weißdorn-Gebüschen.
Das verbleibende Defizit erfolgt über das ' Ökokonto Weiße Wehe ' des Landesbetriebes
Wald und Holz NRW.
Alle Maßnahmen sind im Landschaftspflegerischen Begleitplan festgeschrieben.
iher
e
mW
A
Landschaftsschutzgebiet
Kirchberg
e
gemessen am: 21. und 22. 01. 2014
angefertigt am: 23. und 24. 01. 2014
Pflaster
Rasen
Es werden 3 Maßnahmenflächen (M1-M3) festgesetzt:
Art der Baulichen Nutzung (§9 (1) BauGB)
raß
ber
773
672
l
rofi
enp
st
Ka
443
1. Planungsrechtliche Festsetzungen
rst
irch
151
Ka
il
rof
np
ste
Innerhalb des Bebauungsplangebietes sind entlang der nördlichen, östlichen und südlichen
Grenze umfassende Grünflächen in einer Größe von 10.143 qm vorgesehen. Diese werden
einerseits für die Versickerung von Niederschlagswasser genutzt, können andererseits aber
bis auf die eigentliche Versickerungsrinne (Größe 1.200 qm) für Pflanzmaßnahmen verwendet
werden. Um das Gelände östlich des Gewerbegebiets optimal als Pufferzone zum FFH-Gebiet
„Pellini-Weiher“ zu nutzen, werden hier mit typischen Weichholzauengehölzarten, vorzugsweise
Weiden, Schwarzpappel und Faulbaum, bepflanzt werden. Gleiches gilt für die nördliche Fläche
parallel zur alten Bahnlinie. Zusätzlich sollte als weiterer Sichtschutz der in einigen Jahren hochwachsenden Bäume eine Gebüschreihe (Breite ca. 4 m) aus Weißdorn, Schlehe, Haselnuss und
Wildrose vorgesetzt werden. Der südliche Grünstreifen wird entlang des Weges ebenfalls mit
einem 4 Meter breiten Gebüschstreifen versehen. Dahinter soll eine Extensivwiese mit Einzelbäumen entstehen.
ma
eK
98
Parkplatz
C
Parken
Textliche Festsetzungen zum Bebauungsplan
Wy
Plangrundlage "Ortseingang Kirchberg"
PV
Rasen
mitt
6
en
Eis
300
Orts
3
1
DN
zur
5
131
1
B
B
00
DN
Platten
Halle
0B
100
900
W
er
hn
Lo
DN
Beet
4
000
Pkw-Parkplatz
Pflaster
00
0
N1
Grundwassermessstelle 86897
RWE Power AG
ø 0,2
DN
DN
e
eih
Gemarkung Kirchberg
Flur 8
ß
Flie
Grünstreifen
RasenPflaster
86
g
twe
hal
48
Fahnenmast
Verordnung über die Ausarbeitung der Bauleitpläne und die
Darstellung des Planinhaltes (Planzeichenverordnung PlanzV)
abweichende Bauweise
Ruine
Schaltkasten
Grünstreifen
Höhenfestpunkt
OK Kanalschachtbauwerk
84,63 m ü. NN
Gebäudehöhe als Höchstgrenze
Betonkanal
Gemarkung Bourheim
Flur 6
Produktionsstandort
Carl Eichhorn KG
Baumassenzahl (BMZ)
Grünstreifen mit Asphalt
L241 Abschnitt 8
1.779km
88
10,0
Baugrenze
81
12
116
Grundflächenzahl (GRZ)
Ausgleichsmaßnahmen im Bebauungsplangebiet
Grünstreifen
ldenhove
Radweg A
Wald
0,8
GH 118,50 m ü.NHN
Bäume ø 0,1
bis ø 0,3
Gebüsch
54
Planzeichenverordnung
h
Legende
Jülic
15
nach
80
L 24
1
85
Auszug aus der Deutschen Grundkarte 1:5000
Der Bürgermeister
Stadt Jülich
Planungsamt
Entwurf Bebauungsplan
Kirchberg Nr. 14, "Ortseingang"
Stand: Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB
und Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger
öffenlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB
Maßstab 1: 500
Mai 2016