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Sitzungsvorlage (Entwurf B-Plan)

Daten

Kommune
Jülich
Größe
2,2 MB
Datum
30.06.2016
Erstellt
06.06.16, 15:35
Aktualisiert
06.06.16, 15:35
Sitzungsvorlage (Entwurf B-Plan)

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Inhalt der Datei

17 h 88 J ü lic 49 1. Art der baulichen Nutzung (§ 9(1) Nr.1 BauGB und § 1 (2) und § 8 BauNVO) na c h 6 50 82 Gewerbegebiet 87 5 2. Maß der baulichen Nutzung (§ 9 (1) Nr.1 BauGB und § 16 und § 17 BauNVO) 32 7 8 34 33 35 9 53 92 91 nanlage verlassene Bah 207 10 208 74 Grünstreifen Weg Split 36 3. Bauweise, Baulinien, Baugrenzen (§ 9(1) Nr.2 BauGB und § 22 und § 23 BauNVO) 94 n - Jülich a M1 6. Verkehrsflächen (§ 9(1) Nr.11 BauGB) 17,80 Straßenbegrenzungslinie M2 # 5,0 M1 Straßenverkehrsfläche 0 # 5,0 0 0 # 5,0 72 00 # 45, ø 0,8 ø 0,8 39 ø 0,8 Grünstreifen Naturnah gestaltete Versickerungsflächen überlagern Flächen zum Anpflanzen von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen GE 4 Schotter Kopfsteinpflaster Beton Anbau 0,8 10,0 a GH 118,50 m ü.NN adweg 00 # 51, 112 0 # 5,0 10. Wasserflächen (§ 9 (1) Nr.16 BauGB) 52 hier: Altdorf-Kirchberg-Koslarer Mühlenteich Geh- und R Rampe Halle 14,00 13. Planungen, Nutzungsregeln, Maßnahmen und Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft (§ 9 (1) Nr.20, 25 BauGB) #1 Grünstreifen 40 Umgrenzung von Flächen zum Anpflanzen von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen 0 170,0 # Asphalt Anbau ,00 95 0,8 Treppe 84.50 ,00 GE 1 00 # 56, Grenze des räumlichen Geltungsbereichs des Bebauungsplanes ,00 GH 96,50 m ü.NN Acker D Abgrenzung von Bereichen unterschiedlicher Gebäudehöhen und zulässiger Schallleistungspegel GE1 - GE4 00 # 63, a M2 10,0 0,8 Asphalt Grundstückszufahrt- und ausfahrt 50 00 Altd # 61, 104 Umgrenzung der Flächen, bei deren Bebauung besondere bauliche Vorkehrungen gegen äußere Einwirkungen oder bei denen besondere Sicherungsmaßnahmen gegen Naturgewalten erforderlich sind; hier: Kennzeichnung humoser Böden GE 3 # 114 Halle 105 15. Sonstige Planzeichen 96 Grünstreifen 106 Gemarkung Bourheim Flur 10 # 124 Wiese Erhaltung: Bäume 51 Wiese # 113 Wymarstraße L241, 7. Flächen für Versorgungsanlagen, für die Abfallentsorgung und Abwasserbeseitigung sowie für Ablagerungen; Anlagen, Einrichtungen und sonstige Maßnahmen, die dem Klimawandel entgegenwirken (§ 9 (1) Nr.12, 14 und Absatz 6 BauGB) 65,00 00 # 23, 238 Nachrichtliche Übernahme ø 0,2 orf Pflaster Ge nd rch h- u -Ki ø 0,2 M3 Ra eg g-K dw ber ø 0,2 osl ø 0,2 are 111 Pflaster Grün- Pflaster Radweg streifen 108 107 Denkmal, hier: Altdorf-Kirchberg-Koslarer Mühlenteich D Denkmal, hier: Bodendenkmal (Siedlungsgrenze) 0 163,0 D GH 101,50 m ü.NN ø 0,2 152 # 5,0 Hinweise 0 ich 00 nte # 12, e ühl rM Transportbrücke Beet streifen Pflaster Grün- D GE 2 103 Grünstreifen 109 ø 0,2 cke ø 0,2 n Tra 102 12,00 nke rü rtb spo pla Leit 110 ø 0,2 97 ø 0,2 r Am Pflaster Parkplatz (Asphalt) ø 0,2 0,8 M3 18,00 GE 1 ø 0,2 101 Leitungen Leitung 100 Leitung Leitungen 130 # Fahnenmast L241 Abschnitt 8 1.6km 87 Asp Grünstreifen Fahnenmast Telekomkabel 0 10,0 113 Grünstreifen Beet Leitung ø 0,2 D Park 46 90 138 1 Grasweg 129 79 10 B 122 5 444 g 539 Maßstab 1 : 500 7 Dipl. Ing. Peter- L. Noel Öffentl.best.Verm.-Ing. Fuchsweg 9 52428 Jülich Telefon (02461) 55156 Telefon (02461) 342014 Telefax (02461) 1440 e-mail: info@vermessung-juelich.de Gehweg Beet Schacht Schacht nicht zu öffnen Rechtsgrundlagen Gemäß §§ 1 und 2 BauGB beschloss der Rat der Stadt Jülich am 19.02.2015 Nach Beschluss des Rates der Stadt Jülich vom .......................................... Nach Beschluss des Rates der Stadt Jülich vom .......................................... Diese Bauleitplanung wurde gemäß § 10 BauGB in Verbindung mit Diese Bauleitplanung ist rechtsverbindlich mit der ortsüblichen Bekanntmachung Baugesetzbuch (BauGB) die Aufstellung dieser Bauleitplanung. ........................................ und ortsüblicher Bekanntmachung vom ........................................ und ortsüblicher Bekanntmachung gemäß § 3 (2) §§ 7 und 28 GO NW vom Rat der Stadt Jülich als Satzung beschlossen vom ........................................ . Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NW) Ortsüblich bekanntgemacht wurde dieser Beschluss am ....................................... . ........................................ hat die frühzeitige Bürgerbeteiligung gemäß BauGB vom ........................................ hat die Bauleitplanung mit Begründung am ........................................ . § 3(1) BauGB vom ........................................ bis ...................................... vom ........................................ bis ...................................... einschließlich einschließlich stattgefunden. öffentlich ausgelegen. Jülich, den ........................................ Jülich, den ........................................ Jülich, den ........................................ Jülich, den ........................................ Jülich, den ........................................ Der Bürgermeister Der Bürgermeister Der Bürgermeister Der Bürgermeister Der Bürgermeister ........................................ ........................................ ........................................ ........................................ ........................................ Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke (Baunutzungsverordnung NRW) Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (Landesbauordnung NRW) Bekanntmachungsverordnung (Bekannt VO) Bodendenkmalschutz Im Rahmen einer planungsvorbereitenden archäologischen Bodenuntersuchung wurde archäologisch wertvolle Substanz einer umwehrten Siedlung der vorrömischen Eisenzeit freigelegt. Im Plangebiet ist daher bei Bodeneingriffen eineFachfirma mit der weiterführenden archäologischen Untersuchung und dervollständigen Dokumentation zu beauftragen. Es wird ausdrücklich auf die Einhaltung der § 15 und 16 DSchG NW hingewiesen. Die Vorgehensweise hinsichtlich der archäologischen Baubegleitung hat in enger Abstimmung mit dem LVR-Amt für Bodendenkmalpflege im Rheinland zu erfolgen. Baugrundverhältnisse Wegen der Bodenverhältnisse (humoses Bodenmaterial) im Plangebiet sind bei Bauwerksgründungen ggf. besondere Maßnahmen, insbesondere im Gründungsbereich erforderlich. Auf die hierbei im Einzelnen zu beachtenden Bauvorschriften wird hingewiesen. Artenschutz Artenschutzrechtliche Verbotsbestände, die der Umsetzung des Vorhabens entgegenstehen könnten, sind im Plangebiet derzeit nicht erkennbar. Zum Schutz brütender Vögel ist eine Bauzeitenregelung notwendig. Oberbodenarbeiten sind daher nicht zwischen dem 01.03. und 30.09. eines Jahres durchzuführen. Abweichung sind mit der ULB des Kreises Düren abzustimmen. Es wird empfohlen, für die (nicht-planungsrelevante) Vogelart Hausrotschwanz 3 Nistkästen an die neue Bausubstanz anzubringen. Grundwasser Das Plangebiet liegt im Bereich vorhandener Auswirkungen von durch Sümpfungsmaßnahmen des Braunkohlenbergbaus bedingten Grundwasserabsenkungen. Nach Beendigung der bergbaulichen Sümpfungsmaßnahmen ist ein Grundwasserwiederanstieg zu erwarten. Grundwassermessstelle Die im Bebauungsplan dargestellte Grundwassermessstelle Nr. 86897 der RWE Power AG ist zu erhalten und vor Beschädigungen zu schützen. Bergrechtliche Erlaubnis Der räumliche Geltungsbereich des Plangebietes befindet sich innerhalb des bergrechtlichen Erlaubnisfeldes 'Rheinland' der Wintershall Holding GmbH. Hierbei handelt es sich um eine öffentlich-rechtlich verliehene Berechtigung zur Aufsuchung und Gewinnung von Kohlenwasserstoffen. Kampfmittel Das Plangebiet liegt in einem Bereich, in dem vermehrt Kampfhandlungen stattfanden. Im Vorfeld der Entwurfsplanung wurden innerhalb der landwirtschaftlich genutzten Flächen bereits Sondierungen durchgeführt. Da jedoch nicht auszuschließen ist, dass noch Kampfmittel im Boden vorhanden sind, wird in den Bebauungsplan ein Hinweis aufgenommen, der auf das mögliche Vorhandensein von Kampfmitteln im Boden hinweist. Insoweit sind Erdarbeiten mit entsprechender Vorsicht auszuführen. Sollten Kampfmittel gefunden werden, sind die Arbeiten sofort einzustellen und umgehend die Ordnungsbehörde, die nächstgelegene Polizeidienststelle oder der Kampfmittelbeseitigungsdienst zu benachrichtigen. Es handelt sich um ein Gewerbegebiet i.S.d. § 8 BauNVO Zulässig sind Vorhaben (Betriebe und Anlagen), deren Geräusche die in der folgenden Tabelle angegebenen Emissionskontingente LEK nach DIN 45691 weder tags (6.00 bis 22.00 Uhr) noch nachts (22.00 bis 6.00 Uhr)überschreiten: LEK, tags in dB(A) 70 69 69 65 Teilfläche GE 1 GE 2 GE 3 GE 4 LEK, nachts in dB(A) 49 50 48 45 Maßnahmenfläche M1, Gesamtfläche 3.143 qm im Norden · Versickerungsrinne (ohne Bepflanzung): 444 qm · Gebüschstreifen: 788 qm · Weiden-Schwarzpappel-Faulbaum-Bestand: 1.911 qm Die Prüfung erfolgt nach DIN 45691, Abschnitt 5. Ein Vorhaben ist auch zulässig, wenn der Beurteilungspegel der Betriebsgeräusche der Anlage oder des Betriebes (beurteilt nach der TA Lärm unter Berücksichtigung der Schallausbreitung zum Zeitpunkt des Genehmigungsverfahrens) einen Wert von 15 dB(A) unter dem maßgeblichen Immissionsrichtwert (gem. Nr. 6.1 der TA Lärm) am maßgeblichen Immissionsort im Einwirkungsbereich (gem. Nrn. 2.2 und 2.3 der TA Lärm) nicht überschreitet. Pflanzliste M1 · 20 x Faulbaumgruppen mit je 6 Pflanzen im Pflanzabstand 1 x 1 m = 120 x Faulbaum (Rhamnus frangula), verpflanzte Sträucher 70-100 cm. Für Immissionspunkte in den in der folgenden Tabelle aufgeführten Richtungssektoren A und B ausgehend vom Bezugspunkt BZP (siehe Abb. 10) dürfen die Emmissionskontingente LEK um die folgenden Zusatzkontingente LEK,zus erhöht werden. · 448 x Weiden und Schwarzpappeln im Pflanzabstand 2x2 Meter und zwar: - 112 x Bruchweide (Salix fragilis), verpflanzte Sträucher, 4 Triebe, 100-150 cm - 112 x Ohrweide (Salix aurita), verpflanzte Sträucher, 4 Triebe, 100-150 cm - 112 x Salweide (Salix caprea), verpflanzte Sträucher, 4 Triebe, 100-150 cm - 112 x Schwarzpappel (Populus nigra), verpflanzte Heister, 150-200 cm · Gebüschstreifen entlang der nördlichen Gebietsgrenze, gruppenweise mit 3-5 Ex. je Art im Pflanzabstand 1 x 1 Meter, vierreihig. - 197 x Weißdorn (Crataegus monogyna) - 197 x Hasel (Corylus avellana) - 197 x Schlehe (Prunus spinosa) - 197 x Wildrose (Rosa canina) Die Flächen sind freiwachsend zu entwickeln. Pflegeschnitte des Gebüschstreifens entlang der alten Bahnlinie sind zulässig. Die Pflanzen sind in den ersten beiden Jahren zweimal jährlich freizuschneiden. Das Schnittgut ist von der Fläche zu entfernen. Pflanzausfälle sind nachzupflanzen. Für geeigneten Verbissschutz ist zu sorgen. Maßnahmenfläche M2, Gesamtfläche 3.450 qm im Osten · Versickerungsrinne (ohne Bepflanzung): 356 qm · Weiden-Schwarzpappel-Faulbaum-Bestand: 3.094 qm Pflanzliste M2 · 20 x Faulbaumgruppen mit je 6 Pflanzen im Pflanzabstand 1 x 1 m = 120 x Faulbaum (Rhamnus frangula), verpflanzte Sträucher 70-100 cm. · 744 x Weiden und Schwarzpappeln und zwar: - 186 x Bruchweide (Salix fragilis), verpflanzte Sträucher, 4 Triebe, 100-150 cm - 186 x Ohrweide (Salix aurita), verpflanzte Sträucher, 4 Triebe, 100-150 cm - 186 x Salweide (Salix caprea), verpflanzte Sträucher, 4 Triebe, 100-150 cm - 186 x Schwarzpappel (Populus nigra), verpflanzte Heister, 150-200 cm Richtungssektor A B Winkel 91° / 122° 148° / 192° LEK,zus,tags 0 dB(A) 4 dB(A) LEK,zus,nachts 7 dB(A) 0 dB(A) Maß der Baulichen Nutzung (§9 (1) BauGB) Das zulässige Maß der baulichen Nutzung wird durch Festsetzung einer Grundflächenzahl und einer Baumassenzahl bestimmt (§ 16 BauNVO). Die zulässige Grundfläche und die zulässige Baumasse ergeben sich aus der Nutzungsschablone im zeichnerischen Teil des Bebauungsplanes. Die festgesetzten Nutzungswerte des zulässigen Maßes der baulichen Nutzung sind jeweils Höchstwerte. Bauweise (§9 (1) BauGB) Für das Gewerbegebiet wird eine abweichende Bauweise im Sinne der offenen Bauweise festgesetzt. Die in der offenen Bauweise festgesetzte Maximallänge von 50 m für Gebäude kann jedoch bei der abweichenden Bauweise überschritten werden. Höhe der baulichen Anlage (§9 (1) BauGB) Die maximale Gebäudehöhe wird mit 96,50 m bzw. 118,50 m ü.NN festgesetzt. Die maximale Höhe der Transportbrücke wird mit 101,50 m ü.NN festgesetzt. Die Unterkante der Transportbrücke wird mit 96,50 m ü.NN festgesetzt. Gestalterische Festsetzung gemäß § 86 Abs. 3 BauO NRW Farbliche Gestaltung der Fassaden Die Gebäudefassade ist mit naturnahen Farben aus einem Spektrum von Grün- und Blautönen sowie durch eine Gliederung der Fassade durch Farbwechsel in geometrischer und symmetrischer Folge zu gestalten. Die Transportbrücke ist in dem Bereich über dem Straßenkörper transparent zu gestalten. Die Gestaltung hat sich an der dem Bebauungsplan beigefügten Entwurfszeichnung zur farbkünstlerischen Gesamtgestaltung des Werkes Jülich-Kirchberg zu orientieren. Die Zeichnung wird Bestandteil des Bebauungsplanes. Die Flächen sind freiwachsend zu entwickeln. Für geeigneten Verbissschutz ist zu sorgen. Pflanzausfälle sind nachzupflanzen. Maßnahmenfläche M3, Gesamtfläche 3.550 qm im Süden · Versickerungsrinne (ohne Bepflanzung): 400 qm · Gebüschstreifen: 840 qm · Extensivwiese mit Einzelbäumen: 2.310 qm Pflanzliste M3 · 23 x Einzelbaum, Hochstamm 3 x verpflanzt, STU 14-16. · 6 x Winterlinde (Tilia cordata) · 6 x Hainbuche (Carpinus betulus) · 6 x Stieleiche (Quercus robur) · 5 x Sommerlinde (Tilia platyphyllos) · Gebüschstreifen entlang der südlichen Gebietsgrenze, gruppenweise mit 3-5 Ex. je Art im Pflanzabstand 1 x 1 Meter, vierreihig. - 210 x Weißdorn (Crataegus monogyna) - 210 x Hasel (Corylus avellana) - 210 x Schlehe (Prunus spinosa) - 210 x Wildrose (Rosa canina) Der Gebüschstreifen ist freiwachsend zu entwickeln. Pflegeschnitte des Gebüschstreifens entlang des Weges sind zulässig. Die Hochstämme sind mit 3 Pflanzpflöcken und Kokosstrick zu sichern. Die Pflanzen sind in den ersten beiden Jahren zweimal jährlich freizuschneiden. Das Schnittgut ist von der Fläche zu entfernen. Pflanzausfälle sind nachzupflanzen. Die extensive Wiese ist mit einer geeigneten Grünlandmischung einzusäen und zweimal jährlich zu mähen. Der erste Schnitt erfolgt nach dem 31.07. eines Jahres. Naturschutzgebiet Die Pflanzmaßnahmen sind spätestens in der ersten Pflanzperiode (frostfreie Zeit im Herbst bzw. Frühjahr) nach Beendigung der Baumaßnahmen durchzuführen. Die Beendigung aller Pflanzmaßnahme ist der ULB zwecks Abnahme mitzuteilen. Pelliniweiher Bebauungsplan Kirchberg Nr. 14 "Ortseingang" Externe Kompensationsmaßnahme in der Ruraue Das verbleibende Kompensationsdefizit von 40.169 Punkten für den Naturhaushalt und 3.367 qm für das Landschaftsbild ist über externe Ausgleichsmaßnahmen auszugleichen. Der Ausgleich erfolgt zum Teil auf Liegenschaften der Carl Eichhorn KG innerhalb von Kirchberg. Vorgesehen ist auf 3 Flächen die Anlage einer Obstwiese sowie auf einer Wiesenbracke die Pflanzung von Schlehen-Weißdorn-Gebüschen. Das verbleibende Defizit erfolgt über das ' Ökokonto Weiße Wehe ' des Landesbetriebes Wald und Holz NRW. Alle Maßnahmen sind im Landschaftspflegerischen Begleitplan festgeschrieben. iher e mW A Landschaftsschutzgebiet Kirchberg e gemessen am: 21. und 22. 01. 2014 angefertigt am: 23. und 24. 01. 2014 Pflaster Rasen Es werden 3 Maßnahmenflächen (M1-M3) festgesetzt: Art der Baulichen Nutzung (§9 (1) BauGB) raß ber 773 672 l rofi enp st Ka 443 1. Planungsrechtliche Festsetzungen rst irch 151 Ka il rof np ste Innerhalb des Bebauungsplangebietes sind entlang der nördlichen, östlichen und südlichen Grenze umfassende Grünflächen in einer Größe von 10.143 qm vorgesehen. Diese werden einerseits für die Versickerung von Niederschlagswasser genutzt, können andererseits aber bis auf die eigentliche Versickerungsrinne (Größe 1.200 qm) für Pflanzmaßnahmen verwendet werden. Um das Gelände östlich des Gewerbegebiets optimal als Pufferzone zum FFH-Gebiet „Pellini-Weiher“ zu nutzen, werden hier mit typischen Weichholzauengehölzarten, vorzugsweise Weiden, Schwarzpappel und Faulbaum, bepflanzt werden. Gleiches gilt für die nördliche Fläche parallel zur alten Bahnlinie. Zusätzlich sollte als weiterer Sichtschutz der in einigen Jahren hochwachsenden Bäume eine Gebüschreihe (Breite ca. 4 m) aus Weißdorn, Schlehe, Haselnuss und Wildrose vorgesetzt werden. Der südliche Grünstreifen wird entlang des Weges ebenfalls mit einem 4 Meter breiten Gebüschstreifen versehen. Dahinter soll eine Extensivwiese mit Einzelbäumen entstehen. ma eK 98 Parkplatz C Parken Textliche Festsetzungen zum Bebauungsplan Wy Plangrundlage "Ortseingang Kirchberg" PV Rasen mitt 6 en Eis 300 Orts 3 1 DN zur 5 131 1 B B 00 DN Platten Halle 0B 100 900 W er hn Lo DN Beet 4 000 Pkw-Parkplatz Pflaster 00 0 N1 Grundwassermessstelle 86897 RWE Power AG ø 0,2 DN DN e eih Gemarkung Kirchberg Flur 8 ß Flie Grünstreifen RasenPflaster 86 g twe hal 48 Fahnenmast Verordnung über die Ausarbeitung der Bauleitpläne und die Darstellung des Planinhaltes (Planzeichenverordnung PlanzV) abweichende Bauweise Ruine Schaltkasten Grünstreifen Höhenfestpunkt OK Kanalschachtbauwerk 84,63 m ü. NN Gebäudehöhe als Höchstgrenze Betonkanal Gemarkung Bourheim Flur 6 Produktionsstandort Carl Eichhorn KG Baumassenzahl (BMZ) Grünstreifen mit Asphalt L241 Abschnitt 8 1.779km 88 10,0 Baugrenze 81 12 116 Grundflächenzahl (GRZ) Ausgleichsmaßnahmen im Bebauungsplangebiet Grünstreifen ldenhove Radweg A Wald 0,8 GH 118,50 m ü.NHN Bäume ø 0,1 bis ø 0,3 Gebüsch 54 Planzeichenverordnung h Legende Jülic 15 nach 80 L 24 1 85 Auszug aus der Deutschen Grundkarte 1:5000 Der Bürgermeister Stadt Jülich Planungsamt Entwurf Bebauungsplan Kirchberg Nr. 14, "Ortseingang" Stand: Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB und Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffenlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB Maßstab 1: 500 Mai 2016