Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
51 kB
Erstellt
31.10.07, 18:54
Aktualisiert
31.10.07, 18:54
Stichworte
Inhalt der Datei
Kreis Euskirchen
Der Landrat
Z 1/
A 87/2006
Datum: 24.10.2006
Az.: 66
Abteilung: 66
Verkehrsberuhigende Maßnahmen an der K 1
hier: Antrag der UWV-Fraktion
Ende der 90er Jahre forderte vor dem Hintergrund des starken Ziel- und Quellverkehrs des
ehemaligen allkauf-Geländes eine Bürgerinitiative die Verkehrsberuhigung der Ortsdurchfahrt
Roitzheim. Dieses Bürgeranliegen fand im Antrag A 641/1997 der CDU Kreistagsfraktion, welcher
den Bau einer Ortsumgehungsstraße zum Inhalt hatte, Unterstützung. Im Rahmen der politischen
Diskussionen folgte im Hinblick auf die Dauer eines notwendigen Planfeststellungsverfahrens einer
Umgehungsstraße ein Ergänzungsantrag, welcher die Realisierung von
geschwindigkeitsmindernden Maßnahmen im Zuge der beiden Ortseingangsbereiche als
Sofortmaßnahmen forderte.
Dem Beschluss zu diesem Antrag folgend wurden durch die Verwaltung Maßnahmen an beiden
Ortseingängen geplant, sowie entsprechende Finanzierungsanträge gestellt. Die im
Ortseingangsbereich aus Richtung Roitzheim liegende Maßnahme konnte nicht realisiert werden,
da der betreffende Grundstückseigentümer nicht bereit war die notwendigen Flächen zu veräußern.
Mit dem Abwandern des allkauf-Marktes verlor der Antrag der Ortsumgehung seine Grundlage.
Den heutigen Umständen zur Folge wird der betreffende Streckenabschnitt aus Sicht der Polizei,
als unauffällig eingestuft. Überhöhte Geschwindigkeit war laut Unfallstatistik bei keinem der sich
hier in den vergangenen Jahren ereigneten Verkehrsunfälle die Ursache. Diesbezüglich halten
aufgrund der Unfallfolge sowohl das zuständige Straßenverkehrsamt, als auch die
Unfallkommission einen Starenkasten nicht für erforderlich. Dies spiegelt ebenfalls die in früheren
Jahren in Auftrag gegebene Untersuchung der Ortseingangsbereiche im Zuge von Kreisstraßen
wieder, welche die Dringlichkeit zur Realisierung von geschwindigkeitsmindernden Maßnahmen im
Ortseingangsbereich Roitzheim aus Richtung Stotzheim lediglich in die Prioritätsstufe 3 einordnet.
Die Verwaltung schlägt vor, den Streckenabschnitt in die mobilen Verkehrskontrollen
einzubeziehen. Im Rahmen dieser Maßnahme ist es dann auch möglich den Verkehr in Richtung
Stotzheim zu kontrollieren, welches durch eine stationäre Anlage nicht möglich ist.
Im Bezug auf den Sachstand zur Abstufung der Kreisstraße 1 verweise ich auf die Info 80/2006.
I. V. gez. Poth