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Sitzungsvorlage (Feststellung des Jahresabschlusses der Stadt Jülich zum 31.12.2013 und Entlastung des Bürgermeisters)

Daten

Kommune
Jülich
Größe
137 kB
Datum
30.06.2016
Erstellt
14.06.16, 17:01
Aktualisiert
24.06.16, 11:35
Sitzungsvorlage (Feststellung des Jahresabschlusses der Stadt Jülich zum 31.12.2013 und Entlastung des Bürgermeisters) Sitzungsvorlage (Feststellung des Jahresabschlusses der Stadt Jülich zum 31.12.2013 und Entlastung des Bürgermeisters) Sitzungsvorlage (Feststellung des Jahresabschlusses der Stadt Jülich zum 31.12.2013 und Entlastung des Bürgermeisters)

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Inhalt der Datei

Stadt Jülich Der Bürgermeister Amt: 14 Az.: Amt 14 Wd Jülich, 14.06.2016 öffentlicher Teil Vorlagen-Nr.: 207/2016 Sitzungsvorlage Beratungsfolge Haupt- und Finanzausschuss Termin 23.06.2016 Stadtrat 30.06.2016 TOP Ergebnisse Einstimmig Feststellung des Jahresabschlusses der Stadt Jülich zum 31.12.2013 und Entlastung des Bürgermeisters Anlg.: SD.Net Beschlussentwurf: 1. Der Rat der Stadt Jülich nimmt das Ergebnis der Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Jülich zum 31.12.2013 durch den Rechnungsprüfungsausschuss und die örtliche Rechnungsprüfung zur Kenntnis. 2. Der Rat der Stadt Jülich beschließt gem. § 96 Abs. 1 GO NRW die Feststellung des Jahresabschlusses der Stadt Jülich zum 31.12.2013 in der Fassung vom 17.06.2015. 3. Die Ratsmitglieder beschließen gem. § 96 Abs. 1 GO NRW die Entlastung des Bürgermeisters bezüglich der Aufstellung des Jahresabschlusses der Stadt Jülich zum 31.12.2013. Begründung: Mit der Umstellung auf das Neue Kommunale Finanzmanagement zum 01.01.2009 besteht gem. § 95 Abs.1 GO NRW die gesetzliche Verpflichtung zur Erstellung eines Jahresabschlusses. Den mit Datum vom 17.06.2015 vom Kämmerer aufgestellten und vom Bürgermeister bestätigten Jahresabschluss einschließlich Lagebericht und Anhang der Stadt Jülich zum 31.12.2013 hatte der Rat der Stadt Jülich in seiner Sitzung am 18.05.2015zur Prüfung gem. § 101 GO NRW an den Rechnungsprüfungsausschuss verwiesen. Örtliche Prüfung Gem. § 101 GO NRW prüft der Rechnungsprüfungsausschuss den Jahresabschluss. Zur Durchführung bedient er sich der örtlichen Rechnungsprüfung (§ 101 Abs. 8 GO NRW). Der Jahresabschluss und der Anhang sind gem. § 101 Abs. 1 GO NRW dahingehend zu prüfen, ob:  sie unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichenVerhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und der Schuldenlage der Stadt Jülich vermitteln und  die gesetzlichen und die sie ergänzenden Bestimmungen beachtet worden sind. Diese Prüfung ist durch die örtliche Rechnungsprüfung auf Basis des Entwurfes der Jahresrechnung nebst Anhang und Lagebericht vom 17.06.2015 erfolgt. Darüber hinaus wurden die Inventur, das Inventar und die Übersicht über die örtlich festgelegten Restnutzungsdauern der Vermögensgegenstände in die Prüfung einbezogen (§ 101 Abs. 1 GO NRW). Über die Prüfung durch die örtliche Rechnungsprüfung wurde ein Prüfbericht gefertigt, der allen Ratsmitgliedern der Stadt Jülich in elektronischer Form zugeleitet wird. Bestätigungsvermerk Der Bestätigungsvermerk ist als Anlage beigefügt. Feststellung des Abschlusses und Entlastung des Bürgermeisters Gem. § 96 Abs. 1 GO NRW stellt der Rat den Jahresabschluss durch Beschluss fest. Die Ratsmitglieder entscheiden über die Entlastung des Bürgermeisters. Der Beschluss ist als abschließendeEntscheidung des Rates über die Art und Form der Vermögensermittlung, die Bewertung und denAnsatz in der Jahresrechnung anzusehen. Wird die Entlastung ohne Vorbehalt erteilt, gilt der Jahresabschluss als endgültig abgeschlossen. Wirtschaftlichkeitsbetrachtung (für Ausgaben/Investitionen mit einer Wertgrenze ab 25.000 € brutto): Sitzungsvorlage 207/2016 Seite 2 ja 1.Finanzielle Auswirkungen: Gesamtkosten: nein jährl. Folgekosten: Haushaltsmittel stehen bereit: ja jährl. Einnahmen: nein (siehe Beschlussentwurf) bei Produktsachkonto: (unter Berücksichtigung der Vorbelastungen) noch verfügbar: Erläuterungen zu Ziffer ______ ja 2.Der Personalrat ist zu beteiligen: Mitbestimmung Mitwirkung nein Anhörung Der Personalrat hat zugestimmt: ja nein Der Personalrat hat Bedenken erhoben: ja nein 3.Die Gleichstellungsbeauftragte ist zu beteiligen: ja nein Sie hat dem Beschlussentwurf gemäß § 5 Abs. 5 GO NW widersprochen: ja nein Sitzungsvorlage 207/2016 Seite 3