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Sitzungsvorlage (Bestätigungsvermerk)

Daten

Kommune
Jülich
Größe
21 kB
Datum
30.06.2016
Erstellt
14.06.16, 17:01
Aktualisiert
14.06.16, 17:01
Sitzungsvorlage (Bestätigungsvermerk) Sitzungsvorlage (Bestätigungsvermerk)

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Inhalt der Datei

Bestätigungsvermerk der örtlichen Rechnungsprüfung Die Rechnungsprüfung hat den Jahresabschluss zum 31.12.2013 - bestehend aus Bilanz, Anhang, Ergebnisrechnung, Finanzrechnung und Teilrechnungen - sowie den dazugehörigen Lagebericht der Stadt Jülich geprüft. In die Prüfung wurden die Buchführung, die Inventur, das Inventar und die Übersicht der örtlich festgelegten Nutzungsdauern der Vermögensgegenstände einbezogen. Die Inventur, die Buchführung sowie die Aufstellung dieser Unterlagen nach den gemeinderechtlichen Vorschriften von Nordrhein-Westfalen und den ergänzenden Bestimmungen der Satzungen und sonstigen ortsrechtlichen Bestimmungen liegen in der Verantwortung des Bürgermeisters der Stadt Jülich. Die Aufgabe der Rechnungsprüfung ist es, auf der Grundlage der durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Inventur, des Inventars sowie der örtlich festgelegten Nutzungsdauern der Vermögensgegenstände abzugeben. Die Prüfung des Jahresabschlusses (nebst Anhang) und des Lageberichts wurde nach § 101 Abs. 1 GO NRW und in Anlehnung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung vermittelten Bildes der Vermögens- und Schuldenlage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Tätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld der Stadt sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden Nachweise für die Angaben in Inventar, Übersicht über örtlich festgelegte Nutzungsdauern der Vermögensgegenstände, Buchführung und Jahresabschluss überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen des Bürgermeisters sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses. Die Rechnungsprüfung ist der Auffassung, dass die Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für die Beurteilung bildet. Der Jahresabschluss entspricht nach pflichtgemäßer Prüfung den gesetzlichen Vorschriften mit folgenden Einschränkungen: • es wurde noch kein funktionierendes Internes Kontrollsystem installiert, • die dargestellte Finanzrechnung ist wegen der nachträglichen Umbuchung von Zahlungen an die Brückenkopf GmbH falsch. Nach den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen vermittelt der Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Schuldenlage der Stadt. Der Lagebericht steht in Einklang mit dem Jahresabschluss nebst Anhang, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Vermögens- und Schuldenlage der Stadt. Jülich, den 13.06.2016 gez. Lohn gez. Desgronte (Lohn) (Desgronte) Vorsitzender des Rechnungsprüfungsausschusses Leiter des Rechnungsprüfungsamtes