Daten
Kommune
Jülich
Größe
21 kB
Datum
30.06.2016
Erstellt
14.06.16, 17:01
Aktualisiert
14.06.16, 17:01
Stichworte
Inhalt der Datei
Bestätigungsvermerk der örtlichen Rechnungsprüfung
Die Rechnungsprüfung hat den Jahresabschluss zum 31.12.2013 - bestehend aus Bilanz,
Anhang, Ergebnisrechnung, Finanzrechnung und Teilrechnungen - sowie den dazugehörigen
Lagebericht der Stadt Jülich geprüft.
In die Prüfung wurden die Buchführung, die Inventur, das Inventar und die Übersicht der
örtlich festgelegten Nutzungsdauern der Vermögensgegenstände einbezogen. Die Inventur,
die Buchführung sowie die Aufstellung dieser Unterlagen nach den gemeinderechtlichen
Vorschriften von Nordrhein-Westfalen und den ergänzenden Bestimmungen der Satzungen
und sonstigen ortsrechtlichen Bestimmungen liegen in der Verantwortung des Bürgermeisters
der Stadt Jülich.
Die Aufgabe der Rechnungsprüfung ist es, auf der Grundlage der durchgeführten Prüfung
eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Inventur, des Inventars
sowie der örtlich festgelegten Nutzungsdauern der Vermögensgegenstände abzugeben.
Die Prüfung des Jahresabschlusses (nebst Anhang) und des Lageberichts wurde nach § 101
Abs. 1 GO NRW und in Anlehnung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW)
festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen.
Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße,
die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze
ordnungsmäßiger Buchführung vermittelten Bildes der Vermögens- und Schuldenlage
wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der
Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Tätigkeit und über das wirtschaftliche
und rechtliche Umfeld der Stadt sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt.
Im Rahmen der Prüfung werden Nachweise für die Angaben in Inventar, Übersicht über
örtlich festgelegte Nutzungsdauern der Vermögensgegenstände, Buchführung und
Jahresabschluss überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst
die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen
Einschätzungen des Bürgermeisters sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des
Jahresabschlusses. Die Rechnungsprüfung ist der Auffassung, dass die Prüfung eine
hinreichend sichere Grundlage für die Beurteilung bildet.
Der Jahresabschluss entspricht nach pflichtgemäßer Prüfung den gesetzlichen Vorschriften
mit folgenden Einschränkungen:
•
es wurde noch kein funktionierendes Internes Kontrollsystem installiert,
•
die dargestellte Finanzrechnung ist wegen der nachträglichen Umbuchung von
Zahlungen an die Brückenkopf GmbH falsch.
Nach den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen vermittelt der Jahresabschluss unter
Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen
entsprechendes Bild der Vermögens- und Schuldenlage der Stadt. Der Lagebericht steht in
Einklang mit dem Jahresabschluss nebst Anhang, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild
von der Vermögens- und Schuldenlage der Stadt.
Jülich, den 13.06.2016
gez. Lohn
gez. Desgronte
(Lohn)
(Desgronte)
Vorsitzender des Rechnungsprüfungsausschusses
Leiter des
Rechnungsprüfungsamtes