Daten
Kommune
Jülich
Größe
82 kB
Datum
30.06.2016
Erstellt
06.06.16, 15:35
Aktualisiert
06.06.16, 15:35
Stichworte
Inhalt der Datei
Anlage 2 zur Vorlagen-Nr.: 127 / 2016
Textliche Festsetzungen
zum Bebauungsplan Jülich-Kirchberg Nr. 13
"Donatusweg II“
1. vereinfachte Änderung
1.
Planungsrechtliche Festsetzungen
1.1
Art und Maß der baulichen Nutzung (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB)
-
1.2
Stellung der baulichen Anlagen (§ 9 Abs. 1 Nr. 2 BauGB)
-
1.3
Bauliche Nebenanlagen, Garagen und Stellplätze sind außerhalb
der überbaubaren Flächen zulässig.
Anzahl der Wohnungen (§ 9 Abs. 1 Nr. 6 BauGB)
-
1.4
Im allgemeinen Wohngebiet sind die in § 4 Abs. 3 BauNVO aufgeführten
Anlagen und Einrichtungen nicht zulässig.
Es sind max. zwei Wohnungen pro Wohngebäude zulässig.
Pflanzgebote ( § 9 Abs. 1 Nr. 25 BauGB)
-
Aus Gründen des Biotop- und Artenschutzes sind für die Bepflanzung
landschaftstypische, standortgerechte Bäume und Sträucher sowie
Straßenbäume der Artenliste, die der Begründung als Anlage beigefügt ist, zu
verwenden
-
Mindestens 25 % der nicht überbauten privaten Grundstücksflächen sind mit
Gehölzen gemäß Pflanzliste, die der Begründung zu entnehmen ist, zu
bepflanzen.
-
Die Bepflanzung ist fachgerecht durchzuführen, dauerhaft zu erhalten und bei
Abgängigkeit entsprechend zu ersetzen.
-
Aus Gründen des Biotop- und Artenschutzes sind für die Bepflanzung landschaftstypische, standortgerechte Bäume und Sträucher sowie Straßenbäume
der folgenden Artenliste zu verwenden:
-
Für den Bereich der privaten Grundstücke:
Bäume
Acer platanoides
1
Spitzahorn
Anlage 2 zur Vorlagen-Nr.: 127 / 2016
Acer campestre
Alnus glutinosa
Carpinus betulus
Fraxinus excelsior
Pyrus communis
Prunus avium
Prunus padus
Quercus petraea
Quercus robur
Sorbus aucuparia
Tilia cordata
-
Feldahorn
Schwarzerle
Hainbuche
Esche
Holzbirne
Vogelkirsche
Traubenkirsche
Traubeneiche
Stieleiche
Eberesche (Vogelbeere)
Winterlinde
-
Hartriegel
Haselnuss
Weißdorn
Zweigriffliger Weißdorn
Rainweide
Rote Heckenkirsche
Schlehe
Schwarze Johannisbeere
Hundsrose
Öhrchenweide
Salweide
Aschweide
Hanfweide
Holunder
Schneeball
Gemeiner Schneeball
Sträucher
Cornus sanguinea
Corylus avellana
Crataegus monogyna
Crataegus oxyacantha
Ligustrum vulgare
Lonicera xylosteum
Prunus spinosa
Ribes nigrum
Rosa canina
Salix aurita
Salix caprea
Salix cinerea
Salix viminalis
Sambucus nigra
Viburnum lantana
Viburnum opulus
-
Für den Bereich des Retentionsraumes:
Bäume
Alnus incana
Alnus glutinosa
Carpinus betulus
Fraxinus excelsior
Prunus padus
Quercus robur
Salix alba
Salix fragilis
Tilia cordata
Ulmus carpinifolia
-
Grauerle
Schwarzerle
Hainbuche
Gewöhnliche Esche
Traubenkirsche
Stieleiche
Silberweide
Bruchweide
Winterlinde
Feldulme
-
Hartriegel
Hasel
Pfaffenhütchen
Faulbaum
Rote Heckenkirsche
Schwarze Johannisbeere
Hundsrose
Öhrchenweide
Sträucher
Cornus sanguinea
Corylus avellana
Euonymus europaea
Rhamnus frangula
Lonicera xylosteum
Ribes nigrum
Rosa canina
Salix aurita
2
Anlage 2 zur Vorlagen-Nr.: 127 / 2016
Salix caprea
Salix cinerea
Salix purpurea
Salix triandra
Salix viminalis
Viburnum opulus
1.5
Salweide
Aschweide
Purpurweide
Mandelweide
Korbweide
Gemeiner Schneeball
Höhenlage und Höhe der baulichen Anlagen (§ 9 Abs. 3 BauGB)
-
2.
-
Die maximale Gebäudehöhe beträgt 10,00 m und bezieht sich auf die
Differenz zwischen angrenzender öffentlicher Verkehrsfläche, gemessen in
der Mitte der Grundstücksgrenze, und oberstem Abschluss des Daches.
Gestalterische Festsetzungen nach § 86 BauO NRW
-
Innerhalb des Plangebietes sind alle Dachformen, ausgenommen
Flachdächer, zulässig.
-
Es sind nur schwarze und anthrazitfarbene Dacheindeckungen zulässig.
Für die Dacheindeckung dürfen keine glasierten oder mit Glasanteilen
versehenen Materialien verwendet werden.
Ausgenommen hiervon sind Anlagen zur Nutzung der Sonnenenergie.
(Ergänzung der 1. vereinfachten Änderung)
-
Bei Garagen und baulichen Nebenanlagen sind Flachdächer zulässig.
3