Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlussvorlage (Einsatz von Derivaten (Swap-Geschäfte zur Zinssicherung))

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
17 kB
Datum
28.04.2009
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
Beschlussvorlage (Einsatz von Derivaten (Swap-Geschäfte zur Zinssicherung)) Beschlussvorlage (Einsatz von Derivaten (Swap-Geschäfte zur Zinssicherung)) Beschlussvorlage (Einsatz von Derivaten (Swap-Geschäfte zur Zinssicherung))

öffnen download melden Dateigröße: 17 kB

Inhalt der Datei

STADT BEDBURG Zu TOP: Drucksache: WP768/2009 Fachbereich IV Sitzungsteil Az.: öffentlich Beratungsfolge: Sitzungstermin: Rat der Stadt Bedburg 28.04.2009 Betreff: Einsatz von Derivaten (Swap-Geschäfte zur Zinssicherung) Beschlussvorschlag: Der Rat der Stadt Bedburg nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und befürwortet im Grundsatz den Abschluss von Derivatgeschäften zur Zinssicherung im Rahmen eines aktiven Schuldenmanagements. Beratungsergebnis: Gremium: Einstimmig: Bemerkungen: Sitzung am: Mit Stimmenmehrheit: Ja Nein Enthaltung Laut Beschlussvorschlag Abweichender Beschluss STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 2 Begründung: Bereits in der letzten Sitzung des Rates wurde über den Einsatz von Derinvaten berichtet. Der Einsatz von Zinsderivaten erfolgte bislang wie folgt: 1. Die Stadt Bedburg schließt einen Vertrag mit dem Kreditinstitut über eine Kreditaufnahme in Form eines variablen Darlehens ab. Hieraus zahlt die Stadt Bedburg vierteljährlich den zu diesem zeitpunkt marktüblichen Zinssatz. 2. Die Stadt und das Kreditinsitut vereinbaren ein „Zinstauschgeschäft“ über einen separaten Vertrag. Hieraus zahlt die Stadt Bedburg einen festen Zinssatz über einen im Vertrag vereinbarten Zeitraum und erhält vom Kreditinsitut den (mindestens) variablen Zinssatz (3Monats-Euribor. Saldiert man die Ergebnisse der beiden Verträge zahlt die Stadt Bedburg im Ergebnis nur die fest vereinbarten Zinsen. Die Zinssätze für ein „herkömmliches“ festverzinsliches Darlehen waren zu den Vertragsterminen der bestehenden derivativen Geschäften exakt identisch. Über Swapgeschäfte sichert die Stadt Bedburg das aktuelle Zinsniveau für Finanzierungen oder Anschlussfinanzierungen in der Zukunft. Unter Einahltung der dreimonatigen Kündigungsfrist kann der variable Kredit ohne Vorfälligkeitsentgelt gekündigt werden. Der Wert einer Swap-Vereinbarung ist immer dann negativ, wenn der aktuelle Kreditmarktzins niedriger ist als der vereinbarte Swap-Zins. Auswirkungen auf die Zahlungsverpflichtungen hat dieser zum Stichtag festgestellte Wert aber nicht. Ein positiver Marktwert kann durch Auflösung des Swaps ausgezahlt werden. Ein negativer Marktwert wäre ebenfalls nur im Falle der Auflösung des Swaps zu zahlen. In einem solchen Fall wäre nur der „Zinsschaden“ zu begleichen. Ein Margenschaden ist beim variablen Darlehen durch die dreimonatigen Anpassungen nicht zu zahlen. Bei einem festverzinslichen Darlehen wären allerdings Vorfälligkeitsentschädigungen zu leisten, die sich aus Zins- und Margenschaden errechnen. Ein negativer Marktwert hat keine Auswirkungen auf die NKF-Bilanz. Drohverlustrückstellungen müssen lt. Auffassung des Innenministeriums nur dann gebildet werden, wenn aufgrund der Struktur des Derivats infolge einer vereinbarten Entwicklung des Kreditmarktes tatsächlich „Auszahlungen“ in Frage kommen könnten. Dies ist bei den von der Stadt Bedburg getätigten Zinssicherungsgeschäften, die alle an einen konkreten Kredit gekoppelt sind, nicht der Fall. Aus Sicht der Verwaltung ist die Sorge der politschen Vertreter und der Bürger aufgrund der kritischen Berichterstattung in Bezug auf den Abschluss risikoreicher Zinsderivate und der dadurch bei einigen Kommunen entstandenen Liquiditätsverluste durchaus zu verstehen. Sie darf jedoch im Sinne eines vernünftigen Zinsmanagements nicht zu einer pauschalen Verurteilung aller Derivatgeschäfte führen. Zum 30.05.2009 läuft die Zinsbindung (derzeit 3,55 % p.a.) eines Darlehens mit einem Restbestand von 3.821.257,48 € aus. Aufgrund der derzeit aktuellen Diskussion über Derivatgeschäfte werden nachstehend am Beispiel dieses Darlehens die Unterschiede der „herkömmlichen“ Kreditfinanzierung sowie einer derivativen Finanzierung anhand der zum Stand 16.04.2009 bestehenden Zinsindikationen dargestellt. Variante 1 – Zinsbindung: 10 Jahre - Festverzinsliches Kommunaldarlehen: - Swap Beschlussvorlage WP7-68/2009 4,28 % 4,28 % Seite 2 STADT BEDBURG Seite: 3 Sitzungsvorlage Variante 2 – Zinsbindung: 15 Jahre - Festverzinsliches Kommunaldarlehen: - Swap Variante 3 – Zinsbindung: Gesamtlaufzeit - Festverzinsliches Kommunaldarlehen: - Swap 4,62 % 4,62 % aufgrund der derzeitigen Marktlage der Banken Ist kein Angebot für diese Variante möglich 4,61 % (bis 30.09.2046) Finanzielle Auswirkungen: Nein Ja X Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*: * evtl. gesondertes Beiblatt beifügen 50181 Bedburg, den 16.04.2009 ----------------------------------Eßer ----------------------------------Baum ----------------------------------Koerdt Sachbearbeiter Stadtkämmerer Bürgermeister Beschlussvorlage WP7-68/2009 Seite 3