Daten
Kommune
Bedburg
Größe
17 kB
Datum
28.04.2009
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT BEDBURG
Zu TOP:
Drucksache: WP768/2009
Fachbereich IV
Sitzungsteil
Az.:
öffentlich
Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Rat der Stadt Bedburg
28.04.2009
Betreff:
Einsatz von Derivaten (Swap-Geschäfte zur Zinssicherung)
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Bedburg nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und befürwortet
im Grundsatz den Abschluss von Derivatgeschäften zur Zinssicherung im Rahmen eines aktiven
Schuldenmanagements.
Beratungsergebnis:
Gremium:
Einstimmig:
Bemerkungen:
Sitzung am:
Mit Stimmenmehrheit:
Ja
Nein
Enthaltung Laut Beschlussvorschlag
Abweichender
Beschluss
STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
Seite: 2
Begründung:
Bereits in der letzten Sitzung des Rates wurde über den Einsatz von Derinvaten berichtet.
Der Einsatz von Zinsderivaten erfolgte bislang wie folgt:
1. Die Stadt Bedburg schließt einen Vertrag mit dem Kreditinstitut über eine Kreditaufnahme
in Form eines variablen Darlehens ab. Hieraus zahlt die Stadt Bedburg vierteljährlich den
zu diesem zeitpunkt marktüblichen Zinssatz.
2. Die Stadt und das Kreditinsitut vereinbaren ein „Zinstauschgeschäft“ über einen separaten
Vertrag. Hieraus zahlt die Stadt Bedburg einen festen Zinssatz über einen im Vertrag
vereinbarten Zeitraum und erhält vom Kreditinsitut den (mindestens) variablen Zinssatz (3Monats-Euribor.
Saldiert man die Ergebnisse der beiden Verträge zahlt die Stadt Bedburg im Ergebnis nur die fest
vereinbarten Zinsen. Die Zinssätze für ein „herkömmliches“ festverzinsliches Darlehen waren zu
den Vertragsterminen der bestehenden derivativen Geschäften exakt identisch.
Über Swapgeschäfte sichert die Stadt Bedburg das aktuelle Zinsniveau für Finanzierungen oder
Anschlussfinanzierungen in der Zukunft.
Unter Einahltung der dreimonatigen Kündigungsfrist kann der variable Kredit ohne
Vorfälligkeitsentgelt gekündigt werden.
Der Wert einer Swap-Vereinbarung ist immer dann negativ, wenn der aktuelle Kreditmarktzins
niedriger ist als der vereinbarte Swap-Zins. Auswirkungen auf die Zahlungsverpflichtungen hat
dieser zum Stichtag festgestellte Wert aber nicht.
Ein positiver Marktwert kann durch Auflösung des Swaps ausgezahlt werden. Ein negativer
Marktwert wäre ebenfalls nur im Falle der Auflösung des Swaps zu zahlen. In einem solchen Fall
wäre nur der „Zinsschaden“ zu begleichen. Ein Margenschaden ist beim variablen Darlehen durch
die dreimonatigen Anpassungen nicht zu zahlen. Bei einem festverzinslichen Darlehen wären
allerdings Vorfälligkeitsentschädigungen zu leisten, die sich aus Zins- und Margenschaden
errechnen.
Ein negativer Marktwert hat keine Auswirkungen auf die NKF-Bilanz. Drohverlustrückstellungen
müssen lt. Auffassung des Innenministeriums nur dann gebildet werden, wenn aufgrund der
Struktur des Derivats infolge einer vereinbarten Entwicklung des Kreditmarktes tatsächlich
„Auszahlungen“ in Frage kommen könnten. Dies ist bei den von der Stadt Bedburg getätigten
Zinssicherungsgeschäften, die alle an einen konkreten Kredit gekoppelt sind, nicht der Fall.
Aus Sicht der Verwaltung ist die Sorge der politschen Vertreter und der Bürger aufgrund der
kritischen Berichterstattung in Bezug auf den Abschluss risikoreicher Zinsderivate und der dadurch
bei einigen Kommunen entstandenen Liquiditätsverluste durchaus zu verstehen. Sie darf jedoch
im Sinne eines vernünftigen Zinsmanagements nicht zu einer pauschalen Verurteilung aller
Derivatgeschäfte führen.
Zum 30.05.2009 läuft die Zinsbindung (derzeit 3,55 % p.a.) eines Darlehens mit einem
Restbestand von 3.821.257,48 € aus.
Aufgrund der derzeit aktuellen Diskussion über Derivatgeschäfte werden nachstehend am Beispiel
dieses Darlehens die Unterschiede der „herkömmlichen“ Kreditfinanzierung sowie einer derivativen
Finanzierung anhand der zum Stand 16.04.2009 bestehenden Zinsindikationen dargestellt.
Variante 1 – Zinsbindung: 10 Jahre
- Festverzinsliches Kommunaldarlehen:
- Swap
Beschlussvorlage WP7-68/2009
4,28 %
4,28 %
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STADT BEDBURG
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Sitzungsvorlage
Variante 2 – Zinsbindung: 15 Jahre
- Festverzinsliches Kommunaldarlehen:
- Swap
Variante 3 – Zinsbindung: Gesamtlaufzeit
- Festverzinsliches Kommunaldarlehen:
- Swap
4,62 %
4,62 %
aufgrund der derzeitigen Marktlage der Banken
Ist kein Angebot für diese Variante möglich
4,61 % (bis 30.09.2046)
Finanzielle Auswirkungen:
Nein
Ja
X
Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren
Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*:
* evtl. gesondertes Beiblatt beifügen
50181 Bedburg, den 16.04.2009
----------------------------------Eßer
----------------------------------Baum
----------------------------------Koerdt
Sachbearbeiter
Stadtkämmerer
Bürgermeister
Beschlussvorlage WP7-68/2009
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