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Allgemeine Vorlage (Anerkennung einer weiteren offenen Jugendeinrichtung sowie Übernahme der damit verbundenen Kosten)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
9,2 kB
Erstellt
19.11.09, 11:21
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Allgemeine Vorlage (Anerkennung einer weiteren offenen Jugendeinrichtung sowie Übernahme der damit verbundenen Kosten) Allgemeine Vorlage (Anerkennung einer weiteren offenen Jugendeinrichtung sowie Übernahme der damit verbundenen Kosten)

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Gemeinde Kreuzau Sozial- und Sportamt - Herr Steg BE: Herr Steg Kreuzau, 19. November 2009 Vorlagen-Nr. 45/2001 - Öffentlicher Teil Sitzungsvorlage für den Sozialausschuss Hauptausschuss Rat 10.05.2001 12.06.2001 27.06.2001 TOP: Anerkennung einer weiteren offenen Jugendeinrichtung sowie Übernahme der damit verbundenen Kosten I. Sach- und Rechtslage: In der Vergangenheit wurde sehr intensiv darüber diskutiert, wie in der Gemeinde Kreuzau eine mobile Einrichtung der offenen Jugendarbeit geschaffen werden kann. Bereits im Juni 1999 wurde fristwahrend ein entsprechender Zuschussantrag an das Kreisjugendamt Düren bezüglich der Personalkosten und der pädagogischen Sachkosten gestellt. Zwischenzeitlich wurde gemeinsam mit den katholischen Pfarrgemeinden Drove, Kreuzau und Stockheim sowie mit der Evangelischen Gemeinde zu Düren in Abstimmung mit dem Kreisjugendamt Düren ein Konzept erarbeitet, welches als Anlage beigefügt ist. Hierin wird der größte Bedarf zunächst in Drove, Kreuzau und Stockheim gesehen, was auch den Erfahrungen des Kreisjugendamtes entspricht. Der mögliche Einsatz der neu einzustellenden pädagogischen Fachkraft wird sich daher im Wesentlichen auf diese Ortsteile beschränken, damit eine kontinuierliche Arbeit möglich ist. Seitens der jeweiligen Pfarrgemeinden werden Räumlichkeiten für die Jugendarbeit zur Verfügung gestellt. Hierfür werden keine Betriebskosten geltend gemacht. Ebenfalls übernehmen die katholischen Pfarrgemeinden Drove, Kreuzau und Stockheim einen Kostenanteil von je 2.000,00 DM jährlich von den pädagogischen Sachkosten. Die Gemeinde Kreuzau sollte hierzu einen Anteil von 5.000,00 DM jährlich zahlen, da sie keine Räume zur Verfügung stellen kann. Mit der Kommunalaufsicht des Kreises Düren ist abgeklärt, dass diese Mittel zusätzlich bereitgestellt werden können, ohne an anderer Stelle Einsparungen vornehmen zu müssen. Zusätzlich wird die Gemeinde Kreuzau im Einvernehmen mit den Pfarrgemeinden Anstellungsträger für die Fachkraft, so dass kein Trägerverein gegründet werden muss. Die Zusammenarbeit der an der mobilen Einrichtung der offenen Jugendarbeit beteiligten Stellen wird in einem entsprechenden Vertrag geregelt. Der Entwurf dieses Vertrages ist als Anlage beigefügt. Das Konzept soll möglichst schnell dem Kreisjugendamt vorgelegt werden, damit die dort zuständigen Gremien eventuell noch vor der Sommerpause eine Entscheidung treffen können. Direkt nach Zugang des Bewilligungsbescheides könnte das Auswahlverfahren für die pädagogische Fachkraft erfolgen, so dass die Inbetriebnahme der Jugendeinrichtung bis zum Herbst 2001 möglich erscheint. Ich bin der Auffassung, dass in Zusammenarbeit mit den Pfarrgemeinden ein sehr gutes Ergebnis erzielt werden konnte. Deshalb empfehle ich Ihnen, dem Konzept über die offene Jugendarbeit Vorlage: Seite - 2 - und dem Vertrag über die Zusammenarbeit zwischen der Zivilgemeinde und den beteiligten Pfarrgemeinden zuzustimmen. Nach Eingang des Bewilligungsbescheides des Kreisjugendamtes sollte die Gemeinde in Abstimmung mit den Pfarrgemeinden die personelle Besetzung der neu geschaffenen Stelle zügig durchführen. II. Haushaltsmäßige Auswirkungen: Für das Haushaltsjahr 2001 müssen anteilig ab Einstellung der pädagogischen Fachkraft 5.000,00 DM zur Verfügung gestellt werden. Für die Folgejahre sind jeweils 5.000,00 DM zu veranschlagen. III. Beschlussvorschlag: „Dem Entwurf des Konzeptes für eine mobile Einrichtung der offenen Jugendarbeit in der Gemeinde Kreuzau wird zugestimmt. Die Verwaltung wird beauftragt, dieses Konzept unverzüglich dem Kreisjugendamt vorzulegen, damit nach Möglichkeit noch vor der Sommerpause eine Entscheidung herbeigeführt werden kann. Die entsprechenden Mittel sind im Haushalt bereitzustellen. Mit den Pfarrgemeinden St. Martinus Drove, St. Heribertus Kreuzau und St. Andreas Stockheim sowie mit der Evangelischen Gemeinde zu Düren ist ein „Vertrag über die gemeinsame Wahrnehmung der offenen Jugendarbeit in den Ortsteilen Drove, Kreuzau und Stockheim“ entsprechend dem vorgelegten Muster abzuschließen.“ Der Bürgermeister i. V. - Stolz - IV. Beratungsergebnis: Einstimmig: Ja: Nein: Enthaltungen: ________ ________ ________ ________