Daten
Kommune
Kreuzau
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Erstellt
19.11.09, 11:21
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kreuzau
Sozial- und Sportamt - Herr Steg
BE: Herr Steg
Kreuzau, 19. November 2009
Vorlagen-Nr.
45/2001
- Öffentlicher Teil Sitzungsvorlage
für den
Sozialausschuss
Hauptausschuss
Rat
10.05.2001
12.06.2001
27.06.2001
TOP: Anerkennung einer weiteren offenen Jugendeinrichtung sowie Übernahme der damit
verbundenen Kosten
I. Sach- und Rechtslage:
In der Vergangenheit wurde sehr intensiv darüber diskutiert, wie in der Gemeinde Kreuzau eine
mobile Einrichtung der offenen Jugendarbeit geschaffen werden kann. Bereits im Juni 1999 wurde
fristwahrend ein entsprechender Zuschussantrag an das Kreisjugendamt Düren bezüglich der
Personalkosten und der pädagogischen Sachkosten gestellt.
Zwischenzeitlich wurde gemeinsam mit den katholischen Pfarrgemeinden Drove, Kreuzau und
Stockheim sowie mit der Evangelischen Gemeinde zu Düren in Abstimmung mit dem
Kreisjugendamt Düren ein Konzept erarbeitet, welches als Anlage beigefügt ist. Hierin wird der
größte Bedarf zunächst in Drove, Kreuzau und Stockheim gesehen, was auch den Erfahrungen
des Kreisjugendamtes entspricht. Der mögliche Einsatz der neu einzustellenden pädagogischen
Fachkraft wird sich daher im Wesentlichen auf diese Ortsteile beschränken, damit eine
kontinuierliche Arbeit möglich ist.
Seitens der jeweiligen Pfarrgemeinden werden Räumlichkeiten für die Jugendarbeit zur Verfügung
gestellt. Hierfür werden keine Betriebskosten geltend gemacht. Ebenfalls übernehmen die
katholischen Pfarrgemeinden Drove, Kreuzau und Stockheim einen Kostenanteil von je 2.000,00
DM jährlich von den pädagogischen Sachkosten. Die Gemeinde Kreuzau sollte hierzu einen Anteil
von 5.000,00 DM jährlich zahlen, da sie keine Räume zur Verfügung stellen kann. Mit der
Kommunalaufsicht des Kreises Düren ist abgeklärt, dass diese Mittel zusätzlich bereitgestellt
werden können, ohne an anderer Stelle Einsparungen vornehmen zu müssen. Zusätzlich wird die
Gemeinde Kreuzau im Einvernehmen mit den Pfarrgemeinden Anstellungsträger für die Fachkraft,
so dass kein Trägerverein gegründet werden muss.
Die Zusammenarbeit der an der mobilen Einrichtung der offenen Jugendarbeit beteiligten Stellen
wird in einem entsprechenden Vertrag geregelt. Der Entwurf dieses Vertrages ist als Anlage
beigefügt.
Das Konzept soll möglichst schnell dem Kreisjugendamt vorgelegt werden, damit die dort
zuständigen Gremien eventuell noch vor der Sommerpause eine Entscheidung treffen können.
Direkt nach Zugang des Bewilligungsbescheides könnte das Auswahlverfahren für die
pädagogische Fachkraft erfolgen, so dass die Inbetriebnahme der Jugendeinrichtung bis zum
Herbst 2001 möglich erscheint.
Ich bin der Auffassung, dass in Zusammenarbeit mit den Pfarrgemeinden ein sehr gutes Ergebnis
erzielt werden konnte. Deshalb empfehle ich Ihnen, dem Konzept über die offene Jugendarbeit
Vorlage:
Seite - 2 -
und dem Vertrag über die Zusammenarbeit zwischen der Zivilgemeinde und den beteiligten
Pfarrgemeinden zuzustimmen.
Nach Eingang des Bewilligungsbescheides des Kreisjugendamtes sollte die Gemeinde in
Abstimmung mit den Pfarrgemeinden die personelle Besetzung der neu geschaffenen Stelle zügig
durchführen.
II. Haushaltsmäßige Auswirkungen:
Für das Haushaltsjahr 2001 müssen anteilig ab Einstellung der pädagogischen Fachkraft 5.000,00
DM zur Verfügung gestellt werden. Für die Folgejahre sind jeweils 5.000,00 DM zu veranschlagen.
III. Beschlussvorschlag:
„Dem Entwurf des Konzeptes für eine mobile Einrichtung der offenen Jugendarbeit in der
Gemeinde Kreuzau wird zugestimmt. Die Verwaltung wird beauftragt, dieses Konzept
unverzüglich dem Kreisjugendamt vorzulegen, damit nach Möglichkeit noch vor der
Sommerpause eine Entscheidung herbeigeführt werden kann. Die entsprechenden Mittel
sind im Haushalt bereitzustellen.
Mit den Pfarrgemeinden St. Martinus Drove, St. Heribertus Kreuzau und St. Andreas
Stockheim sowie mit der Evangelischen Gemeinde zu Düren ist ein „Vertrag über die
gemeinsame Wahrnehmung der offenen Jugendarbeit in den Ortsteilen Drove, Kreuzau
und Stockheim“ entsprechend dem vorgelegten Muster abzuschließen.“
Der Bürgermeister
i. V.
- Stolz -
IV. Beratungsergebnis:
Einstimmig:
Ja:
Nein:
Enthaltungen:
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