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Sitzungsvorlage (Antrag 07_2016)

Daten

Kommune
Jülich
Größe
1,4 MB
Datum
12.05.2016
Erstellt
22.04.16, 14:31
Aktualisiert
22.04.16, 14:31
Sitzungsvorlage (Antrag 07_2016) Sitzungsvorlage (Antrag 07_2016) Sitzungsvorlage (Antrag 07_2016) Sitzungsvorlage (Antrag 07_2016)

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Inhalt der Datei

3o F R A K T I O N IM R A T D E R S T A D T JÜLICH UWG UNABHÄNGIGE WÄHLERGEMEINSCHAFT JÜLICHS UBERPARTEILICHE LISTE Jülich, den 18.04.2016 UWG JÜL Fraktion, H. Frey, Prämienstraße 49. 52428 Jülich Stadt Jülich Herr Bürgermeister Fuchs Große Rurstraße 17 52428 Jülich Antrag auf Einbringung einer Resolution an den Innenminister des Landes NRW Sehr geehrter Herr Bürgermeister Fuchs, die UWG-JÜL-Fraktion bittet um Aufnahme des folgenden Antrages in die Tagesordnung der nächsten Sitzung des HFA und des Rates Antrag: Der Rat der Stadt Jülich möge beschließen: „Der Rat der Stadt Jülich bittet den Innenminister des Landes Nordrhein-Westfalen, die in der Gemeindehaushaitsverordnung NRW vorgeschriebene Berücl<sichtigung der bilanziellen Abschreibungen dahingehend zu ändern, dass diese Abschreibungen nicht mehr ergebniswirksam bei der Berechnung des f-laushaltsausgleichs im Gesamtergebnisplan berücksichtigt, sondern dort nur nach nachrichtlich aufgeführt werden." Begründung: Bei der Beratung des Haushaltsentwurfs für 2016 ist uns ein Sachverhalt offenbar geworden, den wir als einen Systemfehler im Neuen Kommunalen Finanzmanagement (NKF) bewerten, der sich nachteilig auf die finanzielle Belastung sowie aller Bürger als auch unserer Stadt auswirkt. Die Gemeindehaushaitsverordnung NRW (GemHVO) schreibt vor, dass die bilanziellen Abschreibungen als Aufwand in den Ergebnisplan eingestellt werden. Um einen ausgeglichenen Haushalt erreichen zu können, müssten die Abschreibungsbeträge durch Erträge in gleicher Höhe enA/irtschaftet werden. Bei der zunehmend hohen finanziellen Belastung der Kommunen dürfte die EnA/irtschaftung solcher Abschreibungsbeträge aller Wahrscheinlichkeit nach in keiner Kommune des Landes NRW möglich sein. Deshalb führt die Vorschrift, Abschreibungen bei der Berechnung des Haushaltsausgleichs zu berücksichtigen, letztendlich in den Zwang, ein Haushaltssicherungskonzept aufstellen zu müssen. Mit der folgenden Tabelle möchten wir dieses belegen. In der Tabelle stellen wir das Problem in Form einer einfachen Musterrechnung einmal ganz grundsätzlich dar. Wir gehen dabei von einem Anfangseigenkapital in Höhe von 100 EUR aus und stellen uns die Frage, wie sich hierauf die Abschreibungen mit einer Jahresrate von 5 % des (jeweils danach verminderten) Eigenkapitals langfristig auswirken. Verringerung der Allgemeinen Rücklage (Musterrechnung): Verringerung der Ausgleichsrücklage (Musterrechnung) Jahr Anfangs bestand Verbrauch 5 % E n d bestand Jahr Anfangsbestand Verbrauch 5 % Endbestand Jahr Anfangsbestand Verbrauch 5 % Endbestand 2010 2011 2012 100,00 € 95,00 € 90,25 € 85,74 € 5,00 € 4,75 € 4,51 € 95,00 € 90,25 € 85,74 € 2017 2018 2019 66,34 € 63,02 € 59,87 € 3,32 € 3,15€ 63,02 € 59,87 € 2025 2014 2015 2016 81,45€ 77,38 € 73,51 € 69,83 € 4,29 € 4,07 € 3,87 € 3,68 € 3,49 € 81,45€ 77,38 € 73,51 € 69,83 € 66,34 € 2020 2021 2022 2023 2024 56,88 € 54,04 € 51,33€ 48,77 € 46,33 € 2,84 € 2,70 € 2,57 € 2,44 € 2,32 € 56,88 € 54,04 € 51,33€ 48,77 € 46,33 € 44,01 € 2026 2027 2028 2029 2030 2031 2032 44,01 € 41,81 € 39,72 € 37,74 € 35,85 € 34,06 € 32,35 € 30,74 € 2,20 € 2,09 € 1,99 € 1,89 € 1,79 € 1,70 € 1,62 € 1,54 € 41,81 € 39,72 € 37,74 € 35,85 € 34,06 € 32,35 € 30,74 € 29,20 € 2009 2,99 € 2013 Die Tabelle zeigt, dass der reale Betrag für den Eigenkapitalverbrauch in Höhe von 5% des jeweiligen jährlichen Restkapitals von 5,00 EUR in 2009 auf 1,54 EUR in 2032 sinkt. Das bedeutet für die Praxis, dass der anrechenbare Betrag für den jährlich noch zulässigen Eigenkapitalverbrauch mit jedem Jahr geringer wird. Je geringer aber der Eigenkapital- endbestand ist, desto geringer Ist auch die Summe, bei deren Überschreitung die 5 %-Hürde für den Einstieg in das Haushaltssicherungskonzept bereits gerissen wird. Was bedeutet dieses für die NKF-Systematik? Wie eingangs ausgeführt, belasten bilanzielle Abschreibungen, die als Aufwand In den Ergebnisplan eingestellt werden, den Haushaltsausgleich. Abschreibungen sind langfristig angelegt. Immobilien werden auf 50 Jahre abgeschrieben, Straßen, Brücken etc. auf 30 bis 60 Jahre. Das bedeutet, dass es die Kommunen in ihrem Haushalt mit sehr langfristigen Abschreibungsbeträgen zu tun haben, die kurzfristig kaum gesenkt werden können. Die Abschreibungsbeträge bleiben somit in ihrer Höhe über viele Jahre bestehen und fließen ebenso lange regelmäßig in den Ergebnisplan ein. Die obige Tabelle belegt, dass der reale Geldbetrag der 5-%-Hürde jedes Jahr sinkt, solange die Kommune den Ergebnisplan im Saldo der Erträge und Aufwendungen nicht ausgleichen kann. Wenn einer Kommune bei allen anderen Haushaltspositionen der Ausgleich zwar gelingt, sie jedoch den Ausgleich für die Abschreibungen durch gleich hohe Erträge nicht erwirtschaften kann, so führen allein die Abschreibungen über kurz oder lang zwangsläufig in die Haushaltssicherung. Nach dem Entwurf des Haushaltssicherungskonzept 2016 soll die Stadt Jülich Im Jahre 2020 erstmals wieder einen strukturell ausgeglichen Haushalt (ohne Inanspruchnahme der Allgemeinen Rücklage) und damit die Haushaltssicherung verlassen haben. Zum Jahresbeginn 2021 soll danach die Allgemeine Rücklage wieder einen Bestand In Höhe von 1,2 Mio. € aufweisen. Sollte sich die Notwendigkeit wieder ergeben, zum Haushaltsausgleich auf die Allgemeine Rücklage zurückgreifen zu müssen, so läge die für den erneuten Eintritt in die Haushaltssicherung maßgebende 5%-Grenze bei lediglich 60.000 €. Dies vor dem Hintergrund, dass bereits jede notwendige zusätzliche größere Investitionsmaßnahme durch ihre Abschreibung die Stadt erneut in die Haushaltssicherung bringen kann. Im Jahre 2016 beläuft sich der Saldo der zahlungsunwirksamen Posten (Erträge aus der Auflösung von Sonderposten sowie Aufwendungen für Rückstellungen und Abschreibungen) auf knapp 5,9 Mio. €. Hinzu kommt ein Betrag in Höhe von 0,5 Mio. € für den Anteil der Stadt Jülich an den zahlungsunwirksamen Aufwendungen des Kreises Düren. Hieraus ergibt sich eine künstliche Haushaltsbelastung durch zahlungsunwirksame Posten. Wobei hinsichtlich des Kreises sich die Situation ergibt, dass diese zahlungsunwirksamen Posten des Kreises über die Kreisumlage den Kommunen zahlungswirksam aufgelastet werden und dem Kreis somit eine „zweckfreie" Liquidität verschafft. Hinsichtlich der Rückstellungen ergibt sich nichts anderes. Die Stadt Jülich ist Mitglied der Rheinischen Versorgungskasse. Durch ihre Umlagezahlungen wird das spätere Pensionsrisiko in vollem Umfange abgesichert. Beim Pensionseintritteines Beamten erfolgen die Pensionszahlungen durch die Versorgungskasse. Der Haushalt der Stadt wird sowohl im Ergebnis- als auch im Finanzhaushalt durch die Umlagenzahlung belastet. Zusätzlich erfolgt im Ergebnishaushalt eine weitere Belastung durch eine fiktive Pensionsrückstellung. Diese „Rückstellung" ist - wie gesagt - fiktiv. Es wird kein Geld zurückgelegt. Sowohl hinsichtlich der Abschreibungen als auch der Rückstellungen wird im NKF davon gesprochen, dass durch ihre Berücksichtigung im Ergebnisplan künftige Belastungen „abgebildet" werden sollen. Dies ist vom Ansatz her richtig. Es kann aber nicht sein, dass auf Dauer fast alle Kommunen allein durch diese „Abbildung" (geldliche Vorsorge erfolgt, wie gesagt, damit nicht) in die Haushaltssicherung oder sogar In die buchmäßige Überschuldungen kommen und damit de facto die kommunale Selbstverwaltung verlieren. Fazit: Allein durch Einstellung der Abschreibungen in den Ergebnisplan werden nach der Gesetzessystematik alle Kommunen in die Haushaltssicherung getrieben. Die nach Artikel 81 der Landesverfassung garantierte kommunale Selbstverwaltung wird ad absurdum geführt und ist in Wahrheit nicht mehr vorhanden. Die UWG-JüL-Fraktion hält dies für einen Systemfehler, der korrigiert werden sollte. Als Lösung zur Beseitigung dieses Systemfehlers bietet sich eine Änderung der Gemeindehaushaitsverordnung mit dem Ziel an, die Abschreibungen nicht mehr als ergebniswirksamen Aufwand, sondern nur noch nachrichtlich in den Ergebnisplan einzustellen. Dies würde zu einer direkten und massiven Entlastung der kommunalen Haushalte führen. Eine Vielzahl von Kommunen könnte die Haushaltssicherung kurzfristig verlassen, eine nicht minder große Zahl würde den Eintritt in die Haushaltssicherung vermeiden können. Insbesondere würde der landesweit feststellbare Trend, allein zur Finanzierung dieser zahlungsunwirksamen „Hinweisposten" massiv die Grund- und Gewerbesteuern zu erhöhen, umgekehrt werden können. Angesichts der von vielen Bürgerinnen und Bürgern kaum noch tragbaren Belastung für die Wohn-Nebenkosten käme dies auch insbesondere Geringverdienern und sozial Schwachen zugute. Mit freundlichen Grüßen