Daten
Kommune
Kreuzau
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Erstellt
19.11.09, 11:21
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kreuzau
Bauamt - Herr Schmühl - 621-00/ I 7
BE: Herr Schmühl
Kreuzau, 19. November 2009
Vorlagen-Nr.
84/2001
- Öffentlicher Teil Sitzungsvorlage
für den
Bau- und Planungsausschuss
Hauptausschuss
Rat
23.08.2001
19.09.2001
27.09.2001
TOP: Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. I 7, Ortsteil Winden, Gemarkungsbereich „Fränzches
Garten“;
hier: Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB
I. Sach- und Rechtslage:
Der Rat der Gemeinde Kreuzau hat in seiner Sitzung am 27. 06. 2001 die Verwaltung beauftragt,
für den Bereich zwischen den Straßen „Brunnenweg“ und „Rosenweg“ die Vorbereitungen
dahingehend zu treffen
a)
b)
einen Bebauungsplan aufzustellen und
eine Veränderungssperre zu erlassen.
Es handelt sich bei diesem Bereich um unbeplanten Innenbereich. Die bauliche Entwicklung richtet
sich bisher nach § 34 BauGB. § 34 BauGB überlässt die bauliche Weiterentwicklung im
unbeplanten Innenbereich nach der Fachliteratur weitgehend der „Macht des Faktischen“.
Im unbeplanten Innenbereich sind die Steuerungsmöglichkeiten außerordentlich gering.
Nachstehend einige Defizitbeispiele:
-
Bezüglich der Art der baulichen Nutzung ermöglichen negative Vorbilder Nachfolgern
ebenfalls Ansiedlungsmöglichkeiten.
-
Beim Maß der baulichen Nutzung entstehen Vorbildwirkungen aufgrund der höchsten
vorhandenen Ausnutzungen.
-
Die überbaubaren Grundstücksflächen sind nur schwer feststellbar, so dass vorhandene
Hinterlandbebauungen Vorbildwirkung haben.
Aufgrund der näheren Umgebung ist damit zu rechnen, dass innerhalb des vorgesehenen
Plangebietes im rückwärtigen Bereich Bebauungen erfolgen, die so möglicherweise nicht gewollt
sind. Um dieser Fehlentwicklung entgegenzuwirken, ist es erforderlich, einen Bebauungsplan
aufzustellen.
Zur Sicherung der Planung werde ich Ihnen in einer gesonderten Sitzungsvorlage vorschlagen,
eine Veränderungssperre für den Planbereich zu erlassen.
Das Plangebiet sollte wie folgt begrenzt werden:
Im Norden durch die Straße „Brunnenweg“, im Süden durch die Straße „Rosenweg“, im Westen
durch die „Kelterstraße“, im Osten durch die „Maubacher Straße“.
Vorlage:
Seite - 2 -
Eine Ablichtung aus der Flurkarte, in der das Plangebiet dargestellt ist, ist als Anlage beigefügt.
II. Haushaltsmäßige Auswirkungen:
Die Gesamtkosten für das Bebauungsplanverfahren können derzeit noch nicht exakt ermittelt
werden. Ich gehe jedoch davon aus, dass die im Verwaltungshaushalt zur Verfügung stehenden
Haushaltsmittel ausreichen werden.
III. Beschlussvorschlag:
„Die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. I 7, Ortsteil Winden, Gemarkungsbereich „Fränzches
Garten“, wird gemäß § 2 (1) BauGB beschlossen.
Der Planbereich wird wie folgt umgrenzt:
Im Norden durch die Straße „Brunnenweg“, im Süden durch die Straße „Rosenweg“, im Westen
durch die „Kelterstraße“ und im Osten durch die „Maubacher Straße“.
Der Bürgermeister
i.V.
- Stolz -Anlage-
IV. Beratungsergebnis:
Einstimmig:
Ja:
Nein:
Enthaltungen:
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