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Allgemeine Vorlage (Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. I 7, Ortsteil Winden, Gemarkungsbereich "Fränzches Garten"; hier: Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
8,6 kB
Erstellt
19.11.09, 11:21
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Allgemeine Vorlage (Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. I 7, Ortsteil Winden, Gemarkungsbereich "Fränzches Garten";
hier: Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB) Allgemeine Vorlage (Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. I 7, Ortsteil Winden, Gemarkungsbereich "Fränzches Garten";
hier: Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Kreuzau Bauamt - Herr Schmühl - 621-00/ I 7 BE: Herr Schmühl Kreuzau, 19. November 2009 Vorlagen-Nr. 84/2001 - Öffentlicher Teil Sitzungsvorlage für den Bau- und Planungsausschuss Hauptausschuss Rat 23.08.2001 19.09.2001 27.09.2001 TOP: Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. I 7, Ortsteil Winden, Gemarkungsbereich „Fränzches Garten“; hier: Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB I. Sach- und Rechtslage: Der Rat der Gemeinde Kreuzau hat in seiner Sitzung am 27. 06. 2001 die Verwaltung beauftragt, für den Bereich zwischen den Straßen „Brunnenweg“ und „Rosenweg“ die Vorbereitungen dahingehend zu treffen a) b) einen Bebauungsplan aufzustellen und eine Veränderungssperre zu erlassen. Es handelt sich bei diesem Bereich um unbeplanten Innenbereich. Die bauliche Entwicklung richtet sich bisher nach § 34 BauGB. § 34 BauGB überlässt die bauliche Weiterentwicklung im unbeplanten Innenbereich nach der Fachliteratur weitgehend der „Macht des Faktischen“. Im unbeplanten Innenbereich sind die Steuerungsmöglichkeiten außerordentlich gering. Nachstehend einige Defizitbeispiele: - Bezüglich der Art der baulichen Nutzung ermöglichen negative Vorbilder Nachfolgern ebenfalls Ansiedlungsmöglichkeiten. - Beim Maß der baulichen Nutzung entstehen Vorbildwirkungen aufgrund der höchsten vorhandenen Ausnutzungen. - Die überbaubaren Grundstücksflächen sind nur schwer feststellbar, so dass vorhandene Hinterlandbebauungen Vorbildwirkung haben. Aufgrund der näheren Umgebung ist damit zu rechnen, dass innerhalb des vorgesehenen Plangebietes im rückwärtigen Bereich Bebauungen erfolgen, die so möglicherweise nicht gewollt sind. Um dieser Fehlentwicklung entgegenzuwirken, ist es erforderlich, einen Bebauungsplan aufzustellen. Zur Sicherung der Planung werde ich Ihnen in einer gesonderten Sitzungsvorlage vorschlagen, eine Veränderungssperre für den Planbereich zu erlassen. Das Plangebiet sollte wie folgt begrenzt werden: Im Norden durch die Straße „Brunnenweg“, im Süden durch die Straße „Rosenweg“, im Westen durch die „Kelterstraße“, im Osten durch die „Maubacher Straße“. Vorlage: Seite - 2 - Eine Ablichtung aus der Flurkarte, in der das Plangebiet dargestellt ist, ist als Anlage beigefügt. II. Haushaltsmäßige Auswirkungen: Die Gesamtkosten für das Bebauungsplanverfahren können derzeit noch nicht exakt ermittelt werden. Ich gehe jedoch davon aus, dass die im Verwaltungshaushalt zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel ausreichen werden. III. Beschlussvorschlag: „Die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. I 7, Ortsteil Winden, Gemarkungsbereich „Fränzches Garten“, wird gemäß § 2 (1) BauGB beschlossen. Der Planbereich wird wie folgt umgrenzt: Im Norden durch die Straße „Brunnenweg“, im Süden durch die Straße „Rosenweg“, im Westen durch die „Kelterstraße“ und im Osten durch die „Maubacher Straße“. Der Bürgermeister i.V. - Stolz -Anlage- IV. Beratungsergebnis: Einstimmig: Ja: Nein: Enthaltungen: ________ ________ ________ ________