Daten
Kommune
Jülich
Größe
33 kB
Datum
06.06.2016
Erstellt
13.05.16, 14:31
Aktualisiert
13.05.16, 14:31
Stichworte
Inhalt der Datei
Haushaltssatzung
Entwurf der Haushaltssatzung der Stadt Jülich
für das Haushaltsjahr 2016
Aufgrund der §§ 78 ff. der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW
Seite 666), zuletzt geändert durch Gesetz vom 03.02.2015 (GV. NRW Seite 208), hat der Rat der Stadt Jülich mit Beschluss vom
folgende Haushaltssatzung erlassen:
§1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2016, der die für die Erfüllung der Aufgaben der Stadt Jülich voraussichtlich erzielbaren Erträge und
entstehenden Aufwendungen sowie eingehenden Einzahlungen und zu leistenden Auszahlungen und notwendigen Verpflichtungsermächtigungen
enthält, wird
im Ergebnisplan mit
dem Gesamtbetrag der Erträge auf
dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf
87.502.480 Euro
96.469.010 Euro
im Finanzplan mit
dem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf
dem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf
82.975.240 Euro
86.451.360 Euro
dem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit auf
dem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit auf
5.249.200 Euro
6.603.600 Euro
dem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Finanzierungstätigkeit auf
dem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Finanzierungstätigkeit auf
1.354.400 Euro
2.000.000 Euro
festgesetzt.
§2
Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme für Investitionen erforderlich ist, wird auf
1.354.400 Euro
festgesetzt
§3
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen, der zur Leistung von Investitionsauszahlungen in künftigen Jahren erforderlich ist, wird
auf
6.420.000 Euro
festgesetzt.
§4
Die Verringerung der Allgemeinen Rücklage aufgrund des voraussichtliches Jahresergebnisses im Ergebnisplan wird auf
8.966.530 Euro
festgesetzt.
§5
Der Höchstbetrag der Kredite, die zur Liquiditätssicherung in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf
120.000.000 Euro
festgesetzt.
§6
Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr 2016 wie folgt festgesetzt
1.
1.1.
Grundsteuer
für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) auf
310 %
1.2.
für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf
560 %
2.
Gewerbesteuer auf
497 %
§7
Nach dem Haushaltssicherungskonzept ist der Haushaltsausgleich im Jahre 2020 wieder hergestellt. Die dafür im Haushaltssicherungskonzept
enthaltenen Konsolidierungsmaßnahmen sind bei der Ausführung des Haushaltsplanes umzusetzen.
aufgestellt:
Jülich, den 15.03.2016
bestätigt:
Jülich, den 15.03.2016
Kohnen
Kämmerer
Fuchs
Bürgermeister