Daten
Kommune
Jülich
Größe
1,0 MB
Datum
06.06.2016
Erstellt
13.05.16, 14:31
Aktualisiert
13.05.16, 14:31
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorbericht
Vorbericht zum Haushalt 2016
Gemäß § 7 der Gemeindehaushaltsverordnung NRW soll der Vorbericht u.a. die Entwicklung und aktuelle Lage der Kommune darstellen.
Hierzu gehört ein Überblick über die Haushalte der letzten Jahre.
Die Jahresabschlüsse 2009 bis 2012 nach dem NKF
Gemäß der im Herbst 2013 nach Prüfung durch die Gemeindeprüfungsanstalt neu beschlossenen Eröffnungsbilanz belief sich das Eigenkapital
der Stadt Jülich zum 01.01.2009 auf 110.862.132,04 €. Durch die Jahresabschlüsse 2009 bis 2012 (die Abschlüsse 2013 und 2014 wurden in
2015 im Stadtrat eingebracht und liegen zur Prüfung beim Rechnungsprüfungsamt) hat sich dieses Eigenkapital zum 31.12.2012 bereits um rund
49 Millionen € oder rund 44 % auf 61.955.261,21 € verringert.
Durch die sich jährlich ergebenden Fehlbeträge war mit dem Haushalt 2010 ein Haushaltssicherungskonzept aufzustellen. In den Jahren 2010 bis
2012 konnte jedoch am Ende des Konsolidierungszeitraumes kein Haushaltsausgleich ausgewiesen werden. Die Haushaltssicherungskonzepte
waren deshalb nicht genehmigungsfähig. Die Haushaltssatzungen dieser Jahre erlangten damit keine Rechtskraft, die Stadt Jülich befand sich
also seit dem Jahr 2010 im sogenannten Nothaushalt. § 82 der Gemeindeordnung NRW regelt für diese Fälle, dass Kommunen nur
Aufwendungen und Auszahlungen leisten dürfen, zu denen sie rechtlich verpflichtet sind oder die zur Weiterführung notwendiger Aufgaben
unaufschiebbar sind. Um solchen Kommunen zumindest eine gewisse Planungs- und Handlungsfreiheit zu belassen, hatte das Innenministerium
einen „Leitfaden zur Haushaltssicherung“ erlassen. Mit dieser Regelung wurde den Kommunen ohne rechtskräftigen Haushalt insbesondere im
Bereich der sog. freiwilligen Aufgaben ein gewisses Kontingent gebilligt. Über eine zu erstellende Prioritätenliste für die Investitionen wurden
zudem Darlehensaufnahmen in gewissem Umfang ermöglicht.
Zum 01.10.2012 wurden diese Bestimmungen des Leitfadens ersatzlos aufgehoben. Künftig war damit die Haushaltsauführung ohne
rechtskräftige Haushaltssatzung ausschließlich auf der Grundlage des § 82 GO zu beurteilen und die Stadt Jülich hätte also bei einem Großteil
der Aufwendungen und Auszahlungen -ggfs. unter Einschaltung der Aufsichtsbehörden- prüfen müssen, ob diese unter den o.g. Gesichtspunkten „rechtliche Verpflichtung“ oder „zur Weiterführung notwendiger Aufgaben unaufschiebbar“ überhaupt geleistet werden dürften.
Besonders problematisch wären dabei natürlich die Aufwendungen für die städtischen Einrichtungen des freiwilligen Bereiches (Museum,
Bücherei, Musikschule), aber auch Ausgaben für die Bereiche Sport oder Bürgerhallen. Zuschüsse an Vereine hätte es dann nicht mehr geben.
Der Doppelhaushalt für die Jahre 2013/2014
Daher musste es das Ziel sein, mit dem Haushalt 2013 ein genehmigungsfähiges Haushaltssicherungskonzept zu erstellen. Nur so konnte die
Handlungsfähigkeit der Stadt erhalten werden. Voraussetzung für die Genehmigungsfähigkeit eines Haushaltssicherungskonzeptes sind im
Wesentlichen zwei Punkte. Zum einen muss im zehnten des auf das Haushaltsjahr folgenden Jahr (für den Haushalt 2013 also in 2023) ein
Haushaltsausgleich ausgewiesen werden. Zum anderen darf in diesem Zeitraum das Eigenkapital nicht aufgebraucht sein.
Auf der Grundlage der Mittelanforderungen der Fachämter wies ein erster Ausdruck des Haushaltes für 2013 einen Fehlbetrag in Höhe von
knapp 18 Millionen € aus. In den Folgejahren konnte der Fehlbetrag auf der Grundlage der vorgegebenen Steigerungsraten bei den Erträgen und
Aufwendungen zwar kontinuierlich verringert werden, belief sich im entscheidenden Jahr 2023 aber immer noch auf 8,5 Millionen €.
Zur Erreichung des Haushaltsausgleiches in 2023, der für die Genehmigungsfähigkeit des Haushaltssicherungskonzeptes unabdingbar ist, waren
also weitreichende Konsolidierungsmaßnahmen in Form von Steigerungen bei den Erträgen und Verringerungen bei den Aufwendungen
erforderlich. Dabei hat die Aufsichtsbehörde zuletzt im Genehmigungsverfahren zum Haushalt 2015 gefordert, dass die Verbesserungen nicht
erst zum Ende des Konsolidierungszeitraumes erfolgern, sondern schon möglichst frühzeitig. Nur so können die jährlichen Fehlbeträge schon
frühzeitig abgemildert und ein völliger Verzehr des Eigenkapitals verhindert werden. Durch den hohen Fehlbetrag im Jahresabschluss 2015 wird
dieses Problem noch verschärft.
Die mit der erstmaligen Aufstellung des HSK in 2013 beschlossenen Konsolidierungsmaßnahmen sind im Folgenden aufgelistet:
-
Einfrieren des Personalaufwandes auf dem Stand von 2013
Wegfall des Aufwandes für Ehrungen bei Goldhochzeiten und Altersjubiläen
Verkleinerung des Rates zur Kommunalwahl 2014
Erhöhung der Parkgebühren in den Jahren 2014, 2017 und 2020
Verringerung des städtischen Zuschussbedarfes für die Musikschule und die Bücherei
Kürzung von freiwilligen Zuschüssen an Vereine, Organisationen u.ä.
Wegfall der Ausgabe kostenloser Beistellsäcke zur Müllabfuhr
Erhöhung der Nutzungsentgelte für Sportstätten
Kürzung des Zuschusses an die Brückenkopfpark gGmbH
Einführung einer Gewässerunterhaltungsgebühr
Erhöhung der Gebühren im Bestattungswesen
Reduzierung des Zuschussbedarfes bei den städtischen Bürgerhallen
Regelmäßige Anpassung der Gebühren für Wochen- und Jahrmärkte sowie für die Dauerparkausweise in der Tiefgarage
Erhöhung der Steuersätze in drei Schritten in den Jahren 2013, 2015 und 2018
Auf der Grundlage dieser Maßnahmen konnte der in 2023 erforderliche Haushaltsausgleich erreicht werden. Der Haushaltsplan 2013 wurde in
Form eines Doppelhaushaltes für 2013 und 2014 aufgestellt und beschlossen. Der Haushalt 2013 wies
und
Erträge in Höhe von
Aufwendungen in Höhe von
73.730.120 €
90.640.560 €
aus. Damit belief sich der Fehlbetrag auf 16.909.940 €. Der Haushalt 2014 wies
und
Erträge in Höhe von
74.062.250 €
Aufwendungen in Höhe von 86.418.960 €
aus. Damit belief sich der Fehlbetrag auf 12.356.710 €.
Doppelhaushalt und Haushaltssicherungskonzept wurden vom Rat am 14.03.2013 beschlossen. Mit Verfügung vom 25.07.2013 hat die
Aufsichtsbehörde die Genehmigung erteilt.
Der Jahresabschluss für das Jahr 2013 wurde weitestgehend parallel zum Jahresabschluss 2012 aufgestellt. Der Verwaltungsentwurf hierzu
wurde in der Sitzung des Stadtrates am 25.06.2015 eingebracht. Der Entwurf des Jahresabschlusses weist einen Fehlbetrag in der
Ergebnisrechnung in Höhe von rund 11,1 Millionen € aus. Das Eigenkapital verringert sich weiter auf noch 50.988.821,50 € zum 31.12.2013.
Der Doppelhaushalt 2013/2014 war mit dem Ziel erstellt worden, in 2014 ganzjährig Planungssicherheit zu haben und nicht über die Jahresmitte
hinaus auf eine Haushaltsgenehmigung warten zu müssen. Leider konnte dies nicht realisiert werden, da drei Faktoren die Aufstellung eines
Nachtragshaushaltes für das Jahr 2014 erforderlich machten.
Zum einen war dies eine deutliche Anhebung des Umlagesatzes für die Jugendamtsumlage, die für die Stadt Jülich Mehraushaben in Höhe von
rund 2 Millionen € gegenüber dem für 2014 veranschlagten Ansatz bedeutete. Bei dem in HSK ursprünglich gedeckelten Personalaufwendungen
zeichneten sich durch zusätzliche Aufwendungen im Bereich der Kindertagesstätten und durch eine Tarifsteigerung von 2,4 % zusätzliche
Aufwendungen in Höhe von 750.000 € ab. Schließlich ergaben sich durch eine stetig steigende Zahl von Asylbewerbern höhere Aufwendungen
von 300.000 € im Bereich der Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz.
Außerdem mussten Maßnahmen mit einem Volumen von rund 800.000 €, die in 2013 veranschlagt waren, wegen der späten Haushaltsgenehmigung aber nicht begonnen werden konnten, in 2014 neu veranschlagt werden.
Letztlich beliefen sich nach der am 10.04.2014 beschlossenen Nachtragshaushaltssatzung für 2014 die
Erträge auf
74.453.720 € und die
Aufwendungen auf 90.176.150 €.
Der Fehlbetrag erhöhte sich damit gegenüber dem ursprünglichen Haushalt um rund 3,3 Millionen € auf 15.722.430 €. Auf der Grundlage des
Nachtragshaushaltes 2014 wurde das Haushaltssicherungskonzept bis 2023 entsprechend fortgeschrieben. Danach konnte ein Haushaltsausgleich
im Jahr 2023 weiter nachgewiesen werden, ebenso konnte ein völliger Verzehr des Eigenkapitals im HSK-Zeitraum vermieden werden. Erreicht
werden konnte das aber nur durch weitergehende Steuererhöhungen in den Jahren 2015 und 2018.
Auf der Grundlage des fortgeschriebenen HSK ergaben sich danach die folgenden Steuersätze:
Grundsteuer A:
Grundsteuer B:
Gewerbesteuer:
in 2015 Erhöhung von 265 % auf 310 %,
in 2015 Erhöhung von 480 % auf 560 %,
in 2015 Erhöhung von 460 % auf 540 %,
in 2018 weitere Erhöhung auf 325 %
in 2018 weitere Erhöhung auf 604 %
in 2018 weitere Erhöhung auf 584 %
Von der Verwaltung wurde dabei zugesagt, dass Verbesserungen aus Abschlüssen der Vergangenheit und aus künftigen Entwicklungen
zuallererst zur Senkung dieser Steuersätze eingesetzt würden. Die Fortschreibung des HSK wurde von der Kommunalaufsicht mit Verfügung
vom 23.09.2014 genehmigt.
Nach dem Jahresabschluss 2014, dessen Entwurf in der Dezembersitzung 2015 des Stadtrates eingebracht wurde, beläuft sich Fehlbetrag in der
Ergebnisrechnung auf knapp 12,3 Millionen aus und liegt damit um rund 3,4 Millionen € unter dem mit dem Nachtragshaushalt 2014
„geplanten“ Wert. Ursache für die Verbesserung waren in erster Linie Mehrerträge aus der Gewerbesteuer und Einsparungen bei den
Zinsaufwendungen sowie bei den Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen.
Bei der positiven Entwicklung in 2014 mit der deutlichen Unterschreitung des Fehlbetrages darf aber nicht vergessen werden, dass die
Ergebnisrechnung immer noch -wie auch schon in den Vorjahren- einen Fehlbetrag in zweistelliger Millionenhöhe ausweist. Außerdem resultiert
die Einsparung 2014 bei den Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen letztlich aus Maßnahmen, die im Haushalt veranschlagt waren,
wegen der späten Genehmigung aber nicht durchgeführt werden konnten. So wurden aus dem Jahr 2014 Ermächtigungen in Höhe von rund einer
Million € nach 2015 übertragen und belasten so nicht das Jahr 2014, wohl aber das Jahr 2015.
Das Eigenkapital zum 31.12.2014 belief sich auf 38.795.675,47 €. Damit war innerhalb von nur sechs Jahren doppischer Rechnungslegung das
Eigenkapital aus der Eröffnungsbilanz schon zu rund zwei Dritteln aufgezehrt.
Der Haushalt 2015
In erster Linie die bereits erwähnten hohen Gewerbesteuereinnahmen 2014 führten nach der Systematik des Finanzausgleiches dazu, dass die
Stadt Jülich in 2015 nicht wie im HSK geplant 6 Millionen € an Schlüsselzuweisungen erhalten würde, sondern nur 3,94 Millionen €. Die
Mehreinnahmen 2014 basierten größtenteils aus „Einmaleffekten“ durch Steuernachzahlungen für Vorjahre. So ergab sich für einen großen
Gewerbesteuerzahler eine Nachzahlung für Vorjahre in Höhe von rund 2,8 Millionen €. Gleichzeitig waren aber für die Folgejahre ab 2014 keine
Vorauszahlungen mehr zu leisten. Ein weiterer großer Steuerzahler erhielt in 2015 die Vorauszahlungen 2014 in voller Höhe zurück und leistete
in 2015 ebenfalls keine Vorauszahlungen. Alleine dadurch ergeben sich für die Stadt Jülich in 2015 Wenigereinnahmen in Höhe von 3,5
Millionen €. Damit musste neben den Einnahmenausfällen bei den Schlüsselzuweisungen gleichzeitig der Gewerbesteueransatz nach unten
korrigiert werden.
Dies führte im Ergebnis dazu, dass die in den Jahresabschlüssen der vergangenen Jahre erzielten Verbesserungen aufgezehrt werden und für
darauf basierend zugesagte Reduzierung der Steuersätze kein Raum mehr blieb. Mit dem Entwurf der Haushaltssatzung 2015 musste daher die
mit der HSK-Fortschreibung beschlossenen Anhebung der Steuersätze in 2015 für die Grundsteuer A von 265 % auf 310 %, die Grundsteuer B
von 480 % auf 560 % und für die Gewerbesteuer von 460 % auf 510 % vorgeschlagen werden.
Im Verlauf der Haushaltsberatungen konnten in erster Linie durch Streichung von veranschlagten Unterhaltungsmaßnahmen und Kürzung der
Ansätze für die Zinsen (Darlehens- und Kassenkreditzinsen) Verbesserungen in Höhe von rund 1,8 Millionen € erzielt werden. Diese
Verbesserungen wurden zur Verringerung der Steuerhebesätze eingesetzt. Letztlich ergab sich mit dem Haushalt 2015 eine Erhöhung der
Steuerhebesätze
für die Grundsteuer A
für die Grundsteuer B
für die Gewerbesteuer:
auf 297 %
auf 517 %,
auf 497 %.
Unter Berücksichtigung dieser Steuersätze beliefen sich die
Erträge des Haushaltes 2015 auf
Aufwendungen auf
73.803.380 € und die
90.477.510 €
Damit wies der Haushalt einen Fehlbetrag in Höhe von 16.674.130 € aus. Der Fehlbetrag war um knapp 950.000 € höher als der des
Vorjahres. Der Planwert für 2015 nach dem HSK 2014 belief sich sogar nur auf rund 11,7 Millionen € und wurde daher sogar um fast 5,1
Millionen € überschritten. Verantwortlich dafür waren in erster Linie die bereits erwähnten gleichzeitigen Verringerungen der Ansätze für die
Gewerbesteuer (trotz der veranschlagten Steuererhöhungen) und die Schlüsselzuweisungen.
Auf der Ertragsseite stellte nach der (trotz Hebesatzerhöhung) deutlichen Verringerung des Ansatzes bei der Gewerbesteuer der Anteil an der
Einkommensteuer mit 14.652 Millionen € den größtem Posten dar, dicht gefolgt von den Benutzungsgebühren mit 14,585 Millionen €. Die
Gewerbesteuer war mit 13,595 Millionen € nur noch der drittgrößte Posten.
Auf der Aufwandsseite bildeten die Kreisumlagen mit 28,813 Millionen € den größten Block. Damit ging fast jeder dritte Euro, den die Stadt
Jülich aufwendete, an den Kreis Düren. Von dem Gesamtbetrag entfielen 18,282 Millionen € auf die Allgemeine Kreisumlage und
10,531 Millionen € auf die Jugendamtsumlage. Über die Jugendamtsumlage 2015 wurden Unterdeckungen aus dem Jahr 2013 finanziert. Für die
Folgejahre wurden daher hier geringere Aufwendungen angesetzt.
Zweitgrößter Block bei den Aufwendungen waren mit 18,968 Millionen € die „eigenen Personalaufwendungen“. Hierunter fallen die
Gehaltszahlungen an die Beamten und tariflich Beschäftigten, die Zahlungen an die Sozialversicherung und die Versorgungskassen (tariflich
beschäftigte und Beamte) sowie die Beihilfen für die Beamten.
Drittgrößter Posten waren die Aufwendungen für die Sach- und Dienstleistungen, die in 2015 mit 10,670 Millionen € veranschlagt waren.
Hierunter fallen u.a. die Unterhaltung und Bewirtschaftung der städtischen Liegenschaften und die Kosten der Fahrzeugunterhaltung, aber auch
die Aufwendungen für die Entsorgung und Verwertung von Abfällen.
Für Zuschüsse und Umlagen an Dritte waren in 2015 insgesamt 8,2 Millionen € veranschlagt. Gebucht werden hier u.a. die Beiträge an die
Wasserverbände für die Unterhaltung der Kläranlagen und Gewässer (5,133 Millionen €), die Umlagen an den Zweckverband Förderschule
(848.000 €) sowie der Beitrag an die Kommunale Datenverarbeitungszentrale (600.000 €), aber auch die Zuschüsse an die Träger der Offenen
Ganztagsschulen (339.000 €).
Der Haushalt 2015 wurde vom Stadtrat am 25.06.2015 beschlossen. Aufgrund des fehlenden geprüften Abschlusses 2012, der erst in der
Ratssitzung am 03.12.2015 festgestellt wurde, wurde die Genehmigung durch die Aufsichtsbehörde erst mit Verfügung vom 04.12.2015 erteilt.
Im weiteren Verlauf des Haushaltsjahres waren bei einem großen Steuerzahler weitere rund 3,4 Millionen € Gewerbesteuer abzusetzen. Dabei
sah es im Herbst 2015 noch so aus, als könnten die erheblichen Wenigererträge durch Verbesserungen bei anderen Haushaltspositionen
kompensiert werden. So zeichnete sich ab, dass die Erträge aus den Einkommen- und Umsatzsteueranteilen deutlich (mit etwa 700.000 €) über
den veranschlagten Werten liegen würden. Auf der Grundlage der letzten beiden Quartalszahlungen und vor allem aus der deutlich geringer
ausfallenden Jahresabrechnung ergaben sich dann aber „nur“ Mehreinnahmen in Höhe von rund 300.000 €. Außerdem konnte der Verkauf des
Alten Ratshauses an den Kreis Düren nicht realisiert werden, der in der Ergebnisrechnung einen Ertrag in Höhe von knapp 400.000 € gebracht
hätte, da der per Gutachten ermittelte Verkaufswert um diesen Betrag den bilanzierten Wert überstieg.
Weitere im Vorfeld nicht absehbare Verschlechterungen ergaben sich im Rahmen der Jahresabschlussbuchungen durch eine höhere Zuführung
an die Pensions- und Beihilferückstellungen. Nach den zum 31.12.2015 aktualisierten Berechnungen der Versorgungskasse waren anstelle der
veranschlagten 385.000 € tatsächlich rund 900.000 € in die Rückstellungen zu buchen.
Mehraufwendungen ergaben sich durch die zunehmende Zahl von Flüchtlingen auch im Bereich des Asylbewerberleistungsgesetzes. Diese
Mehraufwendungen standen aber höhere Zuweisungen des Landes gegenüber, so dass der städtische Anteil in diesem gereich nicht höher ausfiel
als im Haushalt veranschlagt.
Auf der Grundlage des zusammen mit dem Haushaltsentwurf 2016 vorgelegten Entwurfes des Jahresabschlusses 2015 wird sich der Fehlbetrag
in der Ergebnisrechnung 2015 auf rund 19,6 Millionen € belaufen. Damit halbiert sich das vorhandene Eigenkapital und beträgt zum 31.12.2015
nur noch 19.244.237,11 €. Können also die ausgewiesenen Fehlbeträge in der Ergebnisrechnung nicht kurzfristig abgebaut werden, droht der
völlige Verzehr des Eigenkapitals (=Überschuldung) spätestens im Jahr 2017.
Der Haushaltsentwurf für 2016
Nach der Systematik des Finanzausgleiches führen die deutlich gesunkenen Steuereinnahmen des Jahres 2015 zu höheren Schlüsselzuweisungen
im Jahr 2016. Nach der HSK-Fortschreibung des Vorjahres waren für 2016 Schlüsselzuweisungen in Höhe von 7,01 Millionen € angesetzt.
Tatsächlich werden sich die Schlüsselzuweisungen 2016 auf knapp 10,42 Millionen € belaufen. Gleichzeitig lassen die ersten beiden Monate
2016 erwarten, dass sich die Gewerbesteuer nach dem Einbruch in 2015 (Erträge mit nur knapp 9,5 Millionen so gering wie seit Jahren nicht) in
2016 „erholen“ wird.
Andererseits lassen sich aber die im Vorjahr für 2016 prognostizierten Verbesserungen bei den Kreisumlagen nicht realisieren. Bei der
Allgemeinen Kreisumlage war von deutlichen Wenigeraufwendungen ausgegangen worden, da mit Gründung des kreisweiten
Förderschulzweckverbandes im Kreishalt Aufwendungen in Höhe von rund 6 Millionen € entfallen. Bei der Jugendamtsumlage war für 2016
von einer deutlichen Senkung des Umlagesatzes ausgegangen worden, da die Umlage 2015 durch die Abdeckung des Fehlbetrages aus 2013
erheblich belastet wurde. Diese Belastung entfällt nun in 2016.
Auf der Grundlage des mittlerweile vorliegenden Entwurfes des Kreishaushaltes steigt aber –trotz vor allem dank der Gemeinde Niederzier
insgesamt um rund 30 Millionen € höherer Umlagegrundlagen- der Umlagesatz für die Allgemeine Kreisumlage von 46,49 % in 2015 auf nun
46,71 % in 2016. Der Umlagesatz für die Jugendamtsumlage verringert sich zwar aus dem dargestellten Grund von 26,78 % in 2015 auf nun
24,21 % in 2016, die Senkung fällt aber deutlich geringer aus als erwartet. Letztlich sind in 2016 insgesamt knapp zwei Millionen € mehr an den
Kreis zu zahlen als im Vorjahres-HSK für 2016 vorgesehen.
Deutliche Mehraufwendungen ergeben sich auch im Bereich „eigenes Personal“. Hier sah das Vorjahres-HSK für 2016 einschließlich der
Zahlungen für die Beamtenversorgung Aufwendungen in Höhe von 19,025 Millionen € vor. Tatsächlich angesetzt sind nun rund 20,1 Millionen
€, damit knapp 1,1 Millionen € mehr als veranschlagt. Ursache sind die Tarifsteigerungen sowie zusätzliche Stellen insbesondere im Bereich der
Kindertagesstätten z.B. durch die neue KiTa mit „provisorischem Standort“ am Ginsterweg, und im Bereich der Flüchtlingsbetreuung. Dabei
muss allerdings klargestellt werden, dass stehen gerade diesen Aufwendungen höhere Erträge aus den entsprechenden Landes- und
Kreiszuweisungen gegenüberstehen.
Außerdem sind an die Pensions- und Beihilferückstellungen rund eine halbe Million € mehr zuzuführen als nach der Planung des Vorjahres.
Die Erträge aus dem Anteil an der Einkommensteuer sind nach den vom Städte- und Gemeindebund mitgeteilten Daten rund eine halbe Million
€ höher als im Vorjahr für 2016 geplant. Bei den Zinsaufwendungen wird aktuell zumindest im laufenden Jahr nicht mit einem deutlichen
Anstieg des Zinsniveaus gerechnet. Auf der Grundlage der derzeit aufgenommen Investitions- und Kassenkredite (detaillierte Aufstellungen
hierzu sind dem Lagebericht zum Jahresabschluss 2015 zu entnehmen) wird für 2016 mit Zinsaufwendungen in Höhe von rund 2,25 Millionen €
zu rechnen. Das sind rund 750.000 € weniger als nach den im Vorjahres-HSK für 2016 vorgesehenen Werten, die einen Puffer für eventuelle
Zinssteigerungen enthielten, der nun nicht mehr veranschlagt ist.
Mehr und mehr Bedeutung erhält die Thematik „Flüchtlinge“. Hier haben Bund und Länder zwar in 2015 die Zuweisungen an die Kommunen
deutlich erhöht, eine 100%-ige Kostendeckung ist aber auch in 2016 noch nicht erreicht. Ursache ist zum einen das Problem des Stichtages. Für
die Zuweisungen 2016 ist die Zahl der Flüchtlinge zum 31.12.2014 maßgebend und nicht, was näherliegend wäre, die Zahl zum 31.12.2015.
Außerdem erhält das Land in 2016 vom Bund je Flüchtling einen Betrag von 10.000 €/Jahr. Das Land gibt diesen Betrag aber nicht auf der
Grundlage der Flüchtlingszahlen weiter, sondern nach einem Schlüssel aus Einwohnerzahl und Flächenanteil. Davon profitieren in der Regel die
Großstädte, die schon bei der Berechnung der Schlüsselzuweisungen deutlich besser gestellt werden als der ländliche Raum. Letztlich erhält die
Stadt Jülich für die derzeit betreuten rund 500 Flüchtlinge (die in der Landeseinrichtung auf der Merscher Höhe untergebrachten Personen sind
hierin nicht enthalten) „nur“ rund 3,7 Millionen € (und nicht 5 Millionen €, die gezahlt würden, wenn aktuelle Zahlen berücksichtigt würden und
das Land die Zahlungen des Bundes gemäß den Flüchtlingszahlen an die Kommunen weiterleiten würde).
Ab dem Haushaltsjahr 2017 soll die Verteilung der Zuweisung in den beiden o.g. Punkten geändert werden. Zum einen sollen die Zahlen
zeitnäher aktualisiert werden (beabsichtigt sind Anpassungen im Monatsrhythmus) , zum anderen wird die Verteilung nicht mehr nach dem
Schlüssel Einwohner und Fläche vorgenommen, sondern gemäß der tatsächlichen Zahl der Flüchtlinge. Ab 2017 sind daher entsprechend höhere
Erträge angesetzt.
Nach der HSK-Fortschreibung in 2015 waren für 2016 Erhöhungen der Steuerhebesätze
- für die Grundsteuer A von 297 % auf 310 %
- für die Grundsteuer B von 517 % auf 560 % und
- für die Gewerbesteuer von 497 % auf 540 %
vorgesehen.
Nach Auffassung der Verwaltung sollte aber von der bisher praktizierten gleichmäßigen Anhebung der Grund- und Gewerbesteuerhebesätze
künftig abgesehen werden. Entsprechend der Vorgehensweise in nahezu allen anderen Kommunen sollten stattdessen künftig verstärkt die
Hebesätze nur für die Grundsteuern angehoben werden. Steuersätze wie etwa die in der Nachbarkommune Aldenhoven beschlossenen 850 % bei
der Grundsteuer B erschrecken zunächst natürlich, letztlich ist aber zu bedenken, dass eine Anhebung des Hebesatzes um z.B. 100 %-Punkte für
ein „Durchschnittshaus“ eine jährliche Mehrbelastung von 75-80 € beträgt, also nicht einmal 7 € pro Monat. Ein Hebesatz von über 500 % bei
der Gewerbesteuer dagegen kann auf die angestrebte Neuansiedlung von Unternehmen ganz erhebliche negative Auswirkungen haben.
Mit dem vorliegenden Haushaltsentwurf schlägt die Verwaltung daher vor, die o.g. Anhebungen der Steuersätze für die Grundsteuer A und B
wie im HSK für 2016 vorgesehen auch vorzunehmen, auf die angesetzte Anhebung des Hebesatzes für die Gewerbesteuer aber zu verzichten und
diesen bei 497 % zu belassen. Die angesetzte Erhöhung bei der Grundsteuer B bedeutet für den „Durchschnittshausbesitzer“ eine Mehrbelastung
gegenüber dem Vorjahr in Höhe von rund 35 – 40 €.
Vor diesem Hintergrund belaufen sich
-
die Erträge des Haushaltes 2016 auf
die Aufwendungen 2016 auf
87.502.480 € und
96.469.010 €.
Der Fehlbetrag bewegt sich damit erstmals seit 2010 wieder im einstelligen Millionenbereich, beträgt aber immer noch 8.966.530 €. Wie bereits
im Zusammenhang mit den Ausführungen zum Jahresabschluss 2015 dargestellt, ist es aufgrund des enormen Abschmelzens des Eigenkapitals
mit dem Jahresabschluss 2015 nicht mehr möglich, Konsolidierungsmaßnahmen, hier natürlich insbesondere die Steuererhöhungen, auf den
„Endzeitpunkt“ des HSK Richtung 2023 zu schieben. Stattdessen müssen die Maßnahmen kurz- bis mittelfristig greifen.
Erträge 2014 - 2023
Ergebnis
Haushaltsansätze
vorläufiges Ergebnis
alter HSK-Ansatz
neuer Ansatz
2014
2015
2015
2016
2016
2017
2018
2019
2020
2021
2022
2023
Steuern und ähnliche Abgaben
40.291.017,40
38.874.000,00
34.847.223,45
44.156.000,00
41.312.000,00
44.588.000,00
48.160.000,00
49.722.000,00
50.994.000,00
52.203.000,00
53.487.000,00
54.756.000,00
Grundsteuer A
Grundsteuer B
Gewerbesteuer
Anteil Einkommensteuer
Anteil Umsatzsteuer
Vergnügungssteuer
Hundesteuer
Zweitwohnungssteuer
Famileienleistungsausgleich
150.236,52
5.628.815,21
16.831.057,78
13.932.340,29
1.933.286,99
167.958,71
192.603,83
12.779,56
1.441.938,51
186.000,00
6.259.000,00
13.595.000,00
14.652.000,00
2.272.000,00
180.000,00
195.000,00
15.000,00
1.520.000,00
168.325,14
6.073.346,86
9.456.186,91
14.973.803,97
2.279.245,97
170.153,71
194.425,28
12.109,59
1.519.626,02
197.000,00
6.901.000,00
17.392.000,00
15.355.000,00
2.347.000,00
186.000,00
201.000,00
15.000,00
1.562.000,00
179.000,00
6.693.000,00
14.300.000,00
15.837.000,00
2.363.000,00
175.000,00
200.000,00
15.000,00
1.550.000,00
205.000,00
7.628.000,00
15.519.000,00
16.314.000,00
2.933.000,00
179.000,00
204.000,00
15.000,00
1.591.000,00
237.000,00
8.831.000,00
17.650.000,00
17.107.000,00
2.276.000,00
183.000,00
209.000,00
15.000,00
1.652.000,00
240.000,00
8.946.000,00
18.127.000,00
17.940.000,00
2.349.000,00
187.000,00
214.000,00
15.000,00
1.704.000,00
242.000,00
9.156.000,00
18.646.000,00
18.344.000,00
2.413.000,00
191.000,00
219.000,00
15.000,00
1.768.000,00
243.000,00
9.372.000,00
19.084.000,00
18.757.000,00
2.479.000,00
195.000,00
224.000,00
15.000,00
1.834.000,00
244.000,00
9.593.000,00
19.532.000,00
19.225.000,00
2.547.000,00
199.000,00
229.000,00
15.000,00
1.903.000,00
245.000,00
9.819.000,00
19.991.000,00
19.658.000,00
2.617.000,00
203.000,00
234.000,00
15.000,00
1.974.000,00
Zuweisungen und allgemeine Umlagen
10.939.509,59
8.707.370,00
9.533.750,64
11.550.240,00
19.612.850,00
19.608.600,00
19.310.400,00
20.374.400,00
20.215.000,00
19.810.500,00
19.406.100,00
19.451.900,00
5.835.798,00
2.513.073,92
2.590.637,67
3.940.000,00
2.528.050,00
2.239.320,00
3.936.037,00
2.567.189,89
3.030.523,75
7.010.000,00
2.493.250,00
2.046.990,00
10.420.000,00
2.571.850,00
6.621.000,00
9.350.000,00
2.571.650,00
7.686.950,00
9.330.000,00
2.579.150,00
7.401.250,00
10.480.000,00
2.551.650,00
7.342.750,00
10.520.000,00
2.546.650,00
7.148.350,00
10.120.000,00
2.536.650,00
7.153.850,00
9.710.000,00
2.536.650,00
7.159.450,00
9.750.000,00
2.536.650,00
7.165.250,00
Transfererträge
248.643,03
139.800,00
274.775,17
139.800,00
150.800,00
150.800,00
150.800,00
150.800,00
150.800,00
150.800,00
150.800,00
150.800,00
Ersatz sozialer Leistungen
248.643,03
139.800,00
274.775,17
139.800,00
150.800,00
150.800,00
150.800,00
150.800,00
150.800,00
150.800,00
150.800,00
150.800,00
öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte
17.288.606,47
16.546.950,00
16.771.646,26
16.572.850,00
17.486.500,00
17.802.200,00
18.116.770,00
18.208.760,00
18.301.870,00
18.340.900,00
18.429.850,00
18.497.530,00
Verwaltungsgebühren
Benutzungsgebühren
Erträge aus Auflösung von Sonderposten
640.793,34
15.405.566,20
1.242.246,93
708.950,00
14.585.000,00
1.253.000,00
726.446,90
14.798.791,49
1.246.407,87
708.950,00
14.610.900,00
1.253.000,00
726.950,00
15.506.550,00
1.253.000,00
726.950,00
15.822.250,00
1.253.000,00
726.950,00
16.136.820,00
1.253.000,00
726.950,00
16.228.810,00
1.253.000,00
726.950,00
16.321.920,00
1.253.000,00
726.950,00
16.365.450,00
1.248.500,00
726.950,00
16.454.400,00
1.248.500,00
726.950,00
16.523.580,00
1.247.000,00
privatrechtliche Leistungsentgelte
713.675,03
839.050,00
1.036.382,18
767.350,00
740.550,00
744.250,00
699.050,00
701.150,00
705.350,00
707.750,00
712.450,00
715.350,00
Mieten und Pachten
Erträge aus Verkauf
sonstige Privatrechtliche Entgelte
518.080,02
80.585,16
115.009,85
752.150,00
58.300,00
28.600,00
709.977,98
106.593,42
219.810,78
478.700,00
230.350,00
58.300,00
475.600,00
205.350,00
59.600,00
479.300,00
205.350,00
59.600,00
434.100,00
205.350,00
59.600,00
436.200,00
205.350,00
59.600,00
440.400,00
205.350,00
59.600,00
442.800,00
205.350,00
59.600,00
447.500,00
205.350,00
59.600,00
450.400,00
205.350,00
59.600,00
Erträge aus Kostenerstattungen und Umlagen
4.051.339,82
4.564.610,00
4.349.037,07
3.842.490,00
4.829.490,00
4.471.520,00
4.459.050,00
4.528.090,00
4.538.930,00
4.604.470,00
4.630.810,00
4.661.850,00
Erträge aus Kostenerstattungen
4.051.339,82
4.564.610,00
4.349.037,07
3.842.490,00
4.829.490,00
4.471.520,00
4.459.050,00
4.528.090,00
4.538.930,00
4.604.470,00
4.630.810,00
4.661.850,00
sonstige ordentliche Erträge
4.243.391,51
4.024.300,00
4.153.901,08
2.878.850,00
3.266.990,00
2.812.200,00
2.592.800,00
2.552.400,00
2.606.000,00
2.557.700,00
2.560.400,00
2.563.100,00
Konzessionsabgaben
Erträge aus Auflösung von Rückstellungen
sonstige ordentliche Erträge
1.666.176,49
873.624,22
1.703.590,80
1.800.000,00
497.800,00
1.726.500,00
1.731.016,72
425.580,22
1.997.304,14
1.820.000,00
119.500,00
939.350,00
1.820.000,00
186.170,00
1.260.820,00
1.825.000,00
50.000,00
937.200,00
1.820.000,00
33.000,00
739.800,00
1.810.000,00
0,00
742.400,00
1.810.000,00
51.000,00
745.000,00
1.810.000,00
0,00
747.700,00
1.810.000,00
0,00
750.400,00
1.810.000,00
0,00
753.100,00
aktivierte Eigenleistungen
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
aktivierte Eigenleistungen
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
77.776.182,85
73.696.080,00
70.966.715,85
79.907.580,00
87.399.180,00
90.177.570,00
93.488.870,00
96.237.600,00
97.511.950,00
98.375.120,00
99.377.410,00
100.796.530,00
Finanzerträge
68.170,17
107.300,00
69.121,52
107.300,00
103.300,00
103.300,00
203.300,00
203.300,00
203.300,00
203.300,00
203.300,00
203.300,00
Zinsertäge
Gewinnanteile
sonstige Finanzerträge
2.057,61
492,00
65.620,56
6.800,00
500,00
100.000,00
4.094,72
0,00
65.026,80
6.800,00
500,00
100.000,00
2.800,00
500,00
100.000,00
2.800,00
500,00
100.000,00
2.800,00
500,00
200.000,00
2.800,00
500,00
200.000,00
2.800,00
500,00
200.000,00
2.800,00
500,00
200.000,00
2.800,00
500,00
200.000,00
2.800,00
500,00
200.000,00
Summe Erträge
77.844.353,02
73.803.380,00
71.035.837,37
80.014.880,00
87.502.480,00
90.280.870,00
93.692.170,00
96.440.900,00
97.715.250,00
98.578.420,00
99.580.710,00
100.999.830,00
Summe Aufwendungen
90.123.234,93
90.477.510,00
90.676.840,23
89.643.060,00
96.469.010,00
97.257.060,00
95.924.080,00
97.131.450,00
96.658.540,00
97.568.150,00
98.553.710,00
99.186.260,00
-12.278.881,91
-16.674.130,00
-19.641.002,86
-9.628.180,00
-8.966.530,00
-6.976.190,00
-2.231.910,00
-690.550,00
1.056.710,00
1.010.270,00
1.027.000,00
1.813.570,00
Ertragsart
Schlüsselzuweisungen
Erträge aus Auflösung von Sonderposten
sonstige Zuweisungen
Zwischensumme ordentliche Erträge
Saldo
Aufwendungen 2014 - 2023
Aufwandsart
Ergebnis
Haushaltsansätze
Ergebnis
alter HSK-Ansatz
neuer Ansatz
2014
2015
2015
2016
2016
2017
2018
2019
2020
2021
2022
2023
Personal- und Versorgungsaufwendungen
20.231.454,24
19.838.920,00
20.327.011,99
19.812.130,00
21.413.730,00
21.053.850,00
21.122.050,00
21.143.370,00
21.278.150,00
21.445.280,00
21.623.450,00
21.464.900,00
Aufwand ehemaliger Sammelnachweis I
Zuführung zu Pensions- und ATZrückstellungen
sonstige Personalaufwendungen
18.377.056,35
1.377.930,72
476.467,17
18.967.670,00
435.000,00
436.250,00
18.776.166,85
1.096.817,78
454.027,36
19.025.230,00
365.400,00
421.500,00
20.104.930,00
860.000,00
448.800,00
20.165.050,00
440.000,00
448.800,00
20.258.250,00
415.000,00
448.800,00
20.303.570,00
391.000,00
448.800,00
20.410.350,00
419.000,00
448.800,00
20.535.480,00
461.000,00
448.800,00
20.659.650,00
515.000,00
448.800,00
20.779.100,00
237.000,00
448.800,00
Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen
11.738.360,71
10.670.030,00
10.372.965,23
12.285.840,00
12.762.520,00
12.535.310,00
10.083.220,00
10.026.320,00
10.109.470,00
10.111.860,00
10.095.030,00
10.126.170,00
bauliche Unterhaltung Gebäude und Grundstücke
Erstattung von Aufwendungan an Dritte
Bewirtschaftung Gebäude und bauliche Anlagen
Reinigungskosten
Haltung von Fahrzeugen
Lernmittelfreiheit
Gebäudversicherungen
Entsorgungs- und Verwertungsaufwendungen
sonst. Aufwendungen Sach- und Dienstleistungen
3.795.246,87
1.111.695,82
2.576.006,30
687.162,66
474.381,98
91.701,59
165.708,50
1.880.341,14
956.115,85
2.953.110,00
506.200,00
2.790.580,00
765.650,00
425.250,00
115.100,00
210.840,00
1.868.400,00
1.034.900,00
2.964.056,36
335.799,68
3.064.122,84
696.385,00
329.609,60
106.107,87
223.667,18
1.804.829,82
848.386,88
4.252.180,00
456.200,00
3.206.680,00
773.090,00
425.250,00
115.100,00
208.040,00
1.868.400,00
980.900,00
4.380.110,00
436.700,00
3.541.990,00
777.700,00
399.250,00
122.300,00
227.510,00
1.913.200,00
963.760,00
4.307.290,00
436.700,00
3.530.170,00
787.580,00
384.250,00
122.300,00
227.510,00
1.913.200,00
826.310,00
1.858.140,00
436.700,00
3.515.300,00
803.310,00
384.250,00
122.300,00
222.710,00
1.913.200,00
827.310,00
1.756.500,00
436.700,00
3.543.020,00
819.330,00
384.250,00
122.300,00
222.710,00
1.913.200,00
828.310,00
1.794.220,00
436.700,00
3.571.080,00
835.700,00
384.250,00
122.300,00
222.710,00
1.913.200,00
829.310,00
1.750.600,00
436.700,00
3.599.480,00
852.310,00
384.250,00
122.300,00
222.710,00
1.913.200,00
830.310,00
1.686.620,00
436.700,00
3.628.560,00
869.380,00
384.250,00
122.300,00
222.710,00
1.913.200,00
831.310,00
1.669.970,00
436.700,00
3.658.010,00
886.720,00
384.250,00
122.300,00
222.710,00
1.913.200,00
832.310,00
bilanzielle Abschreibungen
9.594.773,64
9.614.000,00
9.603.790,42
9.380.000,00
9.157.650,00
9.040.250,00
8.958.250,00
8.497.650,00
8.017.350,00
7.964.350,00
7.947.050,00
7.893.550,00
bilanzielle Abschreibungen
Wertberichtigung von Forderungen
9.594.773,64
0,00
9.614.000,00
0,00
9.603.790,42
0,00
9.380.000,00
0,00
9.157.650,00
0,00
9.040.250,00
0,00
8.958.250,00
0,00
8.497.650,00
0,00
8.017.350,00
0,00
7.964.350,00
0,00
7.947.050,00
0,00
7.893.550,00
0,00
Transferaufwendungen
39.906.191,49
40.928.870,00
40.756.060,96
39.491.770,00
43.839.970,00
45.443.620,00
46.759.620,00
48.232.020,00
47.937.420,00
48.696.820,00
49.466.220,00
50.218.620,00
Zuschüsse und Umlagen an Dritte
Sozialhilfe
Gewerbesteuerumlagen
Kreisumlage
Jugendamtsumlage
Krankenhausumlage
sonstige Transferaufwendungen
8.201.960,41
1.171.815,35
2.621.946,61
18.347.820,39
9.094.907,82
355.760,00
111.980,91
8.235.070,00
1.488.500,00
1.911.000,00
18.282.000,00
10.531.000,00
373.500,00
107.800,00
8.145.069,25
2.283.134,81
1.278.773,39
18.033.102,06
10.530.787,16
373.185,00
112.009,29
8.264.970,00
1.488.500,00
2.222.000,00
17.819.000,00
9.216.000,00
373.500,00
107.800,00
8.477.670,00
3.910.000,00
1.985.000,00
19.091.000,00
9.895.000,00
373.500,00
107.800,00
8.360.320,00
3.910.000,00
1.983.000,00
20.226.000,00
10.483.000,00
373.500,00
107.800,00
8.361.320,00
3.910.000,00
2.007.000,00
21.076.000,00
10.924.000,00
373.500,00
107.800,00
8.364.720,00
3.910.000,00
2.061.000,00
22.008.000,00
11.407.000,00
373.500,00
107.800,00
8.364.120,00
3.910.000,00
1.086.000,00
22.457.000,00
11.639.000,00
373.500,00
107.800,00
8.367.520,00
3.910.000,00
1.111.000,00
22.938.000,00
11.889.000,00
373.500,00
107.800,00
8.366.920,00
3.910.000,00
1.137.000,00
23.428.000,00
12.143.000,00
373.500,00
107.800,00
8.368.320,00
3.910.000,00
1.164.000,00
23.905.000,00
12.390.000,00
373.500,00
107.800,00
6.298.606,46
6.633.690,00
7.085.340,67
5.631.420,00
7.003.240,00
6.792.230,00
6.459.240,00
6.540.490,00
6.574.650,00
6.558.440,00
6.580.660,00
6.591.820,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
87.769.386,54
87.685.510,00
88.145.169,27
86.601.160,00
94.177.110,00
94.865.260,00
93.382.380,00
94.439.850,00
93.917.040,00
94.776.750,00
95.712.410,00
96.295.060,00
sonstige ordentliche Aufwendungen
sonstige Aufwendungen
Zwischensumme ordentliche Aufwendungen
Zinsaufwendungen
2.353.848,39
2.792.000,00
2.531.670,96
3.041.900,00
2.291.900,00
2.391.800,00
2.541.700,00
2.691.600,00
2.741.500,00
2.791.400,00
2.841.300,00
2.891.200,00
Zinsaufwendungen Darlehen
Zinsaufwendungen Kassenkredite
Erstattungszinsen Gewerbesteuer
1.674.185,57
652.864,32
26.798,50
1.852.000,00
900.000,00
40.000,00
1.592.422,30
654.471,91
284.776,75
2.001.900,00
1.000.000,00
40.000,00
1.551.900,00
700.000,00
40.000,00
1.551.800,00
800.000,00
40.000,00
1.601.700,00
900.000,00
40.000,00
1.651.600,00
1.000.000,00
40.000,00
1.701.500,00
1.000.000,00
40.000,00
1.751.400,00
1.000.000,00
40.000,00
1.801.300,00
1.000.000,00
40.000,00
1.851.200,00
1.000.000,00
40.000,00
Summe Aufwand
90.123.234,93
90.477.510,00
90.676.840,23
89.643.060,00
96.469.010,00
97.257.060,00
95.924.080,00
97.131.450,00
96.658.540,00
97.568.150,00
98.553.710,00
99.186.260,00
Summe Ertrag
77.844.353,02
73.803.380,00
71.035.837,37
80.014.880,00
87.502.480,00
90.280.870,00
93.692.170,00
96.440.900,00
97.715.250,00
98.578.420,00
99.580.710,00
100.999.830,00
Saldo
-12.278.881,91
-16.674.130,00
-19.641.002,86
-9.628.180,00
-8.966.530,00
-6.976.190,00
-2.231.910,00
-690.550,00
1.056.710,00
1.010.270,00
1.027.000,00
1.813.570,00
Die Investitionen 2016
Einen klassischen „eigenständigen“ Vermögenshaushalt wie im kameralen System kennt das NKF nicht. Die Investitionen sind stattdessen Teil
des Finanzplanes. In den einzelnen Teilfinanzplänen sind die Einzahlungen und Auszahlungen für Investitionen gesondert zu veranschlagen.
Der Rat der Stadt Jülich hat die Wertgrenze, oberhalb derer Investitionen gemäß § 4 Absatz der Gemeindehaushaltsverordnung als
Einzelmaßnahmen auszuweisen sind, auf 25.000 € festgelegt: In der Praxis werden aber sämtliche Maßnahmen unabhängig von der
Größenordnung als einzelne Maßnahmen veranschlagt. Sammelpositionen gibt es lediglich im Bereich der Schulen, wo die Produktsachkonten
für die Anschaffung von Anlagevermögen aber vorab nicht weiter aufgeschlüsselt werden können.
In Zeiten des „Nothaushaltes“ waren die Investitionen in einer parallel zum Haushalt zu erstellenden Prioritätenliste in die Bereiche
„rentierliche“ (=durch Gebühren refinanzierte) und „unrentierliche“ (=alle übrigen) Investitionen zu unterteilen. Für die rentierlichen
Investitionen wurden Darlehen in der Regel unbegrenzt genehmigt, für die unrentierlichen Investitionen durften Kredite bis zu einer Höhe von
2/3 der Tilgung aufgenommen werden.
Bei Kommunen mit Haushaltssicherungskonzept dagegen galt die Regelung, dass eine Netto-Neuverschuldung vermieden werden muss. Neue
Kredite durften also nun in Höhe der jährlichen Tilgung aufgenommen werden. Für die Stadt Jülich bedeutete das, dass die jährlich maximal
zulässige Kreditaufnahme auf 1,8 Millionen € begrenzt war. Damit waren hier engere Grenzen gesetzt als zu Zeiten des Nothaushaltes, was
eigentlich unverständlich war. Wohl nicht zuletzt aus diesem Grunde wurde die Begrenzung mittlerweile aufgehoben. Eine Beschränkung der
Kreditaufnahme gibt es demnach für HSK-Kommunen nicht mehr, es muss aber gewährleistet sein, dass die aus der Kreditaufnahme
resultierenden Zins- und Tilgungsleistungen im HSK darstellbar, d.h. finanziert sind.
An regelmäßig verfügbaren Einnahmen stehen aus den Investitionspauschalen des Landes (einschl. Schul-, Sport- und Feuerwehrpauschale)
rund 2,38 Millionen € zu Verfügung. Daneben finanzieren sich die Investitionen aus Veräußerung von Anlagevermögen. In 2016 sind hier 2,091
Millionen € angesetzt, wobei alleine die Einnahmen aus der Veräußerung des Alten Rathauses sich auf 1,775 Millionen € belaufen. Die
Veräußerung war schon in 2015 veranschlagt, ist aber bislang nicht erfolgt.
In den vergangenen Jahren wurden die investiven Ausgaben maßgeblich beeinflusst durch die Maßnahme „Sanierung Schulzentrum“, für die
alleine z.B. in 2013 rund 6 Millionen € bereit zu stellen waren. Diese Maßnahme ist mit dem Haushaltsjahr 2014 abgeschlossen, in 2016 sind
aber noch 300.000 € veranschlagt für Gewerke, bei denen die Schlussrechnung aussteht.
Im Rahmen des Jahresabschlusses wurde darauf verzichtet, Ermächtigungen aus 2015 nach 2016 zu übertragen. Stattdessen wurden die Mittel
für 2016 neu angemeldet. Teilweise wurden auf der Grundlage des genehmigten Ansatzes 2015 Aufträge erteilt, für die der Mittelabfluss in 2016
neu veranschlagt ist. Der veranschlagte Ansatz 2016 kann in diesen Fällen nicht gestrichen werden. Hierauf wird im Rahmen der Erläuterungen
jeweils eingegangen.
Der Finanzplan 2016 sieht insgesamt Investitionen in Höhe von 6,599 Millionen € vor. Größter Posten sind mit rund 2,1 Millionen € die
Maßnahmen im Abwasserbereich (Kanalsanierungen gemäß Abwasserbeseitigungskonzept). Für Straßenbaumaßnahmen sind 540.000 €
veranschlagt. Immerhin 1,744 Millionen € entfallen auf Beschaffungen für die Feuerwehr, für Fahrzeuge und Geräte des Bauhofes sind rund
438.000 € vorgesehen.
Erwähnt sei noch, dass für 2016 bis 2018 die Errichtung eines Mehrfamilienhauses auf dem Grundstück der ehemaligen Musikschule
veranschlagt ist. Die Maßnahme hat -einschließlich des Abrisses des alten Gebäudes- ein Volumen von 4,4 Millionen €. Davon sind 3 Millionen
€ über Wohnungsbauförderungsmittel finanziert, so dass sich der Eigenanteil der Stadt auf rund 1,4 Millionen € beläuft. In 2016 sind die
Abrisskosten und Planungskosten in Höhe von insgesamt 300.000 € veranschlagt. Die eigentlichen Baukosten sind für 2017 mit 2,5 Millionen €
und 2016 mit 1,6 Millionen € veranschlagt.
Zur Finanzierung dieser Maßnahmen ist eine Kreditaufnahme in Höhe von 1.354.400 € erforderlich, die unter dem Betrag der Tilgungen (ca.
2.000.000 €) liegt. Insofern kann in 2016 eine Netto-Neuverschuldung vermieden werden.
Die Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes bis 2023
Zusammen mit dem Haushalt 2016 ist das Haushaltssicherungskonzept bis 2023 fortzuschreiben. Dabei ist zu beachten, dass der
Haushaltsausgleich weiterhin spätestens in 2023 erreicht sein muss. Gleichzeitig darf im HSK-Zeitraum das Eigenkapital nicht vollständig
aufgezehrt werden.
Eine wesentliche Konsolidierungsmaßnahme aus dem HSK 2013 war das „Einfrieren“ der Personalaufwendungen auf dem Stand 2013.
Tarifsteigerungen und/oder Personalmehrungen wären demnach durch entsprechende Einsparungen auszugleichen, was im Prinzip bedeutete,
dass ein überwiegender Teil von im HSK-Zeitraum durch Verrentung freiwerdenden Stellen nicht wiederbesetzt werden könnte. Es hat sich
jedoch gezeigt, dass diese Vorgabe durch die relativ hohen Tarifabschlüsse 2014, aber auch wegen der ständigen Zunahme von Aufgaben, nicht
eingehalten werden kann. Mit dem Nachtrag 2014 wurde daher die Festlegung getroffen, dass freiwerdende Stellen grundsätzlich nachbesetzt
werden. Bei der Nachbesetzung sind aber Einsparungen angesetzt, da diese in der Regel zeitverzögert erfolgt und –zumindest im
Beamtenbereich- der Nachfolger zunächst niedriger eingruppiert ist als der alte Stelleninhaber. Daneben ist gemäß den Orientierungsdaten für
die Folgejahre eine Tarifsteigerung von einem Prozent berücksichtigt.
Auch andere der zu Beginn angeführten Konsolidierungsmaßnahmen konnten nicht umgesetzt werden. So wurde die Verkleinerung des Rates
zwar beschlossen, war aber wegen der sich aus dem Wahlergebnis ergebenden Überhangmandate letztlich nicht realisierbar. Bei den Ansätzen
nach der nächsten Kommunalwahl ist aber wieder eine Verkleinerung berücksichtigt.
Im Bereich der Bücherei und der Musikschule konnten die vorgegebenen Zuschussverringerungen ebenfalls nicht realisiert werden, wobei im
Falle der Musikschule das Ziel nur knapp verfehlt wurde. Wenn hier nach dem Umzug in das Schulzentrum belastbarere Werte zu den anteiligen
Gebäudekosten der Musikschule vorliegen, könnte hier die vorgegebene Verringerungen des städtischen Zuschussbedarfes sogar erreicht
werden.
Die im Bereich der Sportstätten angesetzte Erhöhung der Nutzungsentgelte bisher nicht beschlossen. Dies müsste noch erfolgen, ansonsten kann
auch hier das Konsolidierungsziel nicht erreicht werden. Bei den Bürgerhallen konnte die vorgegebene Reduzierung des Zuschussbedarfes
ebenfalls nicht eingehalten werden. Hier sind entweder höhere Entgelte zu beschließen oder aber Hallen zu schließen bzw. in Trägerschaft von
Dritten zu übergeben.
Die Einführung der Gewässerunterhaltungsgebühr wird wie schon im Vorjahr noch einmal um ein Jahr nach hinten verschoben werden.
Hintergrund sind u.a. die hier anstehenden Gesetzesänderungen, wonach z.B. die Aufwendungen für die Vorarbeiten zur Einführung dieser
neuen Gebühr, die einen erheblichen Aufwand darstellen, künftig über die Gebühr refinanziert werden können, was bisher nicht der Fall war.
Die Erträge aus dieser Gebühr müssen aufgrund der Erfahrung einer Nachbarkommune in jedem Falle nach unten korrigiert werden. So können
nicht die vollen Aufwendungen über die Gebühr refinanziert werden, sondern nur rund 50 % der Aufwendungen.
Bezogen auf die Steuerhebesätze ist die folgende Entwicklung veranschlagt:
2015
2016
2017
2018
2019
2020
2021
2022
2023
Hebesatz neu in %
297
310
350
400
400
400
400
400
400
gemäß HSK 2013
310
297
310
310
310
310
325
348
325
348
325
351
325
351
325
351
325
351
Hebesatz neu in %
517
560
630
720
720
720
720
720
720
gemäß HSK 2013
560
517
560
560
560
560
604
618
604
618
604
621
604
621
604
621
604
621
Hebesatz neu in %
497
497
540
598
598
601
601
601
601
gemäß HSK 2013
540
497
540
540
540
540
584
598
584
598
584
601
584
601
584
601
584
601
Grundsteuer A
gemäß HSK 2015
Grundsteuer B
gemäß HSK 2015
Gewerbesteuer
gemäß HSK 2015
Bei der Gewerbesteuer sind für die Jahre 2017 ff die Hebesätze aus dem letztjährigen HSK angesetzt. Im Zuge der Haushaltsberatungen in
diesen Jahren sollten sämtliche Verbesserungen dazu genutzt werden, die dargestellte Erhöhung dieser Hebesätze zu vermeiden.