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Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 9/Kirchherten -Teilgebiet zwischen "Weidgasse" und "Düstersgässchen"- a) Beratung über die im Wege der frühzeitigen Beteiligung eingegangenen Anregungen und Stellungnahmen sowie b) Beschlussfassung zur Durchführung der öffentlichen Auslegung der Planung für die Dauer eines Monats -Einleitung des Verfahrens nach § 3 (2) und § 4 (2) BauGB-)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
18 kB
Datum
28.04.2009
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 9/Kirchherten
-Teilgebiet zwischen "Weidgasse" und "Düstersgässchen"-
a) Beratung über die im Wege der frühzeitigen Beteiligung eingegangenen Anregungen und Stellungnahmen sowie
b) Beschlussfassung zur Durchführung der öffentlichen Auslegung der Planung für die Dauer eines Monats -Einleitung des Verfahrens nach § 3 (2) und § 4 (2) BauGB-) Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 9/Kirchherten
-Teilgebiet zwischen "Weidgasse" und "Düstersgässchen"-
a) Beratung über die im Wege der frühzeitigen Beteiligung eingegangenen Anregungen und Stellungnahmen sowie
b) Beschlussfassung zur Durchführung der öffentlichen Auslegung der Planung für die Dauer eines Monats -Einleitung des Verfahrens nach § 3 (2) und § 4 (2) BauGB-) Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 9/Kirchherten
-Teilgebiet zwischen "Weidgasse" und "Düstersgässchen"-
a) Beratung über die im Wege der frühzeitigen Beteiligung eingegangenen Anregungen und Stellungnahmen sowie
b) Beschlussfassung zur Durchführung der öffentlichen Auslegung der Planung für die Dauer eines Monats -Einleitung des Verfahrens nach § 3 (2) und § 4 (2) BauGB-)

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Inhalt der Datei

STADT BEDBURG Zu TOP: Drucksache: WP71/2009 1. Ergänzung Fachbereich I Sitzungsteil Az.: öffentlich Beratungsfolge: Sitzungstermin: Ausschuss für Struktur und Stadtentwicklung 09.09.2008 Ausschuss für Struktur und Stadtentwicklung 10.02.2009 Rat der Stadt Bedburg 28.04.2009 Betreff: Bebauungsplan Nr. 9/Kirchherten -Teilgebiet zwischen "Weidgasse" und "Düstersgässchen"a) Beratung über die im Wege der frühzeitigen Beteiligung eingegangenen Anregungen und Stellungnahmen sowie b) Beschlussfassung zur Durchführung der öffentlichen Auslegung der Planung für die Dauer eines Monats -Einleitung des Verfahrens nach § 3 (2) und § 4 (2) BauGB- Beschlussvorschlag: Zu a) Der Rat der Stadt Bedburg beschließt, über die im Wege der frühzeitigen Beteiligung gem § 3 (1) und § 4 (1) BauGB eingegangenen Stellungnahmen eine Abwägung durchzuführen und hierüber einzelne Beschlüsse gem. der beiliegenden Abwägungsliste (Anlage A) zu fassen. Zu b) Ferner fasst der Rat für den Bebauungsplan Nr. 9/Kichherten nebst Begründung sowie dazugehörigen Anlagen den Beschluss zur öffentlichen Auslegung gem. § 3 (2) und § 4 (2) BauGB und beschließt die Planung auf die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen. Beratungsergebnis: Gremium: Einstimmig: Bemerkungen: Sitzung am: Mit Stimmenmehrheit: Ja Nein Enthaltung Laut Beschlussvorschlag Abweichender Beschluss STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 2 Begründung: Der Ausschuss für Struktur und Stadtentwicklung hat in seiner Sitzung am 09.09.2008 den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 9/Kirchherten gem. § 2 (1) BauGB gefasst und beschlossen, das Verfahren formgerecht mit dem frühzeitigen Beteiligungsverfahren einzuleiten. Der Aufstellungsbeschluss wurde daraufhin mit Veröffentlichung in der 47. Ausgabe des Amtsblattes des Rhein-Erft-Kreises am 28.10.2008 bekannt gemacht und auf das frühzeitige öffentliche Beteiligungsverfahren gem. § 3 (1) BauGB mit Frist zur Stellungnahme vom 04.11.2008 bis einschließlich 25.11.2008 hingewiesen. Die Träger öffentlicher Belange und Behörden wurden gem. § 4 (1) BauGB mit Schreiben vom 05.12.2008 mit Frist vom 11.12.2008 bis einschließlich zum 19.01.2009 zur Abgabe ihrer Stellungnahmen zur vorliegenden Planung aufgefordert. Die während der frühzeitigen Beteiligungsverfahren eingegangenen Anregungen und Stellungnahmen sind am 10.02.2009 durch den Ausschuss für Struktur und Stadtentwicklung vorberaten und in Anlage A) -Abwägungsliste- aufgeführt sowie mit einem entsprechenden Abwägungsvorschlag versehen. Die Planung wird aufgrund der Stellungnahmen und der hierzu erarbeiteten Abwägung gem. Anlage A –Abwägungsliste- im Wesentlichen dahingehend geändert, dass eine Aufweitung der Weidgasse in südliche Richtung (ca. 3,00 m) bei gleichzeitiger Abgrenzung des Plangebietes durch einen Grünstreifen vorgenommen wird. Die Verwaltung empfiehlt wie im Beschlussvorschlag aufgeführt zu verfahren. Anmerkung: Derzeit wird geprüft, ob die Erstellung eines „Schalltechnischen Gutachtens“ notwendig wird. Darüber hinaus ist die Entwässerungssituation gegenwärtiger Prüfungsinhalt. Sobald diesbezüglich endgültige Resultate vorliegen, wird das förmliche Verfahren mit der Offenlage der Planung auf die Dauer eines Monats fortgeführt. Hier evtl. Abstimmungsergebnis aus vorherigen Fachausschüssen eintragen: Ausschuss für Struktur und Stadtentwicklung am 10.02.2009, Einstimmig (0) Enthaltung(en). Finanzielle Auswirkungen: Nein X Ja Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*: * evtl. gesondertes Beiblatt beifügen 50181 Bedburg, 17.04.2009 Beschlussvorlage WP7-1/2009 1. Ergänzung Seite 2 STADT BEDBURG ----------------------------------Stefan Lukas (Sachbearbeiter) Sitzungsvorlage ----------------------------------Udo Schmitz (Sachbearbeiter) Seite: 3 ----------------------------------Jürgen Schmeier (Fachbereichsleiter) ----------------------------------Gunnar Koerdt (Bürgermeister) Beschlussvorlage WP7-1/2009 1. Ergänzung Seite 3