Daten
Kommune
Kreuzau
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Erstellt
19.11.09, 11:21
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kreuzau
Bauamt - Herr Linden/641-18
BE: Herr Linden/Herr Schmühl
Kreuzau, 19. November 2009
Vorlagen-Nr.
50/2001
- Öffentlicher Teil Sitzungsvorlage
für den
Bau- und Planungsausschuss
Hauptausschuss
Rat
29.05.2001
12.06.2001
27.06.2001
TOP: Verkehrssituation am Einmündungsbereich L 249/ Grünstraße im Ortsteil Drove
I. Sach- und Rechtslage:
Aufgrund eines Antrages der CDU-Fraktion auf Einrichtung eines Überholverbotes Ortsumgehung
Drove (L 249) am Einmündungsbereich Grünstraße hat der Rat der Gemeinde Kreuzau in seiner
Sitzung am 11.04.2000 die Verwaltung beauftragt, beim Straßenverkehrsamt des Kreises Düren
einen entsprechenden Antrag zu stellen (V-Nr. 28/00). Mit Verfügung vom 06.02.2001 hat das
Straßenverkehrsamt mitgeteilt, dass beabsichtigt ist, den Antrag der Gemeinde Kreuzau
abzulehnen. Alternativ ist seitens des Straßenverkehrsamtes vorgesehen, das Einfahren von der
Grünstraße aus auf die L 249 durch VZ 267 StVO (Verbot der Einfahrt) zu verbieten. Wie ich
bereits in der Sitzung des Bau- und Planungsausschusses am 01.03.2001 mündlich bekannt
gegeben habe, ist die Gemeinde Kreuzau hierzu um Stellungnahme gebeten worden.
Die Verfügung des Kreises Düren ist als Anlage beigefügt. Ebenfalls als Anlage beigefügt ist ein
Schreiben des CDU-Ortsverbandes Drove vom 26.03.2001, in dem alternativ vorgeschlagen wird,
zusätzlich zu dem bereits stehenden VZ 206 StVO (Halt! Vorfahrt gewähren!) eine Haltlinie auf der
Fahrbahn aufzubringen.
Betrachtet man die 3 vorliegenden Alternativen, wird man die vom SVA zur Stellungnahme
erbetene als die sicherste bezeichnen müssen, da es dabei nicht mehr zu den beschriebenen
Begegnungen im Falle eines Einfahrens auf die L 249 kommen kann. Durch die verkehrsrechtliche
Trennung der in Rede stehenden Verkehrsteilnehmer stände es diesen nicht mehr zu Disposition,
eine gefährliche Verkehrssituation subjektiv herbeizuführen. Andererseits hätte sie natürlich eine
Verkehrsverlagerung insbesondere auf die ohnehin in Drove wohl am stärksten befahrene
Drovestraße zur Konsequenz.
Das beim SVA beantragte Überholverbot würde zwar dazu führen, dass es nicht mehr zu
Begegnungsverkehr auf der Überholspur kommen kann; die Maßnahme hätte jedoch, wie vom
SVA beschrieben, ausschließlich negative Konsequenzen für die Kraftfahrer, die derzeit erlaubt
auf dem in Rede stehenden Teilstück der L 249 überholen wollen und den Überholvorgang
gegebenenfalls auch über die Einmündung hinaus abschließen dürfen.
Der nunmehr vom CDU-Ortsverband Drove gemachte Vorschlag zur Verdeutlichung des VZ 206
StVO durch eine Haltlinie trägt dem Umstand Rechnung, dass das von einigen
Verkehrsteilnehmern geschilderte Einfahren auf die L 249 als verkehrsrechtlich bedenklich
bezeichnet werden muss. Bei diesem Zeichen muss nämlich auf jeden Fall vor dem Einfahren auf
eine vorfahrtberechtigte Straße zunächst angehalten werden. Erst nach Vergewisserung über das
gesamte Verkehrsgeschehen in beiden Richtungen darf abgebogen werden. Das Anhalten, sofern
von links kein Verkehr kommt, mit anschließender Vergewisserung über das Verkehrsgeschehen
Vorlage:
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in Richtung Kreuzau wird offensichtlich aus Gewohnheitsgründen nicht praktiziert, so dass dieses
Verhalten auch zu prekären Situationen beitragen kann.
Gleichwohl erscheint mir nach einer durchgeführten Ortsbesichtigung der Hauptgrund für das
Auftreten der geschilderten Problematik in dem derzeit vor Ort vorhandenen erheblichen
Überwuchs von Ast- und Strauchwerk teilweise über den östlichen Straßenseitengraben hinaus zu
liegen. Zwar beginnt das Ast- und Strauchwerk erst ca. 70 m hinter der Einmündung in Richtung
Kreuzau; da jedoch anschließend eine lang gezogene Kurve folgt, beeinträchtigt der Überwuchs
gerade das im vorliegenden Falle sehr wichtige Sichtfeld im Innenkurvenbereich. Nach einem
Rückschnitt würde sich ein erheblich größeres Sichtfeld erzielen lassen mit der Folge einer
früheren und besseren gegenseitigen Sicht der in Frage kommenden Verkehrsteilnehmer.
Zusätzlich zu dem Aufbringen einer Haltlinie, die auf das Verhalten der Kraftfahrer an dem
Einmündungsbereich selbst einwirken soll, wird nach meiner Ansicht auch die Vergrößerung des
Sichtfeldes zu einer erheblichen Entschärfung der Situation vor Ort beitragen.
Zusammenfassend schlage ich Ihnen als voraussichtlich wirksame und die alle
Verkehrsteilnehmer am geringsten belastende Maßnahme vor, einen entsprechenden Beschluss
zu fassen und die Verwaltung zu beauftragen, dem Straßenverkehrsamt des Kreises Düren
entsprechend zu berichten. Das SVA hat bei einem vorab geführten intensiven Gespräch, auch
unter Berücksichtigung des beabsichtigten Rückschnittes, seine Bereitschaft signalisiert, eine
Haltlinie anzuordnen unter Zurückstellung der Absicht, die Einfahrt in die L 249 durch VZ 267 StVO
zu verbieten.
II. Haushaltsmäßige Auswirkungen:
Im Haushaltsplan sind bei Haushaltsstelle 1.630.5100.1 insgesamt 500.000,00 DM veranschlagt.
Da das Aufbringen der Haltlinie aus Verkehrssicherheitsgründen erforderlich ist, können die Mittel
dafür (ca. 70,00 DM) verausgabt werden.
III. Beschlussvorschlag:
1.
Zusätzlich zu dem VZ 206 StVO wird auf der Grünstraße am Einmündungsbereich L 249
eine Haltlinie entsprechend der Sichtlinie aufgebracht, um Kraftfahrern zu verdeutlichen,
dass vor der Haltlinie anzuhalten ist, bevor auf die L 249 eingefahren wird. Zur
Vergrößerung des Sichtfeldes wird ein Rückschnitt von Strauch- und Astwerk östlich der L
249 in Richtung Kreuzau durchgeführt.
2.
Die Verwaltung wird beauftragt, beim Straßenverkehrsamt des Kreises Düren die Haltlinie
alternativ zu dem vorliegenden Antrag auf Überholverbot bzw. dem vom
Straßenverkehrsamt vorgesehenen Einfahrverbot durch VZ 267 StVO zu beantragen.
Der Bürgermeister
- Ramm Anlagen
IV. Beratungsergebnis:
Einstimmig:
Ja:
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Vorlage:
Nein:
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Enthaltungen: ________
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