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Allgemeine Vorlage (Verkehrssituation am Einmündungsbereich L 249/ Grünstraße im Ortsteil Drove)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
11 kB
Erstellt
19.11.09, 11:21
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Allgemeine Vorlage (Verkehrssituation am Einmündungsbereich L 249/ Grünstraße im Ortsteil Drove) Allgemeine Vorlage (Verkehrssituation am Einmündungsbereich L 249/ Grünstraße im Ortsteil Drove) Allgemeine Vorlage (Verkehrssituation am Einmündungsbereich L 249/ Grünstraße im Ortsteil Drove)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Kreuzau Bauamt - Herr Linden/641-18 BE: Herr Linden/Herr Schmühl Kreuzau, 19. November 2009 Vorlagen-Nr. 50/2001 - Öffentlicher Teil Sitzungsvorlage für den Bau- und Planungsausschuss Hauptausschuss Rat 29.05.2001 12.06.2001 27.06.2001 TOP: Verkehrssituation am Einmündungsbereich L 249/ Grünstraße im Ortsteil Drove I. Sach- und Rechtslage: Aufgrund eines Antrages der CDU-Fraktion auf Einrichtung eines Überholverbotes Ortsumgehung Drove (L 249) am Einmündungsbereich Grünstraße hat der Rat der Gemeinde Kreuzau in seiner Sitzung am 11.04.2000 die Verwaltung beauftragt, beim Straßenverkehrsamt des Kreises Düren einen entsprechenden Antrag zu stellen (V-Nr. 28/00). Mit Verfügung vom 06.02.2001 hat das Straßenverkehrsamt mitgeteilt, dass beabsichtigt ist, den Antrag der Gemeinde Kreuzau abzulehnen. Alternativ ist seitens des Straßenverkehrsamtes vorgesehen, das Einfahren von der Grünstraße aus auf die L 249 durch VZ 267 StVO (Verbot der Einfahrt) zu verbieten. Wie ich bereits in der Sitzung des Bau- und Planungsausschusses am 01.03.2001 mündlich bekannt gegeben habe, ist die Gemeinde Kreuzau hierzu um Stellungnahme gebeten worden. Die Verfügung des Kreises Düren ist als Anlage beigefügt. Ebenfalls als Anlage beigefügt ist ein Schreiben des CDU-Ortsverbandes Drove vom 26.03.2001, in dem alternativ vorgeschlagen wird, zusätzlich zu dem bereits stehenden VZ 206 StVO (Halt! Vorfahrt gewähren!) eine Haltlinie auf der Fahrbahn aufzubringen. Betrachtet man die 3 vorliegenden Alternativen, wird man die vom SVA zur Stellungnahme erbetene als die sicherste bezeichnen müssen, da es dabei nicht mehr zu den beschriebenen Begegnungen im Falle eines Einfahrens auf die L 249 kommen kann. Durch die verkehrsrechtliche Trennung der in Rede stehenden Verkehrsteilnehmer stände es diesen nicht mehr zu Disposition, eine gefährliche Verkehrssituation subjektiv herbeizuführen. Andererseits hätte sie natürlich eine Verkehrsverlagerung insbesondere auf die ohnehin in Drove wohl am stärksten befahrene Drovestraße zur Konsequenz. Das beim SVA beantragte Überholverbot würde zwar dazu führen, dass es nicht mehr zu Begegnungsverkehr auf der Überholspur kommen kann; die Maßnahme hätte jedoch, wie vom SVA beschrieben, ausschließlich negative Konsequenzen für die Kraftfahrer, die derzeit erlaubt auf dem in Rede stehenden Teilstück der L 249 überholen wollen und den Überholvorgang gegebenenfalls auch über die Einmündung hinaus abschließen dürfen. Der nunmehr vom CDU-Ortsverband Drove gemachte Vorschlag zur Verdeutlichung des VZ 206 StVO durch eine Haltlinie trägt dem Umstand Rechnung, dass das von einigen Verkehrsteilnehmern geschilderte Einfahren auf die L 249 als verkehrsrechtlich bedenklich bezeichnet werden muss. Bei diesem Zeichen muss nämlich auf jeden Fall vor dem Einfahren auf eine vorfahrtberechtigte Straße zunächst angehalten werden. Erst nach Vergewisserung über das gesamte Verkehrsgeschehen in beiden Richtungen darf abgebogen werden. Das Anhalten, sofern von links kein Verkehr kommt, mit anschließender Vergewisserung über das Verkehrsgeschehen Vorlage: Seite - 2 - in Richtung Kreuzau wird offensichtlich aus Gewohnheitsgründen nicht praktiziert, so dass dieses Verhalten auch zu prekären Situationen beitragen kann. Gleichwohl erscheint mir nach einer durchgeführten Ortsbesichtigung der Hauptgrund für das Auftreten der geschilderten Problematik in dem derzeit vor Ort vorhandenen erheblichen Überwuchs von Ast- und Strauchwerk teilweise über den östlichen Straßenseitengraben hinaus zu liegen. Zwar beginnt das Ast- und Strauchwerk erst ca. 70 m hinter der Einmündung in Richtung Kreuzau; da jedoch anschließend eine lang gezogene Kurve folgt, beeinträchtigt der Überwuchs gerade das im vorliegenden Falle sehr wichtige Sichtfeld im Innenkurvenbereich. Nach einem Rückschnitt würde sich ein erheblich größeres Sichtfeld erzielen lassen mit der Folge einer früheren und besseren gegenseitigen Sicht der in Frage kommenden Verkehrsteilnehmer. Zusätzlich zu dem Aufbringen einer Haltlinie, die auf das Verhalten der Kraftfahrer an dem Einmündungsbereich selbst einwirken soll, wird nach meiner Ansicht auch die Vergrößerung des Sichtfeldes zu einer erheblichen Entschärfung der Situation vor Ort beitragen. Zusammenfassend schlage ich Ihnen als voraussichtlich wirksame und die alle Verkehrsteilnehmer am geringsten belastende Maßnahme vor, einen entsprechenden Beschluss zu fassen und die Verwaltung zu beauftragen, dem Straßenverkehrsamt des Kreises Düren entsprechend zu berichten. Das SVA hat bei einem vorab geführten intensiven Gespräch, auch unter Berücksichtigung des beabsichtigten Rückschnittes, seine Bereitschaft signalisiert, eine Haltlinie anzuordnen unter Zurückstellung der Absicht, die Einfahrt in die L 249 durch VZ 267 StVO zu verbieten. II. Haushaltsmäßige Auswirkungen: Im Haushaltsplan sind bei Haushaltsstelle 1.630.5100.1 insgesamt 500.000,00 DM veranschlagt. Da das Aufbringen der Haltlinie aus Verkehrssicherheitsgründen erforderlich ist, können die Mittel dafür (ca. 70,00 DM) verausgabt werden. III. Beschlussvorschlag: 1. Zusätzlich zu dem VZ 206 StVO wird auf der Grünstraße am Einmündungsbereich L 249 eine Haltlinie entsprechend der Sichtlinie aufgebracht, um Kraftfahrern zu verdeutlichen, dass vor der Haltlinie anzuhalten ist, bevor auf die L 249 eingefahren wird. Zur Vergrößerung des Sichtfeldes wird ein Rückschnitt von Strauch- und Astwerk östlich der L 249 in Richtung Kreuzau durchgeführt. 2. Die Verwaltung wird beauftragt, beim Straßenverkehrsamt des Kreises Düren die Haltlinie alternativ zu dem vorliegenden Antrag auf Überholverbot bzw. dem vom Straßenverkehrsamt vorgesehenen Einfahrverbot durch VZ 267 StVO zu beantragen. Der Bürgermeister - Ramm Anlagen IV. Beratungsergebnis: Einstimmig: Ja: ________ ________ Vorlage: Nein: ________ Enthaltungen: ________ Seite - 3 -