Daten
Kommune
Kreuzau
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19.11.09, 11:21
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kreuzau
Umwelt- und Ordnungsamt BE: Frau Becker
Kreuzau, 19. November 2009
Vorlagen-Nr.
67/2001
- Öffentlicher Teil Sitzungsvorlage
für den
Hauptausschuss
Rat
12.06.2001
27.06.2001
TOP: Erlass einer ordnungsbehördlichen Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen
im Ortsteil Kreuzau aus Anlass des 4. Ortsfestes der Kreuzauer Interessengemeinschaft
(KIG) am 02.09.2001
I. Sach- und Rechtslage:
Die Kreuzauer Interessengemeinschaft KIG hat mit Datum vom 11.05.2001 beantragt, anlässlich
des 4. Ortsfestes im Ortsteil Kreuzau am 02.09.2001 einen verkaufsoffenen Sonntag wie auch in
den Vorjahren von 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr zu genehmigen.
Gemäß § 14 des Gesetzes über den Ladenschluss (Ladenschlussgesetz) und § 1 der Verordnung
zur Regelung von Zuständigkeiten auf dem Gebiet des Arbeits- und technischen
Gefahrenschutzes (ZustVO ArbtG) i.V.m. Nr. 4.6 Teil III der Anlage zur ZustVO ArbtG darf die
Gemeinde als örtliche Ordnungsbehörde das Offenhalten von Verkaufsstellen aus besonderem
Anlass durch ordnungsbehördliche Verordnung zulassen.
Nach einem Runderlass des Ministeriums für Arbeit, Soziales und Stadtentwicklung, Kultur und
Sport sind vor Erlass einer Rechtsverordnung nach § 14 Ladenschlussgesetz Stellungnahmen der
auf
Kreisebene
zuständigen
Gliederungen
der
betroffenen
Gewerkschaften,
der
Einzelhandelsverbände und der Kirchen einzuholen und zu berücksichtigen.
Folgende Institutionen wurden um die Abgabe einer Stellungnahme gebeten:
1. Gewerkschaft Handel, Banken und Versicherungen,
2. Deutsche Angestelltengewerkschaft,
3. Industrie- und Handelskammer Aachen,
3. Einzelhandelsverband Aachen-Düren e.V.,
4. Katholische Pfarrgemeinde St. Heribert Kreuzau.
Vorlage:
Seite - 2 -
Bis auf die Pfarrgemeinde Kreuzau haben alle Institutionen ihre Stellungnahmen zwischenzeitlich
abgegeben. Seitens der Industrie- und Handelskammer und des Einzelhandelsverbandes AachenDüren werden gegen die beabsichtigte Sonntagsöffnung keine Bedenken geltend gemacht. Wie
auch in Vorjahren stehen die Gewerkschaften dem beabsichtigten Vorhaben unter dem Aspekt
des Arbeitnehmerschutzes ablehnend gegenüber.
Sowohl die Deutsche Angestelltengewerkschaft als auch die Gewerkschaft Handel, Banken und
Versicherungen verweisen in ihren Stellungnahmen ausdrücklich auf die bestehenden
Bestimmungen des Ladenschlussgesetzes, wonach die an der Sonntagsöffnung beteiligten
Betriebe am vorhergehenden Samstag bereits um 14:00 Uhr geschlossen haben müssen.
Nach Auffassung der Verwaltung sollte jedoch trotz der negativen Stellungnahmen der
Gewerkschaften ein verkaufsoffener Sonntag zugelassen werden. Die beabsichtigte Veranstaltung
„Kreuzauer Ortsfest“ findet in diesem Jahr bereits zum vierten Mal statt. Die vorangegangenen
Ortsfeste haben eine große Anzahl von Besuchern angelockt, die sich über das Angebot der
Kreuzauer Einzelhandelsbetriebe informieren konnten, so dass sich Kreuzau als attraktiver
Einkaufsort präsentieren konnte. Aus diesem Grunde sollte dem Antrag der KIG stattgegeben
werden.
Dem Erfordernis des § 14 Abs. 1 Ladenschlussgesetz, dass die Verkaufsstellen, die von der
Sonntagsöffnung Gebrauch machen, an dem jeweils vorausgehenden Samstag ab 14:00 Uhr
geschlossen werden müssen, wird in der ordnungsbehördlichen Verordnung Rechnung getragen
werden. Der Verstoß gegen diese Bestimmung wird mit Bußgeld bewehrt, so dass entsprechende
Maßnahmen ergriffen werden können, um die Umgehung der Regelungen des
Ladenschlussgesetzes zu vermeiden.
II. Haushaltsmäßige Auswirkungen:
Keine, da die Kosten der Veröffentlichung der ordnungsbehördlichen Verordnung vom
Antragsteller zu erstatten sind.
III. Beschlussvorschlag:
„Auf der Grundlage der Bestimmungen des Gesetzes über den Ladenschluss wird der Erlass einer
ordnungsbehördlichen Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen aus Anlass des 4.
Ortsfestes im Bereich des Ortsteiles Kreuzau beschlossen.
Der Text der ordnungsbehördlichen Verordnung ist als Anlage beigefügt und gilt als Bestandteil
dieses Beschlusses.“
Der Bürgermeister
- Ramm -
IV. Beratungsergebnis:
Einstimmig:
Ja:
Nein:
Enthaltungen:
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