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Allgemeine Vorlage (Anerkennung einer weiteren offenen Jugendeinrichtung sowie Übernahme der damit verbundenen Kosten)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
8,4 kB
Erstellt
19.11.09, 11:21
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Allgemeine Vorlage (Anerkennung einer weiteren offenen Jugendeinrichtung sowie Übernahme der damit verbundenen Kosten) Allgemeine Vorlage (Anerkennung einer weiteren offenen Jugendeinrichtung sowie Übernahme der damit verbundenen Kosten)

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Gemeinde Kreuzau Sozial- und Sportamt - Herr Steg BE: Herr Steg Kreuzau, 19. November 2009 Vorlagen-Nr. 45/2001 1. Ergänzung - Öffentlicher Teil Sitzungsvorlage für den Hauptausschuss Rat 12.06.2001 27.06.2001 TOP: Anerkennung einer weiteren offenen Jugendeinrichtung sowie Übernahme der damit verbundenen Kosten I. Sach- und Rechtslage: In der Sitzung vom 10.05.2001 hat der Sozialausschuss dem Entwurf des Konzeptes für eine mobile Einrichtung der offenen Jugendarbeit in der Gemeinde Kreuzau und dem Entwurf des mit den beteiligten Pfarrgemeinden abzuschließenden Vertrages über die gemeinsame Wahrnehmung der offenen Jugendarbeit zugestimmt. Die Pfarrgemeinde St. Andreas Stockheim hat mit Schreiben vom 21.05.2001 Änderungswünsche zum Vertragsentwurf über die gemeinsame Wahrnehmung der offenen Jugendarbeit vorgelegt. Diese Änderungswünsche basieren auf einer juristischen Prüfung des abzuschließenden Vertrages. Danach soll in § 6 Abs. 1 ergänzt werden: „Die Fachkraft soll grundsätzlich in allen drei Orten mit jeweils 1/3 ihrer regelmäßigen Arbeitszeit tätig werden. In § 9 Abs. 2 soll die Möglichkeit geschaffen werden, nach Ablauf von 5 Jahren ohne Zustimmung der Beteiligten unter Berücksichtigung einer Jahresfrist zu kündigen. Die betroffenen Pfarrgemeinden Drove und Kreuzau sowie die Evangelische Gemeinde zu Düren wurden zu diesen Änderungswünschen befragt; sie haben den vorgeschlagenen Änderungen zugestimmt. Der Entwurf dieses Vertrages ist als Anlage beigefügt. II. Haushaltsmäßige Auswirkungen: Für das Haushaltsjahr 2001 müssen anteilig ab Einstellung der pädagogischen Fachkraft 5.000,00 DM zur Verfügung gestellt werden. Für die Folgejahre sind jeweils 5.000,00 DM zu veranschlagen. III. Beschlussvorschlag: Vorlage: Seite - 2 - „Dem Entwurf des Konzeptes für eine mobile Einrichtung der offenen Jugendarbeit in der Gemeinde Kreuzau wird zugestimmt. Die Verwaltung wird beauftragt, dieses Konzept unverzüglich dem Kreisjugendamt vorzulegen, damit nach Möglichkeit noch vor der Sommerpause eine Entscheidung herbeigeführt werden kann. Die entsprechenden Mittel sind im Haushalt bereitzustellen. Mit den Pfarrgemeinden St. Martinus Drove, St. Heribertus Kreuzau und St. Andreas Stockheim sowie mit der Evangelischen Gemeinde zu Düren ist ein „Vertrag über die gemeinsame Wahrnehmung der offenen Jugendarbeit in den Ortsteilen Drove, Kreuzau und Stockheim“ entsprechend dem vorgelegten Muster abzuschließen.“ Der Bürgermeister - Ramm - IV. Beratungsergebnis: Einstimmig: Ja: Nein: Enthaltungen: ________ ________ ________ ________