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Kommune
Kreuzau
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19.11.09, 11:21
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
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Gemeinde Kreuzau
Hauptamt - Herr Stolz
BE: Herr Stolz
Kreuzau, 19. November 2009
Vorlagen-Nr. 39/2001 1. Ergänzung
- Öffentlicher Teil Sitzungsvorlage
für den
Freizeitbadausschuss
Hauptausschuss
Rat
17.09.2001
19.09.2001
27.09.2001
TOP: Situation des TROPIC Freizeitbades Kreuzau
I. Sach- und Rechtslage:
Mit Erbbaurechtsvertrag vom 21.12.1999 wurde das TROPIC-Freizeitbad Kreuzau bekanntlich auf
die Freizeitbad Kreuzau GmbH übertragen. Die Gesellschaft beabsichtigt, die derzeit defizitäre
Anlage durch verschiedene bauliche Erweiterungen, wie Saunalandschaft, vergrößerte
Gastronomie unter Einbeziehung des Außenbereiches, Errichtung einer Beachhalle etc., rentabel
betreiben zu können. Vertraglich ist hier eine Mindestinvestitionssumme von 7 Mio. DM genannt,
tatsächlich möchten die Betreiber inzwischen rd. 19 Mio. DM investieren, um die
Wettbewerbsfähigkeit des Bades herstellen zu können.
Da die Investitionen entscheidend für die erwartete Wirtschaftlichkeit sind, wurde der Freizeitbad
GmbH ein Rücktrittsrecht vom Vertrag zum 31.12.00 eingeräumt. Mit Ratsbeschluss vom 26.09.00
ist dieses Rücktrittsrecht bis 31.12.01 verlängert worden, weil die Investitionsbemühungen noch
nicht erfolgreich abgeschlossen werden konnten.
Gleichzeitig hat der Rat beschlossen, ab 01.01.01 einen monatlichen Betriebskostenzuschuss von
30.000 DM, längstens bis zum Baubeginn der Erweiterungsmaßnahme und maximal begrenzt auf
300.000 DM, zu bewilligen.
Der im Erbbaurechtsvertrag festgeschriebene Betrag von 500.000 DM zur Beseitigung
verschiedener Gewährleistungsmängel kommt erst zur Auszahlung, wenn die Finanzierung der
Erweiterungsmaßnahme gesichert ist.
Abweichend hiervon hat der Rat am 26.09.00 beschlossen, zur Durchführung dringend
notwendiger Reparaturen vorab hieraus einen Teilbetrag von 150.000 DM zur Verfügung zu
stellen. Die Auszahlung erfolgt allerdings nur Zug um Zug gegen Vorlage der
Reparaturrechnungen. Bisher sind hier 28.124,26 DM ausgezahlt worden.
Bei Vertragsabschluss im Dezember 1999 sind alle Vertragsbeteiligten davon ausgegangen, dass
die damals in Aussicht gestellte Landesbürgschaft zur Absicherung des Investitionsvorhabens
relativ zeitnah bewilligt würde. Durch vom Land NRW veränderte Bewilligungsbedingungen hat
sich diese Hoffnung zur Jahresmitte 2000 endgültig zerschlagen.
Danach sind von der Gesellschaft verschiedene Finanzierungsmodelle mit diversen Partnern
angegangen worden, bis heute allerdings ohne greifbare Ergebnisse. Zuletzt hat am 19.03.01 ein
Gespräch bei der Westdeutschen Genossenschafts-Zentralbank (WGZ) stattgefunden, an dem
neben Vertretern der Freizeitbad-GmbH auch Vertreter der Hamburger Elektrizitätswerke (HEW)
sowie der Unterzeichner teilgenommen haben. Durch einen Wechsel in der Abteilungsleitung der
WGZ ist es in diesem Gespräch gegenüber dem früheren Stand zu weitergehenden
Anforderungen an die Freizeitbad-GmbH gekommen, die sicherlich zu einer Verzögerung um etwa
ein halbes Jahr führen wird. Letztlich können auch die Erfolgsaussichten dieser Bemühungen noch
nicht sicher beurteilt werden, obwohl mit den HEW, die in die Technik der Schwimmbadanlage
investieren wollen, ein sehr leistungsfähiger Partner zur Verfügung steht.
Vorlage:
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Auch wenn z.Zt. noch parallel Verhandlungen mit anderen Partnern geführt werden, so kann doch
festgestellt werden, dass endgültige Ergebnisse noch nicht vorliegen und wohl kurzfristig nicht
erreicht werden können.
Vor diesem Hintergrund muss die gesamte Betriebssituation des Bades gesehen werden. Als die
Gesellschaft das Bad übernahm, war mit 213.797 Besuchern im Jahr 1999 ein absoluter
Besucher-Tiefstand erreicht. Es ist zwar der Gesellschaft gelungen, die Besucherzahlen im Jahr
2000 auf ca. 240.000 zu steigern, gleichwohl hat dies zur Deckung der laufenden Betriebskosten
nicht ausgereicht.
Erschwerend kam hinzu, dass unerwartete Aufwendungen von mehr als 400.000 DM aufgebracht
werden mussten, ohne die ein geordneter Badebetrieb nicht möglich gewesen wäre.
Im Verlauf der Monate ist die Gesellschaft deshalb mit den Erstattungen der von der Gemeinde
vorgelegten Personal-, Strom- und Wärmekosten in Rückstand geraten. Auf Antrag der Betreiber
habe ich die offenen Forderungen zunächst bis zum 31.03.01 gestundet. Dabei habe ich mich in
erster Linie davon leiten lassen, dass eine Ablehnung des Antrages unmittelbar ein
Insolvenzverfahren zur Folge gehabt hätte mit der Konsequenz, dass bei einer Schließung des
Bades die Personalkosten der damals 14 bei der Gemeinde angestellten Mitarbeiter den
Gemeindehaushalt in vollem Umfange sowohl für das Jahr 2000 als auch für die Folgejahre
zusätzlich belastet und fast 40 von der Gesellschaft eingestellte Bedienstete ihren Arbeitsplatz
verloren hätten. Auch wäre der vollständige Ausfall des Schul- und Vereinsschwimmens die Folge
gewesen.
Hätte sich die Gemeinde entschieden, das Bad in eigener Regie weiterzuführen, wären die
negativen Auswirkungen auf den Gemeindehaushalt ebenfalls deutlich höher ausgefallen als bei
einer Stundung.
Letztlich war zu berücksichtigen, dass durch Ratsbeschluss zum einen der Betrag von 500.000
DM sowie der Betriebskostenzuschuss von bis zu 300.000 DM zugesagt ist und ggf. hätte
verrechnet werden können.
Unter Berücksichtigung aller Umstände war eine Stundung der offenen Forderungen, die bis heute
auf rd. 755.000 DM angewachsen sind, angezeigt.
Auf Grund der dargestellten gesamten Entwicklung möchte ich nunmehr die weitere
Vorgehensweise mit Ihnen abstimmen. Insbesondere müsste erörtert werden, ob ich dem
zwischenzeitlich vorliegenden Antrag auf befristete Verlängerung der Stundung entsprechen sollte.
Bei der Entscheidung über diese Frage spielt sicherlich eine entscheidende Rolle, welche
Alternativen zur Verfügung stehen.
Nach meiner Auffassung wird es nicht mehr möglich sein, einen anderen privaten Betreiber zu
gewinnen, der das Bad zu akzeptablen Konditionen übernehmen würde. Nach Beendigung des
bestehenden Vertragsverhältnisses mit der Freizeitbad Kreuzau GmbH stünde die Gemeinde vor
der Frage, das Bad entweder zu schließen oder selber weiterzubetreiben. Nachstehend deshalb
einige überschlägliche Kostenberechnungen:
1. Vollständige Schließung des Bades
- Sämtliche Personalkosten der noch bei der Gemeinde verbleibenden
Beschäftigten sind in vollem Umfang zu zahlen
(5 festangestellte Mitarbeiter) ohne Aushilfen
275.000 DM
- Für die vermietete Sauna- und Massagepraxis muss der Betrieb gewährleistet
werden. Die reduzierten Energiekosten werden einschl. notwendigem
Erhalt der Anlage auf
40.000 DM
geschätzt.
- Kosten für notdürftige Unterhaltung
20.000 DM
- Versicherungen
10.000 DM
- Sonstige nicht kalkulierbare Ausgaben, Erstattung von Geldwertkarten
geschätzt
30.000 DM
Gesamtkosten Jahr
375.000 DM
./. Miete Sauna
40.000 DM
335.000 DM
Vorlage:
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Die Kosten zur Kompensation des ausgefallenen Schulsports, z.B. durch die Einrichtung einer
weiteren Sporthalle etc., sind nicht berücksichtigt.
Ebenso bleibt der Schuldendienst für die verbleibenden Altschulden von derzeit ca. 757.000 DM
in allen Berechnungen unberücksichtigt.
2. Betrieb des Sportbeckens
Freizeitbades
nur
für
Schul-
und
Vereinssport,
Erforderlich 1 Techniker, Reinigungskräfte (Betrag in Gesamtsumme
von 275.000 DM enthalten)
Aufsicht durch Lehrpersonen
- Die tatsächlichen Personalkosten für die festangestellten Mitarbeiter fallen allerdings weiter an mit rd.
- Strom, Wärme, Wasser, Abwasser, Versicherungen, Wasseraufbereitung
- Lfd. Unterhaltung, Reparaturen (auch des stillgelegten
Freizeitbades)
- Sonstiges (Geldwertkarten, Unvorhergesehenes)
Gesamtausgaben
Schließung
des
-
./. Einnahmen aus Schul- und Vereinssport
./. Mieten
Gesamteinnahmen
verbleiben
(100.000 DM)
275.000 DM
400.000 DM
50.000 DM
30.000 DM
755.000 DM
60.000 DM
40.000 DM
100.000 DM
655.000 DM
==========
3. Betrieb des Sportbeckens auch für sonstige Badegäste, Schließung des Freizeitbades
-
-
Erforderlich 3 Schwimmmeister, 2 teilzeitbeschäftigte
Kassiererinnen (oder neues Kassensystem),
3 teilzeitbeschäftigte Reinigungskräfte
Unterhaltungskosten
Strom, Wärme, Wasser, Abwasser, Versicherungen,
Wasseraufbereitung
Sonstiges
Gesamtausgaben
./. Einnahmen Schul- und Vereinssport
./. Einnahmen sonstige Besucher 50.000 x 3,00 DM
./. Mieten, Pachten
verbleiben
350.000 DM
50.000 DM
420.000 DM
30.000 DM
900.000 DM
60.000 DM
150.000 DM
50.000 DM
260.000 DM
740.000 DM
==========
Vorlage:
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4. Weiterbetrieb des Freizeitbades durch die Freizeitbad-GmbH unter Gewährung eines
Betriebskostenzuschusses durch die Gemeinde.
Sofern die Gesellschaft ihre Bereitschaft hierzu erklären würde, könnte ein Weiterbetrieb auch
durch eine Defizitabdeckung bzw. jährliche Zuschussgewährung durch die Gemeinde an die
Gesellschaft erfolgen, wobei der Betrag auszuhandeln wäre. Voraussetzung müsste sein,
dass er unter der Summe der günstigsten Alternativlösung liegt.
Mit dieser Lösung wäre gewährleistet, dass die Bemühungen um eine Finanzierung der
vorgesehenen Investitionen ohne Zeitdruck weitergeführt werden können. Sobald die
Finanzierungszusage vorliegt, würde der Erbbaurechtsvertrag endgültig rechtswirksam. Ist die
Sicherung der Finanzierung nicht zu erreichen, könnte der Fortbestand des Bades durch die
laufende Zuschussgewährung gesichert werden.
Aus meiner Sicht ist eine bis 30.09.01 befristete weitere Stundung der Forderungen gegen die
Betreibergesellschaft empfehlenswert. Es
verbleibt dann noch Spielraum, grundlegende
Entscheidungen ohne allzu großen Zeitdruck zu beraten und vorzubereiten.
II. Haushaltsmäßige Auswirkungen:
Im Haushaltsplanentwurf 2001 sind bekanntlich 500.000 DM für die Beseitigung diverser
Gewährleistungsmängel eingeplant. (Davon rd. 28.000 DM vorab verausgabt.) Weitere 300.00 DM
sind veranschlagt zur Abdeckung entstehender Betriebskostendefizite. Hiervon sind für Januar –
März 2001 bereits 90.000 DM mit fälligen Forderungen verrechnet worden.
Zum heutigen Zeitpunkt stehen also die im Haushaltsplan bereitgestellten Restmittel von 682.000
DM den aufgelaufenen Forderungen gegen die Gesellschaft von rd. 755.000 DM gegenüber.
Direkte Auswirkungen auf den Haushaltsplan könnten darüber hinaus bei Fortführung der
Stundung in dem Maße eintreten, wie auch künftige Forderungen der Gemeinde unbeglichen
bleiben. Allerdings stehen nun die Besucher-starken Monate an, die im Abgleich aller Monate wohl
kaum zu einer weiteren Erhöhung des Defizitbetrages führen werden.
Diese ansteigenden Besucherzahlen müssten die Liquidität des Bades verbessern, so dass
vorsichtiger Optimismus angebracht ist.
III. Beschlussvorschlag:
„Der Bürgermeister wird ermächtigt, die Forderungen gegen die Freizeitbad GmbH befristet
bis zum 30.09.2001 weiter zu stunden.“
Der Bürgermeister
- Ramm -
IV. Beratungsergebnis:
Einstimmig:
Ja:
Nein:
Enthaltungen:
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