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Allgemeine Vorlage (Situation des TROPIC Freizeitbades Kreuzau)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
17 kB
Erstellt
19.11.09, 11:21
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
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Inhalt der Datei

Gemeinde Kreuzau Hauptamt - Herr Stolz BE: Herr Stolz Kreuzau, 19. November 2009 Vorlagen-Nr. 39/2001 1. Ergänzung - Öffentlicher Teil Sitzungsvorlage für den Freizeitbadausschuss Hauptausschuss Rat 17.09.2001 19.09.2001 27.09.2001 TOP: Situation des TROPIC Freizeitbades Kreuzau I. Sach- und Rechtslage: Mit Erbbaurechtsvertrag vom 21.12.1999 wurde das TROPIC-Freizeitbad Kreuzau bekanntlich auf die Freizeitbad Kreuzau GmbH übertragen. Die Gesellschaft beabsichtigt, die derzeit defizitäre Anlage durch verschiedene bauliche Erweiterungen, wie Saunalandschaft, vergrößerte Gastronomie unter Einbeziehung des Außenbereiches, Errichtung einer Beachhalle etc., rentabel betreiben zu können. Vertraglich ist hier eine Mindestinvestitionssumme von 7 Mio. DM genannt, tatsächlich möchten die Betreiber inzwischen rd. 19 Mio. DM investieren, um die Wettbewerbsfähigkeit des Bades herstellen zu können. Da die Investitionen entscheidend für die erwartete Wirtschaftlichkeit sind, wurde der Freizeitbad GmbH ein Rücktrittsrecht vom Vertrag zum 31.12.00 eingeräumt. Mit Ratsbeschluss vom 26.09.00 ist dieses Rücktrittsrecht bis 31.12.01 verlängert worden, weil die Investitionsbemühungen noch nicht erfolgreich abgeschlossen werden konnten. Gleichzeitig hat der Rat beschlossen, ab 01.01.01 einen monatlichen Betriebskostenzuschuss von 30.000 DM, längstens bis zum Baubeginn der Erweiterungsmaßnahme und maximal begrenzt auf 300.000 DM, zu bewilligen. Der im Erbbaurechtsvertrag festgeschriebene Betrag von 500.000 DM zur Beseitigung verschiedener Gewährleistungsmängel kommt erst zur Auszahlung, wenn die Finanzierung der Erweiterungsmaßnahme gesichert ist. Abweichend hiervon hat der Rat am 26.09.00 beschlossen, zur Durchführung dringend notwendiger Reparaturen vorab hieraus einen Teilbetrag von 150.000 DM zur Verfügung zu stellen. Die Auszahlung erfolgt allerdings nur Zug um Zug gegen Vorlage der Reparaturrechnungen. Bisher sind hier 28.124,26 DM ausgezahlt worden. Bei Vertragsabschluss im Dezember 1999 sind alle Vertragsbeteiligten davon ausgegangen, dass die damals in Aussicht gestellte Landesbürgschaft zur Absicherung des Investitionsvorhabens relativ zeitnah bewilligt würde. Durch vom Land NRW veränderte Bewilligungsbedingungen hat sich diese Hoffnung zur Jahresmitte 2000 endgültig zerschlagen. Danach sind von der Gesellschaft verschiedene Finanzierungsmodelle mit diversen Partnern angegangen worden, bis heute allerdings ohne greifbare Ergebnisse. Zuletzt hat am 19.03.01 ein Gespräch bei der Westdeutschen Genossenschafts-Zentralbank (WGZ) stattgefunden, an dem neben Vertretern der Freizeitbad-GmbH auch Vertreter der Hamburger Elektrizitätswerke (HEW) sowie der Unterzeichner teilgenommen haben. Durch einen Wechsel in der Abteilungsleitung der WGZ ist es in diesem Gespräch gegenüber dem früheren Stand zu weitergehenden Anforderungen an die Freizeitbad-GmbH gekommen, die sicherlich zu einer Verzögerung um etwa ein halbes Jahr führen wird. Letztlich können auch die Erfolgsaussichten dieser Bemühungen noch nicht sicher beurteilt werden, obwohl mit den HEW, die in die Technik der Schwimmbadanlage investieren wollen, ein sehr leistungsfähiger Partner zur Verfügung steht. Vorlage: Seite - 2 - Auch wenn z.Zt. noch parallel Verhandlungen mit anderen Partnern geführt werden, so kann doch festgestellt werden, dass endgültige Ergebnisse noch nicht vorliegen und wohl kurzfristig nicht erreicht werden können. Vor diesem Hintergrund muss die gesamte Betriebssituation des Bades gesehen werden. Als die Gesellschaft das Bad übernahm, war mit 213.797 Besuchern im Jahr 1999 ein absoluter Besucher-Tiefstand erreicht. Es ist zwar der Gesellschaft gelungen, die Besucherzahlen im Jahr 2000 auf ca. 240.000 zu steigern, gleichwohl hat dies zur Deckung der laufenden Betriebskosten nicht ausgereicht. Erschwerend kam hinzu, dass unerwartete Aufwendungen von mehr als 400.000 DM aufgebracht werden mussten, ohne die ein geordneter Badebetrieb nicht möglich gewesen wäre. Im Verlauf der Monate ist die Gesellschaft deshalb mit den Erstattungen der von der Gemeinde vorgelegten Personal-, Strom- und Wärmekosten in Rückstand geraten. Auf Antrag der Betreiber habe ich die offenen Forderungen zunächst bis zum 31.03.01 gestundet. Dabei habe ich mich in erster Linie davon leiten lassen, dass eine Ablehnung des Antrages unmittelbar ein Insolvenzverfahren zur Folge gehabt hätte mit der Konsequenz, dass bei einer Schließung des Bades die Personalkosten der damals 14 bei der Gemeinde angestellten Mitarbeiter den Gemeindehaushalt in vollem Umfange sowohl für das Jahr 2000 als auch für die Folgejahre zusätzlich belastet und fast 40 von der Gesellschaft eingestellte Bedienstete ihren Arbeitsplatz verloren hätten. Auch wäre der vollständige Ausfall des Schul- und Vereinsschwimmens die Folge gewesen. Hätte sich die Gemeinde entschieden, das Bad in eigener Regie weiterzuführen, wären die negativen Auswirkungen auf den Gemeindehaushalt ebenfalls deutlich höher ausgefallen als bei einer Stundung. Letztlich war zu berücksichtigen, dass durch Ratsbeschluss zum einen der Betrag von 500.000 DM sowie der Betriebskostenzuschuss von bis zu 300.000 DM zugesagt ist und ggf. hätte verrechnet werden können. Unter Berücksichtigung aller Umstände war eine Stundung der offenen Forderungen, die bis heute auf rd. 755.000 DM angewachsen sind, angezeigt. Auf Grund der dargestellten gesamten Entwicklung möchte ich nunmehr die weitere Vorgehensweise mit Ihnen abstimmen. Insbesondere müsste erörtert werden, ob ich dem zwischenzeitlich vorliegenden Antrag auf befristete Verlängerung der Stundung entsprechen sollte. Bei der Entscheidung über diese Frage spielt sicherlich eine entscheidende Rolle, welche Alternativen zur Verfügung stehen. Nach meiner Auffassung wird es nicht mehr möglich sein, einen anderen privaten Betreiber zu gewinnen, der das Bad zu akzeptablen Konditionen übernehmen würde. Nach Beendigung des bestehenden Vertragsverhältnisses mit der Freizeitbad Kreuzau GmbH stünde die Gemeinde vor der Frage, das Bad entweder zu schließen oder selber weiterzubetreiben. Nachstehend deshalb einige überschlägliche Kostenberechnungen: 1. Vollständige Schließung des Bades - Sämtliche Personalkosten der noch bei der Gemeinde verbleibenden Beschäftigten sind in vollem Umfang zu zahlen (5 festangestellte Mitarbeiter) ohne Aushilfen 275.000 DM - Für die vermietete Sauna- und Massagepraxis muss der Betrieb gewährleistet werden. Die reduzierten Energiekosten werden einschl. notwendigem Erhalt der Anlage auf 40.000 DM geschätzt. - Kosten für notdürftige Unterhaltung 20.000 DM - Versicherungen 10.000 DM - Sonstige nicht kalkulierbare Ausgaben, Erstattung von Geldwertkarten geschätzt 30.000 DM Gesamtkosten Jahr 375.000 DM ./. Miete Sauna 40.000 DM 335.000 DM Vorlage: Seite - 3 ========== Die Kosten zur Kompensation des ausgefallenen Schulsports, z.B. durch die Einrichtung einer weiteren Sporthalle etc., sind nicht berücksichtigt. Ebenso bleibt der Schuldendienst für die verbleibenden Altschulden von derzeit ca. 757.000 DM in allen Berechnungen unberücksichtigt. 2. Betrieb des Sportbeckens Freizeitbades nur für Schul- und Vereinssport, Erforderlich 1 Techniker, Reinigungskräfte (Betrag in Gesamtsumme von 275.000 DM enthalten) Aufsicht durch Lehrpersonen - Die tatsächlichen Personalkosten für die festangestellten Mitarbeiter fallen allerdings weiter an mit rd. - Strom, Wärme, Wasser, Abwasser, Versicherungen, Wasseraufbereitung - Lfd. Unterhaltung, Reparaturen (auch des stillgelegten Freizeitbades) - Sonstiges (Geldwertkarten, Unvorhergesehenes) Gesamtausgaben Schließung des - ./. Einnahmen aus Schul- und Vereinssport ./. Mieten Gesamteinnahmen verbleiben (100.000 DM) 275.000 DM 400.000 DM 50.000 DM 30.000 DM 755.000 DM 60.000 DM 40.000 DM 100.000 DM 655.000 DM ========== 3. Betrieb des Sportbeckens auch für sonstige Badegäste, Schließung des Freizeitbades - - Erforderlich 3 Schwimmmeister, 2 teilzeitbeschäftigte Kassiererinnen (oder neues Kassensystem), 3 teilzeitbeschäftigte Reinigungskräfte Unterhaltungskosten Strom, Wärme, Wasser, Abwasser, Versicherungen, Wasseraufbereitung Sonstiges Gesamtausgaben ./. Einnahmen Schul- und Vereinssport ./. Einnahmen sonstige Besucher 50.000 x 3,00 DM ./. Mieten, Pachten verbleiben 350.000 DM 50.000 DM 420.000 DM 30.000 DM 900.000 DM 60.000 DM 150.000 DM 50.000 DM 260.000 DM 740.000 DM ========== Vorlage: Seite - 4 - 4. Weiterbetrieb des Freizeitbades durch die Freizeitbad-GmbH unter Gewährung eines Betriebskostenzuschusses durch die Gemeinde. Sofern die Gesellschaft ihre Bereitschaft hierzu erklären würde, könnte ein Weiterbetrieb auch durch eine Defizitabdeckung bzw. jährliche Zuschussgewährung durch die Gemeinde an die Gesellschaft erfolgen, wobei der Betrag auszuhandeln wäre. Voraussetzung müsste sein, dass er unter der Summe der günstigsten Alternativlösung liegt. Mit dieser Lösung wäre gewährleistet, dass die Bemühungen um eine Finanzierung der vorgesehenen Investitionen ohne Zeitdruck weitergeführt werden können. Sobald die Finanzierungszusage vorliegt, würde der Erbbaurechtsvertrag endgültig rechtswirksam. Ist die Sicherung der Finanzierung nicht zu erreichen, könnte der Fortbestand des Bades durch die laufende Zuschussgewährung gesichert werden. Aus meiner Sicht ist eine bis 30.09.01 befristete weitere Stundung der Forderungen gegen die Betreibergesellschaft empfehlenswert. Es verbleibt dann noch Spielraum, grundlegende Entscheidungen ohne allzu großen Zeitdruck zu beraten und vorzubereiten. II. Haushaltsmäßige Auswirkungen: Im Haushaltsplanentwurf 2001 sind bekanntlich 500.000 DM für die Beseitigung diverser Gewährleistungsmängel eingeplant. (Davon rd. 28.000 DM vorab verausgabt.) Weitere 300.00 DM sind veranschlagt zur Abdeckung entstehender Betriebskostendefizite. Hiervon sind für Januar – März 2001 bereits 90.000 DM mit fälligen Forderungen verrechnet worden. Zum heutigen Zeitpunkt stehen also die im Haushaltsplan bereitgestellten Restmittel von 682.000 DM den aufgelaufenen Forderungen gegen die Gesellschaft von rd. 755.000 DM gegenüber. Direkte Auswirkungen auf den Haushaltsplan könnten darüber hinaus bei Fortführung der Stundung in dem Maße eintreten, wie auch künftige Forderungen der Gemeinde unbeglichen bleiben. Allerdings stehen nun die Besucher-starken Monate an, die im Abgleich aller Monate wohl kaum zu einer weiteren Erhöhung des Defizitbetrages führen werden. Diese ansteigenden Besucherzahlen müssten die Liquidität des Bades verbessern, so dass vorsichtiger Optimismus angebracht ist. III. Beschlussvorschlag: „Der Bürgermeister wird ermächtigt, die Forderungen gegen die Freizeitbad GmbH befristet bis zum 30.09.2001 weiter zu stunden.“ Der Bürgermeister - Ramm - IV. Beratungsergebnis: Einstimmig: Ja: Nein: Enthaltungen: ________ ________ ________ ________