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Allgemeine Vorlage (10. Änderung (vereinfachte Änderung) des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. F 2, Ortsteil Stockheim, Teilbereich "Am Bergwerk"; hier: Aufstellungsbeschluss)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
8,2 kB
Erstellt
19.11.09, 11:21
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Allgemeine Vorlage (10. Änderung (vereinfachte Änderung) des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. F 2, Ortsteil Stockheim, Teilbereich "Am Bergwerk";
hier: Aufstellungsbeschluss) Allgemeine Vorlage (10. Änderung (vereinfachte Änderung) des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. F 2, Ortsteil Stockheim, Teilbereich "Am Bergwerk";
hier: Aufstellungsbeschluss)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Kreuzau Bauamt - Herr Schmühl Az: 621-00/F 2, 10. Ä. BE: Herr Schmühl Kreuzau, 09. Oktober 2001 Vorlagen-Nr. 119/2001 - Öffentlicher Teil Sitzungsvorlage für den Bau- und Planungsausschuss Hauptausschuss Rat 24.10.2001 06.11.2001 20.11.2001 TOP: 10. Änderung (vereinfachte Änderung) des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. F 2, Ortsteil Stockheim, Teilbereich „Am Bergwerk“; hier: Aufstellungsbeschluss I. Sach- und Rechtslage: Mit Schreiben vom 21.08.2001 haben die Eheleute Zöllner und Engelhardt, Kreuzau-Stockheim, einen Antrag auf Änderung des o. a. Bebauungsplanes im Bereich des Grundstückes Gemarkung Stockheim, Flur 14, Parzelle Nr. 532, gestellt. Das Antragsschreiben sowie die dazugehörige Bebauungsplanablichtung sind als Anlage beigefügt. Die beiden Eheleute beabsichtigen, dieses 983 qm große Grundstück zu erwerben und mit einem Doppelhaus zu bebauen. Die Zufahrt soll zur „Andreasstraße“ erfolgen. Nach den Festsetzungen des Bebauungsplanes ist eine Bebauung derzeit jedoch nur mit einem Wohnhaus möglich. Die Erschließung wäre sowohl zur „Andreasstraße“ als auch zum Stichweg „Am Bergwerk“ möglich. Der derzeit noch gültige Bebauungsplan hat mit Datum vom 14. 12 1981 Rechtskraft erlangt. Die überbaubare Fläche musste seinerzeit wegen einer vorhandenen Hochspannungsleitung und der hier einzuhaltenden Schutzzonen so weit von der „Andreasstraße“ zurückverlegt werden. Da die Hochspannungsleitung seit Jahren nicht mehr vorhanden ist, bestehen aus der Sicht der Verwaltung keine Bedenken, dem Antrag stattzugeben und die überbaubaren Flächen antragsgemäß zu erweitern. Nach der Änderung ist es unproblematisch möglich, ein Doppelwohnhaus zu errichten. Da die Grundzüge der Planung nicht betroffen sind, kann ein vereinfachtes Änderungsverfahren durchgeführt werden. Von der beabsichtigten Planänderung sind Träger öffentlicher Belange nicht berührt. Private Belange angrenzender Grundstückseigentümer werden ebenfalls nicht berührt. II. Haushaltsmäßige Auswirkungen: Die Antragsteller haben sich bereit erklärt, sämtliche mit der B-Planänderung verbundenen Kosten zu übernehmen. Vorlage: Seite - 2 - III. Beschlussvorschlag: „Die Aufstellung der 10. Änderung -vereinfachte Änderung- des rechtskräftigen Bebauungsplanes F 2, Ortsteil Stockheim, Teilbereich „Am Bergwerk“, wird gemäß § 2 (1) und (4) BauGB in Verbindung mit § 13 BauGB beschlossen.“ Der Bürgermeister - Ramm -AnlagenIV. Beratungsergebnis: Einstimmig: Ja: Nein: Enthaltungen: ________ ________ ________ ________