Daten
Kommune
Kreuzau
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Erstellt
19.11.09, 11:21
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kreuzau
Bauamt - Herr Schmühl Az: 621-00/F 2, 10. Ä.
BE: Herr Schmühl
Kreuzau, 09. Oktober 2001
Vorlagen-Nr.
119/2001
- Öffentlicher Teil Sitzungsvorlage
für den
Bau- und Planungsausschuss
Hauptausschuss
Rat
24.10.2001
06.11.2001
20.11.2001
TOP: 10. Änderung (vereinfachte Änderung) des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. F 2,
Ortsteil Stockheim, Teilbereich „Am Bergwerk“;
hier: Aufstellungsbeschluss
I. Sach- und Rechtslage:
Mit Schreiben vom 21.08.2001 haben die Eheleute Zöllner und Engelhardt, Kreuzau-Stockheim,
einen Antrag auf Änderung des o. a. Bebauungsplanes im Bereich des Grundstückes Gemarkung
Stockheim, Flur 14, Parzelle Nr. 532, gestellt.
Das Antragsschreiben sowie die dazugehörige Bebauungsplanablichtung sind als Anlage
beigefügt.
Die beiden Eheleute beabsichtigen, dieses 983 qm große Grundstück zu erwerben und mit einem
Doppelhaus zu bebauen. Die Zufahrt soll zur „Andreasstraße“ erfolgen.
Nach den Festsetzungen des Bebauungsplanes ist eine Bebauung derzeit jedoch nur mit einem
Wohnhaus möglich. Die Erschließung wäre sowohl zur „Andreasstraße“ als auch zum Stichweg
„Am Bergwerk“ möglich.
Der derzeit noch gültige Bebauungsplan hat mit Datum vom 14. 12 1981 Rechtskraft erlangt. Die
überbaubare Fläche musste seinerzeit wegen einer vorhandenen Hochspannungsleitung und der
hier einzuhaltenden Schutzzonen so weit von der „Andreasstraße“ zurückverlegt werden. Da die
Hochspannungsleitung seit Jahren nicht mehr vorhanden ist, bestehen aus der Sicht der
Verwaltung keine Bedenken, dem Antrag stattzugeben und die überbaubaren Flächen
antragsgemäß zu erweitern. Nach der Änderung ist es unproblematisch möglich, ein
Doppelwohnhaus zu errichten.
Da die Grundzüge der Planung nicht betroffen sind, kann ein vereinfachtes Änderungsverfahren
durchgeführt werden.
Von der beabsichtigten Planänderung sind Träger öffentlicher Belange nicht berührt.
Private Belange angrenzender Grundstückseigentümer werden ebenfalls nicht berührt.
II. Haushaltsmäßige Auswirkungen:
Die Antragsteller haben sich bereit erklärt, sämtliche mit der B-Planänderung verbundenen Kosten
zu übernehmen.
Vorlage:
Seite - 2 -
III. Beschlussvorschlag:
„Die Aufstellung der 10. Änderung -vereinfachte Änderung- des rechtskräftigen
Bebauungsplanes F 2, Ortsteil Stockheim, Teilbereich „Am Bergwerk“, wird gemäß § 2
(1) und (4) BauGB in Verbindung mit § 13 BauGB beschlossen.“
Der Bürgermeister
- Ramm -AnlagenIV. Beratungsergebnis:
Einstimmig:
Ja:
Nein:
Enthaltungen:
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