Daten
Kommune
Bedburg
Größe
18 kB
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT BEDBURG
Zu TOP:
Drucksache: WP7-129/2004
Sitzungsteil
Ratsbüro
Öffentlich
Az.:
Nicht öffentlich
X
Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Rat der Stadt Bedburg
Bemerkungen:
14.12.2004
Betreff:
Neufassung der Hauptsatzung der Stadt Bedburg
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Bedburg beschließt die im Entwurf vorgelegte Hauptsatzung der Stadt
Bedburg. Der Text der Hauptsatzung ist Bestandteil dieser Niederschrift und als Anlage
beigefügt.
Beratungsergebnis:
Gremium:
Einstimmig:
Bemerkungen:
Sitzung am:
Mit Stimmenmehrheit:
Ja
Nein
Enthaltung Laut Beschlussvorschlag
Abweichender
Beschluss
STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
Seite: 2
Begründung:
Am 09.11.2004 ist durch einstimmigen Beschluss des Rates der Stadt Bedburg eine neue
Zuständigkeitsregelung für den Rat und die Ausschüsse der Stadt Bedburg beschlossen
worden. Diese hat den Ausschüssen im Bereich der Auftragsvergaben folgende
Entscheidungskompetenzen innerhalb des
jeweiligen Zuständigkeitsbereiches
übertragen:
„Produktgruppen und Produkte des Fachbereiches/Ratsbüros betreffende
Ausschreibungsverfahren und Auftragsvergaben, soweit die entsprechende
Kompetenz nicht nach der Hauptsatzung (§ 13 Abs. 3) dem Bürgermeister
übertragen ist; Beschlussfassung über die Auftragsvergabe nach Ablauf der
Angebotsfrist nur dann, wenn nicht bereits rechtlich eindeutig feststeht, an wen der
Zuschlag zu erteilen ist, oder wenn die Möglichkeit besteht, die Ausschreibung
aufzuheben. Über beabsichtigte Ausschreibungen ist der Ausschuss nach
Möglichkeit vorab zu informieren.“
Die bisherige Hauptsatzung sieht u. a. in § 13 Abs. 3 Buchstabe a) vor, dass dem
Bürgermeister folgenden Angelegenheiten zur Entscheidung übertragen werden:
„Vergabe von Lieferungen und Leistungen in Bauangelegenheien sowie Vergabe
von sonstigen Lieferungen und Leistungen bis zu einem Betrag von 25.000 € im
Einzelfall.“
Da Auftragsvergaben auf der Basis der vom Rat verabschiedeten Haushaltsplanungen
erfolgen, wird in Anpassung an die Zuständigkeitsregelung, die Vergaberichtlinien sowie
insbesondere entsprechend der vom Rat am 21.09.2004 einstimmig beschlossenen
Wertgrenzen hinsichtlich der Ausweisung von Einzelinvestitionsmaßnahmen in
Teilfinanzplänen vorgeschlagen, § 13 Abs. 3 Buchstabe a) der Hauptsatzung wie folgt zu
ändern:
§ 13
Bürgermeister
...
Abs. 3
Darüber hinaus werden dem Bürgermeister folgende Angelegenheiten zur Entscheidung
übertragen:
a) Vergabe von Lieferungen und Leistungen in Bauangelegenheiten sowie
Vergabe von sonstigen Lieferungen und Leistungen im Rahmen des
geltenden Haushaltsrechtes bis zu einem Betrag von 50.000 € im Einzelfall.
Auftragsvergaben gemäß Satz 1 im Rahmen des geltenden Haushaltsrechts
unbegrenzt, sofern nach Ablauf der Angebotsfrist bereits eindeutig feststeht,
an wen der Zuschlag zu erteilen ist oder wenn die Ausschreibung nicht mehr
aufgehoben werden kann.
STADT BEDBURG
Seite: 3
Sitzungsvorlage
...
Hinweis:
Die Hauptsatzung und ihre Änderung kann gemäß § 7 Abs. 3 GO NW nur mit der Mehrheit
der gesetzlichen Anzahl der Ratsmitglieder beschlossen werden. In der Sitzung des Rates
am 09.11.2004 wurde die Hauptsatzung neu gefasst; zwecks Vermeidung einer
Änderungssatzung wird vorgeschlagen die v. g. Anpassung ebenfalls im Wege einer
Neufassung durchzuführen.
Der Bürgermeister hat hierbei kein Stimmrecht.
Der Text der Hauptsatzung ist als Anlage beigefügt; Änderungen sind grau unterlegt.
-------------------------Steinbach
----------------------------------Brabender-Lipej
----------------------------------Koerdt
Sachbearbeiter(in)
Leiterin Ratsbüro
Bürgermeister