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Beschlussvorlage (Neufassung der Hauptsatzung der Stadt Bedburg )

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
18 kB
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
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STADT BEDBURG Zu TOP: Drucksache: WP7-129/2004 Sitzungsteil Ratsbüro Öffentlich Az.: Nicht öffentlich X Beratungsfolge: Sitzungstermin: Rat der Stadt Bedburg Bemerkungen: 14.12.2004 Betreff: Neufassung der Hauptsatzung der Stadt Bedburg Beschlussvorschlag: Der Rat der Stadt Bedburg beschließt die im Entwurf vorgelegte Hauptsatzung der Stadt Bedburg. Der Text der Hauptsatzung ist Bestandteil dieser Niederschrift und als Anlage beigefügt. Beratungsergebnis: Gremium: Einstimmig: Bemerkungen: Sitzung am: Mit Stimmenmehrheit: Ja Nein Enthaltung Laut Beschlussvorschlag Abweichender Beschluss STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 2 Begründung: Am 09.11.2004 ist durch einstimmigen Beschluss des Rates der Stadt Bedburg eine neue Zuständigkeitsregelung für den Rat und die Ausschüsse der Stadt Bedburg beschlossen worden. Diese hat den Ausschüssen im Bereich der Auftragsvergaben folgende Entscheidungskompetenzen innerhalb des jeweiligen Zuständigkeitsbereiches übertragen: „Produktgruppen und Produkte des Fachbereiches/Ratsbüros betreffende Ausschreibungsverfahren und Auftragsvergaben, soweit die entsprechende Kompetenz nicht nach der Hauptsatzung (§ 13 Abs. 3) dem Bürgermeister übertragen ist; Beschlussfassung über die Auftragsvergabe nach Ablauf der Angebotsfrist nur dann, wenn nicht bereits rechtlich eindeutig feststeht, an wen der Zuschlag zu erteilen ist, oder wenn die Möglichkeit besteht, die Ausschreibung aufzuheben. Über beabsichtigte Ausschreibungen ist der Ausschuss nach Möglichkeit vorab zu informieren.“ Die bisherige Hauptsatzung sieht u. a. in § 13 Abs. 3 Buchstabe a) vor, dass dem Bürgermeister folgenden Angelegenheiten zur Entscheidung übertragen werden: „Vergabe von Lieferungen und Leistungen in Bauangelegenheien sowie Vergabe von sonstigen Lieferungen und Leistungen bis zu einem Betrag von 25.000 € im Einzelfall.“ Da Auftragsvergaben auf der Basis der vom Rat verabschiedeten Haushaltsplanungen erfolgen, wird in Anpassung an die Zuständigkeitsregelung, die Vergaberichtlinien sowie insbesondere entsprechend der vom Rat am 21.09.2004 einstimmig beschlossenen Wertgrenzen hinsichtlich der Ausweisung von Einzelinvestitionsmaßnahmen in Teilfinanzplänen vorgeschlagen, § 13 Abs. 3 Buchstabe a) der Hauptsatzung wie folgt zu ändern: § 13 Bürgermeister ... Abs. 3 Darüber hinaus werden dem Bürgermeister folgende Angelegenheiten zur Entscheidung übertragen: a) Vergabe von Lieferungen und Leistungen in Bauangelegenheiten sowie Vergabe von sonstigen Lieferungen und Leistungen im Rahmen des geltenden Haushaltsrechtes bis zu einem Betrag von 50.000 € im Einzelfall. Auftragsvergaben gemäß Satz 1 im Rahmen des geltenden Haushaltsrechts unbegrenzt, sofern nach Ablauf der Angebotsfrist bereits eindeutig feststeht, an wen der Zuschlag zu erteilen ist oder wenn die Ausschreibung nicht mehr aufgehoben werden kann. STADT BEDBURG Seite: 3 Sitzungsvorlage ... Hinweis: Die Hauptsatzung und ihre Änderung kann gemäß § 7 Abs. 3 GO NW nur mit der Mehrheit der gesetzlichen Anzahl der Ratsmitglieder beschlossen werden. In der Sitzung des Rates am 09.11.2004 wurde die Hauptsatzung neu gefasst; zwecks Vermeidung einer Änderungssatzung wird vorgeschlagen die v. g. Anpassung ebenfalls im Wege einer Neufassung durchzuführen. Der Bürgermeister hat hierbei kein Stimmrecht. Der Text der Hauptsatzung ist als Anlage beigefügt; Änderungen sind grau unterlegt. -------------------------Steinbach ----------------------------------Brabender-Lipej ----------------------------------Koerdt Sachbearbeiter(in) Leiterin Ratsbüro Bürgermeister