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Sitzungsvorlage (Anlage 3)

Daten

Kommune
Jülich
Größe
1,1 MB
Datum
16.06.2016
Erstellt
06.06.16, 15:35
Aktualisiert
06.06.16, 15:35

Inhalt der Datei

Landschaftspflegerischer Fachbeitrag zum Bebauungsplan Altenburg Nr. 3 “ Ortseingang Altenburg “ Planungsamt der Stadt Jülich Stadt Jülich Landschaftspflegerischer Fachbeitrag Bebauungsplan Altenburg Nr. 3 " Ortseingang Altenburg " 14.05.2016 Inhalt 1. Rechtsgrundlage 2. Lage im Raum; Geltungsbereich 3. Bestandsbeschreibung 4. Bestandsbewertung aus Sicht des Naturschutzes und der Landschaftspflege 5. Landschaftsbild 6. Eingriffsbeschreibung 7. Auswirkungen auf Natur und Landschaft 8. 9. 7.1 Pflanzen- und Tierwelt 7.2 Landschaftsbild 7.3 Klima Bewertung von Eingriffen in Natur und Landschaft 8.1 Minimierung und Beeinträchtigungen 8.2 Ausgleich unvermeidbarer Beeinträchtigungen Flächenbilanz für die Eingriffs- und Ausgleichsbewertung 2 Stadt Jülich Landschaftspflegerischer Fachbeitrag 1. Bebauungsplan Altenburg Nr. 3 " Ortseingang Altenburg " 14.05.2016 Rechtsgrundlage Der landschaftspflegerische Begleitplan wird im Rahmen der Bauleitplanung erstellt. Gemäß § 1 Abs. 5, Satz 1 BauGB hat die Bauleitplanung zum Schutz und zur Entwicklung der natürlichen Lebensgrundlagen beizutragen. In den Grundsätzen des § 1 Abs.5, Satz 2, Ziffer 3, 4 und 7 BauGB werden die zu berücksichtigenden Belange von Naturschutz und Landschaftspflege nach den Bezugsfeldern Boden, Wasser, Luft, Klima, Naturhaushalt, Ortsund Landschaftsbild sowie Erholung differenziert. § 1 Abs. 5, Satz 3 BauGB verpflichtet die Planungsträger, mit Grund und Boden schonend umzugehen. § 2 Abs. 1, Ziffer 1 BNatSchG und § 2, Ziffer 1 LG beinhalten den Grundsatz, die Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes zu erhalten und zu verbessern, sowie Beeinträchtigungen zu unterlassen oder auszugleichen. 2. Lage im Raum Das Plangebiet liegt im Norden der Ortslage Altenburg. Der Geltungsbereich des Eingriffes umfasst ein ca. 8.100 qm großes Gebiet incl. Verkehrsfläche und ist wie folgt begrenzt: - 3. im Nordwesten durch eine Landwirtschaftsfläche, im Südwesten durch eine Wiesenfläche, im Südosten durch Wohnbebauung und Feldweg mit angrenzender Wohnbebauung, im Nordosten durch landwirtschaftliche Fläche. Bestandsbeschreibung Es handelt sich um eine bebaute Fläche mit Wohnhaus und Restaurationsbetrieb mit den dazu gehörigen Freiflächen und um eine landwirtschaftliche Nutzfläche. 4. Bestandsbewertung aus Sicht des Naturschutzes und der Landschaftspflege Aufgrund der vorhandenen Flächennutzung und Strukturen ist die Bedeutung des Plangebietes für den Biotop- und Artenschutz gering. Mit empfindlichen Pflanzen- und seltenen Tierarten ist wegen der Nutzung der Parzellen nicht zu rechnen. 5. Landschaftsbild Das Plangebiet liegt am Rand der Ortslage Altenburg als Teil eines besiedelten Bereiches. Der Blick vom Plangebiet in Richtung Nord – Westen zeigt das erhabene Bodendenkmal DN 039 " Motte Altenburg " mit dazu gehörigen Freiflächen. 3 Stadt Jülich Landschaftspflegerischer Fachbeitrag Bebauungsplan Altenburg Nr. 3 " Ortseingang Altenburg " 14.05.2016 Im Nord-Osten fällt der Blick auf eine landwirtschaftliche Ackerfläche mit dahinterliegender Bundesstraße. Der Süd – Osten und Süd-Westen ist geprägt durch Wohnbebauung mit Gartenland. 6. Eingriffsbeschreibung Der Geltungsbereich dieser Änderung wird als Mischgebiet ausgewiesen. Es soll neben der Erweiterung vorhandener Bebauung weitere Bebauung geschaffen werden. Der Eingriff ist gemäß §§ 18 und 21 Bundesnaturschutzgesetz ( BNatSchG ) zu minimieren und auszugleichen. 7. Auswirkungen auf Natur und Landschaft 7.1 Pflanzen- und Tierwelt Die Fläche weist durch die intensive Bewirtschaftung einen geringen Wert für den Schutz der Pflanzen- und Tierwelt auf, so dass sich die negativen Auswirkungen durch die Bebauung auf die Faktoren des Naturhaushaltes (Boden, Grundwasser, Klima) konzentrieren werden. 7.2 Landschaftsbild Von außen betrachtet liegt das Plangebiet am Rand einer bebauten Ortslage. Der Bereich der zukünftigen Bebauung tritt nicht negativ in Erscheinung. Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes sind nicht zu erwarten. 7.3 Klima Eine relevante Beeinträchtigung des Kleinklimas mit Ausstrahlung in die Umgebung lässt sich nicht ableiten, da das großräumige Klima insgesamt stets bestimmend sein wird. 8. Bewertung von Eingriffen in Natur und Landschaft 8.1 Minimierung und Beeinträchtigungen Bei den vorgesehenen Grundflächenzahlen ( GRZ ) von max. 0,8 bzw. 0,6 können bis zu 80% bzw.60%der Grundstücksfläche durch bauliche Anlagen, Garagen, Stellplätze mit ihren Zufahrten in Anspruch genommen werden. Somit kann eine Vollversiegelung nur bis zu diesem Grad angerechnet werden. 8.2 Ausgleich unvermeidbarer Beeinträchtigungen Der Ausgleich unvermeidbarer Beeinträchtigungen kann durch die intensive Nutzung des Gebietes im vorhandenen Plangebiet nicht realisiert werden, 4 Stadt Jülich Landschaftspflegerischer Fachbeitrag Bebauungsplan Altenburg Nr. 3 " Ortseingang Altenburg " 14.05.2016 Mit der Berechnung im folgenden Kapitel wird festgestellt, wie viel Fläche für eine Kompensation benötigt wird. 9. Flächenbilanz für die Eingriffs- und Ausgleichsbewertung Um die dargestellte Eingriffs- und Ausgleichsplanung zu überprüfen, wurde auf der Grundlage der Biotoptypenwertliste, entnommen aus der “ Numerischen Bewertung von Biotoptypen für die Bauleitplanung in NRW “ aus dem Jahre 2008, herausgegeben vom Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen, eine vergleichende Berechnung durchgeführt. Diese Wertliste erfasst die Standardtypen der Biotope bzw. der Nutzung und bringt sie in eine Werteskala zwischen 0 und 10 je qm (z. B. versiegelte Fläche = 0 Wertepunkte; Intensivwiese, artenarm = 3 Wertepunkte; Baumreihe, Allee mit lebensraumtypischen Baumarten > 50% = 5 Wertepunkte). Aus den Wertepunkten und dem jeweiligen Flächenanteil ergibt sich der Biotopwert vor und nach dem Eingriff. Die sich daraus ergebende Biotopwertdifferenz gibt an, ob mit den vorgesehenen Maßnahmen ein Ausgleich innerhalb des Plangebietes erzielt wurde oder zusätzlich Ersatzmaßnahmen an anderer Stelle erforderlich sind. Zur Bewertung des Eingriffes wird die Flächenaufteilung der bestehenden Situation der nach Durchführung der Baumaßnahme gegenübergestellt, wie aus den Tabellen ablesbar, so dass sich hieraus die Flächenbilanz ableiten lässt. Die Zahlenangaben beruhen auf einer Flächenberechnung aus Planmaßen und sind gerundet. Im Zusammenhang mit der durch den Bebauungsplan vorbereiteten Bebauung und Nutzung der Flächen ist zwar mit Eingriffen in Natur und Landschaft zu rechnen, es kann aber davon ausgegangen werden, dass der Eingriff keine größeren Negativauswirkungen auf die Natur ausübt. 5 Stadt Jülich Landschaftspflegerischer Fachbeitrag Bebauungsplan Altenburg Nr. 3 " Ortseingang Altenburg " 14.05.2016 A. Ausgangszustand des Untersuchungsraumes Flächen Nr. Fläche (s. Plan Ausgangs zustand) Code 1 1.1 2 1.3 3 3.1 4 5 1.1 4.3 6 4.3 7 1.1 Biotoptyp Grundwert A Korrekturfaktor Gesamtwert 2890 0 1 0 0,00 550 1 1 1 550 1.290 2 1 2 2.580,00 420 687 0 2 1 1 0 2 0,00 1.374,00 1.553 2 1 2 3.106,00 0 1 0 Gesamtflächenwert A 0,00 7.610,00 m MI 1 - Fläche versiegelte Fläche teil- oder unversiegelte Betriebsfläche MI 2 - Fläche Ackerfläche, intensiv MI 3 - Fläche versiegelte Fläche Zier- / Nutzgarten von jeglicher Bebauung freizuhaltende Fläche Straßenfläche versiegelte Fläche 2 % Einzelflächenwert 3.440 1.290 2.660 755 755 8.145 B. Zustand des Untersuchungsraumes gemäß B-Planfestsetzungen Flächen Nr. (s. Plan Festsetzungen des BPlanes) Fläche Code A 1.1 B 1.3 C 7.4 D 1.2 E 4.3 F G 1.1 H 4.3 I 1.1 Biotoptyp m MI 1 - Fläche versiegelte Fläche (GRZ=0,8) teil- oder unversiegelte Betriebsfläche MI 2 – Fläche Hecken, Gehölzstreifen Anrechenbare Flächen versiegelte Fläche mit nachgeschalteter Versickerung (GRZ=0,6) Zier-/Nutzgarten mit < 50% heimischen Gehölzen MI 3 - Fläche von jeglicher Bebauung freizuhaltende Fläche Anrechenbare Flächen versiegelte Fläche GRZ=0,6) Zier- / Nutzgarten mit < 50% heimischen Gehölzen Straßenfläche versiegelte Fläche % Grundwert A Korrekturfaktor Gesamtwert Einzelflächenwert 3.440 2752 80 0 1 0 0,00 688 20 1 1 1 688,00 5 1 5 1.245,00 1.290 249 624 60 0,5 1 0,5 312,00 416 40 2 1 2 832,00 2 1 2 3.106,00 2.660 1.553 664 60 0 1 0 0,00 443 40 2 1 2 886,00 0 1 0 Gesamtflächenwert B 0,00 7.069,00 755 8.145 Gesamtbilanz 2 Flächenwert B: 7.069,00 – Flächenwert A: 7.610,00 -541,00 6 Stadt Jülich Landschaftspflegerischer Fachbeitrag Bebauungsplan Altenburg Nr. 3 " Ortseingang Altenburg " 14.05.2016 7 Stadt Jülich Landschaftspflegerischer Fachbeitrag Bebauungsplan Altenburg Nr. 3 " Ortseingang Altenburg " 14.05.2016 Das Ergebnis zeigt, dass ein vollständiger Ausgleich innerhalb des Plangebietes nicht erzielt wird. Auf dem Grundstück Gemarkung Jülich, Flur 41, Teilstück der Parzelle 245, das momentan als Ackerfläche mit einer Wertigkeit von 2 öP genutzt wird, wird eine Streuobstwiese mit einer Wertigkeit von 6 öP angelegt. Aus der Berechnung 541 / (6 – 4) ergibt sich eine anzupflanzende Fläche von 135,25 qm. Dies entspricht einer Anpflanzung von zwei Obstbäumen auf einer Fläche von 200 qm, die mittels öffentlich – rechtlichem Vertrag zwischen dem Kreis Düren, Amt für Landschaftspflege und Naturschutz und dem Eigentümer gesichert wird. 8