Daten
Kommune
Jülich
Größe
1,1 MB
Datum
16.06.2016
Erstellt
06.06.16, 15:35
Aktualisiert
06.06.16, 15:35
Stichworte
Inhalt der Datei
Landschaftspflegerischer
Fachbeitrag
zum
Bebauungsplan
Altenburg Nr. 3
“ Ortseingang Altenburg “
Planungsamt der Stadt Jülich
Stadt Jülich
Landschaftspflegerischer Fachbeitrag
Bebauungsplan Altenburg Nr. 3 " Ortseingang Altenburg "
14.05.2016
Inhalt
1.
Rechtsgrundlage
2.
Lage im Raum; Geltungsbereich
3.
Bestandsbeschreibung
4.
Bestandsbewertung aus Sicht des Naturschutzes
und der Landschaftspflege
5.
Landschaftsbild
6.
Eingriffsbeschreibung
7.
Auswirkungen auf Natur und Landschaft
8.
9.
7.1
Pflanzen- und Tierwelt
7.2
Landschaftsbild
7.3
Klima
Bewertung von Eingriffen in Natur und Landschaft
8.1
Minimierung und Beeinträchtigungen
8.2
Ausgleich unvermeidbarer
Beeinträchtigungen
Flächenbilanz für die Eingriffs- und
Ausgleichsbewertung
2
Stadt Jülich
Landschaftspflegerischer Fachbeitrag
1.
Bebauungsplan Altenburg Nr. 3 " Ortseingang Altenburg "
14.05.2016
Rechtsgrundlage
Der landschaftspflegerische Begleitplan wird im Rahmen der Bauleitplanung
erstellt. Gemäß § 1 Abs. 5, Satz 1 BauGB hat die Bauleitplanung zum Schutz
und zur Entwicklung der natürlichen Lebensgrundlagen beizutragen.
In den Grundsätzen des § 1 Abs.5, Satz 2, Ziffer 3, 4 und 7 BauGB werden
die zu berücksichtigenden Belange von Naturschutz und Landschaftspflege
nach den Bezugsfeldern Boden, Wasser, Luft, Klima, Naturhaushalt, Ortsund Landschaftsbild sowie Erholung differenziert.
§ 1 Abs. 5, Satz 3 BauGB verpflichtet die Planungsträger, mit Grund und
Boden schonend umzugehen.
§ 2 Abs. 1, Ziffer 1 BNatSchG und § 2, Ziffer 1 LG beinhalten den Grundsatz,
die Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes zu erhalten und zu verbessern,
sowie Beeinträchtigungen zu unterlassen oder auszugleichen.
2.
Lage im Raum
Das Plangebiet liegt im Norden der Ortslage Altenburg. Der Geltungsbereich
des Eingriffes umfasst ein ca. 8.100 qm großes Gebiet incl. Verkehrsfläche
und ist wie folgt begrenzt:
-
3.
im Nordwesten durch eine Landwirtschaftsfläche,
im Südwesten durch eine Wiesenfläche,
im Südosten durch Wohnbebauung und Feldweg mit angrenzender
Wohnbebauung,
im Nordosten durch landwirtschaftliche Fläche.
Bestandsbeschreibung
Es handelt sich um eine bebaute Fläche mit Wohnhaus und
Restaurationsbetrieb mit den dazu gehörigen Freiflächen und um eine
landwirtschaftliche Nutzfläche.
4.
Bestandsbewertung aus Sicht des Naturschutzes und der
Landschaftspflege
Aufgrund der vorhandenen Flächennutzung und Strukturen ist die Bedeutung
des Plangebietes für den Biotop- und Artenschutz gering. Mit empfindlichen
Pflanzen- und seltenen Tierarten ist wegen der Nutzung der Parzellen nicht zu
rechnen.
5.
Landschaftsbild
Das Plangebiet liegt am Rand der Ortslage Altenburg als Teil eines
besiedelten Bereiches.
Der Blick vom Plangebiet in Richtung Nord – Westen zeigt das erhabene
Bodendenkmal DN 039 " Motte Altenburg " mit dazu gehörigen Freiflächen.
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Landschaftspflegerischer Fachbeitrag
Bebauungsplan Altenburg Nr. 3 " Ortseingang Altenburg "
14.05.2016
Im Nord-Osten fällt der Blick auf eine landwirtschaftliche Ackerfläche mit
dahinterliegender Bundesstraße.
Der Süd – Osten und Süd-Westen ist geprägt durch Wohnbebauung mit
Gartenland.
6.
Eingriffsbeschreibung
Der Geltungsbereich dieser Änderung wird als Mischgebiet ausgewiesen. Es
soll neben der Erweiterung vorhandener Bebauung weitere Bebauung
geschaffen werden.
Der Eingriff ist gemäß §§ 18 und 21 Bundesnaturschutzgesetz ( BNatSchG )
zu minimieren und auszugleichen.
7.
Auswirkungen auf Natur und Landschaft
7.1
Pflanzen- und Tierwelt
Die Fläche weist durch die intensive Bewirtschaftung einen geringen Wert für
den Schutz der Pflanzen- und Tierwelt auf, so dass sich die negativen
Auswirkungen durch die Bebauung auf die Faktoren des Naturhaushaltes
(Boden, Grundwasser, Klima) konzentrieren werden.
7.2
Landschaftsbild
Von außen betrachtet liegt das Plangebiet am Rand einer bebauten Ortslage.
Der Bereich der zukünftigen Bebauung tritt nicht negativ in Erscheinung.
Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes sind nicht zu erwarten.
7.3
Klima
Eine relevante Beeinträchtigung des Kleinklimas mit Ausstrahlung in die
Umgebung lässt sich nicht ableiten, da das großräumige Klima insgesamt
stets bestimmend sein wird.
8.
Bewertung von Eingriffen in Natur und Landschaft
8.1
Minimierung und Beeinträchtigungen
Bei den vorgesehenen Grundflächenzahlen ( GRZ ) von max. 0,8 bzw. 0,6
können bis zu 80% bzw.60%der Grundstücksfläche durch bauliche Anlagen,
Garagen, Stellplätze mit ihren Zufahrten in Anspruch genommen werden.
Somit kann eine Vollversiegelung nur bis zu diesem Grad angerechnet
werden.
8.2
Ausgleich unvermeidbarer Beeinträchtigungen
Der Ausgleich unvermeidbarer Beeinträchtigungen kann durch die intensive
Nutzung des Gebietes im vorhandenen Plangebiet nicht realisiert werden,
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Landschaftspflegerischer Fachbeitrag
Bebauungsplan Altenburg Nr. 3 " Ortseingang Altenburg "
14.05.2016
Mit der Berechnung im folgenden Kapitel wird festgestellt, wie viel Fläche für
eine Kompensation benötigt wird.
9.
Flächenbilanz für die Eingriffs- und Ausgleichsbewertung
Um die dargestellte Eingriffs- und Ausgleichsplanung zu überprüfen, wurde
auf der Grundlage der Biotoptypenwertliste, entnommen aus der
“ Numerischen Bewertung von Biotoptypen für die Bauleitplanung in NRW “
aus dem Jahre 2008, herausgegeben vom Landesamt für Natur, Umwelt und
Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen, eine vergleichende Berechnung
durchgeführt.
Diese Wertliste erfasst die Standardtypen der Biotope bzw. der Nutzung und
bringt sie in eine Werteskala zwischen 0 und 10 je qm (z. B. versiegelte
Fläche = 0 Wertepunkte; Intensivwiese, artenarm = 3 Wertepunkte;
Baumreihe, Allee mit lebensraumtypischen Baumarten > 50% = 5
Wertepunkte). Aus den Wertepunkten und dem jeweiligen Flächenanteil ergibt
sich der Biotopwert vor und nach dem Eingriff. Die sich daraus ergebende
Biotopwertdifferenz gibt an, ob mit den vorgesehenen Maßnahmen ein
Ausgleich innerhalb des Plangebietes erzielt wurde oder zusätzlich
Ersatzmaßnahmen an anderer Stelle erforderlich sind.
Zur Bewertung des Eingriffes wird die Flächenaufteilung der bestehenden
Situation der nach Durchführung der Baumaßnahme gegenübergestellt, wie
aus den Tabellen ablesbar, so dass sich hieraus die Flächenbilanz ableiten
lässt.
Die Zahlenangaben beruhen auf einer Flächenberechnung aus Planmaßen
und sind gerundet.
Im Zusammenhang mit der durch den Bebauungsplan vorbereiteten
Bebauung und Nutzung der Flächen ist zwar mit Eingriffen in Natur und
Landschaft zu rechnen, es kann aber davon ausgegangen werden, dass der
Eingriff keine größeren Negativauswirkungen auf die Natur ausübt.
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Landschaftspflegerischer Fachbeitrag
Bebauungsplan Altenburg Nr. 3 " Ortseingang Altenburg "
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A. Ausgangszustand des Untersuchungsraumes
Flächen
Nr.
Fläche
(s. Plan
Ausgangs
zustand)
Code
1
1.1
2
1.3
3
3.1
4
5
1.1
4.3
6
4.3
7
1.1
Biotoptyp
Grundwert
A
Korrekturfaktor
Gesamtwert
2890
0
1
0
0,00
550
1
1
1
550
1.290
2
1
2
2.580,00
420
687
0
2
1
1
0
2
0,00
1.374,00
1.553
2
1
2
3.106,00
0
1
0
Gesamtflächenwert A
0,00
7.610,00
m
MI 1 - Fläche
versiegelte Fläche
teil- oder unversiegelte
Betriebsfläche
MI 2 - Fläche
Ackerfläche, intensiv
MI 3 - Fläche
versiegelte Fläche
Zier- / Nutzgarten
von jeglicher Bebauung
freizuhaltende Fläche
Straßenfläche
versiegelte Fläche
2
%
Einzelflächenwert
3.440
1.290
2.660
755
755
8.145
B. Zustand des Untersuchungsraumes gemäß B-Planfestsetzungen
Flächen
Nr.
(s. Plan
Festsetzungen
des BPlanes)
Fläche
Code
A
1.1
B
1.3
C
7.4
D
1.2
E
4.3
F
G
1.1
H
4.3
I
1.1
Biotoptyp
m
MI 1 - Fläche
versiegelte Fläche
(GRZ=0,8)
teil- oder unversiegelte
Betriebsfläche
MI 2 – Fläche
Hecken, Gehölzstreifen
Anrechenbare Flächen
versiegelte Fläche mit
nachgeschalteter
Versickerung (GRZ=0,6)
Zier-/Nutzgarten mit <
50% heimischen
Gehölzen
MI 3 - Fläche
von jeglicher Bebauung
freizuhaltende Fläche
Anrechenbare Flächen
versiegelte Fläche
GRZ=0,6)
Zier- / Nutzgarten mit <
50% heimischen
Gehölzen
Straßenfläche
versiegelte Fläche
%
Grundwert
A
Korrekturfaktor
Gesamtwert
Einzelflächenwert
3.440
2752
80
0
1
0
0,00
688
20
1
1
1
688,00
5
1
5
1.245,00
1.290
249
624
60
0,5
1
0,5
312,00
416
40
2
1
2
832,00
2
1
2
3.106,00
2.660
1.553
664
60
0
1
0
0,00
443
40
2
1
2
886,00
0
1
0
Gesamtflächenwert B
0,00
7.069,00
755
8.145
Gesamtbilanz
2
Flächenwert B: 7.069,00 – Flächenwert A: 7.610,00
-541,00
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Stadt Jülich
Landschaftspflegerischer Fachbeitrag
Bebauungsplan Altenburg Nr. 3 " Ortseingang Altenburg "
14.05.2016
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Stadt Jülich
Landschaftspflegerischer Fachbeitrag
Bebauungsplan Altenburg Nr. 3 " Ortseingang Altenburg "
14.05.2016
Das Ergebnis zeigt, dass ein vollständiger Ausgleich innerhalb des Plangebietes nicht erzielt wird. Auf dem Grundstück Gemarkung Jülich, Flur 41,
Teilstück der Parzelle 245, das momentan als Ackerfläche mit einer Wertigkeit
von 2 öP genutzt wird, wird eine Streuobstwiese mit einer Wertigkeit von 6 öP
angelegt. Aus der Berechnung 541 / (6 – 4) ergibt sich eine anzupflanzende
Fläche von 135,25 qm. Dies entspricht einer Anpflanzung von zwei
Obstbäumen auf einer Fläche von 200 qm, die mittels öffentlich – rechtlichem
Vertrag zwischen dem Kreis Düren, Amt für Landschaftspflege und
Naturschutz und dem Eigentümer gesichert wird.
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