Daten
Kommune
Jülich
Größe
122 kB
Datum
23.06.2016
Erstellt
13.06.16, 17:01
Aktualisiert
13.06.16, 17:01
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Jülich
Der Bürgermeister
Amt: 23 Az.:
Jülich, 07.06.2016
öffentlicher Teil
Vorlagen-Nr.: 195/2016
Sitzungsvorlage
Beratungsfolge
Haupt- und Finanzausschuss
Termin
23.06.2016
TOP
Ergebnisse
Zusammenfassung der Anträge zum Themenkomplex Bürgerhallen
Anlg.:
SD.Net
Beschlussentwurf:
Die Anträge der CDU/SPD, Grüne und der Jül werden in den nachfolgenden Antrag zusammengefasst und zur Bearbeitung an die Verwaltung verwiesen
Begründung:
Von den Fraktionen CDU/SPD, den Grünen und der Jül wurden jeweils Anträge zum Thema Bürgerhallen eingereicht, die im Wesentlichen ähnliche Ziele verfolgen.
Die Anträge werden nachfolgend wie folgt zusammengesfasst:
1.
Die Ortsvorsteher knüpfen Kontakte zu den Ortsvereinen bezüglich einer Übernahme der
Bürgerhallen in Trägerschaft eines „Fördervereins“
2.
Mit den Ortsvorstehern und den Vereinen werden
a)
Investitionsmaßnahmen aufbauend auf den Ergebnissen der Bürgerhallenkommission für die
jeweiligen Hallen zusammengestellt. Die Finanzierung erfolgt aus Mitteln die im Rahmen
der jeweiligen Haushaltspläne bereitgestellt werden können, ggf aus der Veräußerung einzelner Bürgerhallen.
b)
Musterverträge zur Übernahme der Hallen erarbeitet (Einheitlichkeit für alle Objekte)
c)
Regelungen zu den Eigentumsverhältnisse besprochen (die Stadt bleibt Eigentümerin der
Hallen, allerdings soll die Betreiberverantwortung nach Versammlungsstättenverordnung auf
den Förderverein übergehen)
d)
Regelungen zur Beteiligung der Stadt an den laufenden Bewirtschaftungskosten (Einnahmeund Ausgabesituation regeln) besprochen
3.
Der jeweilige Förderverein übernimmt mindestens 25 – 50 % der Kosten in Eigenleistung
oder als Finanzmittel
4.
Der Zeitrahmen für die vorstehenden Schritte ist bis Ende 2017 vorgesehen
5.
Besteht keine grundsätzliche Bereitschaft zur Übernahme durch die Vereine erfolgt eine Beurteilung der Halle hinsichtlich einer weiteren Vermarktung
6.
Priorisierung/Rangfolge der erforderlichen Maßnahmen aufbauend auf dem Ergebnis der
Hallenkommission (Wirtschaftlichkeit der Hallen)
7.
Zur Ertüchtigung der Hallen werden 100.000 € zur Verfügung gestellt, die Zuweisung zu
einer entsprechenden Maßnahme erfolgt gemäß Punkt 6.
Bereits in der Haupt- und Finanzausschussitzung am 06.06.2016 wurde die Vorgehensweise so besprochen. Die Verwaltung begrüsst die fraktionsübergreifende konstruktive Zusammenarbeit zu
diesem Thema.
Wirtschaftlichkeitsbetrachtung (für Ausgaben/Investitionen mit einer Wertgrenze ab 25.000 € brutto):
ja
1.Finanzielle Auswirkungen:
Gesamtkosten:
nein
jährl. Folgekosten:
Haushaltsmittel stehen bereit:
ja
jährl. Einnahmen:
nein (siehe Beschlussentwurf)
bei Produktsachkonto:
(unter Berücksichtigung der Vorbelastungen) noch verfügbar:
Erläuterungen zu Ziffer ______
ja
2.Der Personalrat ist zu beteiligen:
Mitbestimmung
Mitwirkung
nein
Anhörung
Der Personalrat hat zugestimmt:
ja
nein
Der Personalrat hat Bedenken erhoben:
ja
nein
3.Die Gleichstellungsbeauftragte ist zu beteiligen:
ja
nein
Sie hat dem Beschlussentwurf gemäß § 5 Abs. 5 GO
NW widersprochen:
ja
nein
Sitzungsvorlage 195/2016
Seite 2