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Sitzungsvorlage (Zusammenfassung der Anträge zum Themenkomplex Bürgerhallen)

Daten

Kommune
Jülich
Größe
122 kB
Datum
23.06.2016
Erstellt
13.06.16, 17:01
Aktualisiert
13.06.16, 17:01
Sitzungsvorlage (Zusammenfassung der Anträge zum Themenkomplex Bürgerhallen) Sitzungsvorlage (Zusammenfassung der Anträge zum Themenkomplex Bürgerhallen)

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Stadt Jülich Der Bürgermeister Amt: 23 Az.: Jülich, 07.06.2016 öffentlicher Teil Vorlagen-Nr.: 195/2016 Sitzungsvorlage Beratungsfolge Haupt- und Finanzausschuss Termin 23.06.2016 TOP Ergebnisse Zusammenfassung der Anträge zum Themenkomplex Bürgerhallen Anlg.: SD.Net Beschlussentwurf: Die Anträge der CDU/SPD, Grüne und der Jül werden in den nachfolgenden Antrag zusammengefasst und zur Bearbeitung an die Verwaltung verwiesen Begründung: Von den Fraktionen CDU/SPD, den Grünen und der Jül wurden jeweils Anträge zum Thema Bürgerhallen eingereicht, die im Wesentlichen ähnliche Ziele verfolgen. Die Anträge werden nachfolgend wie folgt zusammengesfasst: 1. Die Ortsvorsteher knüpfen Kontakte zu den Ortsvereinen bezüglich einer Übernahme der Bürgerhallen in Trägerschaft eines „Fördervereins“ 2. Mit den Ortsvorstehern und den Vereinen werden a) Investitionsmaßnahmen aufbauend auf den Ergebnissen der Bürgerhallenkommission für die jeweiligen Hallen zusammengestellt. Die Finanzierung erfolgt aus Mitteln die im Rahmen der jeweiligen Haushaltspläne bereitgestellt werden können, ggf aus der Veräußerung einzelner Bürgerhallen. b) Musterverträge zur Übernahme der Hallen erarbeitet (Einheitlichkeit für alle Objekte) c) Regelungen zu den Eigentumsverhältnisse besprochen (die Stadt bleibt Eigentümerin der Hallen, allerdings soll die Betreiberverantwortung nach Versammlungsstättenverordnung auf den Förderverein übergehen) d) Regelungen zur Beteiligung der Stadt an den laufenden Bewirtschaftungskosten (Einnahmeund Ausgabesituation regeln) besprochen 3. Der jeweilige Förderverein übernimmt mindestens 25 – 50 % der Kosten in Eigenleistung oder als Finanzmittel 4. Der Zeitrahmen für die vorstehenden Schritte ist bis Ende 2017 vorgesehen 5. Besteht keine grundsätzliche Bereitschaft zur Übernahme durch die Vereine erfolgt eine Beurteilung der Halle hinsichtlich einer weiteren Vermarktung 6. Priorisierung/Rangfolge der erforderlichen Maßnahmen aufbauend auf dem Ergebnis der Hallenkommission (Wirtschaftlichkeit der Hallen) 7. Zur Ertüchtigung der Hallen werden 100.000 € zur Verfügung gestellt, die Zuweisung zu einer entsprechenden Maßnahme erfolgt gemäß Punkt 6. Bereits in der Haupt- und Finanzausschussitzung am 06.06.2016 wurde die Vorgehensweise so besprochen. Die Verwaltung begrüsst die fraktionsübergreifende konstruktive Zusammenarbeit zu diesem Thema. Wirtschaftlichkeitsbetrachtung (für Ausgaben/Investitionen mit einer Wertgrenze ab 25.000 € brutto): ja 1.Finanzielle Auswirkungen: Gesamtkosten: nein jährl. Folgekosten: Haushaltsmittel stehen bereit: ja jährl. Einnahmen: nein (siehe Beschlussentwurf) bei Produktsachkonto: (unter Berücksichtigung der Vorbelastungen) noch verfügbar: Erläuterungen zu Ziffer ______ ja 2.Der Personalrat ist zu beteiligen: Mitbestimmung Mitwirkung nein Anhörung Der Personalrat hat zugestimmt: ja nein Der Personalrat hat Bedenken erhoben: ja nein 3.Die Gleichstellungsbeauftragte ist zu beteiligen: ja nein Sie hat dem Beschlussentwurf gemäß § 5 Abs. 5 GO NW widersprochen: ja nein Sitzungsvorlage 195/2016 Seite 2