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Sitzungsvorlage (Antrag Haushalt 6.6.16 SPD-CDU - Bürgerhallen)

Daten

Kommune
Jülich
Größe
1,1 MB
Datum
23.06.2016
Erstellt
13.06.16, 17:01
Aktualisiert
13.06.16, 17:01
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Inhalt der Datei

qw CDU-Fraktion & SPD-Fraktion im Rat der Stadt Jülich Herrn Bürgermeister Axel Fuchs f,tn*;;u; A4&. s pn-* äsr"rü,rrr$ Stadt Jülich Große Rurstraße 17 52428 Jülich Jülich, den 19.05.2016 Betr.: Bürgerhallen Sehr geehrter Herr Bürgermeister Fuchs, Die CDU & SPD Fraktionen beantragen: Die Bürgerhallen, sowie größtenteils durch Vereine genutzten städtischen Gebäude, werden in die Trägerschaft bereits bestehender oder noch zu gründender Vereine übertragen. Hierzu werden die Ortsvorsteher, in deren Bereichen sich ein entsprechendes Gebäude befindet beauftragt, mögliche Trägervereine ins Leben zu rufen bzw. bestehende Vereine für die Übernahme der Trägerschaft zu gewinnen. Für Gebäude/Hallen, bei denen sich bis zum Ende des Jahres 2016 keine lnteressenten für die Trägerschaft finden lassen, werden zukünftig keine weiteren I nvestitionsmaßnahmen mehr durchgeführt. Befinden sich im Bestand eines Ortsteiles oder der Kernstadt mehrere Objekte (Bürgerhalle, Mehrzrueckgebäude), soll eine Zusammenführung und die situativ bedingte andere Nutzung oder die Veräußerung des übezähligen/ungenutzten Objektes geprüft und ggf. realisiert werden, um die freiwerdenden Haushaltsmittel in den Erhalt der verbleibenden Objekte zu reinvestieren. Vor der vertraglich zu regelnden Übertragung sollen die notwendigen lnvestitionen gemeinsam mit den zukünftigen Trägern ermittelt und mit finanzieller Unterstützung durch die Stadt durchgeführt werden. Die lmmobilien bleiben im Eigentum der Stadt Jülich. Die rechtlichen Grundlagen (vertragsgestaltung) werden von der verwaltung ausgearbeitet. Begründung: auf kurze Die Bürgerhallen bzw. Mehrzweckgebäude mit Veranstaltungsräumen können gehalten bis mittelfristige sicht angesichts der städtischen Haushaltslage nicht mehr werden. Bei der Übertragung (Verpachtung) der Gebäude an Ortsvereine können lnstandhaltungen u. Renovierungen ohne öffentliche Ausschreibungen und mit evtl. Eigenleistungen wesentlich kostengünstiger durchgeführt werden. Außerdem ist davon auszugehen, daß die jeweiligen Träger sich mehr mit den Gebäuden Die bzw. Räumen identifizieren und diese dementsprechend aufmerksam behandeln. Verwaltung wird entlastet, da sie sich nicht mehr um die Vermietung und Nutzungsabrechnungen kümmern muss. Die Nutzungsentgelte werden von den Trägern festgelegt und eingenommen. Die werden laufenden Unterhaltkosten, wie Strom Wasser, Reinigung und Versicherungen etc. von diesen Einnahmen beglichen, dies gilt ebenso für anfallende Schönheitsreparaturen. den lnvestitionsmaßnamen sollen in Absprache mit dem Rat und abhängig von finanziellen Möglichkeiten von der Stadt (mit)getragen werden. Ziel der Umsetzung sollte der 01.01.2017 sein' Mit freundlichen GrÜßen Peter CDU- Fra kti o nsvo rsitze nder