Daten
Kommune
Kreuzau
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15 kB
Erstellt
19.11.09, 11:21
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kreuzau
Vorlagen-Nr. 113/2000
1. Ergänzung
Bauamt - 621-00/F 2, 9. Ä.
BE: Herr Schmühl
Kreuzau, 09. Oktober 2001
- Öffentlicher Teil Sitzungsvorlage
für den
Bau- und Planungsausschuss
Hauptausschuss
Rat
24.10.2001
06.11.2001
20.11.2001
TOP: 9. Änderung (vereinfachte Änderung) des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. F 2, Ortsteil
Stockheim, Teilbereich Ecke „Andreasstraße/Marienstraße“;
hier: Aufstellungsbeschluss
I. Sach- und Rechtslage:
Wie Ihnen bereits in der Sitzung des Bau- und Planungsausschusses vom 22. 11. 2000
vorgetragen, beabsichtigt der Kreis Düren auf seinem kreiseigenen Grundstück Gemarkung
Stockheim, Flur 14, Parzelle Nr. 316, kurz- bzw. mittelfristig verschiedene zusätzliche Baukörper
zu errichten.
Der Grundstücksbereich wird vom rechtskräftigen Bebauungsplan F 2, Ortsteil Stockheim, erfasst.
Der B-Plan hat am 02. 09. 1968 Rechtskraft erlangt. In diesem Bebauungsplan ist das
Kreisgrundstück als Mischgebiet ausgewiesen. Der Bebauungsplan enthält keinerlei
Festsetzungen über die GRZ und GFZ sowie über die Geschossigkeit. Es sind lediglich
Baugrenzen festgelegt. Durch die geplanten Bauvorhaben müssen die bisherigen Baugrenzen
teilweise überschritten werden. Andererseits sollen im Bereich von Baugrenzen entlang der
„Marienstraße“ private Stellplätze angelegt werden.
Um die Vorhaben realisieren zu können, ist eine Bebauungsplanänderung erforderlich. Im Rahmen
dieser Änderung sollten alsdann auch konkrete Festsetzungen bezüglich der GRZ, der GFZ, der
Geschossigkeit und auch der maximalen Firsthöhen getroffen werden.
Auf dem Gelände vorhanden sind derzeit:
eine Salzhalle,
der Kreisbauhof,
die Kreisbrandschutzzentrale,
der Schlauchturm.
Kurzfristig bzw. mittelfristig sind folgende Maßnahmen geplant:
-
Schulungsgebäude für die Feuerwehr,
Mehrzweckhalle,
Wagenhalle,
mögliche Erweiterungshalle für den Bauhof,
Pkw- und Lkw-Stellplätze mit Zufahrt zur „Marienstraße“,
neue Grundstückszufahrt zur „Andreasstraße“.
Da die Gebäude unterschiedlich hoch sind, sollte nicht eine einheitliche maximale Firsthöhe
festgelegt werden, sondern die Firsthöhen sollten entsprechend den Baukörper gegliedert werden.
Vorlage:
Seite - 2 -
Aufgrund der vorhandenen Gebäudesubstanz bzw. der geplanten Vorhaben sollten folgende
Firsthöhen festgesetzt werden:
♦
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♦
♦
♦
♦
vorhandene Salzhalle
vorhandenes Bauhofgebäude
vorhandene Brandschutzzentrale
vorhandener Schlauchturm
geplantes Schulungsgebäude
geplante Mehrzweckhalle
geplante Wagenhalle
mögliche Erweiterungshalle für den Bauhof
•
•
Darüber hinaus sollte eine zweigeschossige Bebauung festgesetzt werden.
Die GRZ sollte mit 0,6, die GFZ mit 1,2 festgesetzt werden.
max. 9,00 m
max. 9,00 m
max. 9,00 m
max. 28,00 m
max. 11,00 m
max. 9,00 m
max. 9,00 m
max. 9,00 m
Gegen die Anlegung einer neuen Zufahrt zur „Andreasstraße“ bestehen keine Bedenken. Die
Anlegung dieser Zufahrt war zum damaligen Zeitpunkt nicht möglich, da es sich bei der
„Andreasstraße“ seinerzeit um eine Landstraße handelte und dieses Teilstück außerhalb der
Ortsdurchfahrt lag.
Durch die vorgesehene Planänderung werden die Grundzüge der Planung nicht berührt, sodass
ein vereinfachtes Bebauungsplanänderungsverfahren gemäß § 13 BauGB durchgeführt werden
kann. Auf die Bürgerbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 Ziffer 1 wird verzichtet. Unter Anwendung des §
13 Abs. 1 Ziffer 2 wird eine Auslegung nach § 3 Abs. 2 durchgeführt.
II. Haushaltsmäßige Auswirkungen:
Die Kosten der Bebauungsplanänderung werden vom Kreis Düren in voller Höhe übernommen.
III. Beschlussvorschlag:
„Die Aufstellung der 9. Änderung (vereinfachte Änderung) des rechtskräftigen Bebauungsplanes
Nr. F 2, Ortsteil Stockheim, Teilbereich Ecke „Andreasstraße/Marienstraße“, wird gemäß § 2 (1)
und (4) BauGB in Verbindung mit § 13 BauGB beschlossen.
In Anwendung des § 13 BauGB erfolgt wahlweise die Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB.
Im Rahmen der Bebauungsplanänderung werden nunmehr folgende Festsetzungen getroffen:
♦ GZR 0,6; GFZ 1,2;
♦ zweigeschossig,
♦ maximale Firsthöhen von 9,00 m bis 28,00 m.“
Der Bürgermeister
IV. Beratungsergebnis:
- Ramm -Anlage-
Einstimmig: ________
Ja:
________
Nein:
________
Enthaltungen: ________