Daten
Kommune
Kreuzau
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Erstellt
19.11.09, 11:21
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kreuzau
Bauamt - Herr Schmühl - 621-00 BE: Herr Schmühl
Kreuzau, 09. Oktober 2001
Vorlagen-Nr.
127/2001
- Öffentlicher Teil Sitzungsvorlage
für den
Bau- und Planungsausschuss
Hauptausschuss
Rat
24.10.2001
06.11.2001
20.11.2001
TOP: 3. Änderung (vereinfachte Änderung) des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. D 13,
Ortsteil Drove, „Grummertsbenden“;
hier: Satzungsbeschluss
I. Sach- und Rechtslage:
Der Rat der Gemeinde Kreuzau hat in seiner Sitzung am 27. 06. 2001 folgenden Beschluss
gefasst:
„Die Aufstellung des 3. Änderungsplanes (vereinfachte Änderung) des rechtskräftigen
Bebauungsplanes Nr. D 13, Ortsteil Drove, „Grummertsbenden“, wird gemäß § 3 (1) und (4)
BauGB in Verbindung mit § 13 BauGB beschlossen.
Die Änderung beinhaltet die Ausweisung einer überbaubaren Fläche im Bereich der Grundstücke
Gemarkung Drove, Flur 1, Parzellen Nr. 166/12, 12/1 und 208.
Die Verwaltung wird beauftragt, bei der Bürgerbeteiligung im Aufstellungsverfahren zusätzlich
mögliche Alternativen vorzustellen.“
Der zur Aufstellung beschlossene Änderungsplan ist als Anlage 1 nochmals zu Ihrer Information
beigefügt.
Die entsprechende Bürgerbeteiligung hat am 19. 9. 2001 im Rathaus Kreuzau stattgefunden.
Hierzu wurde durch amtliche Bekanntmachung vom 25. 08. 2001 eingeladen. In der Einladung
wurde insbesondere darauf hingewiesen, dass Alternativen diskutiert werden sollen, ob und
inwieweit eine Weiterführung der „Pater-Peters-Straße“ bis zum Wiederauftreffen auf die „KarlArnold-Straße“ gewünscht wird.
Die denkbare und eigentlich auch einzig machbare Alternativplanung ist in der beiliegenden
Flurkartenablichtung (Anlage 2) dargestellt.
An der Bürgerversammlung haben insgesamt 8 Bürger teilgenommen, hiervon 7 Betroffene.
Im Vorfeld haben sich persönlich bzw. telefonisch 3 weitere Bürger erkundigt und ihre Meinung
dargelegt.
Das Ergebnis der Bürgerbeteiligung ist eindeutig:
Mit Ausnahme von 2 Grundstückseigentümern haben sich alle anderen Eigentümer entweder
durch Fernbleiben nicht geäußert, bzw. die Alternativplanung abgelehnt.
Diese eindeutige Entscheidung sollte akzeptiert werden.
Gegen die beabsichtigte und zur Aufstellung beschlossene Änderung wurden keinerlei Bedenken
vorgetragen.
Vorlage:
Seite - 2 -
Ich schlage Ihnen von daher nunmehr vor, die 3. Änderung (vereinfachte Änderung) des
rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. D 13 als Satzung zu beschließen.
II. Haushaltsmäßige Auswirkungen:
Die Kosten für die Änderung des Bebauungsplanes werden von den Antragstellern übernommen.
III. Beschlussvorschlag:
„Die 3. Änderung (vereinfachte Änderung) des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. D 13, Ortsteil
Drove, „Grummertsbenden“, wird als Satzung gem. § 10 BauGB nebst der dazugehörigen
Begründung beschlossen.“
Der Bürgermeister
- Ramm - Anlagen IV. Beratungsergebnis:
Einstimmig:
Ja:
Nein:
Enthaltungen:
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