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Allgemeine Vorlage (3. Änderung (vereinfachte Änderung) des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. D 13, Ortsteil Drove, "Grummertsbenden"; hier: Satzungsbeschluss)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
9,5 kB
Erstellt
19.11.09, 11:21
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Allgemeine Vorlage (3. Änderung (vereinfachte Änderung) des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. D 13, Ortsteil Drove, "Grummertsbenden";
hier: Satzungsbeschluss) Allgemeine Vorlage (3. Änderung (vereinfachte Änderung) des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. D 13, Ortsteil Drove, "Grummertsbenden";
hier: Satzungsbeschluss)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Kreuzau Bauamt - Herr Schmühl - 621-00 BE: Herr Schmühl Kreuzau, 09. Oktober 2001 Vorlagen-Nr. 127/2001 - Öffentlicher Teil Sitzungsvorlage für den Bau- und Planungsausschuss Hauptausschuss Rat 24.10.2001 06.11.2001 20.11.2001 TOP: 3. Änderung (vereinfachte Änderung) des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. D 13, Ortsteil Drove, „Grummertsbenden“; hier: Satzungsbeschluss I. Sach- und Rechtslage: Der Rat der Gemeinde Kreuzau hat in seiner Sitzung am 27. 06. 2001 folgenden Beschluss gefasst: „Die Aufstellung des 3. Änderungsplanes (vereinfachte Änderung) des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. D 13, Ortsteil Drove, „Grummertsbenden“, wird gemäß § 3 (1) und (4) BauGB in Verbindung mit § 13 BauGB beschlossen. Die Änderung beinhaltet die Ausweisung einer überbaubaren Fläche im Bereich der Grundstücke Gemarkung Drove, Flur 1, Parzellen Nr. 166/12, 12/1 und 208. Die Verwaltung wird beauftragt, bei der Bürgerbeteiligung im Aufstellungsverfahren zusätzlich mögliche Alternativen vorzustellen.“ Der zur Aufstellung beschlossene Änderungsplan ist als Anlage 1 nochmals zu Ihrer Information beigefügt. Die entsprechende Bürgerbeteiligung hat am 19. 9. 2001 im Rathaus Kreuzau stattgefunden. Hierzu wurde durch amtliche Bekanntmachung vom 25. 08. 2001 eingeladen. In der Einladung wurde insbesondere darauf hingewiesen, dass Alternativen diskutiert werden sollen, ob und inwieweit eine Weiterführung der „Pater-Peters-Straße“ bis zum Wiederauftreffen auf die „KarlArnold-Straße“ gewünscht wird. Die denkbare und eigentlich auch einzig machbare Alternativplanung ist in der beiliegenden Flurkartenablichtung (Anlage 2) dargestellt. An der Bürgerversammlung haben insgesamt 8 Bürger teilgenommen, hiervon 7 Betroffene. Im Vorfeld haben sich persönlich bzw. telefonisch 3 weitere Bürger erkundigt und ihre Meinung dargelegt. Das Ergebnis der Bürgerbeteiligung ist eindeutig: Mit Ausnahme von 2 Grundstückseigentümern haben sich alle anderen Eigentümer entweder durch Fernbleiben nicht geäußert, bzw. die Alternativplanung abgelehnt. Diese eindeutige Entscheidung sollte akzeptiert werden. Gegen die beabsichtigte und zur Aufstellung beschlossene Änderung wurden keinerlei Bedenken vorgetragen. Vorlage: Seite - 2 - Ich schlage Ihnen von daher nunmehr vor, die 3. Änderung (vereinfachte Änderung) des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. D 13 als Satzung zu beschließen. II. Haushaltsmäßige Auswirkungen: Die Kosten für die Änderung des Bebauungsplanes werden von den Antragstellern übernommen. III. Beschlussvorschlag: „Die 3. Änderung (vereinfachte Änderung) des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. D 13, Ortsteil Drove, „Grummertsbenden“, wird als Satzung gem. § 10 BauGB nebst der dazugehörigen Begründung beschlossen.“ Der Bürgermeister - Ramm - Anlagen IV. Beratungsergebnis: Einstimmig: Ja: Nein: Enthaltungen: ________ ________ ________ ________