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Dringlichkeitsentscheidung GB (Zinsloses Darlehen für das Projekt "Förderung der ökologischen Durchgängigkeit von Fließgewässern")

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
58 kB
Erstellt
31.10.07, 18:54
Aktualisiert
31.10.07, 18:54
Dringlichkeitsentscheidung GB (Zinsloses Darlehen für das Projekt "Förderung der ökologischen Durchgängigkeit von Fließgewässern") Dringlichkeitsentscheidung GB (Zinsloses Darlehen für das Projekt "Förderung der ökologischen Durchgängigkeit von Fließgewässern")

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Kreis Euskirchen Der Landrat Datum: D 38/2005 12.10.2005 Az.: 60 Dringlichkeitsentscheidung X Öffentliche Sitzung Nichtöffentliche Sitzung Beratungsfolge: Ausschuss für Planung, Umwelt und Verkehr 23.11.2005 Kreisausschuss 07.12.2005 Kreistag 21.12.2005 Zinsloses Darlehen für das Projekt “Förderung der ökologischen Durchgängigkeit von Fließgewässern” Sachbearbeiter/in: Herr Persch Tel.: 15 320 Abt.: 60 Die Vorlage berührt nicht den Etat Die Vorlage berührt den Etat auf der Einnahmenseite Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung Haush.-St.: gez. Hessenius X Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung Mittel werden überplanmäßig bereitgestellt Haush.-St.: Mittel werden außerplanmäßig bereitgestellt Haush.-St.: Deckungsvorschlag: Minderausgabe bei Hst. Mehreinnahme bei Hst. sonst: Kreiskämmerer um um € € Beschlussempfehlung der Verwaltung: Der Kreistag beschließt, die Erhöhung des Betrages zur Vorfinanzierung von Bauleistungen im Projekt „Förderung der ökologischen Durchgängigkeit von Fließgewässern“ der Biologischen Station im Kreis Euskirchen e.V. von 300.000 € auf 500.000 €. Seite - 2 Begründung: In der Vorlage 55/2004 wurde ausführlich über das Verfahren auf Herstellung der ökologischen Durchgängigkeit in Fließgewässern Stellung genommen. Der Kreditrahmen in Höhe von 300.000 € ist zur Zeit ausgeschöpft. Derzeit liegen der Bilogischen Station weitere Rechnungen über einen Gesamtbetrag in Höhe von 200.000 € mit spätester Fälligkeit in der 41. Kalenderwoche vor. Gleichzeitig sind der Bezirksregierung Rechnungen von ca. 380.000 € zur Begleichung vorgelegt worden. Die Rücküberweisung durch das Land (LWK NRW) dauert ca. 3 – 4 Wochen, so dass mit den Rückflüssen erst Anfang November zu rechnen ist. Die Erhöhung des Kreditbetrages des Kreises dient zwar jetzt dazu, kurzfristige Liquiditätsprobleme zu beseitigen, sollte aber, um künftig derartige Engpässe zu vermeiden, für die gesamte Laufzeit des Projektes vorgehalten werden. Das bisherige Verfahren ist im Sinne des Kreistagsbeschlusses durchgeführt worden, Beanstandungen haben sich nicht ergeben. Gemäß § 50 Abs. 3 Satz 2 Kreisordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (KrO NW) wird die Angelegenheit im Wege der Dringlichkeit entschieden. Begründung der Dringlichkeit: Da die nächste Sitzung des Kreistages erst am 21.12.2005 stattfindet, bittet die Verwaltung im Wege der Dringlichkeit zu entscheiden, da die entstandenen Liquiditätsprobleme kurzfristig zu beseitigen sind. gez. Reidt gez. Grutke gez. Uwe Schmitz gez. Reiff I. V. gez. Poth Landrat Geschäftsbereichsleiter/in: ___________________ (Unterschrift) gez. Troschke (Kreisausschussmitglieder) Abteilungsleiter/in: Sachbearbeiter/in: Kreistagsbüro: ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift)