Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
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Erstellt
31.10.07, 18:54
Aktualisiert
31.10.07, 18:54
Stichworte
Inhalt der Datei
Kreis Euskirchen
Der Landrat
Datum:
D 38/2005
12.10.2005
Az.: 60
Dringlichkeitsentscheidung
X Öffentliche Sitzung
Nichtöffentliche Sitzung
Beratungsfolge:
Ausschuss für Planung, Umwelt und Verkehr
23.11.2005
Kreisausschuss
07.12.2005
Kreistag
21.12.2005
Zinsloses Darlehen für das Projekt “Förderung der ökologischen Durchgängigkeit von Fließgewässern”
Sachbearbeiter/in: Herr Persch
Tel.: 15 320
Abt.: 60
Die Vorlage berührt nicht den Etat
Die Vorlage berührt den Etat auf der Einnahmenseite
Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
Haush.-St.:
gez.
Hessenius
X Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung
Mittel werden überplanmäßig bereitgestellt
Haush.-St.:
Mittel werden außerplanmäßig bereitgestellt
Haush.-St.:
Deckungsvorschlag: Minderausgabe bei Hst.
Mehreinnahme bei Hst.
sonst:
Kreiskämmerer
um
um
€
€
Beschlussempfehlung der Verwaltung:
Der Kreistag beschließt, die Erhöhung des Betrages zur Vorfinanzierung von Bauleistungen im
Projekt „Förderung der ökologischen Durchgängigkeit von Fließgewässern“ der Biologischen Station im Kreis Euskirchen e.V. von 300.000 € auf 500.000 €.
Seite - 2 Begründung:
In der Vorlage 55/2004 wurde ausführlich über das Verfahren auf Herstellung der ökologischen
Durchgängigkeit in Fließgewässern Stellung genommen.
Der Kreditrahmen in Höhe von 300.000 € ist zur Zeit ausgeschöpft. Derzeit liegen der Bilogischen
Station weitere Rechnungen über einen Gesamtbetrag in Höhe von 200.000 € mit spätester Fälligkeit in der 41. Kalenderwoche vor. Gleichzeitig sind der Bezirksregierung Rechnungen von ca.
380.000 € zur Begleichung vorgelegt worden. Die Rücküberweisung durch das Land (LWK NRW)
dauert ca. 3 – 4 Wochen, so dass mit den Rückflüssen erst Anfang November zu rechnen ist.
Die Erhöhung des Kreditbetrages des Kreises dient zwar jetzt dazu, kurzfristige Liquiditätsprobleme zu beseitigen, sollte aber, um künftig derartige Engpässe zu vermeiden, für die gesamte Laufzeit des Projektes vorgehalten werden.
Das bisherige Verfahren ist im Sinne des Kreistagsbeschlusses durchgeführt worden, Beanstandungen haben sich nicht ergeben.
Gemäß § 50 Abs. 3 Satz 2 Kreisordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (KrO NW) wird
die Angelegenheit im Wege der Dringlichkeit entschieden.
Begründung der Dringlichkeit:
Da die nächste Sitzung des Kreistages erst am 21.12.2005 stattfindet, bittet die Verwaltung im
Wege der Dringlichkeit zu entscheiden, da die entstandenen Liquiditätsprobleme kurzfristig zu beseitigen sind.
gez. Reidt
gez. Grutke
gez. Uwe Schmitz
gez. Reiff
I. V. gez. Poth
Landrat
Geschäftsbereichsleiter/in:
___________________
(Unterschrift)
gez. Troschke
(Kreisausschussmitglieder)
Abteilungsleiter/in:
Sachbearbeiter/in:
Kreistagsbüro:
___________________
(Unterschrift)
___________________
(Unterschrift)
___________________
(Unterschrift)