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Kommune
Bedburg
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Beteiligungsbericht
für das Jahr 2003
der
Stadt Bedburg
-1-
Inhaltsverzeichnis
Seite
I.
Rechtsgrundlagen für die wirtschaftliche Beteiligung................................
3
II.
Berichterstattung über die wirtschaftliche Beteiligung...............................
4
III.
Inhalt der Berichterstattung.......................................................................
4
IV.
Übersicht über die Beteiligungen der Stadt Bedburg................................
5
V.
Darstellung der einzelnen Unternehmen:
1.
Erftland Kommunale Wohnungsgesellschaft mbH im Erftkreis
6 - 19
2.
Erftland Holding Gesellschaft mbH
20- 24
3.
Radio Erft GmbH & Co.KG...........
25 - 31
3.
Wirtschaftsförderung Rhein-Erft GmbH
32 - 42
-2-
Stand: 03. Dezember 2004
Erstellt durch den Fachbereich IV – Finanzen
Rechtsgrundlagen für die wirtschaftliche Betätigung der Stadt Bedburg
Die Stadt Bedburg hat als Gebietskörperschaft für ihre Einwohner eine Vielzahl von
öffentlichen Aufgaben zu erfüllen.
Soweit die Gesetze nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmen, ist die Stadt nach § 2
Gemeindeordnung (GO) in ihrem Gebiet ausschließlich und eigenverantwortlich Träger der
öffentlichen Verwaltung. Sie schafft nach § 8 Abs. 1 GO innerhalb der Grenzen ihrer
Leistungsfähigkeit die für die wirtschaftliche, soziale und kulturelle Betreuung ihrer
Einwohner erforderlichen öffentlichen Einrichtungen.
Für die Erfüllung der Daseinsvorsorge der örtlichen Gemeinschaft gelten aber durchaus
unterschiedliche Formen. Eine dieser Formen ist die Aufgabenerfüllung in Gestalt der
unternehmerischen Tätigkeit.
Nach § 107 GO darf sich die Gemeinde zur Erfüllung ihrer Aufgaben wirtschaftlich
bestätigen, wenn
1. ein öffentlicher Zweck die Betätigung erfordert,
2. die Betätigung nach Art und Umfang in einem angemessenen Verhältnis zu der
Leistungsfähigkeit der Gemeinde steht und
3. bei einem Tätigwerden außerhalb der Energieversorgung, der Wasserversorgung,
des öffentlichen Verkehrs sowie des Betriebes von
Telekommunikationsleitungsnetzen einschließlich der Telefondienstleistungen der
öffentliche Zweck durch andere Unternehmen nicht besser und wirtschaftlicher
erfüllt werden kann.
Die unternehmerische Tätigkeit muss wie jede kommunale Aufgabenerfüllung im Rahmen
der sachlichen und örtlichen Zuständigkeit der Städte erfolgen. Die Stadt kann sich deshalb
nicht auf Gebieten wirtschaftlich betätigen, die außerhalb ihrer Aufgaben liegen.
In jeder unternehmerischen Tätigkeit liegt ein mehr oder weniger großes finanzielles Risiko.
Darum darf die Stadt im Rahmen ihrer wirtschaftlichen Betätigung keine Verpflichtungen
eingehen, die nicht durch ihre Finanzkraft abgedeckt werden könnte. Die Verwaltungskraft
der Stadt muss ausreichen, um die erforderliche Übersicht und Kontrolle über das
Unternehmen gewährleisten zu können.
Nach § 108 Abs. 1 Nr. 3 GO ist daher eine Rechtsform zu wählen, welche die Haftung der
Stadt auf einen bestimmten Betrag begrenzt. Durch diese Begrenzung auf einen bestimmten
Betrag soll verhindert werden, dass die Stadt mit der Beteiligung Verpflichtungen eingeht,
deren Folgen nicht übersehbar sind und die zu einer nicht tragbaren Belastung führen
können.
Die Stadt darf ferner Unternehmen und Einrichtungen in einer Rechtsform des privaten
Rechts nur gründen oder sich daran beteiligen, wenn sie einen angemessenen Einfluss,
insbesondere in einem Überwachungsorgan erhält und dieser durch Gesellschaftsvertrag,
Satzung oder in anderer Weise abgesichert wird (§ 108 Abs. 1 Nr. 6 GO) und das
Unternehmen oder die Einrichtung durch Gesellschaftsvertrag, Satzung oder sonstiges
Organisationsstatut auf den öffentlichen Zweck ausgerichtet wird (§ 108 Abs. 1 Nr. 7 GO).
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II. Berichterstattung über die wirtschaftliche Betätigung
Die Entscheidung für eine privatrechtliche Organisationsform ist zwangsläufig mit einem
Verlust an Informationen und Transparenz für Rat und Bürgerschaft verbunden, da
beispielsweise die Beratungen und Entscheidungen in den Organen von Gesellschaften –
anders als in kommunalen Räten und Ausschüssen – in nichtöffentlichen Sitzungen erfolgen.
Die Öffentlichkeit hat aber einen Anspruch darauf zu erfahren, in welcher Form, in welchem
Umfang und mit welchen Ergebnissen sich die Stadt privatrechtlich betätigt. Aus diesem
Grund besteht gemäß § 112 Abs. 3 GO die Pflicht zur Erstellung und jährlichen
Fortschreibung eines Beteiligungsberichts. Dieser Bericht soll insbesondere Angaben über
die Erfüllung des öffentlichen Zwecks, Beteiligungsverhältnisse und die Zusammensetzung
der Organe der Gesellschaft enthalten. Rat und Verwaltung können sinnvoll und effektiv nur
koordiniert arbeiten, wenn ein gleicher Wissens- und Informationsstand gewährleistet ist. Um
hier eine Grundlage zu schaffen, ist der vorliegende Beteiligungsbericht als eine
Informationsquelle geschaffen worden, der ein Mindestmaß an entscheidungsrelevanten
Daten zur Verfügung stellt.
Um auch die Transparenz der Beteiligungen für die Öffentlichkeit sicherzustellen, ist die
Einsicht in den Bericht gem. § 112 Abs. 3 GO jedermann gestattet. Zu diesem Zweck hat die
Stadt den Bericht bereitzuhalten und auf die Möglichkeit zur Einsichtnahme in geeigneter
Weise öffentlich hinzuweisen.
III. Inhalt der Berichterstattung
Das Hauptziel der Berichterstattung über die wirtschaftliche Betätigung der Stadt
Bedburg soll die allgemeine Information des Rates und seiner Ausschüsse, der
Verwaltung und der Öffentlichkeit sein.
Als Mindestanforderung werden in diesem Beteiligungsbericht Daten zu folgenden Bereichen
aufbereitet:
A.
B.
C.
D.
E.
F.
Beteiligungsverhältnisse der Gesellschafter
Gegenstand des Unternehmens
Organe der Gesellschaft
Lage der Gesellschaft
Bilanz zum Berichtsjahr
Gewinn- und Verlustrechnung zum Berichtsjahr
Das unter A. dargestellte Beteiligungsverhältnis beschränkt sich nicht nur auf die
Kapitalanteile der Stadt Bedburg, sondern bezieht auch die der anderen Gesellschafter mit
ein. Dies wird schon deshalb für notwendig erachtet, um bei Beteiligungen anderer
Gebietskörperschaften das gesamte Ausmaß der öffentlichen Beteiligung erkennen zu
lassen.
Der Beteiligungsbericht umfasst sämtliche Beteiligungen der Stadt Bedburg.
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WP7-123/2004
Anlage zur Vorlage WP7-123/2004
IV. Übersicht über die Beteiligungen der Stadt Bedburg
Beteiligung 2003
Beteiligung 2002
Beteiligung 2001
Gesellschaft
Euro
Erftland Kommunale
Wohnungsgesellschaft
mbH im Erftkreis
Radio Erft GmbH & Co.
KG
Wirtschaftsförderung
Rhein-Erft GmbH
Erftland Holding GmbH
%
%
Euro
Euro
%
27.700
1,108
446.000
17,84
446.000
17,84
5.112
1,25
5.112
1,25
5.112
1,25
10.225
1,316
10.225
1,316
10.225
1,316
8.900
17,85
0
0,00
0
0,00
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WP7-123/2004
Anlage zur Vorlage WP7-123/2004
Erftland
Kommunale Wohnungsgesellschaft
MbH im Erftkreis
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WP7-123/2004
Anlage zur Vorlage WP7-123/2004
V. Darstellung der einzelnen Unternehmen
1. Erftland Kommunale Wohnungsgesellschaft mbH im Erftkreis
Schützenstraße 1 und 3
50126 Bergheim
A. Beteiligungsverhältnis
Stammkapital: 2.500.000 Euro
Gesellschafter:
Anteile am Stammkapital
Stadt Kerpen
Stadt Bergheim
Stadt Bedburg
Gemeinde Elsdorf
Zweckverband für die KSK Köln
Erftland Holding GmbH
In Euro
in %
52.750,00
41.450,00
27.700,00
15.450,00
12.650,00
2.350.000,00
2,110%
1,658 %
1,108 %
0,618 %
0,506 %
94,00 %
B. Gegenstand der Gesellschaft
Zweck der Gesellschaft ist vorrangig eine sichere und sozial verantwortbare
Wohnungsversorgung der breiten Schichten der Bevölkerung (gemeinnütziger
Zweck).
Die Gesellschaft errichtet, betreut, bewirtschaftet und verwaltet Bauten in allen
Rechts- und Nutzungsformen, darunter Eigenheime und Eigentumswohnungen. Sie
kann außerdem alle im Bereich der Wohnungswirtschaft, des Städtebaus und der
Infrastruktur anfallenden Aufgaben übernehmen, Grundstücke erwerben, belasten
und veräußern sowie Erbbaurechte ausgeben. Sie kann Gemeinschaftsanlagen und
Folgeeinrichtungen, Läden und Gewerbebauten, soziale, wirtschaftliche und
kulturelle Einrichtungen und Dienstleitungen bereitstellen. Die Gesellschaft ist
berechtigt, Zweigniederlassungen zu errichten, andere Unternehmen zu erwerben
oder sich an solchen zu beteiligen.
C. Organe der Gesellschaft
Gesellschafterversammlung:
Theo Hellmann, Zweckverband für die KSK Köln (Vorsitzender)
Hans Seigner (Sparkassendirektor)
Vertreter der Stadt Bedburg:
Herr stellvertr. Bürgermeister Norbert Michels
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WP7-123/2004
Anlage zur Vorlage WP7-123/2004
Aufsichtsrat:
Hans Seigner, Zweckverband für die KSK Köln
Hermann-Josef Klingele, Stadt Kerpen (Vorsitzender)
Norbert Michels, Stadt Bedburg
Johannes Hübner, Stadt Bergheim
Jürgen Schiffers, Gemeinde Elsdorf
Geschäftsführer:
Walter Nagel
D. Zur Lage der Gesellschaft
Lagebericht
Allgemeines:
Zum Stichtag 31.12.2003 verwaltete die Erftland 2.213 Wohnungen, davon 2.159
Wohnungen im Eigenbesitz, 54 Wohnungen für Dritte, 7 Gewerbeeinheiten u. a., davon 5 im
Eigenbesitz, 387 Garagen, davon 376 im Eigenbesitz, 11 für Dritte und 3 sonstige
Einrichtungen.
Der Bestand der eigenen Wohnungen änderte sich im Jahr 2003 durch Verkauf um 7
Wohnungen und Abbruch um 8 Wohnungen.
Verkauf von Wohnhäusern
Im Geschäftsjahr 2003 wurden folgende Wohnungen verkauft:
a) Am Rötschberg 13 in Bergheim-Quadrath mit 2 Wohnungen
b) Grüner Weg 42 und 44 in Bergheim mit 3 Wohnungen
c) Gücherweg 4 in Kerpen-Balkhausen mit 2 Wohnungen
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WP7-123/2004
Neubautätigkeit
Anlage zur Vorlage WP7-123/2004
- Keine
Modernisierungstätigkeit
Im Geschäftsjahr wurden Modernisierungsmassnahmen an den nachstehenden „Bedburger“
Wohnhäuser beendet.
VE 20 in Bedburg-Kirdorf, Kirchfeldstraße 1, Willibrordusstraße 17,19 (12 Wohnungen)
VE 32 in Bedburg-Kirdorf, Kirchfeldstrasse 2, Am Bach 17 (12 Wohnungen)
VE 69 in Bedburg-Blerichen, Hubert-Hachenberg-Str. 6,7 (8 Wohnungen)
VE 90 in Bedburg-Kirchherten, Am Bahndamm 2, 4 (8 Wohnungen)
Die Modernisierungsmassnahmen wurden mit KfW-Mitteln, Hypotheken und Eigenkapitel
finanziert.
Die Gesamtmodernisierungsmassnahmen und Instandhaltungskosten betrugen im
Geschäftsjahr 2.007 T€. Von diesen Kosten wurden 1.885 T€ als Herstellungskosten aktiviert
und 122 TE als Aufwand ausgewiesen.
Die Gesellschaft beabsichtigt in weiteren Wohnbereichen umfangreiche
Modernisierungsmassnahmen vorzunehmen; dabei setzen die Modernisierungsrichtlinien
des Landes NRW hinsichtlich der zulässigen Mietanpassung Grenzen.
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WP7-123/2004
Anlage zur Vorlage WP7-123/2004
Wohnungs-, Gewerbe, - Garagenbestand und sonstige Einrichtungen
Der eigene Bestand betrug zum Jahresende:
2.159 Wohnungen,
5 Gewerbeeinheiten,
3 sonstige Einheiten,
376 Garagen.
Hausverwaltung für Eigentümer
Am Bilanzstichtag wurden treuhänderisch verwaltet:
54 Wohnungen
2 gewerbliche Einheiten,
11 Garagen.
Gegenüber dem Vorjahr sind Änderungen in der Verwaltung eingetreten, da die Stadt
Kerpen Wohnhäuser verkaufte.
Verwaltung von Wohnungen- und Teileigentum
Am Bilanzstichtag wurden treuhänderisch verwaltet:
5 Wohnungs- und Teileigentumsgemeinschaften in kerpen bzw. Bergheim, mit 15
Wohnungen, 250 Tiefgaragenplätze und 26 Garagen (Teileigentum)
Wohungsbewirtschaftung:
Die Mietzahlungen wurden überwiegende pünktlich geleistet. In Einzelfällen waren
Wohnungskündigungen durch die Gesellschaft nicht vermeidbar. Die Mietverhältnisse
wurden aufgrund Räumungsklagen durch die Gesellschaft beendet.
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WP7-123/2004
Anlage zur Vorlage WP7-123/2004
Im Geschäftsjahr 2003 hatte die Gesellschaft 245 Mieterwechsel (2002: 259). Das sind
11,3 % des gesamten Wohnungsbestandes (2002: 11,9%). Die Mietausfälle u.ä. betragen
insgesamt T€ 295 = 3,2 % (Vorjahr: T€ 268 = 3,0%) der Sollmieten und Umlagen von T€
9.360 (Vorjahr: T€ 8.948).
Die Wohnungskündigungen sind hauptsächlich auf a) Merkmale der Wohnung wie z.B.
Lage, Grösse, Ausstattung etc., b) Arbeitsplatzwechsel, c) Erwerb von Eigentum, d) die
Altersstruktur der Mieterschaft (Sterbefälle, Übergang in Alten- und Pflegeheime),
zurückzuführen.
Bei der Vermietung ergaben sich grössere Schwierigkeiten bei Wohnungen mit
geringerem Ausstattungsstandard sowohl bei der Anschlussvermietung als auch bei der
Erzielung der Mietspiegelmiete. Daraus resultieren am Bilanzstichtag insgesamt 53 (rd.
2,5 %) leerstehende eigene Wohnungen. Davon standen 15 Wohnungen mehr als 3
Monate leer.
Die Entwicklung der Mieterwechsel und der Leerstände werden monatlich überwacht und
gezielte Massnahmen zur Verbesserung der Ausstattung und Modernisierung der
Wohnungen werden durchgeführt.
Die Sollmieten und Umlagen sowie die Erlösschmälerungen haben sich 2003 wie folgt
entwickelt:
Sollmieten
Umlagen
Erlösschmälerungen
2003
2002
T€
6.522
2.838
119
T€
6.240
2.708
137
Veränderungen
T€
282
130
./.18
Die Sollmieten sind im Geschäftsjahr 2003 um insgesamt T€ 282 gestiegen. Dies ist im
Wesentlichen auf mietwirksam werdende Modernisierungsmassnahmen, die Anpassung
an den Mietspiegel und auf die ganzjährige Auswirkung der Mietänderungen des
Vorjahres zurückzuführen.
Die Risiken aus der Bestandsbewirtschaftung zeigen sich in Erlösschmälerungen,
die 2003 um T€ 18 (13 %) auf T€ 119 gesunken sind. Das sind 1,3 % der
Sollmieten und Umlagen. Zusammen mit den Abschreibungen auf
Mietforderungen (T€ 194) ergeben sich nach Verrechnung der Auflösung von
Einzelwertberichtigungen (T€ 18) insgesamt Mietausfälle in Höhe von T€ 295 bzw.
3,1 % der Sollmieten und Umlagen. Im Jahr 2002 waren es T€ 268 bzw. 3,0% der
Sollmieten und Umlagen. Diese Ausfälle belasten die Ertragslage.
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WP7-123/2004
Anlage zur Vorlage WP7-123/2004
Instandhaltung
Es wurden erforderliche Instandhaltungsmassnahmen durchgeführt.
Der Instandhaltungsaufwand belief sich im Geschäftsjahr auf T€ 1.803 (VJ.: T€ 1.757), pro
m² 14,26 € (VJ.: € 13,77).
Wirtschaftliche Lage
Vermögenslage
31.12.2003
T€
Vermögensstruktur
Anlagevermögen
Immaterielle
Vermögensgegenstände
Sachanlagen
Finanzanlagen
Umlaufvermögen einschliesslich
Rechnungsabgrenzungsposten
Kurzfristig
Unfertige Leistungen
Flüssige Mittel
Übrige Aktiva
Gesamtvermögen
Kapitalstruktur
Eigenkapital
Gezeichnetes Kapital
Rücklagen
Bilanzgewinn
%
31.12.2002
T€
%
Veränderungen
T€
9
0,0
12 0,0
-
3
51.607
86,9
-
50
8
51.624
0,0
86,9
51.657 89,
4
9 0,0
51.678 89,
4
-
1
54
2.896
3.511
1.372
7.779
4,9
5,9
2,3
13,1
59.403 100,00
2.500
9.688
4,2
16,3
0
12.188
0,0
20,5
- 12 -
2.777
2.385
944
6.106
4,8
4,1
1,7
10,
6
119
1.126
428
1.673
57.784 10
0,0
1.619
2.500 4,3
9.307 16,
1
381 0,7
12.188 21,
1
0
381
-
381
0
WP7-123/2004
Fremdkapital
Langfristig
Pensionsrückstellungen
Verbindlichkeiten
Kurzfristig
Bilanzgewinn (Ausschüttung)
Steuerrückstellung
Übrige Rückstellungen
Erhaltene Anzahlungen
Übrige Verbindlichkeiten
Gesamtkapital
Anlage zur Vorlage WP7-123/2004
152
42.779
42.931
0,3
72,0
72,3
285
42.005
42.290
0,5
72,7
73,2
-
133
774
641
744
103
132
2.885
420
4.284
1,2
0,2
0,2
4,9
0,7
7,2
100
0
116
2.754
336
3.306
0,2
0,0
0,2
4,7
0,6
5,7
644
103
16
131
84
978
59.403
100,0
57.784 100,0
1.619
Die Bilanzsumme hat sich gegenüber dem Vorjahr um T€ 1.619 ( 2,8 % ) erhöht.
Der langfristige Eigenkapitalanteil am Gesamtkapital wird gegenüber dem Vorjahr
unverändert mit T€ 12.188 ausgewiesen. Dies entspricht 20,5 % (Vorjahr: 21,1 %)
des Gesamtkapitals.
Die langfristigen Darlehen erhöhten sich um T€ 774 und die übrigen Passiva per Saldo um
T€ 845.
Finanzlage
Im Vermögensaufbau und bei den entsprechenden Finanzierungsmitteln ergeben
sich im Vergleich zum Vorjahr folgende Veränderungen:
Langfristiger Bereich
Vermögenswerte
Finanzierungsmittel
Überdeckung
Kurzfristiger Bereich
Flüssige Mittel
Übrige Vermögenswerte
Verpflichtungen
Stichtagsliquidität (NettoGeldvermögen)
31.12.2003
T€
31.12.2002
T€
51.624
55.119
3.495
51.678
54.478
2.800
54
641
695
3.511
4.268
7.779
4.284
3.495
2.385
3.721
6.106
3.306
2.800
1.126
547
1.673
978
695
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Veränderung
T€
WP7-123/2004
Anlage zur Vorlage WP7-123/2004
Die langfristig angelegten Vermögenswerte waren durch langfristig zur Verfügung stehende
Finanzierungsmittel (Eigenkapital, langfristige Rückstellungen und Verbindlichkeiten) in voller
Höhe gedeckt. Die nicht langfristig gebundenen Teilbeträge von T€ 3.495 entsprechen der
Bilanzliquidität zum 31. Dezember 2003 und standen im Übrigen im kurzfristigen Bereich zur
Verfügung.
Der Cash-flow setzt sich wie folgt zusammen:
Jahresüberschuss
Abschreibungen auf Gegenstände des
Anlagevermögens
Abnahme/Zunahme der langfristigen Rückstellungen
Sonstige zahlungsunwirksame Beträge
Cash-flow
./.
2003
T€
744
2.067
2002
T€
530
2.045
133
58
2.736
12
19
2.606
Die Gesellschaft hat 2003 jederzeit ihre Zahlungen termingerecht erfüllt. Die
Liquidität ist auch unter Einbeziehung der Finanzplanung für 2004 sichergestellt.
Die Einhaltung der bisherigen wirtschaftlichen Grundsätze gilt auch für die Zukunft. Alle
Planungen werden auf die vorhandenen freien Eigenmittel und auf eine ergänzende
Fremdfinanzierung mit öffentlichen Mitteln und Hypothekendarlehen abgestellt.
Die Städte und Gemeinden im Erftkreis bzw. auch andere Institutionen, in deren Bereich die
Gesellschaft Wohnungsbestand besitzt, zahlen Sicherheitsleistungen beim Zustandekommen
eines Mietvertrages mit Sozialhilfeempfängern.
Durch diese Kautionsbeträge wird das bei diesem Personenkreis bestehende erhöhte Risiko für
die Miete und Schönheitsreparaturen verringert.
Die eingezahlten Beträge werden verzinslich auf Sparkonten als Treuhandvermögen geführt.
Am 31.12.2003 bestanden einschliesslich gutgeschriebener Zinsen Guthaben in Höhe von T€
483 (Vorjahr: T€ 489). Der Betrag ist unter der Bilanz als Treuhandvermögen/-verbindlichkeiten
vermerkt.
Ertragslage
Gegenüber dem Vorjahr (Jahresüberschuss T€ 530) wird für das Geschäftsjahr 2003
ein Jahresüberschuss von T€ 744 ausgewiesen.
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WP7-123/2004
Anlage zur Vorlage WP7-123/2004
Der Jahresüberschuss setzt sich aus folgenden Ergebnissen zusammen:
Hausbewirtschaftung
Bau- und Modernisierungstätigkeit
Betreuungstätigkeit
Sonstige betriebliche Tätigkeit
Neutrales Ergebnis
Finanzergebnis
Ertragssteuern (Vorjahr:
Erstattung)
Jahresüberschuss
2003
T€
434
./.
5
10
./. 107
449
66
847
./. 103
2002
T€
506
./. 28
0
./. 88
75
55
520
10
Veränderungen
T€
./. 72
23
10
./. 19
374
11
327
./. 113
744
530
214
Die Ertragslage wird im Wesentlichen durch das positive Ergebnis aus der
Hausbewirtschaftung und des neutralen Ergebnisses bestimmt. Die Verringerung des
Hausbewirtschaftungsergebnisses um T€ 72 ist insbesondere auf gestiegene
Instandhaltungskosten und höhere Sollmieten zurückzuführen. Die Erhöhung des
neutralen Ergebnisses um T€ 374 ist im Wesentlichen auf Erträge aus Anlagenverkäufen
zurückzuführen.
Risiken der künftigen Entwicklung
Die Bewirtschaftung des eigenen Bestandes stellt nach wie vor den Schwerpunkt
der Tätigkeit der Gesellschaft dar. Deshalb kommt den Entwicklungen und Risiken
in diesem Beobachtungsbereich grössere Bedeutung zu. Der Wohnungsmarkt ist
gekennzeichnet durch eine rückläufige Entwicklung der Nachfrage, die zu
Erlösschmälerungen und Abschreibungen auf Mietforderungen geführt hat. Wegen
gewisser Vermietungsschwierigkeiten entstehen zum Teil vorübergehend
Leerstände und Mietausfälle.
Nach wie vor bereiten die problematischen Mieterstrukturen Schwierigkeiten bei der
Hausbewirtschaftung.
Zur
Sicherung
der
langfristigen
Vermietbarkeit
des
Wohnungsbestandes müssen bei Mieterwechseln erhöhte Aufwendungen für die
Instandsetzung und Modernisierung aufgewendet werden. Es muss auch im Jahr 2004
mit Mietausfällen von ca. 3,0 % der Sollmieten und Umlagen gerechnet werden. Diese
Mietausfälle belasten die Ertragslage sowie die Vermögens- und Finanzlage, stellen aber
zurzeit keine bestandsgefährdenden Risiken für die Gesellschaft dar.
- 15 -
WP7-123/2004
Anlage zur Vorlage WP7-123/2004
Das Risikomanagementsystem mit den Bereichen internes Kontrollsystem,
Controlling und Risikofrühwarnsystem wurde im Hinblick auf das Gesetz zur
Kontrolle und Transparenz im Unternehmensbereich (KontraG) aufgebaut. Es
wurde ein Organisationshandbuch erstellt, in dem die einzelnen Arbeitsabläufe
und Kontrollmöglichkeiten schriftlich dokumentiert sind. In den verschiedenen
Beobachtungsbereichen
werden
Risikoindikatoren
ermittelt,
die
Frühwarninformationen liefern können. Dem Aufsichtsrat wird regelmässig über
die wichtigsten Bereiche der Gesellschaft berichtet. Fehlentwicklungen und
Chancen können rechtzeitig erkannt werden. Ergänzende Angaben nach § 289
Abs. 2 Nr. 1 HGB
Vorgänge von besonderer Bedeutung sind nach dem 31.12.2003 nicht eingetreten.
Voraussichtliche Entwicklung
Im neuen Geschäftsjahr sind Modernisierungsmassnahmen in nachstehenden
Wohnhäusern vorgesehen:
VE 21 in Bergheim, Commerstr. 28 und Heerstr. 33
8 Wohnungen
VE 23 in Kerpen, Adenauerstr. 28
6 Wohnungen
VE 77 in Bergheim, Robert-Koch-Str. 11 und 13
16 Wohnungen
VE 88 in Kerpen, Am Hüttenhof 7
4 Wohnungen
VE 89 in Bedburg, Kettelerstr. 11 und 13
8 Wohnungen
42 Wohnungen
Als Schwerpunkte unserer Tätigkeit werden in den kommenden Jahren die
Erhaltung und die weitere kontinuierliche Verbesserung unseres
Wohnungsbestandes in Verbindung mit einer intensiven
Wohnumfeldverbesserung zur Sicherung der langfristigen Vermietbarkeit
beibehalten werden.
Weitere Neubauten werden nur in guten Lagen und bei entsprechender Nachfrage
errichtet.
Obwohl die Nachfrage nach preisgünstigen Wohnungen im Geschäftsjahr zunahmen,
können in den nächsten Jahren bei weiterhin entspanntem Mietwohnungsmarkt höhere
Fluktuations- und Leerstandsquoten mit entsprechenden Mietausfällen nicht
ausgeschlossen werden. Daneben sind wesentliche bestandsgefährdende Risiken, die
die Ertrags-, Vermögens- und Finanzlage negativ beeinflussen könnten, zurzeit nicht
erkennbar.
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WP7-123/2004
Anlage zur Vorlage WP7-123/2004
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WP7-123/2004
Anlage zur Vorlage WP7-123/2004
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WP7-123/2004
Anlage zur Vorlage WP7-123/2004
- 19 -
WP7-123/2004
Anlage zur Vorlage WP7-123/2004
Erftland Holding Gesellschaft
mbH
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WP7-123/2004
Anlage zur Vorlage WP7-123/2004
4. Erftland Holding Gesellschaft mbH
A. Beteiligungsverhältnis
Stammkapital: 50.000 €
Stadt Bedburg
Stadt Bergheim
Gemeinde Elsdorf
Stadt Kerpen
Anteil Insgesamt
8.900,00 €
14.650,00 €
4.650,00 €
17.750,00 €
Zweckverband für
Die KSK Köln
4.050,00 €
Beteiligungsverhältnis
17,8 %
29,30 %
9,30 %
35,50 %
8,10 %
B. Gegenstand der Gesellschaft
Zweck der Gesellschaft ist eine sichere, sozial verantwortbare am Gemeindewohl
orientiert Wohnungsversorgung der Bevölkerung in den Kommunen Bedburg,
Bergheim, Elsdorf und Kerpen.
Zur Erreichung ihres Zwecks gemäß Abs. 1 bedient sich die Gesellschaft der Erftland
Kommunale Wohnungsgesellschaft mbH, Bergheim.
Die Gesellschaft darf auch sonstige Geschäfte betreiben, sofern diese dem
Gesellschaftszweck (mittelbar oder unmittelbar) dienlich sind.
Die Preisbildung für die Überlassung von Mietwohnungen und die Veräußerung von
Wohnungsbauten soll angemessen sein, d. h. eine Kostendeckung einschließlich Verzinsung
des Eigenkapitals sowie die Bildung ausreichender Rücklagen unter Berücksichtigung einer
Gesamtrentabilität des Unternehmens ermöglichen.
C. Organe der Gesellschaft
Gesellschafterversammlung:
Hans Seigner (Sparkassendirektor)
Vertreter der Stadt Bedburg:
Herr stellvertr. Bürgermeister Norbert Michels
- 21 -
WP7-123/2004
Anlage zur Vorlage WP7-123/2004
Aufsichtsrat:
Hans Seigner, Zweckverband für die KSK Köln
Hermann-Josef Klingele, Stadt Kerpen (Vorsitzender)
Norbert Michels, Stadt Bedburg
Johannes Hübner, Stadt Bergheim
Jürgen Schiffers, Gemeinde Elsdorf
Geschäftsführer:
Walter Nagel
- 22 -
Lagebericht
Allgemeines
WP7-123/2004
Anlage zur Vorlage WP7-123/2004
Die Erftland Holding Gesellschaft mbH, Bergheim, ist im Handelsregister des Amtsgerichtes
Köln unter HRB 52052 eingetragen. Sitz der Gesellschaft ist Bergheim. Zweck der
Gesellschaft ist eine sichere, sozial verantwortbare am Gemeinwohl orientierte
Wohnungsversorgung der Kommunen Bedburg, Bergheim, Elsdorf und Kerpen. Sie bedient
sich hierzu der Erträge aus ihrer vierundneunzigprozentigen Beteiligung an der Erftland
Kommunale Wohnungsgesellschaft mbH, Bergheim.
Im Geschäftsjahr sind im Wesentlichen Rechts- und Beratungskosten sowie Aufwendungen
aus der Verwaltung des eigenen Vermögens angefallen. Erträge aus der Beteiligung
erfolgten im Geschäftsjahr nicht.
Die Gesellschaft schloss das Rumpfgeschäftsjahr daher mit einem Jahresfehlbetrag von
EUR 10.001,90 ab.
Hinsichtlich der Verbindlichkeiten gegenüber den Gesellschaftern schloss die Gesellschaft
im Januar 2004 zu deren Tilgung entsprechende langfristige Darlehensverträge mit der
Kreissparkasse Köln ab, deren Absicherung sowohl über kommunale Ausfallbürgschaften
der Gesellschafter als auch über die Abtretung der Beteiligung an der Erftland Kommunale
Wohnungsgesellschaft mbH, Bergheim, erfolgt ist.
Die zukünftige Entwicklung der Gesellschaft ergibt sich aus der Entwicklung der
Beteiligungsgesellschaft und deren Gewinnausschüttungen. Im Geschäftsjahr 2003 erzielte
diese einen Jahresüberschuss von TEUR 745, der im Wesentlichen in 2004 zur
Ausschüttung gelangt.
Für das Geschäftsjahr 2004 wird ein Überschuss der Beteiligungsgesellschaft von
TEUR 1.213 prognostiziert, der im Jahr 2005 ebenfalls im Wesentlichen
ausgeschüttet werden soll.
Durch diese Beteiligungserträge werden sowohl der Kapitaldienst als auch die Tilgung der zu
Beginn des Jahres 2004 aufgenommenen Darlehen ermöglicht. Darüber hinaus wird sich
hieraus ebenfalls eine angemessene Entwicklung der Gesellschaft ergeben.
Insoweit sind, mit Ausnahme des Kreditausfallrisikos, weitere Risiken derzeit nicht
erkennbar.
Der Erwerb weiterer Beteiligungen ist nicht geplant.
- 23 -
WP7-123/2004
Anlage zur Vorlage WP7-123/2004
Bilanz zum 31. Dezember 2003
AKTIVA
31.12.2003
€
19.12.2003
€
A. Anlagevermögen
-
Finanzanlagevermögen
-Anteile an verbundenen Unternehmen
19.000.000,00
0,00
49.998,10
50.000,00
19.049.998,10
50.000,00
B. Umlaufvermögen
-
Guthaben bei Kreditinstitut
Bilanz zum 31. Dezember 2003
PASSIVA
31.12.2003
€
€
19.12.2003
€
A. Eigenkapital
-
I. Gezeichnetes Kapital
II. Kapitalrücklage
III. Jahresfehlbetrag
-
50.000,00
2.020.000,00
10.001.90
50.000,00
0,00
2.059.998,10
0,00
50.000
B. Rückstellungen
-
sonstige Rückstellungen
10.000,00
0,00
C. Verbindlichkeiten
-
Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern
16.980.000,00
0,00
19.049.998,10
50.000,00
Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 19.12. bis 31.12.2003
€
-
sonstige betriebliche Aufwendungen =
Jahresfehlbetrag
10.001,90
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WP7-123/2004
Anlage zur Vorlage WP7-123/2004
Radio Erft GmbH & Co.Kg
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WP7-123/2004
Anlage zur Vorlage WP7-123/2004
2. Radio Erft GmbH & Co. KG
Hauptstraße 83 – 85
50126 Bergheim
A. Beteiligungsverhältnis
Stammkapital: 409.033,51 Euro
Gesellschafter:
Anteile am
Stammkapital
in Euro
in %
RRB Rheinische Rundfunkbeteiligungsgesellschaft
306.775,12
75,0
Rhein-Erft-Kreis
Stadt Brühl
Stadt Wesseling
Stadt Bedburg
Stadt Bergheim
Stadt Erftstadt
Stadt Frechen
Stadt Hürth
Stadt Kerpen
Stadt Pulheim
Gemeinde Elsdorf
54.196,94
5.112,92
5.112,92
5.112,92
5.112,92
5.112,92
5.112,92
5.112,92
5.112,92
5.112,92
2.045,17
13,25
1,25
1,25
1,25
1,25
1,25
1,25
1,25
1,25
1,25
0,5
B. Gegenstand und Umfang der Prüfung
Gegenstand des Unternehmens ist die Wahrnehmung folgender Aufgben, die sich aus dem
Landesrunkfunkgesetz (LRG) für den Betrieb lokalen Rundfunks ergeben:
1. die zur Produktion und Verbreitung des lokalen Rundfunks erforderlichen
technischen Einrichtungen zu beschaffen und der Veranstaltergemeinschaft zur
Verfügung zu stellen,
2. der Veranstaltergemeinschaft die zur Wahrnehmung ihrer gesetzlichen und
durch Vereinbarung bestimmten Aufgaben erforderlichen Mittel in vertraglich
bestimmten Umfang zur Verfügung zu stellen,
3. für die Veranstaltergemeinschaft den in § 24 Abs. 4 Satz 1 LRG genannten
Gruppen Produktionshilfen zur Verfügung zu stellen,
4. Hörfunkwerbung zu verbreiten.
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WP7-123/2004
Anlage zur Vorlage WP7-123/2004
Darüber hinaus sind Gegenstand des Unternehmens alle mit Satz 1 unmittelbar oder
mittelbar zusammenhängenden Geschäfte.
Zu diesem Zweck kann sich die Gesellschaft an anderen Unternehmen mit gleichem oder
ähnlichem Gesellschaftszweck beteiligen, derartige Unternehmen erwerben,
Tochtergesellschaften gründen, Zweigniederlassungen errichten sowie alle sonstigen den
Gesellschaftszweck fördernden Geschäfte vornehmen.
C. Organe der Gesellschaft
Zur Führung der Geschäfte ist gemäß § 14 Gesellschaftsvertrag die Komplementärin allein
berechtigt und verpflichtet.
Als deren Geschäftsführer sind im Handelsregister eingetragen:
- Dietmar Henkel, Leichlingen (ab 1.4.2003)
- Wolfgang Eitzen, Rösrath (bis 31.3.2003)
D. Zur Lage der Gesellschaft
1. Lage des Unternehmens
a) Wesentliche Aussagen zum Jahresabschluss
Die Geschäftsführung der Gesellschaft ist zur Erstellung eines Lageberichts gemäß § 264
Abs. 1 Satz 3 HGB nicht verpflichtet; sie macht aber zum Jahresabschluss folgende
wesentliche Angaben zur Lage der Gesellschaft.
Die Entwicklung der Werbemärkte hat im Geschäftsjahr eine leicht Belebung erfahren.
Bundesweit stiegen die Bruttowerbeumsätze bei allen Radiosendern (öffentliche und private)
durchschnittlich um 2,1 %.
Die Gesellschaft liegt mit 1,3 % unter dem geplanten Hörfunksatz, absolut konnte jedoch
gegenüber dem Vorjahr ein Anstieg von 16 % (TEUR 133) verzeichnet werden. Die
Vertriebsprovisionen von radio NRW wurden im Berichtsjahr zu 100 % ausgezahlt, der Erlös
liegt bei TEUR 534. Daneben wurde durch Auflösung der Rückstellung GVL ein Ertrag von
TEUR 35 realisiert.
Die Gesamtkosten liegen um 2 % (TEUR 19) unter der Planung. Die an die HSG zu
leistende Umlage ist um TEUR 49 (-12 %) gesunken. Die Kosten der
Veranstaltergemeinschaft liegen mit TEUR 53 (7 %) unter der Planung.
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WP7-123/2004
Anlage zur Vorlage WP7-123/2004
Die Gesellschaft erzielte im Geschäftsjahr 2003 einen Gewinn in Höhe von TEUR 48 und
liegt damit um TEUR 335 über dem Vorjahresergebnis (TEUR –287).
Die Hörfunksätze des Jahres 2004 sind mit TEUR 1.050 geplant; die Monate Januar und
Februar liegen im Rahmen dieser Planung.
Vorgänge von besonderer Bedeutung sind nach Schluss des Berichtsjahres nicht
eingetreten.
Wir halten die Darstellung der Lage der Gesellschaft durch die Geschäftsführung für
zutreffend und plausibel.
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Anlage zur Vorlage WP7-123/2004
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Anlage zur Vorlage WP7-123/2004
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Wirtschaftsförderung Rhein-Erft
GmbH
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WP7-123/2004
Anlage zur Vorlage WP7-123/2004
3. Wirtschaftsförderung Rhein-Erft GmbH
Europaallee 33
50226 Frechen
A. Beteiligungsverhältnis
Stammkapital: 777.163,66 Euro
Gesellschafter:
Anteile am Stammkapital
In Euro
in %
Rhein-Erft-Kreis
Stadt Bedburg
Stadt Bergheim
Stadt Brühl
Gemeinde Elsdorf
Stadt Erftstadt
Stadt Frechen
Hürther Stadtentwicklungsgesellschaft mbH „Hüsta“
Stadt Kerpen
Stadt Pulheim
Stadt Wesseling
KSK-Kapitalbeteiligung Holding GmbH
664.679,45
10.225,84
10.225,84
10.225,84
10.225,84
10.225,84
10.225,84
10.225,84
10.225,84
10.225,84
10.225,84
10.225,84
85,524
1,316
1,316
1,316
1,316
1,316
1,316
1,316
1,316
1,316
1,316
1,316
B. Gegenstand des Unternehmens
Gegenstand des Unternehmens ist die Verbesserung der sozialen und
wirtschaftlichen Strukturen des Rhein-Erftt-Kreises.
Zur Erreichung dieses Zweckes ist die Gesellschaft insbesondere berechtigt, für den
Rhein-Erft-Kreis als Wirtschaftsraum und für die Ansiedlung von Betrieben zu
werben, ansiedlungsinteressierte und ansässige Betriebe bei der Beschaffung von
Grundstücken, Krediten usw. zu beraten und zu unterstützen, Koordinationsaufgaben
für die Gesellschafter auf dem Gebiet der Wirtschaftsförderung zu übernehmen,
Informationssysteme aufzubauen und fortzuschreiben, die Gesellschafter bei der
örtlichen und überörtlichen Planung zu beraten und zu unterstützen sowie im
Einvernehmen mit einem Gesellschafter Industrie- und Gewerbeansiedlungen im
Gebiet der antragstellenden Kommune durchzuführen.
C. Organe des Unternehmens
Gesellschafterversammlung:
Rhein-Erft-Kreis:
Wilhelm Zylajew (Vorsitzender)
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WP7-123/2004
Anlage zur Vorlage WP7-123/2004
Vertreter der Stadt Bedburg:
Herr Dr. Georg Kippels
Dirk Schehl (als stellv. Mitglied)
Bergheim:
Rolf Kremer
Stellv.: Maria Pfordt
Brühl:
Hans-Hennig Hosmann
Stellv.: Gerd Pohl
Elsdorf:
Rolf Pütz
Stellv.: Alfred Kottisch
Erftstadt:
Albert Granrath
Stellv.: Ekkard Gelsdorf
Frechen:
Bürgermeister Hans-Willi Meier
Stellv.: Franz Becker und Hardy Fuß
Hürther Stadtentwicklungsgesellschaft mbH:
Ullrich Conzen
Stellv.: Bürgermeister Walther Boecker
Kerpen:
Wolfgang Westerschulze
Stellv.: Manfred Steinberg
Pulheim:
Wolfgang Thelen
Stellv.: Dr. Clemens Kopp
Wesseling:
Karl-Peter Nahlen
Stellv.: Irmtraut Toth
KSK-Kapitalbeteiligung Holding GmbH:
Geschäftsführer Peter Landsberg
Stellv.: Hans Seigner
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WP7-123/2004
Anlage zur Vorlage WP7-123/2004
Aufsichtsrat:
Landrat Werner Stump (Vorsitzender)
Hans Günter Eilenberger (stellv. Vorsitzender), Frechen
Karl Engelskirchen (stellv. Vorsitzender), Hürth
Uwe Walter, Frechen
Harald Dudzus, Erftstadt
Bürgermeister Ernst Dieter Bösche, Erftstadt
Klaus Ebert, Wesseling
Wilfried Effertz, Elsdorf
Bürgermeister Willy Harren, Bedburg
KSK-Vorstandsmitglied Axel Kraft, Köln
Hermann Josef Klingele, Rentner
Bürgermeister Dr. Karl August Morisse
Michael Schmalen, Erftstadt
Bürgermeister Ralf Valkysers, Kerpen
Hans Peter Wolle, Frechen
Wilhelm Zylajew (beratend)
Geschäftsführung:
Anne Schmitt-Sausen M.A.
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WP7-123/2004
Anlage zur Vorlage WP7-123/2004
D. Zur Lage des Unternehmens:
Die Wirtschaftsförderung Rhein-Erft GmbH (WFG) ist das gemeinschaftliche
Dienstleistungsinstrument des Rhein-Erft-Kreises und seiner 10 Städte und Gemeinden.
Entsprechend der im Geschäftsjahr 2001 neukonzipierten Aufgabenstruktur und darauf
basierenden Weiterentwicklung konzentrieren sich die Aufgaben der Gesellschaft im Jahre
2003 auf die beiden Schwerpunkte Unternehmensservice und Standordmarketing. Der
frühere Aufgabenschwerpunkt Tourismusförderung wurde nach Gründung des Rhein-Erft
Tourismus e.V. Im Jahr 2003 dem Verein übertragen, die Geschäftsführung obliegt WFG.
Zu den Kernaufgaben der WFG gehören seit jeher die Beratung und die Betreuung von
Investoren, Existenzgründern und im Rhein-Erft-Kreis ansässigen Unternehmen. Im
Geschäftsbericht 2003 werden detailliert die Beratungsaktivitäten dargestellt und u. a. nach
Beratungsschwerpunkten aufgegliedert. Das Berater-Netzwerk Rhein-Erft und die
Veranstaltungsreihe „Wirtschaft im Dialog“ wurden weiter ausgebaut.
Auf dem Wege hin zu einem professionellen Standortmarketing wurde die neugestaltet
Internetseite unter der Adresse www.wfg-rhein-erft.de kontinuierlich weiterentwickelt.
Wesentlichen Anteil an den Marketingaktivitäten hatten darüber hinaus Messeteilnahmen
und Präsentationen. Eine ausführlich Darstellung der einzelnen Maßnahmen findet sich im
Geschäftsbericht.
Die seit Herbst der Wirtschaftsförderung Rhein-Erft GmbH organisatorisch zugeordnete
Regionalstelle „Frau und Beruf“ hat im Geschäftsjahr 2003 erneut starke Akzeptanz
gefunden. Sie hat sich zwischenzeitlich als verlässlicher, spezialisierter Ansprechpartner bei
der Integration und der beruflichen Wiedereingliederung von Frauen etabliert. Der
Geschäftsbericht gibt hierüber detailliert Auskunft.
Die Bemühungen der Wirtschaftsförderung Rhein-Erft GmbH werden auch in der Zukunft auf
die Schaffung neuer und Sicherung bestehender Arbeitsplätze gerichtet sein. Die Beratung
und Betreuung von Existenzgründern, die Ansiedlung neuer Unternehmen, die Unterstützung
ausgewählter Branchen, die Weiterentwicklung, eines professionellen Standortmarketings
und die Stärkung des Rhein-Erft-Kreises zu einem attraktiven Wirtschaftsraum sind die
wesentlichen Handlungsfelder, mit denen die Wirtschaftsförderung Rhei-Erft GmbH den von
ihr erwarteten Beitrag zur Lösung der aus dem Strukturwandel erwachsenden Probleme im
Rhein-Erft-Kreis leistet.
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Anlage zur Vorlage WP7-123/2004
Aufgrund der verfolgten Zielsetzung ist auch künftig mit aufgabenbezogenen Verlusten der
Wirtschaftsförderung Rhein-Erft GmbH zu rechnen. Durch die gesellschaftsvertraglich
abgesicherte Verlustgleichsgarantie ist die Existenz der Gesellschaft im Hinblick auf die
Vermögens-, Finanz- und Ertragslage gesichert. Durch die Beratung insbesondere von
kleinen und mittleren Unternehmen, von Existenzgründern und von
Ansiedlungsinteressenten sowie durch Maßnahmen zur Verbesserung der wirtschaftsnahen
Infrastruktur wurde auf eine Fortentwicklung der Wirtschaftskraft und auch die Sicherung und
Schaffung zusätzlicher Arbeitsplätze
im Rhein-Erft-Kreis hingearbeitet. Durch die Arbeit der Gesellschaft wurden zahlreiche
Impulse für die wirtschaftliche Entwicklung und die Verbesserung der wirtschaftlichen
Strukturen im Rhein-Erft-Kreis gesetzt.
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