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Beschlussvorlage GB (Erlass der 2. Satzung zur Änderung der Allgemeinen Gebührensatzung des Kreises Euskirchen vom 18.12.2001)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
71 kB
Erstellt
31.10.07, 18:54
Aktualisiert
31.10.07, 18:54
Beschlussvorlage GB (Erlass der 2. Satzung zur Änderung der Allgemeinen Gebührensatzung des Kreises Euskirchen vom 18.12.2001) Beschlussvorlage GB (Erlass der 2. Satzung zur Änderung der Allgemeinen Gebührensatzung des Kreises Euskirchen vom 18.12.2001) Beschlussvorlage GB (Erlass der 2. Satzung zur Änderung der Allgemeinen Gebührensatzung des Kreises Euskirchen vom 18.12.2001)

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Inhalt der Datei

Kreis Euskirchen Der Landrat Datum: V 147/2005 27.10.2005 Az.: 20/959-50 X Öffentliche Sitzung Nichtöffentliche Sitzung Beratungsfolge: Aussch.f.Schulen,Sport,Kultur,Soziales u.Gesundh. 16.11.2005 Ausschuss für Planung, Umwelt und Verkehr 23.11.2005 Kreisausschuss 07.12.2005 Kreistag 21.12.2005 Erlass der 2. Satzung zur Änderung der Allgemeinen Gebührensatzung des Kreises Euskirchen vom 18.12.2001 Sachbearbeiter/in: Herr Jansen Tel.: 424 Abt.: 20 Die Vorlage berührt nicht den Etat 2005. Die Vorlage berührt den Etat auf der Einnahmenseite Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung Haush.-St.: Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung Mittel werden überplanmäßig bereitgestellt Haush.-St.: Mittel werden außerplanmäßig bereitgestellt Haush.-St.: Deckungsvorschlag: Minderausgabe bei Hst. Mehreinnahme bei Hst. sonst: Kreiskämmerer um um € € Beschlussempfehlung der Verwaltung: Der Kreistag beschließt den Erlass der 2. Satzung zur Änderung der Allgemeinen Gebührensatzung des Kreises Euskirchen vom 18.12.2001 in der als Anlage 1 beigefügten Fassung. Die Änderung tritt am 01.01.2006 in Kraft. Seite - 2 Begründung: I. Änderungen Die einzelnen Änderungen werden wie folgt begründet: Tarif-Nr. 10 - Vervielfältigungen bei Ausschreibungen Der Gebührentatbestand in der Überschrift wurde auf alle Ausschreibungs- und Verdingungsunterlagen ausgedehnt. Zudem wurden weitere Gebührentarife für Farbkopien und Plots aufgenommen. Tarif-Nr. 14 – Sondernutzung von Kreisstraßen Hier wurden ausschließlich kleinere redaktionelle Berichtigungen vorgenommen. Tarif-Nr. 15 – Öffentlicher Gesundheitsdienst Die Bezeichnungen der Gebührentatbestände wurden teilweise den Formulierungen der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) angeglichen. Die Erhöhungen haben sich aufgrund linearer Personalkostensteigerungen ergeben. Weiterhin wurde eine neue Tarif-Nr. für zahnärztliche Gutachten eingefügt (s. Tarif Nr. 15.4). Tarif-Nr. 16 – Durchführung des Heimgesetzes Mit Inkrafttreten des Landespflegegesetzes NRW am 01.08.2003 wurde eine Anpassung des Beratungsauftrages und damit der Verwaltungsgebühr erforderlich. Die Gebühr deckt die Kosten der Heimaufsicht des Kreises im Zusammenhang mit Ortsterminen, Beratungen und Besprechungen sowie Sichtung und Abstimmung der Bauunterlagen mit dem Landschaftsverband Rheinland (LVR) ab. Als Auslagen kommen ggfls. die – vom Kreis weiterzuleitenden – Kosten der Bauberatung durch den LVR i.H.v. z.Zt. 1.970 € hinzu. II. Auswirkungen auf den Kreishaushalt Die Satzungsänderung führt zu Mehreinnahmen im Verwaltungshaushalt ab dem Haushaltsjahr 2006. III. Mittelstandsverträglichkeitsprüfung nach § 5 des Gesetzes zur Förderung und Stärkung des Mittelstandes vom 8.7.2003 (GV NRW 2003, S. 421) -Mittelstandsgesetz-: Vor dem Erlass und der Novellierung von mittelstandsrelevanten Rechtsvorschriften ist zu prüfen, ob Auswirkungen auf Kosten, Verwaltungsaufwand und Arbeitsplätze in den Unternehmen der mittelständischen Wirtschaft zu erwarten sind und ob diese Auswirkungen zu erheblich unterschiedlichen Belastungen in Bezug auf die Unternehmensgröße führen. Die vorgesehenen Änderungen der Tarifstellen der Allgemeinen Gebührensatzung des Kreises Euskirchen wirken sich bei Inanspruchnahme der damit angebotenen Leistungen auf die Kosten der Unternehmen der mittelständischen Wirtschaft aus. Diese Auswirkungen führen aber nicht zu erheblich unterschiedlichen Belastungen in Bezug auf die Unternehmensgröße, weil die Gebühr für alle Unternehmen gleich ist. Seite - 3 Anlagen: • Anlage 1: • Anlage 2: 2. Satzung zur Änderung der Allgemeinen Gebührensatzung des Kreises Euskirchen vom 18.12.2001 Synopse alte/neue Fassung des Gebührentarifs gez. i.V. Poth Landrat Geschäftsbereichsleiter/in: Abteilungsleiter/in: Sachbearbeiter/in: Kreistagsbüro: ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift)