Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
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Erstellt
31.10.07, 18:54
Aktualisiert
31.10.07, 18:54
Stichworte
Inhalt der Datei
Kreis Euskirchen
Der Landrat
Datum:
V 147/2005
27.10.2005
Az.: 20/959-50
X Öffentliche Sitzung
Nichtöffentliche Sitzung
Beratungsfolge:
Aussch.f.Schulen,Sport,Kultur,Soziales u.Gesundh.
16.11.2005
Ausschuss für Planung, Umwelt und Verkehr
23.11.2005
Kreisausschuss
07.12.2005
Kreistag
21.12.2005
Erlass der 2. Satzung zur Änderung der Allgemeinen Gebührensatzung des Kreises Euskirchen vom 18.12.2001
Sachbearbeiter/in: Herr Jansen
Tel.: 424
Abt.: 20
Die Vorlage berührt nicht den Etat 2005.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Einnahmenseite
Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
Haush.-St.:
Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung
Mittel werden überplanmäßig bereitgestellt
Haush.-St.:
Mittel werden außerplanmäßig bereitgestellt
Haush.-St.:
Deckungsvorschlag: Minderausgabe bei Hst.
Mehreinnahme bei Hst.
sonst:
Kreiskämmerer
um
um
€
€
Beschlussempfehlung der Verwaltung:
Der Kreistag beschließt den Erlass der 2. Satzung zur Änderung der Allgemeinen Gebührensatzung des Kreises Euskirchen vom 18.12.2001 in der als Anlage 1 beigefügten Fassung. Die Änderung tritt am 01.01.2006 in Kraft.
Seite - 2 Begründung:
I. Änderungen
Die einzelnen Änderungen werden wie folgt begründet:
Tarif-Nr. 10 - Vervielfältigungen bei Ausschreibungen
Der Gebührentatbestand in der Überschrift wurde auf alle Ausschreibungs- und Verdingungsunterlagen ausgedehnt. Zudem wurden weitere Gebührentarife für Farbkopien und Plots aufgenommen.
Tarif-Nr. 14 – Sondernutzung von Kreisstraßen
Hier wurden ausschließlich kleinere redaktionelle Berichtigungen vorgenommen.
Tarif-Nr. 15 – Öffentlicher Gesundheitsdienst
Die Bezeichnungen der Gebührentatbestände wurden teilweise den Formulierungen der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) angeglichen. Die Erhöhungen haben sich aufgrund linearer Personalkostensteigerungen ergeben. Weiterhin wurde eine neue Tarif-Nr. für zahnärztliche Gutachten eingefügt (s. Tarif Nr. 15.4).
Tarif-Nr. 16 – Durchführung des Heimgesetzes
Mit Inkrafttreten des Landespflegegesetzes NRW am 01.08.2003 wurde eine Anpassung des
Beratungsauftrages und damit der Verwaltungsgebühr erforderlich. Die Gebühr deckt die Kosten
der Heimaufsicht des Kreises im Zusammenhang mit Ortsterminen, Beratungen und
Besprechungen sowie Sichtung und Abstimmung der Bauunterlagen mit dem Landschaftsverband
Rheinland (LVR) ab.
Als Auslagen kommen ggfls. die – vom Kreis weiterzuleitenden – Kosten der Bauberatung durch
den LVR i.H.v. z.Zt. 1.970 € hinzu.
II. Auswirkungen auf den Kreishaushalt
Die Satzungsänderung führt zu Mehreinnahmen im Verwaltungshaushalt ab dem Haushaltsjahr
2006.
III. Mittelstandsverträglichkeitsprüfung nach § 5 des Gesetzes zur Förderung und Stärkung
des Mittelstandes vom 8.7.2003 (GV NRW 2003, S. 421) -Mittelstandsgesetz-:
Vor dem Erlass und der Novellierung von mittelstandsrelevanten Rechtsvorschriften ist zu prüfen,
ob Auswirkungen auf Kosten, Verwaltungsaufwand und Arbeitsplätze in den Unternehmen der
mittelständischen Wirtschaft zu erwarten sind und ob diese Auswirkungen zu erheblich unterschiedlichen Belastungen in Bezug auf die Unternehmensgröße führen.
Die vorgesehenen Änderungen der Tarifstellen der Allgemeinen Gebührensatzung des Kreises
Euskirchen wirken sich bei Inanspruchnahme der damit angebotenen Leistungen auf die Kosten
der Unternehmen der mittelständischen Wirtschaft aus. Diese Auswirkungen führen aber nicht zu
erheblich unterschiedlichen Belastungen in Bezug auf die Unternehmensgröße, weil die Gebühr
für alle Unternehmen gleich ist.
Seite - 3 Anlagen:
•
Anlage 1:
•
Anlage 2:
2. Satzung zur Änderung der Allgemeinen Gebührensatzung
des Kreises Euskirchen vom 18.12.2001
Synopse alte/neue Fassung des Gebührentarifs
gez. i.V. Poth
Landrat
Geschäftsbereichsleiter/in:
Abteilungsleiter/in:
Sachbearbeiter/in:
Kreistagsbüro:
___________________
(Unterschrift)
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(Unterschrift)
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(Unterschrift)
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(Unterschrift)