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Beschlussvorlage GB (Anlage 2 zur Vorlage V 147/2005)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
123 kB
Erstellt
31.10.07, 18:54
Aktualisiert
31.10.07, 18:54

Inhalt der Datei

Anlage 2 zur Vorlage V 147/2005 - Synopse Gebührentarif zur Allgemeinen Gebührensatzung des Kreises Euskirchen Anmerkungen: Änderungen werden fett und kursiv dargestellt. Durchgestrichene Tarifstellen entfallen zum 01.01.2006. Gebühr in Euro TarifNr. 1. bisher Fotokopien und Ausdrucke bis zum Format DIN A 4 für die ersten 10 Seiten jeweils ab der 11. Seite jeweils 0,50 0,30 0,50 0,30 1.2 Bei größerem Format als DIN A 4 für jede Seite 0,75 0,75 1.3 Farbkopien und –ausdrucke im Format A4 im Format A3 im Format A2 1,-1,50 2,50 1,-1,50 2,50 Für individuell zusammengestellte Auszüge aus Schriftstücken oder Dateien wird eine Gebühr nach dem Zeitaufwand erhoben, der bei durchschnittlicher Arbeitsleistung zur Herstellung benötigt wird. Die Gebühr beträgt für je angefangene 15 Minuten 6,50 6,50 1.4 2. Beglaubigungen und Zeugnisse 2.1 Beglaubigung von Unterschriften oder Handzeichen 2,-- 2,-- 2.2 Beglaubigungen von Abschriften, Auszügen, Ablichtungen, Zeichnungen, Plänen je Seite 3,-- 3,-- 17,-- 17,-- Genehmigungen, Erlaubnisse, Bescheide, Ausnahmebewilligungen und Bescheinigungen, soweit nicht eine andere Gebühr oder Gebührenfreiheit vorgeschrieben ist je angefangene halbe Stunde 4. neu Vervielfältigungen und Auszüge 1.1 3. Gegenstand Erteilung von Vorrangeinräumungen und Löschungsbewilligungen, Freigabeerklärungen und sonstigen Erklärungen für das Grundbuch (z.B. Bescheinigung zum Nichtbestehen/zur Nichtausübung eines Vorkaufsrechts nach § 28 Abs. 1 S. 3 BauGB) je angefangene halbe Stunde 17,-- 17,-- 5. Erteilung von Zweitausfertigungen von Bescheinigungen etc. 2,-- 2,-- 6. Feststellungen aus Konten und Akten je angefangene halbe Stunde 17,-- 17,-- 7. Auszug aus dem Kassenkonto für ein Rechnungsjahr 3,-- 3,-- 8. Genehmigung und Überwachung von Arbeiten, die für Rechnung Dritter von Unternehmen an Straßen, Plätzen, Kanälen und sonstigen Anlagen ausgeführt werden 18,-- 18,-- je angefangene halbe Stunde 9. Feststellungen, Besichtigungen, Gutachten, Bauleitungen, Auszüge, technische Arbeiten, und zwar für 9.1 Büroarbeiten je angefangene halbe Stunde 18,-- 18,-- 9.2 Außenarbeiten je angefangene halbe Stunde 18,-- 18,-- 9.3 Gehilfenstunden zur Vorhaltung und Beförderung von Geräten je angefangene halbe Stunde 12,-- 12,-- 0,08 0,08 10. Abgabe von Leistungsverzeichnissen bei Ausschreibungen nach den VOL und VOB Vervielfältigungskosten im Zusammenhang mit der Abgabe von Verdingungsunterlagen bei öffentlichen Ausschreibungen und Offenen Verfahren nach der VOB und der VOL 10.1 für jede angefangene Seite, bis 40 Seiten, schwarz/weiß 10.2 für jede weitere Seite in schwarz/weiß 0,07 0,07 10.3 für jede angefangene Seite in farbig - 0,16 10.4 je Plot in den Formaten DIN A 2, DIN A 1 und DIN A 0 - 2,50 11. Lichtpausen und Plots 11.1 DIN A 4 7,-- 7,-- 11.2 DIN A 3 8,-- 8,-- 11.3 DIN A 2 10,-- 10,-- 11.4 DIN A 1 12,-- 12,-- 11.5 DIN A 0 14,-- 14,-- 11.6 Für transparente Lichtpausen und farbige Ausdrucke per Plotter wird jeweils die doppelte Gebühr erhoben 17,-- 17,-- 6,50 6,50 12,-- 12,-- 12. Anfertigung von Abschriften und Auszügen aus Archivgut, Übertragungen in moderne Schrift und Übersetzungen je angefangene halbe Stunde 13. Bereitstellung von Dateien per Email oder Datenträger Je Datenübertragung 13a Kosten für die Versendung von Verwaltungsakten pauschal 14. Sondernutzung an Kreisstraßen außerhalb der Ortsdurchfahrten 14.1 Zufahrten und Zugänge 14.1.1 von land- und forstwirtschaftlich genutzten Grundstücken 14.1.2 von bebauten oder in der Bebauung befindlichen, für Wohnzwecke bestimmten Grundstücken je Wohneinheit jährlich 14.1.3 14.1.4 von sonstigen nicht gewerblich genutzten Grundstücken sowie Gärtnereien, Gartenbau- und Baumschulbetrieben jährlich von gewerblich genutzten Grundstücken, z. B. Industriewerken, Einkaufszentren, Tankstellen, Kiesgruben, Steinbrüchen, Gaststätten, Lager-, Camping- und Ausstellungsplätzen, jährlich 14.2 Kreuzungen, soweit der Gemeingebrauch beeinträchtigt werden kann 14.2.1 Leitungen aller Art mit Zubehör (über- oder unterirdisch), soweit sie gewerblichen Zwecken dienen, mit Ausnahme der Leitungen der öffentlichen Versorgung für Elektrizität, Gas, Fernwärme, Wasser sowie öffentliche Abwasserleitungen, jeweils mit den Hausanschlüssen und Leitungen der Wasserverbände im Sinne des Wasserverbandsgesetzes gebührenfrei gebührenfrei 25 - 265 25 - 265 25 – 560 25 – 560 110 – 3.070 110 – 3.070 14.2.1.1 bis zu einem Jahr 20 – 435 20 – 435 14.2.1.2 länger dauernd, jährlich 55 – 435 55 – 435 sonstige gewerbliche und nicht gewerbliche Leitungen im öffentlichen Interesse (z. B. Mineralölfernleitungen) gebührenfrei gebührenfrei Schienenbahnen und Seilbahnen, die dem öffentlichen Verkehr dienen gebührenfrei gebührenfrei 20 – 560 20 – 560 55 – 560 55 – 560 20 – 435 20 – 435 30 – 435 30 – 435 14.3. 14.4 14.4.1 Schienenbahnen und Seilbahnen, die nicht dem öffentlichen Verkehr dienen, mit Ausnahme der Anschlussbahnen und der diesen gleichgestellten Bahnen im Sinne des Eisenbahnkreuzungsgesetzes 14.4.1.1 a) höhengleich bis zu einem Jahr 14.4.1.2 b) höhenfrei länger dauernd, jährlich 14.4.1.3 b) höhenfrei, bis zu einem Jahr 14.4.1.4 14.4.2 länger dauernd, jährlich Förderbänder und ähnliche einschließlich Masten, Schächte und dgl. 14.4.2.1 bis zu einem Jahr 20 – 560 20 – 560 14.4.2.2 länger dauernd, jährlich 30 – 435 30 – 435 14.5 Über- und Unterführungen privater Wege 14.5.1 bis zu einem Jahr 20 – 435 20 – 435 14.5.2 länger dauernd, jährlich 30 – 435 30 – 435 55 – 560 55 – 560 gebührenfrei gebührenfrei 50 - 560 50 - 560 14.6 Längsverlegungen, soweit der Gemeingebrauch beeinträchtigt werden kann 14.6.1 Leitungen aller Art mit Zubehör (über- oder unterirdisch), soweit sie gewerblichen Zwecken dienen, mit Ausnahme der Leitungen der öffentlichen Versorgung für Elektrizität, Gas, Fernwärme, Wasser sowie öffentliche Abwasserleitungen, jeweils mit den Hausanschlüssen und Leitungen der Wasserverbände im Sinne des Wasserverbandsgesetzes je angefangene 100 m jährlich 14.7 Gleise 14.7.1 der Schienenbahnen des öffentlichen Verkehrs 14.7.2 Sonstige je angefangene 100 m jährlich 14.8 Omnibusleitungen einschl. der Masten gebührenfrei gebührenfrei 14.9 Anlagen der Straßenbeleuchtung einschließlich der Masten gebührenfrei gebührenfrei 14.10 Bauliche Anlagen (einschließlich Werbeanlagen, Schilder, Pfosten, Masten u. a.), soweit der Gemeingebrauch beeinträchtigt werden kann 14.10.1 Wartehallen, Informationsstände ohne Verkaufsbetrieb gebührenfrei gebührenfrei 14.10.2 Kioske, Imbissstände, sonstige Verkaufsstände je m² in Anspruch genommener Verkehrsfläche 14.10.2.1 bis zu einem Jahr 25 – 225 25 – 225 14.10.2.2 länger dauernd, jährlich 45 - 180 45 - 180 jährlich 20 – 435 20 – 435 jährlich 45 – 280 45 – 280 2 - 10 2 - 10 20 - 435 20 - 435 14.10.3 Automaten 14.10.4 Verladestellen 14.11 Vorübergehende Baustelleneinrichtungen, z. B. Gerüste, Bauzäune, Baracken, Maschinen, Geräte, Fahrzeuge, Hilfseinrichtungen, Lagerplätze je m² in Anspruch genommener Verkehrsfläche, wöchentlich 14.12 14.12.1 Gewerbliche Werbeanlagen, Schilder, Transparente, Fahnen, einschl. Pfosten und Masten bis zu einem Jahr 14.12.2 länger dauernd, jährlich 14.12.3 wie 14.12, nicht gewerblich 14.13 Besondere Veranstaltungen im Sinne der StVO, wenn durch sie der Gemeingebrauch beeinträchtigt werden kann 14.13.1 Motorsportveranstaltungen, Versuchsfahrten, täglich 45 - 435 45 - 435 - gebührenfrei 55 - 560 55 - 560 14.13.2 Werbeveranstaltungen und ähnliches täglich 20 – 225 20 – 225 14.13.3 Straßenhandel ohne bauliche Anlagen täglich 20 – 225 20 – 225 14.14 14.14.1 Sonstige Nutzungen, die in den vorstehenden Tarifstellen nicht erfasst sind bis zu einem Jahr 20 - 435 20 - 435 14.14.2 länger dauernd, jährlich 45 - 850 45 - 850 15. Öffentlicher Gesundheitsdienst 15.1 Amtsärztliche Untersuchung / Befundschein (Begutachtung ohne Untersuchung; Befundschein, schriftl. Auskunft, Zeugnis ohne nähere gutachterliche Äußerung; zuzügl. erforderlicher Laborleistungen) 15 - 30 15 - 60 Gutachterliche Äußerung a) nach Aktenlage b) mit Befunderhebung 15.2 Amtsärztliche Untersuchung / Formblattgutachten (Untersuchung, Zeugnis über ärztlichen Befund mit kurzer gutachterlicher Äußerung; zuzügl. erforderlicher Laborleistungen) Gutachten 30 - 75 50 - 120 a) nach Aktenlage b) mit Untersuchung zzgl. erforderlicher Laborleistungen (s. Tarifstelle 15.9) (z.B. Einstellungsuntersuchungen, Folgegutachten) 15.3 Amtsärztliche Untersuchung / Gutachten (Untersuchung, Zeugnis über ärztlichen Befund; gutachterliche Äußerung mit wissenschaftlicher Begründung; zuzügl. erforderlicher Laborleistungen) 75 - 150 120 - 350 Umfängliches Gutachten mit Untersuchung zzgl. erforderlicher Laborleistungen (s. Tarifstelle 15.9) (z.B. Dienstfähigkeit, Arbeitsfähigkeit) 15.4 Amtsärztliche Untersuchung / ausführliches Gutachten (Untersuchung, Zeugnis über ärztlichen Befund; ausführliche gutachterliche Äußerung mit wissenschaftlicher Begründung; zuzügl. erforderlicher Laborleistungen) 150 – 300 38 Zahnärztliches Gutachten je angefangene ½ Stunde 15.5 Amtsärztliche Untersuchung / Drogenscreening (Bescheinigung über Arzneimittelkonzentrationen, exogenen Giften und Drogen) zzgl. erforderlicher Laborleistungen (s. Tarifstelle 15.9) 5 - 20 10 - 30 15.6 Leichenschauwesen (Unbedenklichkeitsbescheinigung nach dem Feuerbestattungsgesetz) 15.7 25 - 50 30 - 60 5 – 12,50 15 - 60 Auskünfte aus archivierten Untersuchungsunterlagen (Ausfertigung und Aushändigung von Aufzeichnungen über Röntgenuntersuchungen an Patienten gemäß § 29 Abs. 3 der Röntgenverordnung) Schriftliche Auskünfte oder Bescheinigungen (z.B. aus archivierten Untersuchungsunterlagen) 15.8 Sonstige Leistungen (Leistungen der Abteilung Gesundheit, für die keine andere Tarifstelle vorgesehen ist und die nicht einem von der Behörde wahrzunehmenden besonderen öffentlichen Interesse dienen) 15.9 Laborleistungen 15.10 Fahrtkosten 16 nach Aufwand nach Aufwand nach Kostentabelle (s. Anlage 1) nach Kostentabelle (s. Anlage 1) nach LRKG nach LRKG Durchführung des Heimgesetzes (HeimG) 16.1 Beratungen der Träger, die die Schaffung von Heimen anstreben, bei der Heimplanung und des Heimbetriebes (§ 4 Nr. 3 HeimG). Gleiches gilt bei Um- und Ausbauten von Heimen. 670 ggf. zzgl. Auslagen (Neben der Gebühr fallen Auslagen für die Bauberatung durch den Landschaftsverband Rheinland (LVR) in Höhe von 1.970 € an. Diese werden nur erhoben, wenn sie nicht unmittelbar durch den Träger an den LVR gezahlt werden). Bei Beratungen 16.1.1 bis zu 20 Heimplätzen 460 460 16.1.2 von 21 – 40 Heimplätzen 520 520 16.1.3 von 41 – 80 Heimplätzen 570 570 16.1.4 von 81 – 120 Heimplätzen 620 620 16.1.5 über 120 Heimplätzen 670 670 100 – 1.000 100 – 1.000 Geringfügige Beratungen (bis max. 30 min.) sind gebührenfrei. 16.2 Die Erteilung von Ausnahmen und Befreiungen sowie sonstige Amtshandlungen aufgrund der zum HeimG erlassenen Rechtsvorschriften, soweit die Amtshandlungen zum Vorteil oder auf Veranlassung des Adressaten der Amtshandlung vorgenommen wird. (Hierunter fallen insbesondere: (1) die Befreiung nach § 31 Abs. 1 der Heimmindestbauverordnung, (2) die Befreiung nach § 5 Abs. 2 sowie § 11 Abs. 1, 2 der Heimpersonalverordnung, (3) die Erteilung von Ausnahmen nach § 7 Abs. 4 Heimsicherungsverordnung, (4) die Erteilung von Ausnahmen nach § 11 a der Heimmitwirkungsverordnung) *** Anlage 1 zum Gebührentarif Kostentabelle Laborleistungen Gesundheitsamt Kreis Euskirchen zu Ziffer 15.9 des Gebührentarifs – alphabetisch sortiert (neue Positionen unten) bisherige Fassung Laborleistungen neue Fassung Gebühr in Euro Belastungs-EKG Bilirubin BKS Blutsenkung Blutabnahme Chlorid Cholesterin Drogenscreening Dunkelsehen Eisen EKG Erythrozytenzahl Farbsinnprüfung Gamma GT Glukose GOT GPT großes Blutbild Harnsäure HDL Hörtest Kalium kleines Blutbild (je Probe) Kreatinin LDL Leukozytenzahl Natrium Rheumafaktor Röntgen Thorax 52,70 € 2,40 € 4,60 € 2,90 € 2,40 € 2,40 € 40,20 € 6,60 € 2,40 € 15,50 € 4,40 € 4,40 € 2,40 € 2,40 € 2,40 € 2,40 € 18,30 € 2,40 € 2,40 € 4,90 € 2,40 € 11,70 € 2,40 € 2,40 € 4,40 € 2,40 € 7,50 € 22,70 € Sehtest Spirometrie Stereosehen Triglyceride Tuberkulintest Urinsediment Urinuntersuchung 5,10 € 10,40 € 6,60 € 2,40 € 2,40 € 6,20 € 3,20 € Leistung Gebühr in Euro Belastungs-EKG Bilirubin BKS / BSG Blutabnahme Chlorid Cholesterin Drogenscreening 57,93 € 2,68 € 5,04 € 3,15 € 2,61 € 2,68 € 30,00 € Eisen EKG 2,68 € 17,10 € Farbsinnprüfung Gamma GT Glukose GOT GPT großes Blutbild Harnsäure HDL-Cholesterin Hörtest Kalium kleines Blutbild (je Probe) Kreatinin LDL-Cholesterin 4,89 € 2,68 € 2,61 € 2,68 € 2,68 € 20,16 € 2,68 € 2,68 € 5,38 € 2,61 € 12,88 € 2,68 € 2,68 € Natrium Rheumafaktor (RF) Röntgen-Thorax, eine Ebene Röntgen-Thorax, zwei Ebenen Sehtest Spirometrie Stereosehen Triglyceride Tuberkulintest Urinsediment Urinuntersuchung Antistreptolysin (ASL) C-reaktives Protein (CRP) Elektrophorese mit Gesamteiweis Perimetrie/Gesichtsfeld Phorien Röteln-Virus-Antikörper 2,61 € 8,25 € 24,97 € 30,16 € 5,66 € 11,41 € 7,29 € 2,68 € 2,68 € 6,77 € 4,59 € 8,25 € 8,25 € 13,41 € 16,02 € 15,51 € 20,11 €