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Kommune
Kreis Euskirchen
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31.10.07, 18:54
Aktualisiert
31.10.07, 18:54
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Anlage 2 zur Vorlage V 147/2005
- Synopse Gebührentarif
zur Allgemeinen Gebührensatzung
des Kreises Euskirchen
Anmerkungen: Änderungen werden fett und kursiv dargestellt. Durchgestrichene Tarifstellen
entfallen zum 01.01.2006.
Gebühr in Euro
TarifNr.
1.
bisher
Fotokopien und Ausdrucke bis zum Format DIN A 4
für die ersten 10 Seiten jeweils
ab der 11. Seite jeweils
0,50
0,30
0,50
0,30
1.2
Bei größerem Format als DIN A 4 für jede Seite
0,75
0,75
1.3
Farbkopien und –ausdrucke
im Format A4
im Format A3
im Format A2
1,-1,50
2,50
1,-1,50
2,50
Für individuell zusammengestellte Auszüge aus
Schriftstücken oder Dateien wird eine Gebühr nach
dem Zeitaufwand erhoben, der bei durchschnittlicher
Arbeitsleistung zur Herstellung benötigt wird.
Die Gebühr beträgt für je angefangene 15 Minuten
6,50
6,50
1.4
2.
Beglaubigungen und Zeugnisse
2.1
Beglaubigung von Unterschriften oder Handzeichen
2,--
2,--
2.2
Beglaubigungen von Abschriften, Auszügen,
Ablichtungen, Zeichnungen, Plänen je Seite
3,--
3,--
17,--
17,--
Genehmigungen, Erlaubnisse, Bescheide,
Ausnahmebewilligungen und Bescheinigungen, soweit
nicht eine andere Gebühr oder Gebührenfreiheit
vorgeschrieben ist
je angefangene halbe Stunde
4.
neu
Vervielfältigungen und Auszüge
1.1
3.
Gegenstand
Erteilung von Vorrangeinräumungen und
Löschungsbewilligungen, Freigabeerklärungen und
sonstigen Erklärungen für das Grundbuch (z.B.
Bescheinigung zum Nichtbestehen/zur Nichtausübung
eines Vorkaufsrechts nach § 28 Abs. 1 S. 3 BauGB)
je angefangene halbe Stunde
17,--
17,--
5.
Erteilung von Zweitausfertigungen von
Bescheinigungen etc.
2,--
2,--
6.
Feststellungen aus Konten und Akten
je angefangene halbe Stunde
17,--
17,--
7.
Auszug aus dem Kassenkonto für ein Rechnungsjahr
3,--
3,--
8.
Genehmigung und Überwachung von Arbeiten, die für
Rechnung Dritter von Unternehmen an Straßen,
Plätzen, Kanälen und sonstigen Anlagen ausgeführt
werden
18,--
18,--
je angefangene halbe Stunde
9.
Feststellungen, Besichtigungen, Gutachten,
Bauleitungen, Auszüge, technische Arbeiten, und zwar
für
9.1
Büroarbeiten je angefangene halbe Stunde
18,--
18,--
9.2
Außenarbeiten je angefangene halbe Stunde
18,--
18,--
9.3
Gehilfenstunden zur Vorhaltung und Beförderung von
Geräten je angefangene halbe Stunde
12,--
12,--
0,08
0,08
10.
Abgabe von Leistungsverzeichnissen bei
Ausschreibungen nach den VOL und VOB
Vervielfältigungskosten im Zusammenhang mit der
Abgabe von Verdingungsunterlagen bei
öffentlichen Ausschreibungen und Offenen
Verfahren nach der VOB und der VOL
10.1
für jede angefangene Seite, bis 40 Seiten,
schwarz/weiß
10.2
für jede weitere Seite in schwarz/weiß
0,07
0,07
10.3
für jede angefangene Seite in farbig
-
0,16
10.4
je Plot in den Formaten DIN A 2, DIN A 1 und
DIN A 0
-
2,50
11.
Lichtpausen und Plots
11.1
DIN A 4
7,--
7,--
11.2
DIN A 3
8,--
8,--
11.3
DIN A 2
10,--
10,--
11.4
DIN A 1
12,--
12,--
11.5
DIN A 0
14,--
14,--
11.6
Für transparente Lichtpausen und farbige Ausdrucke
per Plotter wird jeweils die doppelte Gebühr erhoben
17,--
17,--
6,50
6,50
12,--
12,--
12.
Anfertigung von Abschriften und Auszügen aus
Archivgut, Übertragungen in moderne Schrift und
Übersetzungen
je angefangene halbe Stunde
13.
Bereitstellung von Dateien per Email oder Datenträger
Je Datenübertragung
13a
Kosten für die Versendung von Verwaltungsakten
pauschal
14.
Sondernutzung an Kreisstraßen außerhalb der
Ortsdurchfahrten
14.1
Zufahrten und Zugänge
14.1.1
von land- und forstwirtschaftlich genutzten
Grundstücken
14.1.2
von bebauten oder in der Bebauung befindlichen, für
Wohnzwecke bestimmten Grundstücken
je Wohneinheit jährlich
14.1.3
14.1.4
von sonstigen nicht gewerblich genutzten
Grundstücken sowie Gärtnereien, Gartenbau- und
Baumschulbetrieben jährlich
von gewerblich genutzten Grundstücken, z. B.
Industriewerken, Einkaufszentren, Tankstellen,
Kiesgruben, Steinbrüchen, Gaststätten, Lager-,
Camping- und Ausstellungsplätzen, jährlich
14.2
Kreuzungen, soweit der Gemeingebrauch
beeinträchtigt werden kann
14.2.1
Leitungen aller Art mit Zubehör (über- oder
unterirdisch), soweit sie gewerblichen Zwecken dienen,
mit Ausnahme der Leitungen der öffentlichen
Versorgung für Elektrizität, Gas, Fernwärme, Wasser
sowie öffentliche Abwasserleitungen, jeweils mit den
Hausanschlüssen und Leitungen der Wasserverbände
im Sinne des Wasserverbandsgesetzes
gebührenfrei
gebührenfrei
25 - 265
25 - 265
25 – 560
25 – 560
110 – 3.070
110 – 3.070
14.2.1.1
bis zu einem Jahr
20 – 435
20 – 435
14.2.1.2
länger dauernd, jährlich
55 – 435
55 – 435
sonstige gewerbliche und nicht gewerbliche Leitungen
im öffentlichen Interesse (z. B. Mineralölfernleitungen)
gebührenfrei
gebührenfrei
Schienenbahnen und Seilbahnen, die dem öffentlichen
Verkehr dienen
gebührenfrei
gebührenfrei
20 – 560
20 – 560
55 – 560
55 – 560
20 – 435
20 – 435
30 – 435
30 – 435
14.3.
14.4
14.4.1
Schienenbahnen und Seilbahnen, die nicht dem
öffentlichen Verkehr dienen, mit Ausnahme der
Anschlussbahnen und der diesen gleichgestellten
Bahnen im Sinne des Eisenbahnkreuzungsgesetzes
14.4.1.1
a) höhengleich
bis zu einem Jahr
14.4.1.2
b) höhenfrei
länger dauernd, jährlich
14.4.1.3
b) höhenfrei,
bis zu einem Jahr
14.4.1.4
14.4.2
länger dauernd, jährlich
Förderbänder und ähnliche einschließlich Masten,
Schächte und dgl.
14.4.2.1
bis zu einem Jahr
20 – 560
20 – 560
14.4.2.2
länger dauernd, jährlich
30 – 435
30 – 435
14.5
Über- und Unterführungen privater Wege
14.5.1
bis zu einem Jahr
20 – 435
20 – 435
14.5.2
länger dauernd, jährlich
30 – 435
30 – 435
55 – 560
55 – 560
gebührenfrei
gebührenfrei
50 - 560
50 - 560
14.6
Längsverlegungen, soweit der Gemeingebrauch
beeinträchtigt werden kann
14.6.1
Leitungen aller Art mit Zubehör (über- oder
unterirdisch), soweit sie gewerblichen Zwecken dienen,
mit Ausnahme der Leitungen der öffentlichen
Versorgung für Elektrizität, Gas, Fernwärme, Wasser
sowie öffentliche Abwasserleitungen, jeweils mit den
Hausanschlüssen und Leitungen der Wasserverbände
im Sinne des Wasserverbandsgesetzes
je angefangene 100 m
jährlich
14.7
Gleise
14.7.1
der Schienenbahnen des öffentlichen Verkehrs
14.7.2
Sonstige
je angefangene 100 m
jährlich
14.8
Omnibusleitungen einschl. der Masten
gebührenfrei
gebührenfrei
14.9
Anlagen der Straßenbeleuchtung einschließlich der
Masten
gebührenfrei
gebührenfrei
14.10
Bauliche Anlagen (einschließlich Werbeanlagen,
Schilder, Pfosten, Masten u. a.), soweit der
Gemeingebrauch beeinträchtigt werden kann
14.10.1
Wartehallen, Informationsstände ohne Verkaufsbetrieb
gebührenfrei
gebührenfrei
14.10.2
Kioske, Imbissstände, sonstige Verkaufsstände je m² in
Anspruch genommener Verkehrsfläche
14.10.2.1
bis zu einem Jahr
25 – 225
25 – 225
14.10.2.2
länger dauernd, jährlich
45 - 180
45 - 180
jährlich
20 – 435
20 – 435
jährlich
45 – 280
45 – 280
2 - 10
2 - 10
20 - 435
20 - 435
14.10.3
Automaten
14.10.4
Verladestellen
14.11
Vorübergehende Baustelleneinrichtungen, z. B.
Gerüste, Bauzäune, Baracken, Maschinen, Geräte,
Fahrzeuge, Hilfseinrichtungen, Lagerplätze je m² in
Anspruch genommener Verkehrsfläche,
wöchentlich
14.12
14.12.1
Gewerbliche Werbeanlagen, Schilder, Transparente,
Fahnen, einschl. Pfosten und Masten
bis zu einem Jahr
14.12.2
länger dauernd, jährlich
14.12.3
wie 14.12, nicht gewerblich
14.13
Besondere Veranstaltungen im Sinne der StVO, wenn
durch sie der Gemeingebrauch beeinträchtigt werden
kann
14.13.1
Motorsportveranstaltungen,
Versuchsfahrten,
täglich
45 - 435
45 - 435
-
gebührenfrei
55 - 560
55 - 560
14.13.2
Werbeveranstaltungen und ähnliches
täglich
20 – 225
20 – 225
14.13.3
Straßenhandel ohne bauliche Anlagen
täglich
20 – 225
20 – 225
14.14
14.14.1
Sonstige Nutzungen, die in den vorstehenden
Tarifstellen nicht erfasst sind
bis zu einem Jahr
20 - 435
20 - 435
14.14.2
länger dauernd, jährlich
45 - 850
45 - 850
15.
Öffentlicher Gesundheitsdienst
15.1
Amtsärztliche Untersuchung / Befundschein
(Begutachtung ohne Untersuchung; Befundschein, schriftl. Auskunft,
Zeugnis ohne nähere gutachterliche Äußerung; zuzügl. erforderlicher
Laborleistungen)
15 - 30
15 - 60
Gutachterliche Äußerung
a) nach Aktenlage
b) mit Befunderhebung
15.2
Amtsärztliche Untersuchung / Formblattgutachten
(Untersuchung, Zeugnis über ärztlichen Befund mit kurzer
gutachterlicher Äußerung; zuzügl. erforderlicher Laborleistungen)
Gutachten
30 - 75
50 - 120
a) nach Aktenlage
b) mit Untersuchung zzgl. erforderlicher Laborleistungen (s.
Tarifstelle 15.9)
(z.B. Einstellungsuntersuchungen, Folgegutachten)
15.3
Amtsärztliche Untersuchung / Gutachten
(Untersuchung, Zeugnis über ärztlichen Befund; gutachterliche
Äußerung mit wissenschaftlicher Begründung; zuzügl. erforderlicher
Laborleistungen)
75 - 150
120 - 350
Umfängliches Gutachten mit Untersuchung
zzgl. erforderlicher Laborleistungen (s. Tarifstelle 15.9)
(z.B. Dienstfähigkeit, Arbeitsfähigkeit)
15.4
Amtsärztliche Untersuchung / ausführliches Gutachten
(Untersuchung, Zeugnis über ärztlichen Befund; ausführliche
gutachterliche Äußerung mit wissenschaftlicher Begründung; zuzügl.
erforderlicher Laborleistungen)
150 – 300
38
Zahnärztliches Gutachten
je angefangene ½ Stunde
15.5
Amtsärztliche Untersuchung / Drogenscreening
(Bescheinigung über Arzneimittelkonzentrationen, exogenen Giften
und Drogen)
zzgl. erforderlicher Laborleistungen (s. Tarifstelle 15.9)
5 - 20
10 - 30
15.6
Leichenschauwesen
(Unbedenklichkeitsbescheinigung nach dem
Feuerbestattungsgesetz)
15.7
25 - 50
30 - 60
5 – 12,50
15 - 60
Auskünfte aus archivierten Untersuchungsunterlagen
(Ausfertigung und Aushändigung von Aufzeichnungen über
Röntgenuntersuchungen an Patienten gemäß § 29 Abs. 3 der
Röntgenverordnung)
Schriftliche Auskünfte oder Bescheinigungen
(z.B. aus archivierten Untersuchungsunterlagen)
15.8
Sonstige Leistungen
(Leistungen der Abteilung Gesundheit, für die keine andere
Tarifstelle vorgesehen ist und die nicht einem von der Behörde
wahrzunehmenden besonderen öffentlichen Interesse dienen)
15.9
Laborleistungen
15.10
Fahrtkosten
16
nach Aufwand
nach Aufwand
nach
Kostentabelle
(s. Anlage 1)
nach
Kostentabelle
(s. Anlage 1)
nach LRKG
nach LRKG
Durchführung des Heimgesetzes (HeimG)
16.1
Beratungen der Träger, die die Schaffung von Heimen
anstreben,
bei
der
Heimplanung
und
des
Heimbetriebes (§ 4 Nr. 3 HeimG). Gleiches gilt bei
Um- und Ausbauten von Heimen.
670
ggf. zzgl.
Auslagen
(Neben der Gebühr fallen Auslagen für die
Bauberatung durch den Landschaftsverband
Rheinland (LVR) in Höhe von 1.970 € an. Diese
werden nur erhoben, wenn sie nicht
unmittelbar durch den Träger an den LVR
gezahlt werden).
Bei Beratungen
16.1.1
bis zu 20 Heimplätzen
460
460
16.1.2
von 21 – 40 Heimplätzen
520
520
16.1.3
von 41 – 80 Heimplätzen
570
570
16.1.4
von 81 – 120 Heimplätzen
620
620
16.1.5
über 120 Heimplätzen
670
670
100 – 1.000
100 – 1.000
Geringfügige Beratungen (bis max. 30 min.) sind
gebührenfrei.
16.2
Die Erteilung von Ausnahmen und Befreiungen sowie
sonstige Amtshandlungen aufgrund der zum HeimG
erlassenen Rechtsvorschriften, soweit die Amtshandlungen zum Vorteil oder auf Veranlassung des
Adressaten der Amtshandlung vorgenommen wird.
(Hierunter fallen insbesondere:
(1) die Befreiung nach § 31 Abs. 1 der Heimmindestbauverordnung,
(2) die Befreiung nach § 5 Abs. 2 sowie § 11 Abs. 1, 2 der
Heimpersonalverordnung,
(3) die Erteilung von Ausnahmen nach § 7 Abs. 4
Heimsicherungsverordnung,
(4) die Erteilung von Ausnahmen nach § 11 a der
Heimmitwirkungsverordnung)
***
Anlage 1 zum Gebührentarif
Kostentabelle
Laborleistungen Gesundheitsamt Kreis Euskirchen
zu Ziffer 15.9 des Gebührentarifs
– alphabetisch sortiert (neue Positionen unten)
bisherige Fassung
Laborleistungen
neue Fassung
Gebühr in
Euro
Belastungs-EKG
Bilirubin
BKS Blutsenkung
Blutabnahme
Chlorid
Cholesterin
Drogenscreening
Dunkelsehen
Eisen
EKG
Erythrozytenzahl
Farbsinnprüfung
Gamma GT
Glukose
GOT
GPT
großes Blutbild
Harnsäure
HDL
Hörtest
Kalium
kleines Blutbild (je Probe)
Kreatinin
LDL
Leukozytenzahl
Natrium
Rheumafaktor
Röntgen Thorax
52,70 €
2,40 €
4,60 €
2,90 €
2,40 €
2,40 €
40,20 €
6,60 €
2,40 €
15,50 €
4,40 €
4,40 €
2,40 €
2,40 €
2,40 €
2,40 €
18,30 €
2,40 €
2,40 €
4,90 €
2,40 €
11,70 €
2,40 €
2,40 €
4,40 €
2,40 €
7,50 €
22,70 €
Sehtest
Spirometrie
Stereosehen
Triglyceride
Tuberkulintest
Urinsediment
Urinuntersuchung
5,10 €
10,40 €
6,60 €
2,40 €
2,40 €
6,20 €
3,20 €
Leistung
Gebühr in
Euro
Belastungs-EKG
Bilirubin
BKS / BSG
Blutabnahme
Chlorid
Cholesterin
Drogenscreening
57,93 €
2,68 €
5,04 €
3,15 €
2,61 €
2,68 €
30,00 €
Eisen
EKG
2,68 €
17,10 €
Farbsinnprüfung
Gamma GT
Glukose
GOT
GPT
großes Blutbild
Harnsäure
HDL-Cholesterin
Hörtest
Kalium
kleines Blutbild (je Probe)
Kreatinin
LDL-Cholesterin
4,89 €
2,68 €
2,61 €
2,68 €
2,68 €
20,16 €
2,68 €
2,68 €
5,38 €
2,61 €
12,88 €
2,68 €
2,68 €
Natrium
Rheumafaktor (RF)
Röntgen-Thorax, eine Ebene
Röntgen-Thorax, zwei Ebenen
Sehtest
Spirometrie
Stereosehen
Triglyceride
Tuberkulintest
Urinsediment
Urinuntersuchung
Antistreptolysin (ASL)
C-reaktives Protein (CRP)
Elektrophorese mit Gesamteiweis
Perimetrie/Gesichtsfeld
Phorien
Röteln-Virus-Antikörper
2,61 €
8,25 €
24,97 €
30,16 €
5,66 €
11,41 €
7,29 €
2,68 €
2,68 €
6,77 €
4,59 €
8,25 €
8,25 €
13,41 €
16,02 €
15,51 €
20,11 €