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Beschlussvorlage GB (Anlage 1 zur Vorlage V 147/2005)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
77 kB
Erstellt
31.10.07, 18:54
Aktualisiert
31.10.07, 18:54
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Inhalt der Datei

Anlage 1 zur Vorlage V 147/2005 2. Satzung zur Änderung der Allgemeinen Gebührensatzung des Kreises Euskirchen vom 18.12.2001 Aufgrund des § 5 der Kreisordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV. NRW. S. 646), zuletzt geändert durch Gesetz vom 05.04.2005 (GV NRW S. 306), und der §§ 1, 2 , 4, 5 und 6 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein Westfalen vom 21.10.1969 (GV. NRW. S. 712), zuletzt geändert durch Gesetz vom 04.05.2004 (GV. NRW. S. 228), i.V.m. § 19 a des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Nordrhein Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.1995 (GV. NRW. S. 1028), zuletzt geändert durch Gesetz vom 16.12.2003 (GV. NRW. S. 766), hat der Kreistag des Kreises Euskirchen in seiner Sitzung am 21.12.2005 folgende 2. Satzung zur Änderung der Allgemeinen Gebührensatzung des Kreises Euskirchen beschlossen: 1. Die Tarifstelle 10 des Gebührentarifs erhält folgende Fassung: 10. Vervielfältigungskosten im Zusammenhang mit der Abgabe von Verdingungsunterlagen bei öffentlichen Ausschreibungen und Offenen Verfahren nach der VOB und der VOL Gebühr in € 10.1 für jede angefangene Seite, bis 40 Seiten, schwarz/weiß 0,08 10.2 für jede weitere Seite in schwarz/weiß 0,07 10.3 für jede angefangene Seite in farbig 0,16 10.4 je Plot in den Formaten DIN A 2, DIN A 1 und DIN A 0 2,50 2. Die Tarifstelle 14 des Gebührentarifs erhält folgende Fassung: 14. Sondernutzung an Kreisstraßen außerhalb der Ortsdurchfahrten 14.1 Zufahrten und Zugänge 14.1.4 von gewerblich genutzten Grundstücken, z. B. Industriewerken, Einkaufszentren, Tankstellen, Kiesgruben, Steinbrüchen, Gaststätten, Lager-, Camping- und Ausstellungsplätzen, jährlich 14.2 Kreuzungen, soweit der Gemeingebrauch beeinträchtigt werden kann 14.2.1 Leitungen aller Art mit Zubehör (über- oder unterirdisch), soweit sie gewerblichen Zwecken 110 – 3.070 dienen, mit Ausnahme der Leitungen der öffentlichen Versorgung für Elektrizität, Gas, Fernwärme, Wasser sowie öffentliche Abwasserleitungen, jeweils mit den Hausanschlüssen und Leitungen der Wasserverbände im Sinne des Wasserverbandsgesetzes 14.2.1.2 14.4 14.4.1 länger dauernd, jährlich Schienenbahnen und Seilbahnen, die dem öffentlichen Verkehr dienen 55 – 435 gebührenfrei Schienenbahnen und Seilbahnen, die nicht dem öffentlichen Verkehr dienen, mit Ausnahme der Anschlussbahnen und der diesen gleichgestellten Bahnen im Sinne des Eisenbahnkreuzungsgesetzes 14.4.1.3 b) höhenfrei, bis zu einem Jahr 3. 14.10 Bauliche Anlagen (einschließlich Werbeanlagen, Schilder, Pfosten, Masten u. a.), soweit der Gemeingebrauch beeinträchtigt werden kann 14.10.4 Verladestellen jährlich 14.12 Gewerbliche Werbeanlagen, Schilder, Transparente, Fahnen, einschl. Pfosten und Masten 14.12.3 wie 14.12, nicht gewerblich 20 – 435 45 – 280 gebührenfrei Die Tarifstelle 15 des Gebührentarifs einschließlich der Anlage 1 erhält folgende Fassung: 15. 15.1 Öffentlicher Gesundheitsdienst Gutachterliche Äußerung a) nach Aktenlage b) mit Befunderhebung 15.2 Gutachten a) nach Aktenlage b) mit Untersuchung zzgl. erforderlicher Laborleistungen (s. Tarifstelle 15.9) (z.B. Einstellungsuntersuchungen, Folgegutachten) 15.3 Umfängliches Gutachten mit Untersuchung zzgl. erforderlicher Laborleistungen (s. Tarifstelle 15.9) (z.B. Dienstfähigkeit, Arbeitsfähigkeit) 15 - 60 50 - 120 120 - 350 15.4 15.5 Drogenscreening (Bescheinigung über Arzneimittelkonzentrationen, exogenen Giften und Drogen) zzgl. erforderlicher Laborleistungen (s. Tarifstelle 15.9) 15.6 Leichenschauwesen (Unbedenklichkeitsbescheinigung nach dem Feuerbestattungsgesetz) 15.7 Schriftliche Auskünfte oder Bescheinigungen (z.B. aus archivierten Untersuchungsunterlagen) 15.8 Sonstige Leistungen (Leistungen der Abteilung Gesundheit, für die keine andere Tarifstelle vorgesehen ist und die nicht einem von der Behörde wahrzunehmenden besonderen öffentlichen Interesse dienen) 15.9 4. Zahnärztliches Gutachten je angefangene ½ Stunde Laborleistungen 10 - 30 30 - 60 15 - 60 nach Aufwand nach Kostentabelle (s. Anlage 1) Die Tarifstelle 16 des Gebührentarifs erhält folgende Fassung: 16 Durchführung des Heimgesetzes (HeimG) 16.1 Beratungen der Träger, die die Schaffung von Heimen anstreben, bei der Heimplanung und des Heimbetriebes (§ 4 Nr. 3 HeimG). Gleiches gilt bei Um- und Ausbauten von Heimen. (Neben der Gebühr fallen Auslagen für die Bauberatung durch den Landschaftsverband Rheinland (LVR) in Höhe von 1.970 € an. Diese werden nur erhoben, wenn sie nicht unmittelbar durch den Träger an den LVR gezahlt werden). Geringfügige Beratungen (bis max. 30 min.) sind gebührenfrei. 5. 38 Inkrafttreten Diese Änderungssatzung tritt am 01.01.2006 in Kraft. 670 Anlage 1 zum Gebührentarif Kostentabelle Laborleistungen Gesundheitsamt Kreis Euskirchen zu Ziffer 15.9 des Gebührentarifs – Neufassung zum 01.01.2006 Leistung Antistreptolysin (ASL) Belastungs-EKG Gebühr in € 8,25 57,93 Bilirubin 2,68 BKS / BSG 5,04 Blutabnahme 3,15 Chlorid 2,61 Cholesterin 2,68 C-reaktives Protein (CRP) 8,25 Drogenscreening 30,00 Eisen 2,68 EKG 17,10 Elektrophorese mit Gesamteiweis 13,41 Farbsinnprüfung 4,89 Gamma GT 2,68 Glukose 2,61 GOT 2,68 GPT 2,68 großes Blutbild 20,16 Harnsäure 2,68 HDL-Cholesterin 2,68 Hörtest 5,38 Kalium 2,61 kleines Blutbild (je Probe) 12,88 Kreatinin 2,68 LDL-Cholesterin 2,68 Natrium 2,61 Perimetrie/Gesichtsfeld 16,02 Phorien 15,51 Rheumafaktor (RF) 8,25 Röntgen-Thorax, eine Ebene 24,97 Röntgen-Thorax, zwei Ebenen 30,16 Röteln-Virus-Antikörper 20,11 Sehtest 5,66 Spirometrie 11,41 Stereosehen 7,29 Triglyceride 2,68 Tuberkulintest 2,68 Urinsediment 6,77 Urinuntersuchung 4,59