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Allgemeine Vorlage (Grundlegende Sanierung/Erneuerung des Lehrschwimmbeckens Obermaubach)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
12 kB
Erstellt
23.04.08, 19:44
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Allgemeine Vorlage (Grundlegende Sanierung/Erneuerung des Lehrschwimmbeckens Obermaubach) Allgemeine Vorlage (Grundlegende Sanierung/Erneuerung des Lehrschwimmbeckens Obermaubach) Allgemeine Vorlage (Grundlegende Sanierung/Erneuerung des Lehrschwimmbeckens Obermaubach)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Kreuzau Bauamt - Herr Schmühl - 621-02BE: Herr Schmühl Kreuzau, 3. Juni 2002 Vorlagen-Nr.: 44/2002 1. Ergänzung - Öffentlicher Teil Sitzungsvorlage für den Schulausschuss Sportausschuss Sozialausschuss Bau- und Planungsausschuss Hauptausschuss Rat 19.06.2002 19.06.2002 19.06.2002 20.06.2002 02.07.2002 16.07.2002 TOP: Grundlegende Sanierung/Erneuerung des Lehrschwimmbeckens Obermaubach I. Sach- und Rechtslage: Zunächst darf ich auf den Inhalt der Sitzungsvorlage Nr. 44/2002 vom 27.03.2002 verweisen. Zu Ihrer Information ist diese Sitzungsvorlage nochmals als Anlage beigefügt. Der Bau- und Planungsausschuss hat in seiner Sitzung am 17.04.2002 eine erste Beratung in dieser Angelegenheit durchgeführt, jedoch noch keine Beschlussempfehlung ausgesprochen und zu weiteren Beratungen in die Fraktionen verwiesen. In der Sitzung des Schulausschusses vom 24.04.2002 wurde die Angelegenheit ebenfalls bereits beraten, jedoch auch ohne konkreten Beschlussvorschlag. Gleichzeitig wurde die Verwaltung gebeten, eine Aufstellung über die tatsächlichen Nutzungszeiten vorzulegen. Der aktuelle Benutzungsplan wurde bereits der Niederschrift über die Sitzung des Schulausschusses beigefügt, ist jedoch zu Ihrer Information nochmals als Anlage beigefügt. Aufgrund einer aktuellen Abfrage durch das Schulamt handelt es sich hierbei nicht um einen Soll-Plan, sondern um einen IstNutzungsplan. In der Sitzung des Hauptausschusses am 14.05.2002 wurde die Angelegenheit von der Tagesordnung abgesetzt mit dem gleichzeitigen Hinweis, in der kommenden Sitzungsrunde eine abschließende Beratung in allen betroffenen Fachausschüssen durchzuführen. In der gleichen Sitzung hat die Verwaltung mitgeteilt, dass das Lehrschwimmbecken am 06.05.2002 geschlossen wurde, weil erneut Schäden, diesmal an der Wasseraufbereitungsanlage aufgetreten sind. Aus der Sicht der Verwaltung war diese Schließung unumgänglich, weil weitere kostenintensive Reparaturen vor einer abschließenden Entscheidung über die Zukunft des Lehrschwimmbeckens nicht zu verantworten sind. Alle Nutzergruppen wurden mit Schreiben vom 17.05.2002 darüber informiert, dass das Lehrschwimmbecken auf unbestimmte Zeit geschlossen wird und weitergehende Überlegungen anzustellen sind, ob eine grundlegende Sanierung oder aber eine Schließung des Beckens erfolgt. Gleichzeitig wurde den privaten Nutzern empfohlen, sich mit der Freizeitbad GmbH über Nutzungszeiten in dieser Anlage in Verbindung zu setzen. Diese Information hat zu sehr unterschiedlichen Reaktionen der Nutzer geführt. Mir ist bekannt, dass derzeit Unterschriftenaktionen, die sich für den Erhalt des Lehrschwimmbeckens aussprechen, durchgeführt werden. -2Seitens des Schulamtes werden in den nächsten Wochen unter Beteiligung aller Schulformen Gespräche geführt, ob und inwieweit der Schwimmunterricht für alle Schulen im Sportbecken des Freizeitbades abgehalten werden kann. Grundsätzlich müsste dies möglich sein, wobei sicherlich in den Nutzungszeiten Einschränkungen erforderlich werden. Die bisherigen Nutzungszeiten des Kindergartens Obermaubach sind sicherlich problemlos auch im Freizeitbad möglich. Hierdurch entstehende Fahrtkosten sind zu vernachlässigen, da sich auf jeden Fall ja auch Ersparnisse an Fahrtkosten ergeben für die Nutzer des Lehrschwimmbeckens Obermaubach (GGS Obermaubach und Kiga Obermaubach müssten bis Kreuzau fahren / GGS Drove und Gereonschule Boich fahren nicht mehr bis Obermaubach, sondern nur noch bis Kreuzau). Zur abschließenden Entscheidungsfindung sind bezüglich des Sanierungsbedarfs weitere detailliertere Angaben erforderlich. Hierzu folgende Ausführungen: In der Sitzungsvorlage Nr. 44/2002 vom 27.03.2002 habe ich darauf hingewiesen, dass sich die Bewirtschaftungs- und Personalkosten auf rund 35.000-40.000,00 € jährlich belaufen und Einnahmen aus Eintrittsgeldern durch Fremdnutzer in Höhe von rd. 4.000,00 € jährlich entstehen. Diese Ausgaben werden auch in Zukunft ohne irgendwelche Sanierungskosten anfallen und beinhalten keinerlei außergewöhnliche, sich jedoch häufende Reparaturen. Es steht auch durch vorgenommene Ermittlungen zwischenzeitlich fest, dass aufgrund der baulichen Mängel ein jährlicher Wasserverlust von rd. 1.000 cbm entsteht. Hierdurch fallen unnötig jährlich Kanalbenutzungs- und Wassergebühren in Höhe von rd. 3.500,00 € an. Die Wasserverluste entstehen durch Undichtigkeiten im Becken und durch fehlende Steuererungsmöglichkeiten der Wasseraufbereitung. Dies zukünftig zu verhindern, ist jedoch nur durch eine grundlegende Sanierung möglich. An unvorhersehbaren Reparaturen sind im Jahre 2001 Kosten in Höhe von rd. 9.000,00 € (18.000,00 DM) entstanden. Hierbei handelte es sich überwiegend um Beseitigung von Rohrbrüchen. Im Jahre 2002 wurden bisher 3.500,00 € für Reparaturarbeiten am Rohrsystem ausgegeben. Die zurzeit vorhandenen Mängel an der Wasseraufbereitung werden weitere Reparaturkosten in Höhe von rd. 4.000,00 € verursachen. Weitere Rohrbrüche oder sonstige Reparaturen sind weder absehbar noch kalkulierbar. Wegen der angespannten Finanzlage der Gemeinde Kreuzau halte ich eine kurzfristige abschließende Entscheidung für unabdingbar. In der Sitzungsvorlage Nr. 44/2002 vom 27.03.2002 hatte ich um Ermächtigung gebeten, unter Beteiligung von Fachbüros ein Sanierungskonzept erstellen zu lassen. Hiermit wäre ein Aufwand in Höhe von voraussichtlich 10.000-15.000,00 € erforderlich. Dieses Sanierungskonzept würde jedoch nur Aufschluss darüber geben, mit welchen Sanierungskosten insgesamt zu rechnen ist. Aufgrund zwischenzeitlich geführter Gespräche mit der Stadt Düren, die in den letzten Jahren 2 Lehrschwimmbecken gleicher Größenordnung saniert hat, nehme ich diesen Beschlussvorschlag zurück. Bei einer grundlegenden Sanierung ist mit Kosten in Höhe von mindestens rd. 750.000,00 € zu rechnen. Vor dem Hintergrund der vorstehenden Informationen Entscheidungsmöglichkeiten, und zwar wie folgt: ergeben sich theoretisch 4 1. Dauerhafte Schließung des Bades. Hierdurch entstehen keine Investitionskosten. Darüber hinaus werden zukünftig jährlich Bewirtschaftungs- und Personalkosten in Höhe von rd. 40.000,00 € eingespart. Allerdings entfallen dann auch die Einnahmen in Höhe von 4.000,00 €. 2. Kurzfristige generelle Sanierung. In diesem Falle müsste das Bad mindestens für die Dauer eines Jahres zur Durchführung der Sanierungsarbeiten geschlossen werden. Es müssten aber auch Haushaltsmittel in Höhe von mindestens 750.000,00 € bereitgestellt werden. -33. Vorübergehende Schließung und Durchführung der Generalsanierung in einigen Jahren entsprechend der Haushaltslage der Gemeinde Kreuzau. 4. Wiederinbetriebnahme des Bades und Generalsanierung in einigen Jahren entsprechend der Haushaltslage der Gemeinde Kreuzau. Diese Lösung bedeutet, dass die jährlichen Bewirtschafts- und Personalkosten in Höhe von rd. 40.000,00 € weiter anfallen, die Wasserverluste in Kauf genommen werden und mit nicht vorhersehbaren und finanziell kalkulierbaren Reparaturen zu rechnen ist. II. Haushaltsmäßige Auswirkungen: Wie bereits unter Ziffer I. erwähnt, ergeben sich theoretisch 4 Entscheidungsmöglichkeiten, die zwangsläufig sehr unterschiedliche haushaltsmäßige Auswirkungen nach sich ziehen. Für den Fall einer sofortigen oder auch späteren generellen Sanierung entstehen Ausgaben in Höhe von voraussichtlich mindestens rd. 750.000,00 €. Diese Kosten können theoretisch aus der neuen Schulpauschale bestritten werden. Nach derzeitigem Sachstand erhält die Gemeinde auch in den Folgejahren diese Schulpauschale, und zwar in voraussichtlich folgender Höhe: Haushaltsjahr 2003: 525.458,00 €, Haushaltsjahr 2004: 554.884,00 €, Haushaltsjahr 2005: 573.750,00 €. Wie Sie aus der beigefügten Übersicht ersehen wollen, werden die Mittel der Schulpauschale in den Jahren 2003-2005 jedoch bereits für andere zwingend notwendige Maßnahmen benötigt, so dass nach derzeitigem Sachstand frühestens im Jahre 2006 Mittel aus der Schulpauschale zur Verfügung stehen. Eine anderweitige Finanzierung ist wegen der angespannten Finanzlage der Gemeinde Kreuzau nicht möglich. III. Beschlussvorschlag: „Wegen der Tragweite der zu treffenden Entscheidung sollte ein Beschlussvorschlag in den einzelnen Fachausschüssen erarbeitet werden. Aus finanzieller Sicht ist meinerseits jedoch eine vorübergehende Schließung und Durchführung der Generalsanierung in einigen Jahren entsprechend der Haushaltslage der Gemeinde Kreuzau geboten.“ Der Bürgermeister - Ramm Anlagen IV. Beratungsergebnis: Einstimmig: Ja: Nein: Enthaltungen: ________ ________ ________ ________