Daten
Kommune
Kreuzau
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Erstellt
23.04.08, 19:44
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kreuzau
Bauamt - Herr Schmühl - 621-02BE: Herr Schmühl
Kreuzau, 3. Juni 2002
Vorlagen-Nr.: 44/2002
1. Ergänzung
- Öffentlicher Teil Sitzungsvorlage
für den
Schulausschuss
Sportausschuss
Sozialausschuss
Bau- und Planungsausschuss
Hauptausschuss
Rat
19.06.2002
19.06.2002
19.06.2002
20.06.2002
02.07.2002
16.07.2002
TOP: Grundlegende Sanierung/Erneuerung des Lehrschwimmbeckens Obermaubach
I. Sach- und Rechtslage:
Zunächst darf ich auf den Inhalt der Sitzungsvorlage Nr. 44/2002 vom 27.03.2002 verweisen. Zu
Ihrer Information ist diese Sitzungsvorlage nochmals als Anlage beigefügt.
Der Bau- und Planungsausschuss hat in seiner Sitzung am 17.04.2002 eine erste Beratung in
dieser Angelegenheit durchgeführt, jedoch noch keine Beschlussempfehlung ausgesprochen und
zu weiteren Beratungen in die Fraktionen verwiesen.
In der Sitzung des Schulausschusses vom 24.04.2002 wurde die Angelegenheit ebenfalls bereits
beraten, jedoch auch ohne konkreten Beschlussvorschlag. Gleichzeitig wurde die Verwaltung
gebeten, eine Aufstellung über die tatsächlichen Nutzungszeiten vorzulegen. Der aktuelle
Benutzungsplan wurde bereits der Niederschrift über die Sitzung des Schulausschusses beigefügt,
ist jedoch zu Ihrer Information nochmals als Anlage beigefügt. Aufgrund einer aktuellen Abfrage
durch das Schulamt handelt es sich hierbei nicht um einen Soll-Plan, sondern um einen IstNutzungsplan.
In der Sitzung des Hauptausschusses am 14.05.2002 wurde die Angelegenheit von der
Tagesordnung abgesetzt mit dem gleichzeitigen Hinweis, in der kommenden Sitzungsrunde eine
abschließende Beratung in allen betroffenen Fachausschüssen durchzuführen.
In der gleichen Sitzung hat die Verwaltung mitgeteilt, dass das Lehrschwimmbecken am
06.05.2002 geschlossen wurde, weil erneut Schäden, diesmal an der Wasseraufbereitungsanlage
aufgetreten sind. Aus der Sicht der Verwaltung war diese Schließung unumgänglich, weil weitere
kostenintensive Reparaturen vor einer abschließenden Entscheidung über die Zukunft des
Lehrschwimmbeckens nicht zu verantworten sind.
Alle Nutzergruppen wurden mit Schreiben vom 17.05.2002 darüber informiert, dass das
Lehrschwimmbecken auf unbestimmte Zeit geschlossen wird und weitergehende Überlegungen
anzustellen sind, ob eine grundlegende Sanierung oder aber eine Schließung des Beckens erfolgt.
Gleichzeitig wurde den privaten Nutzern empfohlen, sich mit der Freizeitbad GmbH über
Nutzungszeiten in dieser Anlage in Verbindung zu setzen.
Diese Information hat zu sehr unterschiedlichen Reaktionen der Nutzer geführt. Mir ist bekannt,
dass derzeit Unterschriftenaktionen, die sich für den Erhalt des Lehrschwimmbeckens
aussprechen, durchgeführt werden.
-2Seitens des Schulamtes werden in den nächsten Wochen unter Beteiligung aller Schulformen
Gespräche geführt, ob und inwieweit der Schwimmunterricht für alle Schulen im Sportbecken des
Freizeitbades abgehalten werden kann. Grundsätzlich müsste dies möglich sein, wobei sicherlich
in den Nutzungszeiten Einschränkungen erforderlich werden.
Die bisherigen Nutzungszeiten des Kindergartens Obermaubach sind sicherlich problemlos auch
im Freizeitbad möglich.
Hierdurch entstehende Fahrtkosten sind zu vernachlässigen, da sich auf jeden Fall ja auch
Ersparnisse an Fahrtkosten ergeben für die Nutzer des Lehrschwimmbeckens Obermaubach
(GGS Obermaubach und Kiga Obermaubach müssten bis Kreuzau fahren / GGS Drove und
Gereonschule Boich fahren nicht mehr bis Obermaubach, sondern nur noch bis Kreuzau).
Zur abschließenden Entscheidungsfindung sind bezüglich des Sanierungsbedarfs weitere
detailliertere Angaben erforderlich. Hierzu folgende Ausführungen:
In der Sitzungsvorlage Nr. 44/2002 vom 27.03.2002 habe ich darauf hingewiesen, dass sich die
Bewirtschaftungs- und Personalkosten auf rund 35.000-40.000,00 € jährlich belaufen und
Einnahmen aus Eintrittsgeldern durch Fremdnutzer in Höhe von rd. 4.000,00 € jährlich entstehen.
Diese Ausgaben werden auch in Zukunft ohne irgendwelche Sanierungskosten anfallen und
beinhalten keinerlei außergewöhnliche, sich jedoch häufende Reparaturen. Es steht auch durch
vorgenommene Ermittlungen zwischenzeitlich fest, dass aufgrund der baulichen Mängel ein
jährlicher Wasserverlust von rd. 1.000 cbm entsteht. Hierdurch fallen unnötig jährlich
Kanalbenutzungs- und Wassergebühren in Höhe von rd. 3.500,00 € an. Die Wasserverluste
entstehen durch Undichtigkeiten im Becken und durch fehlende Steuererungsmöglichkeiten der
Wasseraufbereitung. Dies zukünftig zu verhindern, ist jedoch nur durch eine grundlegende
Sanierung möglich.
An unvorhersehbaren Reparaturen sind im Jahre 2001 Kosten in Höhe von rd. 9.000,00 €
(18.000,00 DM) entstanden. Hierbei handelte es sich überwiegend um Beseitigung von
Rohrbrüchen. Im Jahre 2002 wurden bisher 3.500,00 € für Reparaturarbeiten am Rohrsystem
ausgegeben. Die zurzeit vorhandenen Mängel an der Wasseraufbereitung werden weitere
Reparaturkosten in Höhe von rd. 4.000,00 € verursachen.
Weitere Rohrbrüche oder sonstige Reparaturen sind weder absehbar noch kalkulierbar.
Wegen der angespannten Finanzlage der Gemeinde Kreuzau halte ich eine kurzfristige
abschließende Entscheidung für unabdingbar. In der Sitzungsvorlage Nr. 44/2002 vom 27.03.2002
hatte ich um Ermächtigung gebeten, unter Beteiligung von Fachbüros ein Sanierungskonzept
erstellen zu lassen. Hiermit wäre ein Aufwand in Höhe von voraussichtlich 10.000-15.000,00 €
erforderlich. Dieses Sanierungskonzept würde jedoch nur Aufschluss darüber geben, mit welchen
Sanierungskosten insgesamt zu rechnen ist. Aufgrund zwischenzeitlich geführter Gespräche mit
der Stadt Düren, die in den letzten Jahren 2 Lehrschwimmbecken gleicher Größenordnung saniert
hat, nehme ich diesen Beschlussvorschlag zurück. Bei einer grundlegenden Sanierung ist mit
Kosten in Höhe von mindestens rd. 750.000,00 € zu rechnen.
Vor dem Hintergrund der vorstehenden Informationen
Entscheidungsmöglichkeiten, und zwar wie folgt:
ergeben
sich
theoretisch
4
1.
Dauerhafte Schließung des Bades. Hierdurch entstehen keine Investitionskosten.
Darüber hinaus werden zukünftig jährlich Bewirtschaftungs- und Personalkosten in Höhe
von rd. 40.000,00 € eingespart. Allerdings entfallen dann auch die Einnahmen in Höhe von
4.000,00 €.
2.
Kurzfristige generelle Sanierung. In diesem Falle müsste das Bad mindestens für die
Dauer eines Jahres zur Durchführung der Sanierungsarbeiten geschlossen werden. Es
müssten aber auch Haushaltsmittel in Höhe von mindestens 750.000,00 € bereitgestellt
werden.
-33.
Vorübergehende Schließung und Durchführung der Generalsanierung in einigen
Jahren entsprechend der Haushaltslage der Gemeinde Kreuzau.
4.
Wiederinbetriebnahme des Bades und Generalsanierung in einigen Jahren
entsprechend der Haushaltslage der Gemeinde Kreuzau. Diese Lösung bedeutet, dass die
jährlichen Bewirtschafts- und Personalkosten in Höhe von rd. 40.000,00 € weiter anfallen,
die Wasserverluste in Kauf genommen werden und mit nicht vorhersehbaren und finanziell
kalkulierbaren Reparaturen zu rechnen ist.
II. Haushaltsmäßige Auswirkungen:
Wie bereits unter Ziffer I. erwähnt, ergeben sich theoretisch 4 Entscheidungsmöglichkeiten, die
zwangsläufig sehr unterschiedliche haushaltsmäßige Auswirkungen nach sich ziehen.
Für den Fall einer sofortigen oder auch späteren generellen Sanierung entstehen Ausgaben in
Höhe von voraussichtlich mindestens rd. 750.000,00 €. Diese Kosten können theoretisch aus der
neuen Schulpauschale bestritten werden. Nach derzeitigem Sachstand erhält die Gemeinde auch
in den Folgejahren diese Schulpauschale, und zwar in voraussichtlich folgender Höhe:
Haushaltsjahr 2003: 525.458,00 €,
Haushaltsjahr 2004: 554.884,00 €,
Haushaltsjahr 2005: 573.750,00 €.
Wie Sie aus der beigefügten Übersicht ersehen wollen, werden die Mittel der Schulpauschale in
den Jahren 2003-2005 jedoch bereits für andere zwingend notwendige Maßnahmen benötigt, so
dass nach derzeitigem Sachstand frühestens im Jahre 2006 Mittel aus der Schulpauschale zur
Verfügung stehen.
Eine anderweitige Finanzierung ist wegen der angespannten Finanzlage der Gemeinde Kreuzau
nicht möglich.
III. Beschlussvorschlag:
„Wegen der Tragweite der zu treffenden Entscheidung sollte ein Beschlussvorschlag in
den einzelnen Fachausschüssen erarbeitet werden.
Aus finanzieller Sicht ist meinerseits jedoch eine vorübergehende Schließung und
Durchführung der Generalsanierung in einigen Jahren entsprechend der Haushaltslage
der Gemeinde Kreuzau geboten.“
Der Bürgermeister
- Ramm Anlagen
IV. Beratungsergebnis:
Einstimmig:
Ja:
Nein:
Enthaltungen:
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